Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 22.06.2012 - 8 W 222/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Grundbucheinsicht: Einsichtsrecht der Presse bei Recherche im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren über das Vermögen einer bekannten Unternehmensgruppe
- ra.de
- fragdenstaat.de
Grundbuch - Vermögensübertragungen zwischen Angehörigen einer Unternehmerfamilie - Insolvenz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 12 Abs. 1
Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Presse kann berechtigtes Interesse an Einsicht des Grundbuchs haben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch
Papierfundstellen
- afp 2012, 401
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.08.2011 - V ZB 47/11
Grundbuchverfahren: Einsichtnahmeanspruch des Herausgebers eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.06.2012 - 8 W 222/12
Rn. 7 Über den ursprünglichen, dem allgemeinen Rechtsverkehr mit Grundstücken dienenden Regelungszweck hinaus, vermag auch ein schutzwürdiges Interesse der Presse daran, von den für ein bestimmtes Grundstück vorgenommenen Eintragungen Kenntnis zu erlangen, das nach § 12 Abs. 1 S. 1 GBO für die Gestattung der Einsicht erforderliche berechtigte Interesse zu begründen (BVerfG NJW 2001, 503; BGH NJW-RR 2011, 1651 m.w.N. aus dem Schrifttum).Rn. 9 Wie in dem vom Bundesgerichtshof (BGH NJW-RR 2011, 1651) entschiedenen Fall ist auch hier nicht ersichtlich, dass der Antragsteller in unproblematischer Weise andere Mittel nutzen könnte, um die erwünschten Informationen unter geringerer Beeinträchtigung des Persönlichkeitsschutzes der Eingetragenen zu erhalten.
Dies gilt grundsätzlich auch, wenn durch die Presse Grundbucheinsicht begehrt wird (…BVerfG a.a.O. Tz. 33 ff.; BGH NJW-RR 2011, 1651 Tz. 5; ablehnend in dieser Allgemeinheit Maaß, NotBZ 2012, 100).
- BGH, 06.03.1981 - V ZB 18/80
Kein Rechtsmittel gegen Gewährung der Grundbucheinsicht
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.06.2012 - 8 W 222/12
Davon abgesehen ist zu berücksichtigen, dass der mit der Einrichtung des Grundbuchs verfolgte Zweck gerade darin besteht, das Grundeigentum und die an diesem bestehenden Rechte zu registrieren und die in Bezug auf ein bestehendes Grundstück bestehenden Rechtsverhältnisse zu publizieren (BGHZ 80, 126, 128).Für den Regelfall der Einsicht erlaubt die Grundbuchordnung bei berechtigtem Interesse eine Einsichtnahme, ohne eine Abwägung mit gegenteiligen Interessen der im Grundbuch Eingetragenen vorzusehen (BGHZ 80, 126, 128 f).
- BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91
Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.06.2012 - 8 W 222/12
Rn. 7 Über den ursprünglichen, dem allgemeinen Rechtsverkehr mit Grundstücken dienenden Regelungszweck hinaus, vermag auch ein schutzwürdiges Interesse der Presse daran, von den für ein bestimmtes Grundstück vorgenommenen Eintragungen Kenntnis zu erlangen, das nach § 12 Abs. 1 S. 1 GBO für die Gestattung der Einsicht erforderliche berechtigte Interesse zu begründen (BVerfG NJW 2001, 503; BGH NJW-RR 2011, 1651 m.w.N. aus dem Schrifttum). - BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78
Gerichtspresse
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.06.2012 - 8 W 222/12
Ein solches Interesse besteht auch hier, weil das Einsichtsgesuch auf die Beschaffung journalistisch verwertbarer Informationen über eine Grundstücksübertragung unter Familienangehörigen im Vorfeld der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Übertragenden zielt und somit der von dem Schutzbereich der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 2 GG) erfassten publizistischen Vorbereitungstätigkeit zuzuordnen ist (BVerfGE 50, 234, 240).
- OLG München, 28.07.2016 - 34 Wx 225/16
Grundbucheinsichtsrecht eines Pressevertreters im Hinblick auf rechtsradikale …
Nur solche Konkretisierungen dürfen verlangt werden, die für die Feststellung des Informationsinteresses bedeutsam sind (BVerfG NJW 2001, 503/505; BGH NJW-RR 2011, 1651 f.; auch OLG Düsseldorf NJW 2016, 89; OLG Stuttgart vom 22.6.2012, 8 W 222/12, und vom 27.6.2012, 8 W 228/12, jeweils juris;… OLG Hamm vom 17.1.2012, 15 W 500/11, juris Rn. 12 und 14; zu allem auch Senat vom 20.4.2016, 34 Wx 407/15, juris). - OLG München, 08.12.2016 - 34 Wx 387/16
Grundbucheinsicht für journalistische Zwecke
Nur solche Konkretisierungen dürfen verlangt werden, die für die Feststellung des Informationsinteresses bedeutsam sind (BVerfG NJW 2001, 503/505; BGH NJW-RR 2011, 1651 f.; auch OLG Düsseldorf NJW 2016, 89; OLG Stuttgart vom 22.6.2012, 8 W 222/12, und vom 27.6.2012, 8 W 228/12, jeweils juris;… OLG Hamm vom 17.1.2012, 15 W 500/11, juris Rn. 12 und 14; zu allem auch Senat vom 20.4.2016, 34 Wx 407/15, juris). - OLG München, 20.04.2016 - 34 Wx 407/15
Voraussetzungen für Grundbucheinsicht an einen Pressevertreter
Deshalb dürfen nur solche Konkretisierungen verlangt werden, die für die Feststellung des Informationsinteresses bedeutsam sind (BVerfG NJW 2001, 503/505; BGH NJW-RR 2011, 1651 f.; auch OLG Düsseldorf NJW 2016, 89; OLG Stuttgart, 8 W 222/12 und 8 W 228/12, jeweils juris;… OLG Hamm, 15 W 500/11, juris Rn. 12 und 14). - OLG Stuttgart, 27.06.2012 - 8 W 228/12
Grundbuchverfahren: Einsichtnahmeanspruch eines Presseorgans in Grundbuchakten im …
Die genaue Grundstückbezeichnung hat der Senat dem Parallelverfahren 8 W 222/12 (Notariat Ehingen I GRG 607/2012) entnommen.
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