Rechtsprechung
| FG Köln, 29.05.2007 - 8 V 1653/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
FGO § 114 Abs. 1 S. 2; ; UStG § 14 Abs. 4 Nr. 2; ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 27a Abs. 1
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 2; UStG § 14 Abs. 4 Nr. 2
Erteilung einer Steuernummer; Unternehmer - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablehnung der Erteilung einer Steuernummer für polnische Staatsangehörige nach der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); Behinderung des Rechts auf den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers bei Fehlen der Steuernummer auf der Rechnung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Erteilung einer Steuernummer
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Rechtsprechung - Anspruch auf Erteilung einer Steuer- und einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BFH, 02.12.1998 - X R 83/96
Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht
Auszug aus FG Köln, 29.05.2007 - 8 V 1653/07
Der durch Auslegung ermittelte Inhalt dieser Vorschrift entspricht der Definition des § 1 Abs. 2 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung - LStDV -, wonach ein Dienstverhältnis dann vorliegt, wenn der Beschäftigte dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet, wenn er in der Betätigung seines geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist (vgl. BFH-Urteil vom 2. Dezember 1998 X R 83/96, BStBl II 1999, 534).Das Vorliegen einer Unternehmerinitiative kann nicht etwa daraus hergeleitet werden, dass die Antragsteller dergestalt den Erfolg der Tätigkeit durch die Bestimmung des Umfangs des Arbeitseinsatzes beeinflussen könnten, dass sie mit dem Abschluss weiterer Dienstleistungsverträge ihre Auslastung und damit das von ihnen erzielte Entgelt über einen Mehreinsatz steigern ließe (vergl. hierzu: BFH-Urteil vom 2. Dezember 1998 X R 83/96, a.a.O.).
Zwar hat der BFH in seinemUrteil vom 2. Dezember 1998 X R 83/96 das Vorliegen eines solchen Unternehmerrisikos in Form eines Vergütungsrisikos bejaht, wenn die persönliche Verhinderung dazu führt, dass keine Einnahmen erzielt werden können, weil insbesondere kein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle besteht.
- BFH, 17.10.1996 - V R 63/94
Zur Frage der Selbständigkeit eines Fahrlehrers, dem keine Fahrschulerlaubnis …
Auszug aus FG Köln, 29.05.2007 - 8 V 1653/07
Hierzu verweisen sie auf das BFH-Urteil vom 17. Oktober 1996, BStBl II 1997, 188 und auf das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 14. Juli 2004 7 K 2385/01 in einem ähnlichen Fall. - FG Sachsen, 09.11.2005 - 2 K 2709/03
Selbständigkeit oder Arbeitnehmereigenschaft der von einem Lieferanten von …
Auszug aus FG Köln, 29.05.2007 - 8 V 1653/07
Sollte es daher zu dem Abschluss mehrerer "Dienstleistungsverträge" nebeneinander kommen, bedarf es bei dieser Sachlage der Überprüfung, ob - in Abgrenzung zu einer unternehmerischen Tätigkeit - es sich um mehrfache Arbeitsverträge handelt, innerhalb derer jeweils eine nichtselbständige Tätigkeit vorliegt (…vergl. dazu Schmidt/Drenseck, EStG, 25. Auflage, § 19 Rz. 9 m.w.N. auf BFH-Urteil vom 21. März 1975 VI R 60/73, BStBl II 1975, 513; vergl. zu diesem Gesichtspunkt auch: Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 9. November 2005 2 K 2709/03, DStRE 2007, 285).
- BFH, 21.03.1975 - VI R 60/73
Arbeitnehmereigenschaft - nebenberufliche Schwarzarbeit
Auszug aus FG Köln, 29.05.2007 - 8 V 1653/07
Sollte es daher zu dem Abschluss mehrerer "Dienstleistungsverträge" nebeneinander kommen, bedarf es bei dieser Sachlage der Überprüfung, ob - in Abgrenzung zu einer unternehmerischen Tätigkeit - es sich um mehrfache Arbeitsverträge handelt, innerhalb derer jeweils eine nichtselbständige Tätigkeit vorliegt (vergl. dazu Schmidt/Drenseck, EStG, 25. Auflage, § 19 Rz. 9 m.w.N. auf BFH-Urteil vom 21. März 1975 VI R 60/73, BStBl II 1975, 513; vergl. zu diesem Gesichtspunkt auch: Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 9. November 2005 2 K 2709/03, DStRE 2007, 285). - FG Münster, 04.05.2004 - 7 V 1911/04
Pfändungsschutz für Miet- und Pachtzinsen
Auszug aus FG Köln, 29.05.2007 - 8 V 1653/07
Voraussetzung hierfür ist, dass der Antragsteller einen Anordnungsanspruch und einen Anordnungsgrund darlegt und glaubhaft macht (FG Münster, Beschluss vom 4. Mai 2004 7 V 1911/04, EFG 2004, 1470). - FG Hamburg, 04.09.2006 - 2 K 33/06
Abgabenordnung/Gaststättengesetz: Zur Erteilung einer steuerlichen …
Auszug aus FG Köln, 29.05.2007 - 8 V 1653/07
Als Ausfluss dieser Vorschrift folgt, dass einem Unternehmer deshalb eine Steuernummer zu erteilen ist, damit er diesem gesetzlichen Erfordnernis Rechnung tragen kann (vergl. zum Fall des Anspruchs auf Erteilung einer für eine Gaststättenerlaubnis notwendige Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Finanzamt als Ausfluss des § 4 Abs. 1 Nr. 1 Gaststättengesetz: Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 4. September 2006 2 K 33/06, EFG 2007, 234). - FG Sachsen, 14.07.2004 - 7 K 2385/01
Umsatzsteuerpflicht eines selbständigen Unternehmers; Maßgeblichkeit des …
Auszug aus FG Köln, 29.05.2007 - 8 V 1653/07
Hierzu verweisen sie auf das BFH-Urteil vom 17. Oktober 1996, BStBl II 1997, 188 und auf das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 14. Juli 2004 7 K 2385/01 in einem ähnlichen Fall.
- BFH, 26.02.2008 - II B 6/08
Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke an GmbH - Eingriff in …
Das FG Köln hat im Beschluss vom 29. Mai 2007 8 V 1653/07 (juris) den Anspruch von Unternehmern i.S. des § 2 UStG auf Erteilung einer Steuernummer ebenfalls bejaht, jedoch im entschiedenen Einzelfall das Bestehen eines solchen Anspruchs verneint, weil der Antragsteller, eine natürliche Person, nicht selbständig tätig war. - BFH, 20.12.2007 - IX B 194/07
Einstweilige Anordnung: Zuteilung einer Steuernummer - Beginn der …
Hinsichtlich der Begründung schließt sich der erkennende Senat den Ausführungen des FG an (gl.A. FG Münster, Urteile vom 27. März 2007 1 K 3554/06 S, nicht veröffentlicht --n.v.-- und 1 K 3553/06 S, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 1575; Niedersächsisches FG, Urteil vom 23. August 2007 5 K 364/06, n.v.; a.A. FG Köln, Beschluss vom 29. Mai 2007 8 V 1653/07, n.v.), zumal die Erteilung einer Steuernummer bei den entsprechenden Vorgängen notwendig gleichzeitig oder vorher zu erfolgen hat.
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