Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 20.11.2000 - 8 W 244/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichtzulassung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Einhaltung der Zweiwochenfrist; Zulassung einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Erstbeschwerdegerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
InsO
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Insolvenzverfahren
Verfahrensgang
- AG Cottbus - 63 IN 510/99
- LG Cottbus, 25.09.2000 - 7 T 122/00
- OLG Brandenburg, 20.11.2000 - 8 W 244/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 983
- NZI 2001, 93
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00
Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.11.2000 - 8 W 244/00
Denn die Frage, ob gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist Wiedereinsetzung zu gewähren ist oder nicht, ist nicht eine spezifische Frage der Zulässigkeit des Rechtsmittels gemäß §§ 6, 7 InsO, sondern eine Frage des allgemeinen Prozessrechts (§ 4 InsO), deren Überprüfung nicht den Zulassungsbeschränkungen der §§ 6, 7 InsO unterliegt (vgl. für die Fälle der PKH-Bewilligung: BGH ZIP 2000, 755).
- OLG Zweibrücken, 25.06.2001 - 3 W 52/01
Statthaftes Rechtsmittel im Wiedereinsetzungsverfahren, schuldhafte …
Weist das Landgericht den Antrag des Insolvenzschuldners auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde zurück, ist hiergegen das Rechtsmittel der sofortigen (Erst-)Beschwerde statthaft (Anschluss an OLG Brandenburg ZinsO 2001, 75).Infolgedessen ist das dagegen gerichtete Rechtsmittel des Schuldners als Erstbeschwerde anzusehen (ebenso OLG Brandenburg ZInsO 2001, 75f.; Beschluss vom 8. Februar 2001 - 8 W 262/00).
Letzteres ist der Fall, wenn die ernsthafte Gefahr voneinander abweichender Entscheidungen im Anwendungsbereich der Insolvenzordnung besteht (Senat, ZInsO 2000, 398; 627, jew. m.w.N.; OLG Brandenburg ZInsO 2001, 75, 76; OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. Januar 2001 - 2 W 8/01;… Kirchhof in HK-InsO § 7 Rdnr. 23).
- BGH, 19.01.2006 - IX ZA 26/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung …
Einer in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen gegenteiligen Auffassung (OLG Brandenburg ZInsO 2001, 75; OLG Zweibrücken ZInsO 2001, 811;… HK-InsO/Kirchhof, 4. Aufl. § 7 Rn. 8;… FK-InsO/Schmerbach, 4. Aufl. § 7 Rn. 3b), wonach hier nur eine Erstbeschwerde nach § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO in Verbindung mit § 4 InsO statthaft sei, folgt der Senat nicht. - OLG Brandenburg, 28.01.2001 - 8 W 260/00
Beschwerdebefugnis des absonderungsberechtigten Insolvenzgläubigers gegen die …
Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist die Nachprüfung der Beschwerdeentscheidung dann geboten, wenn in einer rechtsgrundsätzlichen Frage des Insolvenzrechts sich eine gefestigte übergerichtliche Rechtsprechung noch nicht herausgebildet hat oder wenn die ernsthafte Gefahr voneinander abweichender Entscheidungen im Anwendungsbereich der Insolvenzordnung besteht (vgl. OLG Köln ZIP 2000, 760; OLG "Köln, Beschluss vom 3. März 2000, Az.: 2 W 31/00; OLG Köln, Beschluss vom 27. Dezember 2000, Az.: 2 W 252/00;… OLG Zweibrücken a.a.O.; Senat; Beschluss vom 20. November 2000, Az. 8 W 244/00; Kirchhof in HK/InsO 1999, § 7 RJi722).
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