Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 04.10.2006 - 8 W 163/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12453
OLG Hamburg, 04.10.2006 - 8 W 163/06 (https://dejure.org/2006,12453)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.10.2006 - 8 W 163/06 (https://dejure.org/2006,12453)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Oktober 2006 - 8 W 163/06 (https://dejure.org/2006,12453)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,12453) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 2
    Befreiung des DRK von den Gerichtskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung des Deutschen Roten Kreuzes e.V. in Hamburg von Gerichtskosten gem. § 18 des Gesetzes über das Deutsche Rote Kreuz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1655
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 21.06.2006 - 8 W 101/06

    Gerichtsgebührenbefreiung des Deutschen Roten Kreuzes in Hamburg

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.10.2006 - 8 W 163/06
    Der Einzelrichter des erkennenden Senats ist dieser letzteren Auffassung in seinem Beschluss vom 21.06.2006 (8 W 101/06) gefolgt.
  • OLG München, 30.09.1997 - 11 W 2536/97

    Gebührenfreiheit des Bayerischen Roten Kreuzes

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.10.2006 - 8 W 163/06
    1995, 650; OLG München MDR 1998, 184.
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2011 - 10 W 139/10

    Das Deutsche Rote Kreuz ist im Anwendungsbereich des § 2 Abs. 3 S. 1 GKG nicht …

    Diese kann nicht damit verneint werden, dass Bundesrecht auch jenes Recht sei, das sich aus der analogen Anwendung bundesgesetzlicher Normen ergebe (so aber OLG Hamburg OLGR 2006, 849).

    Mangels bundesgesetzlicher Regelung liegt ein Verstoß gegen Art. 31 GG nicht vor (vgl. OLG Celle OLGR 2008, 546; OLG München MDR 1998, 184; OLG Koblenz JurBüro 1995, 650; 1990, 1173; OLG Hamburg v. 21.06.2006, 8 W 101/06, OLGR 2006, 610; a.A. OLG Hamburg v. 04.10.2006, 8 W 163/06, OLGR 2006, 849).

    Rn. 15 Auf die Frage, ob das Deutsche Rote Kreuz in seiner heutigen Form wegen seines gemeinnützigen und mildtätigen Zweckes und der weitgehenden Identität in Zielsetzungen und Aufgabenbereichen als Nachfolgeorganisation des Deutschen Roten Kreuzes des Jahres 1937 oder jedenfalls jenen Roten Kreuzes verstanden werden kann, das die Nationalsozialisten vorgefunden haben (so OLG Koblenz JurBüro 1990, 1173; OLG Hamburg OLGR 2006, 849; a.A. OLG Celle OLGR 2008, 546), kommt es nicht an.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2007 - 6 Ta 72/07

    Keine Befreiung von Gerichtsgebühren für den Kreisverband Südwest-Pfalz e. V. des …

    Ist - wie vorliegend - eine andere Organisation gegeben, kann entgegen der Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (vgl. Beschluss vom 04. Oktober 2006 - 8 W 163/06 -) nicht mit dem Vorrang von Bundesrecht gegenüber Landesrecht nach Artikel 31 GG argumentiert werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamburg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht