Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 17.03.2005 - 8 W 22/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 106 Abs. 2 § 308 Abs. 1
Rechtsschutzbedürfnis für die sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss bei nachträglicher Festsetzung von Kosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 30.09.2004 - 302 O 219/02
- OLG Hamburg, 17.03.2005 - 8 W 22/05
Papierfundstellen
- MDR 2005, 1138
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 03.09.1999 - 14 W 593/99
Kein Rechtsschutzinteresse für Rechtsmittel nur zum Zwecke der Nachliquidation
Auszug aus OLG Hamburg, 17.03.2005 - 8 W 22/05
Eine einheitliche Entscheidung über wechselseitige Ausgleichungsanträge ist nur dann geboten, wenn beide Seiten aufgrund der in der Berufungsinstanz ergangenen Kostengrundentscheidung ihre Kosten beider Rechtszüge angemeldet haben (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2000, 519 - zitiert nach juris).
- OLG Frankfurt, 02.04.2025 - 30 W 28/25
Kostenfestsetzungsverfahren: Unzulässigkeit einer sofortigen Beschwerde bei …
Die Festsetzung der im angegriffenen Kostenfestsetzungsbeschluss nicht festgesetzten Kosten kann gemäß § 106 Abs. 2 ZPO unbeschadet der bereits zugunsten der Beklagten festgesetzten Kosten durchgeführt werden (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 17. März 2005 - 8 W 22/05 -, Rn. 1 - 3, juris).Die getrennte Festsetzung ihrer Kosten außerhalb des Beschwerdeverfahrens und ohne Kostenausgleichung ist daher für die Beschwerdeführer das kostengünstigere Verfahren (vgl. OLG Hamburg, MDR 2005, 1138; OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 519).
- OLG Hamburg, 29.01.2026 - 4 W 178/25
Kostenerstattung für die grenzüberschreitende Zustellung einer einstweiligen …
Die Möglichkeit, nicht festgesetzte Kosten nach § 106 Abs. 2 nachträglich - ohne Entstehung weiterer Kosten - festsetzen zu lassen, lässt im Übrigen für die mit gleichem Ziel eingelegte Beschwerde das Rechtsschutzbedürfnis entfallen (OLG Hamburg, Beschluss vom 17.03.2005 - 8 W 22/05.MDR 2005, 1138, Rn. 3).
- OLG München, 30.01.2007 - Verg 20/06
Gebührenfestsetzung nach Unanfechtbarkeit?
Die Antragstellerin hätte ihr Ziel einer Korrektur des Kostenfestsetzungsbeschlusses mit einer entsprechenden Antragstellung damit einfacher und billiger erreichen können (vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht vom 17.3.2005, 8 W 22/05).
- LAG Hessen, 03.08.2015 - 2 Ta 292/15
Einer sofortigen Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss fehlt das …
Für die gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Gießen vom 11. Mai 2015 - Az. 4 Ca 140/14 - eingelegte sofortige Beschwerde fehlt danach das erforderliche Rechtsschutzinteresse, da das Begehren - wie aufgezeigt - auf einfachere und billigere Weise erreicht werden kann (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 17. März 2005 - 8 W 22/05, MDR 2005, 1138; OLG Koblenz, Beschluss vom 3. September 1999 - 14 W 593/99, NJW-RR 2000, 519 f.; Zöller/Herget, ZPO, 30. Auflage, § 106 ZPO rn. - OLG Hamm, 15.10.2012 - 6 WF 16/11
Aufhebung des Kostenansatzes mangels Erlass einer Kostengrundentscheidung
Denn beim Kostenfestsetzungsverfahren handelt es sich im Gegensatz zum Kostenansatzverfahren um ein antragsabhängiges Parteiverfahren (vgl. hierzu auch BPatG München, Beschluss v. 28.09.2010, 33 W (pat) 100/09; OLGR Hamburg 2005, 740;… Zöller- Vollkommer, 29. Aufl., § 308 Rdnr. 1). - OLG Brandenburg, 24.10.2022 - 6 W 46/22
Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss Keine Korrektur …
Die Korrektur eines Kostenfestsetzungsbeschlusses um nachträglich angemeldete Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren muss deshalb ausscheiden, weil das Begehren auf einfacherem und billigeren Weg erreicht werden kann (KG Beschluss vom 07.06.2018 - 25 WF 17/18; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 17.03.2005 - 8 W 22/05; Koblenz, 03.09.1999 - 14 W 593/99; jew. zit. nach juris;… Zöller-Herget, ZPO, 34. Aufl. § 106 Rn 4).
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Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 27.07.2005 - 8 W 22/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verspäteter Antrag auf Erläuterung d. Gutachtens
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bayreuth, 09.05.2005 - 12 OH 122/03
- OLG Bamberg, 27.07.2005 - 8 W 22/05
Papierfundstellen
- BauR 2006, 560
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.02.2002 - VIII ZR 228/00
Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens
Auszug aus OLG Bamberg, 27.07.2005 - 8 W 22/05
Grundsätzlich ist das selbständige Beweisverfahren mit der Übermittlung des schriftlichen Sachverständigengutachtens an die Parteien beendet, wenn weder das Gericht eine Frist nach § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO setzt noch eine mündliche Erläuterung durch den Sachverständigen stattfindet (vgl. BGH WM 2002, 873 f.). - OLG Düsseldorf, 27.04.2004 - 5 W 7/04
Selbständiges Beweisverfahren: Mündliche Erläuterung eines schriftlichen …
Auszug aus OLG Bamberg, 27.07.2005 - 8 W 22/05
Die Angemessenheit des Zeitraums nach § 411 Abs. 4 S. 1 ZPO ist nach den schutzwürdigen Interessen der Parteien und den verfahrensrechtlichen Erfordernissen zu bestimmen (…vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, BauR 2002, S. 1734 f.; OLG Düsseldorf, MDR 2004, 1200 f.). - OLG Brandenburg, 04.06.2002 - 12 W 16/02
Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens; Zeitpunkt für Antrag auf Ergänzung …
Auszug aus OLG Bamberg, 27.07.2005 - 8 W 22/05
Die Angemessenheit des Zeitraums nach § 411 Abs. 4 S. 1 ZPO ist nach den schutzwürdigen Interessen der Parteien und den verfahrensrechtlichen Erfordernissen zu bestimmen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, BauR 2002, S. 1734 f.; OLG Düsseldorf, MDR 2004, 1200 f.).
- LG Frankfurt/Main, 04.04.2016 - 9 OH 1/14
Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens
Eine zeitnahe grundsätzliche Anmeldung dürfte schon generell mindestens zu verlangen sein (vgl. OLG München, Beschluss vom 27.07.2005 - 8 W 22/05, juris, Rn. 7 = BauR 2006, 560); insbesondere gilt dies aber für den nicht zwingend näher zu begründenden Antrag auf mündliche Erläuterung.
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