Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - I-8 U 84/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 328; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 426
Ansprüche des Verkäufers eines Pferdes wegen fehlerhafter Begutachtung durch einen Tierarzt im Rahmen einer vom Käufer in Auftrag gegebenen Ankaufsuntersuchung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ansprüche des Verkäufers eines Pferdes wegen fehlerhafter Begutachtung durch einen Tierarzt im Rahmen einer vom Käufer in Auftrag gegebenen Ankaufsuntersuchung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.02.1965 - GSZ 1/64
Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauherrn im Falle einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 8 U 84/08
Rn. 41 Allerdings knüpft die Rechtsprechung hinsichtlich einer Zweckgemeinschaft oder Gleichstufigkeit der Verpflichtungen nicht nur an die Hauptleistungspflichten an; eine Gesamtschuld kommt nach der Rechtsprechung des BGH auch bei unterschiedlichen Hauptleistungspflichten jedenfalls im Bereich der Gewährleistung dann in Betracht, wenn die jeweiligen Schuldner aufgrund von Leistungsstörungen zur Beseitigung desselben Schadens verpflichtet sind, den der Gläubiger durch ihre mangelhafte Vertragserfüllung erlitten hat (BGHZ 43, 227). - OLG Hamm, 11.04.1995 - 24 U 134/94
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 8 U 84/08
Das Oberlandesgericht Karlsruhe ist mit Blick auf diese Erwägungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Gesamtschuld nicht anzunehmen sei (NJW-RR 1998, 601); das Oberlandesgericht Hamm (NJW-RR 1996, 736) hat die Konstellation zwischen dem Tierverkäufer und dem mit der Begutachtung beauftragten Tierarzt hingegen mit derjenigen zwischen Architekt und Bauunternehmer verglichen und eine Gesamtschuld bejaht. - OLG Karlsruhe, 11.12.1997 - 11 U 16/97
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 8 U 84/08
Das Oberlandesgericht Karlsruhe ist mit Blick auf diese Erwägungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Gesamtschuld nicht anzunehmen sei (NJW-RR 1998, 601); das Oberlandesgericht Hamm (NJW-RR 1996, 736) hat die Konstellation zwischen dem Tierverkäufer und dem mit der Begutachtung beauftragten Tierarzt hingegen mit derjenigen zwischen Architekt und Bauunternehmer verglichen und eine Gesamtschuld bejaht.
- OLG Stuttgart, 10.05.2011 - 1 U 6/11
Gewährleistung und Tierarzthaftung beim Pferdekauf: Befundfehlerhafte …
Rn. 30 Werden bei einem Pferdekauf nach tierärztlicher Ankaufsuntersuchung vom Käufer/Besteller (berechtigte) Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer und den Tierarzt geltend gemacht, so besteht zwischen Verkäufer und Tierarzt ein Gesamtschuldverhältnis (OLG Stuttgart, Urteil vom 16.06.2009 - 1 U 153/08 - OLG Düsseldorf v. 28.05.2009 - 8 U 84/08 -, zitiert nach juris;… OLG Hamm, Urt. v. 26.01.2005 - 12 U 121/04 - zitiert nach juris).Rn. 43 Die von der Klägerin geltend gemachten Schadenspositionen sind deswegen entstanden, weil die Verkäuferin ein mangelhaftes Pferd geliefert hat und darüber hinaus dem Verlangen, das Pferd zurückzunehmen, nicht nachgekommen ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.05.2009 - 8 U 84/08 -, zitiert nach juris).
Die Untersuchung sollte nur dazu dienen, die Klägerin als Käuferin über den Gesundheitszustand des Pferdes zu informieren und ihr ein von den Verkäuferaussagen unabhängiges Bild zu verschaffen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.05.2009 - I - 8U 84/08, 8 U 84/08 - Rn. 17, zitiert nach juris).
- OLG Hamm, 04.11.2014 - 24 U 80/14
Pferdeuntersuchung; Ankaufsuntersuchung; Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten …
Dann wäre die Untersuchung als von der Zeugin L in Auftrag gegebene "Kaufuntersuchung" (Einzelheiten zu den Begrifflichkeiten: Bemmann/Becker/Stadler/Brehm/Oexmann/ Klimke/Schüle, Pferdeheilkunde 2014 (Heft 6/2014), 687 ff. mwN) zu bewerten, die nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung als Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter angesehen wird, weil der Verkäufer (Auftraggeber) und der Tierarzt (Auftragnehmer) bei einer solchen Untersuchung regelmäßig davon ausgehen müssen, dass der Käufer das Ergebnis der Untersuchung zur Grundlage seiner Kaufentscheidung machen wird (vgl. nur: OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2009 - 8 U 84/08, juris Rdnr. 19).
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