Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 07.01.2005 - 8 W 263/04 - 39 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Prozesskostenhilfebewilligung: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung
- Judicialis
ZPO § 114; ; ZPO § 115; ; GKG § 65 Abs. 7; ; GKG § 65 Abs. 7 S. 1 Nr. 3; ; GKG § 65 Abs. 7 S. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Einbeziehung des Ergebnisses einer Beweiserhebung im Hauptsacheverfahren in die Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Selbstständiges Nebeneinanderlaufen von Prozesskostenhilfeverfahren und Hauptsacheverfahren; Beschränkte Prüfung im Prozesskostenhilfeverfahren; Statthaftigkeit der Entscheidung über die Prozesskostenhilfebewilligung nach Verhandlung und Beweiserhebung in der Hauptsache; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 24.09.2004 - 12 O 267/04
- OLG Saarbrücken, 07.01.2005 - 8 W 263/04 - 39
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.01.2005 - 8 W 263/04
Dabei ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, die Gewährung von Prozesskostenhilfe davon abhängig zu machen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint (BVerfG NJW 1991, 413 unter 2. a).Die Verwertung des dem Antragsteller nachteiligen Beweisergebnisses würde die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst unzulässigerweise in das summarische Prüfungsverfahren verlagern und damit der unbemittelten Partei im Vergleich zur bemittelten Partei die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung unverhältnismäßig erschweren (vgl. dazu BVerfG NJW 1991, 413; NJW-RR 2002, 1069; NJW-RR 2004, 61).
- BVerfG, 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02
Beurteilung der Erfolgsaussichten bei der Entscheidung über die Gewährung von …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.01.2005 - 8 W 263/04
Hiervon kann aber nicht die Rede sein, wenn über einen Bewilligungsantrag, der bei Befolgung der Vorschriften über das Prozesskostenhilfe-Prüfungsverfahren längst spruchreif gewesen wäre, erst zusammen mit der Hauptsache entschieden wird (vgl. BVerfG NJW 2003, 3190, 3191).Demgegenüber durfte die nach Durchführung der Beweisaufnahme gewonnene Erkenntnis, dass die Klage wegen Verjährung geltend gemachter Ansprüche im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg hat, unter dem Gesichtspunkt der Rechtsschutzgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten kein Grund mehr sein, der Klage die Erfolgsaussichten - nachträglich - abzusprechen (BVerfG NJW 2003, 3190, 3191).
- BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00
Vorwegnahme der Beweiswürdigung im Prozeßkostenhilfeverfahren
Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.01.2005 - 8 W 263/04
Die Verwertung des dem Antragsteller nachteiligen Beweisergebnisses würde die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst unzulässigerweise in das summarische Prüfungsverfahren verlagern und damit der unbemittelten Partei im Vergleich zur bemittelten Partei die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung unverhältnismäßig erschweren (vgl. dazu BVerfG NJW 1991, 413; NJW-RR 2002, 1069; NJW-RR 2004, 61).
- BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00
Klärung schwieriger Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren
Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.01.2005 - 8 W 263/04
Die Anforderungen, die an die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung gestellt werden, müssen sich jedoch an dem in Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Gedanken der Rechtsschutzgleichheit orientieren, damit der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, nicht verfehlt wird (BVerfG NJW 2000, 1936, 1937). - BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80
Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens - …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.01.2005 - 8 W 263/04
Sind zwischen Antragstellung und Entscheidung Änderungen in der rechtlichen Beurteilung des Sachverhalts eingetreten, soll das Gericht die als zutreffend erkannte Rechtslage der Beurteilung der Erfolgsaussicht auch dann zugrunde legen müssen, wenn eine zunächst zweifelhafte Rechtsfrage erst im Lauf des Prozesskostenhilfeverfahrens durch eine höchstrichterliche Entscheidung hinreichend geklärt worden ist (BGH MDR 1982, 564 f.): Ein bedürftiger Verfahrensbeteiligter solle sich nicht darauf berufen dürfen, dass ihm die Prozesskostenhilfe hätte bewilligt werden können, wenn das Gericht über sein Gesuch vor der Klärung der Rechtslage entschieden hätte, weil das Gericht die Erfolgsaussicht nicht wider bessere Erkenntnis bejahen dürfe. - BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 2072/02
Anforderungen an die Prüfung der Erfolgsaussicht im Prozesskostenhilfeverfahren
Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.01.2005 - 8 W 263/04
Die Verwertung des dem Antragsteller nachteiligen Beweisergebnisses würde die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst unzulässigerweise in das summarische Prüfungsverfahren verlagern und damit der unbemittelten Partei im Vergleich zur bemittelten Partei die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung unverhältnismäßig erschweren (vgl. dazu BVerfG NJW 1991, 413; NJW-RR 2002, 1069; NJW-RR 2004, 61). - OLG München, 17.11.1997 - 12 WF 1267/97
Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.01.2005 - 8 W 263/04
Hat der Antragsteller die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unvollständig ausgefüllt oder fehlen Belege, so muss das Gericht unverzüglich eine Frist zur Vervollständigung setzen (OLG München MDR 1998, 559); ob eine anhängig gemachte Klage bereits vor Bewilligung von PKH zuzustellen ist, richtet sich nach § 65 Abs. 7 S. 1 Nr. 3, S. 2 GKG.
- BGH, 03.07.2018 - VIII ZR 229/17
Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union: Stellung des Antrags auf …
Rn. 73 Zwar darf das Gericht grundsätzlich über einen spruchreifen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht erst zusammen mit der Hauptsache oder - wie hier der Fall - sogar erst nach der Hauptsache entscheiden; dies gilt erst recht, wenn die Entscheidung zudem mit einer Verkennung der Bewilligungsvoraussetzungen einhergeht (vgl. BVerfG, NJW-RR 1993, 382, 383;… NJW 2003, aaO; BVerfG…, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1267/15, juris Rn. 16; BSG…, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - B 2 U 165/06 B, juris Rn. 9; OLG Saarbrücken, OLGR Saarbrücken 2005, 556, 557; LSG Niedersachsen-Bremen…, Beschluss vom 16. August 2013 - L 8 AY 55/13 B, juris Rn. 6; BayLSG…, Beschluss vom 23. April 2015 - L 15 SF 25/15 E, juris Rn. 17 ff.; jeweils mwN;… vgl. auch Stein/Jonas/Bork, ZPO, 23. Aufl., § 118 Rn. 5). - LAG Hamm, 22.07.2013 - 14 Ta 138/13
Beurteilungszeitpunkt und Bewillligungsreife von Prozesskostenhilfe
Rn. 34 (3) Grundsätzlich sei der Zeitpunkt der Entscheidungsreife maßgeblich, Änderungen zulasten der Partei seien nicht zu berücksichtigen (vgl. LAG Düsseldorf, 29. November 1999, 15 Ta 553/99, LAGE ZPO § 114 Nr. 36; LAG Rheinland-Pfalz, 1. April 2008, 9 Ta 53/08, NZA-RR 2008, 604; OLG Karlsruhe, 12. August 1999, 5 WF 113/99, OLGR 2000, 24; OLG Saarbrücken, 7. Januar 2005, 8 W 263/04 u. a., OLGR 2005, 556; OVG Hamburg, 6. August 2003, 4 So 3/02, FamRZ 2005, 44; OVG Lüneburg, 23. Januar 2013, 2 PA 387/12, juris [unter Aufgabe von OVG Lüneburg, 27. Juli 2004, 2 PA 1176/04, FamRZ 2005, 463: Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung]; OVG Münster, 3. September 1991, 16 E 781/91.A, NWVBl. 1992, 72;… Musielak/Fischer, ZPO, 10. Auflage, 2013, § 119 ZPO Rn. 14;… etwas abweichend - möglicherweise - Baumbach/Lauterbach/Hartmann, 71. Auflage, 2013, § 114 ZPO Rn. 82 f., § 119 ZPO Rn. 5: Bewilligungsreife, wenn das Gericht Prozesskostenhilfe bei einem ordnungsgemäßen unverzüglichen Geschäftsgang bewilligen muss). - OLG Saarbrücken, 19.09.2005 - 8 W 271/05
Maßgeblicher Zeitpunkt der Erfolgsaussicht bei Entscheidung über …
Der Senat vertritt die Auffassung, dass bei der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe für die Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung nicht die Sachlage im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts, sondern diejenige im Zeitpunkt der Bewilligungsreife maßgeblich ist (Senatsbeschluss vom 7.1.2005 - 8 W 263/04 - 39; ebenso OVG Hamburg FamRZ 2005, 44 ff).
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