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Rechtsprechung
   KG, 29.08.2011 - 8 U 90/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3644
KG, 29.08.2011 - 8 U 90/10 (https://dejure.org/2011,3644)
KG, Entscheidung vom 29.08.2011 - 8 U 90/10 (https://dejure.org/2011,3644)
KG, Entscheidung vom 29. August 2011 - 8 U 90/10 (https://dejure.org/2011,3644)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 1 Nr 3 GewO§34cDV, § 307 BGB, § 320 BGB, § 433 Abs 1 S 1 BGB, § 925 Abs 1 S 1 BGB
    Bauträgervertrag: Sicherung der Freistellung von vorrangigen Grundpfandrechten; Leistungsverweigerungsrecht des vormerkungsgesicherten Erwerbers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MaBV § 3 Abs. 1 Nr. 3
    Rechte des Erwerbers eines Grundstücks gegenüber dem Bauträger; Belastung eines Grundstücks mit nachrangigen Rechten als Rechtsmangel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sicherung der Freistellung von vorrangigen Grundpfandrechten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aus der Eintragung nachrangiger Vormerkungen zugunsten dritter Gläubiger ergibt sich kein Schadensersatzanspruch; Rechte des Erwerbers eines Grundstücks gegenüber dem Bauträger; Belastung eines Grundstücks mit nachrangigen Rechten als Rechtsmangel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 103
  • BauR 2012, 142
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.06.2001 - VII ZR 420/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vorleistungspflicht des Erwerbers in einem …

    Auszug aus KG, 29.08.2011 - 8 U 90/10
    Eine solche Klausel in einem Bauträgervertrag stellt eine unangemessene Benachteiligung des Erwerbers dar, weil er durch die auferlegte Pflicht zur Vorleistung um sein Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB gebracht wird, wenn der Veräußerer nicht oder schlecht erfüllt (BGHZ 148, 85, Tz. 18).
  • BGH, 05.12.1990 - VIII ZR 75/90

    Rechtsmangel wegen Heizöl in Dieselkraftstoff; Begriff des Versendungskaufs; …

    Auszug aus KG, 29.08.2011 - 8 U 90/10
    Rn. 32 Erstens ist ein Rechtsmangel bislang nicht festzustellen, weil es auf den Zeitpunkt des Eigentumsübergangs ankommt (BGHZ 113, 106, 113;… Faust in: Bamberger/Roth, BGB, § 434 Rn. 5 mit weiteren Nachweisen).
  • LG Düsseldorf, 13.10.2004 - 19 T 159/04

    Freistellungsbescheinigung durch Privatperson

    Auszug aus KG, 29.08.2011 - 8 U 90/10
    Rn. 42 Auch wenn die MaBV nicht verlangt, dass jedes Risiko des Erwerbers aus Abtretung oder Pfändung der Grundschuld ausgeschlossen wird (…Basty, Der Bauträgervertrag, 6. Auflage, Rn. 436), reichte das Freigabeversprechen vorliegend nicht als Sicherungsmittel aus, weil es sich bei der R… F… A… - und auch bei der I… GmbH - um eine private Gesellschaft handelt, die nicht wie ein inländisches Kreditinstitut angesehen werden kann, welches der Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegt und bei dem kein Anlass für Zweifel bestehen mag, dass Verpflichtungen zu gegebener Zeit erfüllt werden (…dazu Basty a. a. O. Rn. 434, 436;… Grziwotz/Bischoff, MaBV, § 3 Rn. 44) Soweit das LG Düsseldorf (RNotZ 2005, 294) die Freistellung einer natürlichen Person hat ausreichen lassen, hat es darauf abgestellt, dass Bedenken gegen die Sicherung der Lastenfreistellung im dort zu entscheidenden Fall rein theoretisch geblieben seien.
  • OLG Rostock, 21.12.2021 - 4 U 79/18

    Bauträgervertrag: Inhaltskontrolle der notariell vereinbarten sog. Vorlagesperre; …

    Eine solche Vorleistungsverpflichtung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur dann wirksam, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist, der auch bei der Abwägung mit den hierdurch für den Erwerber entstehenden Nachteilen Bestand hat (…BGH, a.a.O.; vgl. auch KG Berlin, Urteil vom 29. August 2011 - 8 U 90/10 -, juris Rn. 50; OLG München…, Urteil vom 13. November 2007 - 13 U 3419/07 -, juris Rn. 6)..
  • OLG Rostock, 17.11.2021 - 4 U 79/18

    "Vorlagesperre" ist unwirksam!

    Eine solche Vorleistungsverpflichtung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur dann wirksam, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist, der auch bei der Abwägung mit den hierdurch für den Erwerber entstehenden Nachteilen Bestand hat (…BGH, a.a.O.; vgl. auch KG Berlin, Urteil vom 29. August 2011 - 8 U 90/10 - OLG München, Urteil vom 13. November 2007 - 13 U 3419/07 -).
  • LG Köln, 12.01.2024 - 18 O 223/20
    Eine solche Vorleistungsverpflichtung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur dann wirksam, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist, der auch bei der Abwägung mit den hierdurch für den Erwerber entstehenden Nachteilen Bestand hat (…BGH, a. a. O.; vgl. auch KG Berlin, Urt. v. 29.08.2011 -. 8 U 90/10, juris Rn. 50;… OLG München, Urt. v. 13.11.2007, 13 U 3419/07 - juris Rn. 6).
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