Rechtsprechung
| SG Augsburg, 12.08.2008 - S 8 U 93/07 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- SG Augsburg, 12.08.2008 - S 8 U 93/07
- LSG Bayern, 10.03.2010 - L 2 U 368/08
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 09.09.2008 - 8 U 93/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 08.12.2010 - U (Kart) 17/10
Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus einem Franchise-Vertrag
Ist die Hauptforderung - wie im Streitfall der Anspruch auf Weiterleitung von Einkaufsvorteilen aus Ziffer 6.3 des Franchisevertrges bzw. die Schadensersatzforderung aus positiver Vertragsverletzung bereits seit spätestens Ende 1999 - vor dem 01.05.2000 fällig geworden, gilt daher § 288 BGB in Verbindung mit § 352 HGB in der jeweils bis zum 30.04.2000 geltenden Fassung mit dem seinerzeit geltenden Zinssatz von 5 Prozent (so auch: Saarländisches OLG, Urteil vom 14.12.2004, 4 U 478/02, zitiert nach juris Tz. 89 f.; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 27.01.2005, 7 U 75/03, zitiert nach juris Tz. 35; OLG Hamm, Urteil vom 21.02.2008, 22 U 145/07, zitiert nach juris Tz. 35; OLG Koblenz, Urteil vom 12.06.2008, 5 U 52/08, zitiert nach juris Tz. 23 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.09.2008, 8 U 93/07, zitiert nach juris Tz. 21; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 19.02.2010, 4 U 149/08, zitiert nach juris Tz. 119). - OLG Düsseldorf, 24.11.2010 - U (Kart) 16/10
Umfang der Rechtskraft eines Urteils auf Zahlung eines Geldbetrages nebst Zinsen; …
Ist die Hauptforderung vor dem 01.05.2000 fällig geworden, gilt daher § 288 BGB in Verbindung mit § 352 HGB in der jeweils bis zum 30.04.2000 geltenden Fassung mit dem seinerzeit geltenden Zinssatz von 5 Prozent (so auch: Saarländisches OLG, Urteil vom 14.12.2004, 4 U 478/02, OLGR Saarbrücken 2005, 163 - 169, zitiert nach juris Tz. 89 f.; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 27.01.2005, 7 U 75/03, OLGR Schleswig 2005, 757 - 760, zitiert nach juris Tz. 35; OLG Hamm, Urteil vom 21.02.2008, 22 U 145/07, NJW-RR 2009, 68 - 71, zitiert nach juris Tz. 35; OLG Koblenz, Urteil vom 12.06.2008, 5 U 52/08, OLGR Koblenz 2009, 345 - 346, zitiert nach juris Tz. 23 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.09.2008, 8 U 93/07, zitiert nach juris Tz. 21; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 19.02.2010, 4 U 149/08, zitiert nach juris Tz. 119).
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