Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 27.01.2009 - 8 W 19/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Kostenfestsetzung: Kosten einer erfolgreichen Beschwerde im Sachverständigenablehnungsverfahren bei einer vergleichsweisen Kostenregelung
- Judicialis
ZPO §§ 42 ff; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 103 Abs. 1; ; ZPO § 406
- IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kosten eines erfolglosen Rechtsmittels im Verfahren der Richter- oder Sachverständigenablehnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Richterablehnungsverfahren in der Beschwerdeinstanz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kosten eines erfolglosen Rechtsmittels im Verfahren der Richter- oder Sachverständigenablehnung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Ablehnungsverfahren - So ist die anwaltliche Tätigkeit in Ablehnungsverfahren zu vergüten
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 12.11.2008 - 1 O 62/05
- OLG Stuttgart, 27.01.2009 - 8 W 19/09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 06.04.2005 - V ZB 25/04
Erstattung von Anwaltskosten im Richterablehnungsverfahren
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2009 - 8 W 19/09
Das Sachverständigenablehnungsverfahren (§ 406 ZPO) ist ebenso wie das Richterablehnungsverfahren (§§ 42 ff ZPO) ein nicht kontradiktorisches Neben- bzw. Zwischenverfahren, an dem jedoch im Rahmen der Gewährung des rechtlichen Gehörs der Gegner der ablehnenden Partei zu beteiligen ist (BGH NJW 2005, 2233).Soweit der BGH (NJW 2005, 2233) im Ablehnungsverfahren bei Zurückweisung der Beschwerde auf die in der Rechtsmittelinstanz getroffene Kostengrundentscheidung abstellt, beruht dies auf der in § 97 Abs. 1 ZPO vorgesehenen Kostentrennung, während die ZPO im übrigen stillschweigend davon ausgeht, dass die Kosten erfolgreicher Rechtsmittel solche desjenigen Rechtsstreits sind, in dem das Rechtsmittel eingelegt wurde.
Dieser Streit wurde jedoch höchstrichterlich beendet durch den BGH am 6. April 2005 (NJW 2005, 2233).
Insoweit wird verwiesen auf die Grundsatzentscheidung des BGH (NJW 2005, 2233) und den dort im Einzelnen abgehandelten Meinungsstreit.
- KG, 08.06.2006 - 15 W 31/06
Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen nachträglicher Änderung einer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2009 - 8 W 19/09
Bei einer erfolgreichen Beschwerde im Ablehnungsverfahren bleibt es dagegen beim Grundsatz der Kosteneinheit mit der Folge, dass die für das zweitinstanzliche Verfahren aufzuwendenden außergerichtlichen Kosten der Parteien Teil der Kosten des Hauptverfahrens sind und von der dort getroffenen Kostengrundentscheidung umfasst werden (…Hüßtege, a. a. O., § 47 Rdnr. 9;… Vollkommer, a. a. O., § 46 Rdnr. 20;… Gehrlein, a. a. O., § 46 Rdnr. 6;… Stollenwerk, a. a. O.; OLG Frankfurt AGS 2007, 587; KG Berlin NJW-RR 2006, 1577; OLGR Köln 2004, 290; OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 740 und MDR 1984, 408; je m. w. N.). - OLG Frankfurt, 28.05.2007 - 1 W 23/07
Kostentragungspflicht im Beschwerdeverfahren über Richterablehnung; Höhe des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2009 - 8 W 19/09
Bei einer erfolgreichen Beschwerde im Ablehnungsverfahren bleibt es dagegen beim Grundsatz der Kosteneinheit mit der Folge, dass die für das zweitinstanzliche Verfahren aufzuwendenden außergerichtlichen Kosten der Parteien Teil der Kosten des Hauptverfahrens sind und von der dort getroffenen Kostengrundentscheidung umfasst werden (…Hüßtege, a. a. O., § 47 Rdnr. 9;… Vollkommer, a. a. O., § 46 Rdnr. 20;… Gehrlein, a. a. O., § 46 Rdnr. 6;… Stollenwerk, a. a. O.; OLG Frankfurt AGS 2007, 587; KG Berlin NJW-RR 2006, 1577; OLGR Köln 2004, 290; OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 740 und MDR 1984, 408; je m. w. N.).
- OLG Köln, 24.05.2004 - 19 W 18/04
Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2009 - 8 W 19/09
Bei einer erfolgreichen Beschwerde im Ablehnungsverfahren bleibt es dagegen beim Grundsatz der Kosteneinheit mit der Folge, dass die für das zweitinstanzliche Verfahren aufzuwendenden außergerichtlichen Kosten der Parteien Teil der Kosten des Hauptverfahrens sind und von der dort getroffenen Kostengrundentscheidung umfasst werden (…Hüßtege, a. a. O., § 47 Rdnr. 9;… Vollkommer, a. a. O., § 46 Rdnr. 20;… Gehrlein, a. a. O., § 46 Rdnr. 6;… Stollenwerk, a. a. O.; OLG Frankfurt AGS 2007, 587; KG Berlin NJW-RR 2006, 1577; OLGR Köln 2004, 290; OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 740 und MDR 1984, 408; je m. w. N.). - OLG Düsseldorf, 04.05.2004 - 10 W 26/04
Umfang einer Kostenregelung im Vergleich; Kosten der Beschwerde des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2009 - 8 W 19/09
Soweit das OLG Düsseldorf (AGS 2004, 306 mit Anm. N. Schneider) sich im Falle der Erfolglosigkeit der Beschwerde auf den Standpunkt gestellt hat, dass eine vergleichsweise Kostenregelung der Parteien die außergerichtlichen Kosten für eine Beschwerde im Richterablehnungsverfahren nur erfasst, wenn es besondere Anhaltspunkte für einen entsprechenden Willen der Parteien gibt, so wurde diese Entscheidung getroffen zu einem Zeitpunkt, als die Kostenerstattung im Beschwerdeverfahren über eine Richterablehnung (Sachverständigenablehnung) noch höchst umstritten war. - OLG Frankfurt, 21.01.1986 - 6 W 303/85
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2009 - 8 W 19/09
Bei einer erfolgreichen Beschwerde im Ablehnungsverfahren bleibt es dagegen beim Grundsatz der Kosteneinheit mit der Folge, dass die für das zweitinstanzliche Verfahren aufzuwendenden außergerichtlichen Kosten der Parteien Teil der Kosten des Hauptverfahrens sind und von der dort getroffenen Kostengrundentscheidung umfasst werden (…Hüßtege, a. a. O., § 47 Rdnr. 9;… Vollkommer, a. a. O., § 46 Rdnr. 20;… Gehrlein, a. a. O., § 46 Rdnr. 6;… Stollenwerk, a. a. O.; OLG Frankfurt AGS 2007, 587; KG Berlin NJW-RR 2006, 1577; OLGR Köln 2004, 290; OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 740 und MDR 1984, 408; je m. w. N.). - OLG Frankfurt, 04.01.1984 - 11 W 67/83
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.01.2009 - 8 W 19/09
Bei einer erfolgreichen Beschwerde im Ablehnungsverfahren bleibt es dagegen beim Grundsatz der Kosteneinheit mit der Folge, dass die für das zweitinstanzliche Verfahren aufzuwendenden außergerichtlichen Kosten der Parteien Teil der Kosten des Hauptverfahrens sind und von der dort getroffenen Kostengrundentscheidung umfasst werden (…Hüßtege, a. a. O., § 47 Rdnr. 9;… Vollkommer, a. a. O., § 46 Rdnr. 20;… Gehrlein, a. a. O., § 46 Rdnr. 6;… Stollenwerk, a. a. O.; OLG Frankfurt AGS 2007, 587; KG Berlin NJW-RR 2006, 1577; OLGR Köln 2004, 290; OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 740 und MDR 1984, 408; je m. w. N.).
- OLG Düsseldorf, 17.02.2009 - 10 W 136/08
Erstattung von Anwaltskosten im Ablehnungsverfahren
Diese ist jedenfalls bei Zurückweisung der Beschwerde auf Grund der Kostenentscheidung nach § 97 Abs. 1 ZPO im Rahmen der Kostenfestsetzung erstattungsfähig, wenn der Prozessbevollmächtigte - wie hier - auftragsgemäß im Beschwerdeverfahren tätig geworden ist (Anschuss an BGH, Beschluss v. 06.04.2005, V ZB 25/04, MDR 2005, 1016; OLG Stuttgart Beschluss v. 27.01.2009, 8 W 19/09, JURIS).
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Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 23.06.2009 - 8 W 19/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online
Isolierte Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Eigentümer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ansprüche gegen mehrere Eigentümer - zwingend einheitliche Klage? (IMR 2009, 1054)
Verfahrensgang
- LG Göttingen, 26.03.2009 - 8 O 490/08
- OLG Braunschweig, 23.06.2009 - 8 W 19/09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00
Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den …
Auszug aus OLG Braunschweig, 23.06.2009 - 8 W 19/09
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Verhältnis zwischen dieser persönlichen Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der Gesellschaft der akzessorischen Gesellschafterhaftung gemäß §§ 128 f. HGB entspricht (vgl. BGH NJW 2001, 2718 ff. Rdn. 13). - BGH, 10.03.2005 - XII ZB 20/04
Mutwilligkeit der isolierten Geltendmachung von Scheidungsfolgesachen
Auszug aus OLG Braunschweig, 23.06.2009 - 8 W 19/09
Mutwillig handelt deshalb, wer von zwei gleichwertigen prozessualen Wegen denjenigen beschreitet, von dem er von vornherein annehmen muss, dass er für ihn der kostspieligere ist (vgl. BGH FamRZ 2005, 786 ff.).
- OLG Braunschweig, 26.04.2013 - 6 SchH 2/13
Anforderungen an die Dokumentation der Gründe für die Neuverteilung der Geschäfte …
Aus diesem Grund würde auch eine Partei, die die Kosten des Rechtsstreits selbst zu tragen habe, gesonderte Entschädigungsklagen ohne Sorge um das Kostenrisiko erheben, wie der 8. Senat des Oberlandesgerichts Braunschweig in einem Beschluss vom 23. Juni 2009 (8 W 19/09) entschieden habe.Rn. 33 Soweit sich der Antragsteller für seine Auffassung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig stützt (Beschluss vom 23.06.2009, 8 W 19/09, juris), führt dies zu keinem anderen Ergebnis.
Außerdem hat der 8. Senat nachvollziehbar dargelegt, warum die Klagehäufung, bei der es zudem - anders als vorliegend - um die gemeinsame Inanspruchnahme mehrere Streitgenossen (subjektive Klagehäufung, §§ 59 ff. ZPO) ging, nicht sachgerecht ist (Beschluss vom 23.06.2009, 8 W 19/09, juris, Rn. 5).
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