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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.07.2009 - 8 U 85/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,17755
OLG Karlsruhe, 07.07.2009 - 8 U 85/07 (https://dejure.org/2009,17755)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.07.2009 - 8 U 85/07 (https://dejure.org/2009,17755)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 8 U 85/07 (https://dejure.org/2009,17755)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Drittschuldnerklage: Kompetenzverteilung zwischen Prozessgericht und Vollstreckungsgericht bei der Berücksichtigung gesetzlicher Unterhaltspflichten; Pflichten des Arbeitgebers bei einem Blankettbeschluss des Vollstreckungsgerichts; Verweisung des Gläubigers an das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 850c Abs. 2 S. 3; ZPO § 850c Abs. 4
    Gerichtliche Zuständigkeit für die Ermittlung des pfändbaren Einkommens; Bindung des Prozessgerichts an die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Ermittlung des pfändbaren Einkommens; Bindung des Prozessgerichts an die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Ermittlung des pfändbaren Einkommens; Bindung des Prozessgerichts an die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 56
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 508/81

    Pfändung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.07.2009 - 8 U 85/07
    Es entspricht den im Lohnpfändungsrecht besonders wichtigen Grundsätzen der Rechtsklarheit und Praktikabilität, dass sämtliche Beteiligten, insbesondere Gläubiger und Drittschuldner, leicht und zuverlässig feststellen können, welcher Teil des Arbeitseinkommens des Schuldners gepfändet ist (BAG MDR 1983, 788;… Stöber a.a.O. Rdn. 1049).

    Zum anderen ergibt sich daraus, dass ein sich im Rahmen seiner Pflichten haltender Drittschuldner so lange von einer ihm vom Schuldner mitgeteilten gesetzlichen Unterhaltspflicht als bestehend ausgehen kann, solange nicht der pfändende Gläubiger eine gegenteilige Entscheidung des Vollstreckungsgerichts gemäß § 850 c Abs. 4 ZPO herbeigeführt hat (offen gelassen in BAG FamRZ 1975, 488; vgl. auch BAG MDR 1983, 788).

    Es ist vielmehr im Drittschuldnerprozess an die insoweit durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und Drittschuldnererklärung entstandene, gegebenenfalls durch Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts nach § 850 c Abs. 4 ZPO zu gestaltende Rechtslage gebunden (vgl. BAG MDR 1983, 788).

  • BGH, 24.01.2006 - VII ZB 93/05

    BGH erklärt Erhöhung der Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen zum 1.Juli 2005 …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.07.2009 - 8 U 85/07
    Die Zulässigkeit eines Blankettbeschlusses ergibt sich bereits aus § 850 c Abs. 3 Satz 2 ZPO (vgl. hierzu BGH NJW 2006, 777).

    Rn. 46 Da § 850 c Abs. 3 Satz 2 ZPO dem Vollstreckungsgericht bei der Pfändung von Arbeitseinkommen erlaubt, im Pfändungsbeschluss den Drittschuldner wegen der Berechnung der pfändbaren Beträge auf die Anwendung der Tabelle zu dieser Vorschrift zu verweisen, obliegt dem Drittschuldner die Ermittlung des konkreten pfändbaren Einkommens (vgl. BGH NJW 2006, 777).

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.07.2009 - 8 U 85/07
    Insbesondere bewegt sich die Beweiswürdigung im erstinstanzlichen Urteil im Rahmen der Anforderungen, die von der Rechtsprechung zu § 286 Abs. 1 ZPO entwickelt worden sind (vgl. z. B. BGH NJW 1987, 1557 f.; BGH WM 2004, 845 ff.).
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86

    Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.07.2009 - 8 U 85/07
    Insbesondere bewegt sich die Beweiswürdigung im erstinstanzlichen Urteil im Rahmen der Anforderungen, die von der Rechtsprechung zu § 286 Abs. 1 ZPO entwickelt worden sind (vgl. z. B. BGH NJW 1987, 1557 f.; BGH WM 2004, 845 ff.).
  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.07.2009 - 8 U 85/07
    Für eine einwandfreie Beweiswürdigung bedarf es nicht des ausdrücklichen Eingehens auf jeden einzelnen Umstand, der für oder gegen eine bestimmte Annahme sprechen kann, wenn sich nur ergibt, dass eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (BGHZ 3, 162, 175; BGHZ 85, 33, 38 f.).
  • BAG, 21.01.1975 - 5 AZR 200/74

    Lohnpfändung: Berechnung des pfändbaren Teiles des Arbeitseinkommens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.07.2009 - 8 U 85/07
    Zum anderen ergibt sich daraus, dass ein sich im Rahmen seiner Pflichten haltender Drittschuldner so lange von einer ihm vom Schuldner mitgeteilten gesetzlichen Unterhaltspflicht als bestehend ausgehen kann, solange nicht der pfändende Gläubiger eine gegenteilige Entscheidung des Vollstreckungsgerichts gemäß § 850 c Abs. 4 ZPO herbeigeführt hat (offen gelassen in BAG FamRZ 1975, 488; vgl. auch BAG MDR 1983, 788).
  • BGH, 04.07.1968 - II ZR 105/67

    Voraussetzungen für eine Entscheidung über einen Feststellungsantrag - …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.07.2009 - 8 U 85/07
    Zu Recht hat das Landgericht (LGU 8) die Beweislast für die Voraussetzungen eines verschleierten Einkommens i. S. des § 850 h Abs. 2 ZPO bei der Klägerin gesehen, weil die Beklagte unter keinem denkbaren Aspekt einem Familienunternehmen i. S. der BGH-Rechtsprechung (vgl. WM 1968, 1254) entspricht, bei dem Nachweiserleichterungen für die Klägerin denkbar wären.
  • BGH, 15.11.1990 - IX ZR 17/90

    Pfändung fiktiven Einkommens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.07.2009 - 8 U 85/07
    Entgegen der Ansicht der Beklagten deckt dieser Beschluss auch die Pfändung etwaiger fingierter Gehaltsanteile i. S. des § 850 h Abs. 2 ZPO ohne weiteres ab (vgl. z. B. BGHZ 113, 27 Leitsatz 1 m.w.H. auf die ständige Rechtsprechung).
  • OLG Brandenburg, 14.04.2021 - 7 U 79/20

    Umfang der Pfändung von Arbeitslohn Zulässigkeit von Einwendungen des Schuldners …

    Hierzu ist er dem Gläubiger und dem Schuldner gegenüber verpflichtet (OLG Karlsruhe, FamRZ 2010, 56).

    Fehlt eine solche Anordnung, dürfen weder der Drittschuldner noch das Prozessgericht im Klageverfahren gegen den Drittschuldner entsprechende Anordnungen vornehmen (BAG, Urteil vom 23.02.1983 - 4 AZR 508/81, BAGE 42, 54, juris Rn. 20 OLG Karlsruhe, FamRZ 2010, 56;… Steder in: Keller, Handbuch Zwangsvollstreckungsrecht, Kapitel IV. Rn. 701 f.).

  • LAG Hamm, 14.11.2012 - 2 Sa 474/12

    Ermittlung des pfändbaren Nettoeinkommens; Angaben des Schuldners; Zustellung …

    Materielle Fragen des Unterhaltsrechts hat daher der Drittschuldner selbst nicht nachzuprüfen und verantwortlich zu klären (vgl. BAG, Urteil vom 23.02.1983 - 4 AZR 508/81 -, DB 1983, 1263; OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.07.2009 - 8 U 85/07 -, FamRZ 2010, 56;… Stöber, Forderungspfändung, 15. Aufl., 2010, Rdnr. 1054 ff.).
  • VGH Bayern, 01.10.2014 - 3 ZB 12.461

    Besoldungsrecht

    Rn. 6 Diese Obliegenheit umfasst auch die Frage einer Erhöhung der Pfändungsgrenzen aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflichten i.S.d. § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO (OLG Karlsruhe, U.v. 7.7.2009 - 8 U 85/07 - juris Rn. 46).
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