Rechtsprechung
| VGH Hessen, 26.11.1996 - 8 UE 2858/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 35 Abs 1 GewO, § 222 AO
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit: Steuerschulden - Stundungsantrag - Sanierungskonzept - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 222; GewO § 35 Abs. 1
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit infolge Steuerrückstände - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit aufgrund von Steuerschulden; Erlass des Widerspruchbescheids als maßgeblicher Zeitpunkt für Beurteilung der Unzuverlässigkeit; Unbeachtlichkeit von Stundungsantrag gem. § 222 AO für Gewerbeuntersagungsverfahren; Anforderungen an ...
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Gewerberecht; gewerberechtliche Unzuverlässigkeit bei Steuerschulden
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 31.05.1996 - 3 E 1115/95
- VGH Hessen, 26.11.1996 - 8 UE 2858/96
- BVerwG, 05.03.1997 - 1 B 56.97
- BVerwG, 03.05.1997 - 1 B 56.97
Papierfundstellen
- BB 1997, 858
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 19.01.1994 - 1 B 5.94
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände
Auszug aus VGH Hessen, 26.11.1996 - 8 UE 2858/96
Rn. 33 Allerdings kann - wie im Streitfall - die Annahme der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit aus einer lang andauernden wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit abzuleiten sein, die infolge des Fehlens von Geldmitteln eine ordnungsgemäße Betriebsführung im allgemeinen und die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Zahlungspflichten im besonderen verhindert, ohne daß - insbesondere durch Erarbeitung eines tragfähigen Sanierungskonzepts - Anzeichen für eine Besserung erkennbar sind (BVerwG, B. v. 19.01.1994 - 1 B 5.94 -, GewA 1995, 115).Die streitbefangene Gewerbeuntersagungsverfügung verstößt auch nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da ein Verstoß hiergegen einen extremen Ausnahmefall voraussetzen würde, der im Streitfall nicht gegeben ist (vgl. BVerwG, B. v. 19.01.1994, a.a.O.).
- BVerwG, 29.01.1988 - 1 B 164.87
Gewerbeuntersagung - Gewerbetreibender - Steuerrückstände - Unzuverlässigkeit - …
Auszug aus VGH Hessen, 26.11.1996 - 8 UE 2858/96
Rn. 30 Unabhängig von der Höhe der Säumniszuschläge, die nach § 240 AO kraft Gesetzes entstehen, falls die Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet wird, und die im Streitfall ebenfalls im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides mehrere 10.000,00 DM betragen haben, rechtfertigen allein die absolute Höhe der eigentlichen Steuerschulden und auch ihr Verhältnis zur Gesamtbelastung und die Zeitdauer, während derer der Kläger seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, die gewerbeübergreifende Untersagung nach § 35 Abs. 1 GewO (vgl. BVerwG, B. v. 29.01.1988 - 1 B 164.87 -, GewA 1988, 162). - BVerwG, 25.10.1996 - 1 B 214.96
Nichtaufklärung eines Sachverhalts durch das Gericht als Verfahrensfehler - …
Auszug aus VGH Hessen, 26.11.1996 - 8 UE 2858/96
Deshalb mußte der Kläger die festgesetzten Steuern bei Fälligkeit entrichten (vgl. BVerwG, B. v. 25.10.1996 - 1 B 214.96 - n.v.). - BVerwG, 29.04.1988 - 1 B 41.88
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus VGH Hessen, 26.11.1996 - 8 UE 2858/96
Im Rahmen der Prüfung der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit obliegt es daher den Verwaltungsgerichten, die Frage zu entscheiden, ob im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides die wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit des Gewerbetreibenden deswegen zu verneinen ist, weil der Gewerbetreibende zahlungswillig ist und trotz seiner Schulden nach einem sinnvollen und erfolgversprechenden Sanierungskonzept arbeitet (BVerwG, B. v. 29.04.1988 - 1 B 41.88 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 46 u. Hess. VGH, U. v. 26.05.1993 - 8 UE 2644/91 -, GewA 1993, 376). - VGH Hessen, 26.05.1993 - 8 UE 2644/91
Gewerbeuntersagung: Unzuverlässigkeit bei Abgabenrückständen - Vorlage eines …
Auszug aus VGH Hessen, 26.11.1996 - 8 UE 2858/96
Im Rahmen der Prüfung der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit obliegt es daher den Verwaltungsgerichten, die Frage zu entscheiden, ob im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides die wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit des Gewerbetreibenden deswegen zu verneinen ist, weil der Gewerbetreibende zahlungswillig ist und trotz seiner Schulden nach einem sinnvollen und erfolgversprechenden Sanierungskonzept arbeitet (BVerwG, B. v. 29.04.1988 - 1 B 41.88 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 46 u. Hess. VGH, U. v. 26.05.1993 - 8 UE 2644/91 -, GewA 1993, 376).
- VG München, 20.03.2017 - M 16 K 16.1626
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen
Es obliegt dabei dem Gewerbetreibenden, hinreichend substantiierte Angaben zu machen, die die Prüfung ermöglichen, ob ein erfolgversprechendes Sanierungskonzept vorliegt (vgl. Hessischer VGH, U.v. 26.11.1996 - 8 UE 2858/96 -juris). - VG Gießen, 05.12.2012 - 8 L 3004/12
Unzuverlässigkeit eines Gastwirts
5 f.; Hess.VGH, U. v. 07.01.2010 - 8 A 983/10 -, GewArch, 2011, 172, 173 f.; U. v. 26.11.1996 - 8 UE 2858/96 -, GewArch. - VG Regensburg, 30.07.2018 - RO 5 S 18.998
Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit - Steuerrückstände
Dabei obliegt es dem Gewerbetreibenden, hinreichend substantiierte Angaben zu machen, die die Prüfung ermöglichen, ob sich die wirtschaftliche Lage tatsächlich derart gebessert hat bzw. ein erfolgversprechendes Sanierungskonzept vorliegt (vgl. Hessischer VGH, U.v. 26.11.1996 - 8 UE 2858/96 - juris).
- OVG Niedersachsen, 08.04.2019 - 7 LB 85/18
Gewerbeuntersagung- Berufung
Es obliegt dabei dem Gewerbetreibenden, hinreichend substantiierte Angaben zu machen, die die Prüfung ermöglichen, ob ein erfolgversprechendes Sanierungskonzept vorliegt (…vgl. Beschluss des Senats vom 16.02.2018, a. a. O.; Beschluss des Senats vom 11.02.2016 - 7 PA 12/16 -, juris; Hessischer VGH, Urteil vom 26.11.1996 - 8 UE 2858/96 -, juris). - OVG Niedersachsen, 11.02.2016 - 7 PA 12/16
Gewerbeuntersagung; wirtschaftliche Leistungsfähigkeit; Prozesskostenhilfe; …
Es obliegt dabei dem Gewerbetreibenden, hinreichend substantiierte Angaben zu machen, die die Prüfung ermöglichen, ob ein erfolgversprechendes Sanierungskonzept vorliegt (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 26.11.1996 - 8 UE 2858/96 -, juris). - VG München, 06.07.2017 - M 16 K 16.2716
Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen
Es obliegt dabei dem Gewerbetreibenden, hinreichend substantiierte Angaben zu machen, die die Prüfung ermöglichen, ob ein erfolgversprechendes Sanierungskonzept vorliegt (vgl. VGH Hessen, U.v. 26.11.1996 - 8 UE 2858/96 - juris). - VG Regensburg, 09.01.2020 - RO 5 K 18.776
Erfolglose Klage gegen erweiterte Gewerbeuntersagung
(Hess. VGH, Urteil vom 26.11.1996 - 8 UE 2858/96, juris, Rn. 35). - VG München, 03.03.2017 - M 16 K 16.2716
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit aufgrund wirtschaftlicher …
Es obliegt dabei dem Gewerbetreibenden, hinreichend substantiierte Angaben zu machen, die die Prüfung ermöglichen, ob ein erfolgversprechendes Sanierungskonzept vorliegt (vgl. Hessischer VGH, U.v. 26.11.1996 - 8 UE 2858/96 - juris). - VG Hamburg, 17.06.2004 - 10 K 654/03
Gaststättenerlaubnis; Widerruf; Unzuverlässigkeit; verspätete Steuererklärungen
Die Unzuverlässigkeit ist insbesondere dann zu bejahen, wenn der Gewerbetreibende seine mit der Gewerbeausübung verbundenen öffentlich-rechtlichen Erklärungs- und Zahlungsverpflichtungen wiederholt nicht pünktlich erfüllt hat und damit zu rechnen ist, daß er seinen Pflichten auch künftig nicht ordnungsgemäß nachkommen wird (…vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 11.12.1996 - 1 B 250.96 - Buchholz a.a.O. Nr. 65;… v. 9.4.1997 - 1 B 81.97 - a.a.O. Nr. 67;… Heß, in Friauf, GewO, § 35 - Stand Mai 2003 - Rn. 63 ;… Michel/Kienzle/Pauly a.a.O. § 4 Rn. 28;… Marcks, in Landmann/Rohmer, GewO (I), § 35 - Stand Februar 2000 - Rn. 52 ;… VGH Mannheim, Urt. v. 25.5.1984 - 14 S 148/84 , GewArch 1985, S. 200;… VGH Kassel, Urteile v. 28.9.1992 - 8 UE 916/90 -, GewArch 1993, S. 159; v. 26.11.1996 - 8 UE 2858/96 - GewArch 1997, S. 151 ; auch in juris; OVG Saarlouis, Beschl. v. 11.4.1990 - 1 R 52/89 -, juris).
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