Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 14.02.2011 - 8 W 44/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Erhebung einer Klage; Rechtsfolgen der fehlenden Unterschrift
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an eine wirksamen Klageerhebung i.R.d. Geltendmachung einer ermäßigten Gerichtskostengebühr; Rechtsfolgen der fehlenden Unterzeichnung einer Klageschrift
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 26.01.2011 - 33 O 75/10
- OLG Stuttgart, 14.02.2011 - 8 W 44/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 718
- MDR 2011, 635
- FamRZ 2011, 1324
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.12.1975 - VII ZR 123/75
Verpflichtung des Rechtsanwalts zur Unterzeichnung des für seine Akten bestimmten …
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2011 - 8 W 44/11
Allerdings muss die Klage unterschrieben sein, da sie anderenfalls nicht wirksam eingereicht ist (…Oestreich in Oestreich/Hellstab/Trenkle, GKG/FamGKG, Stand Januar 2011, § 6 GKG Rn. 10, Nr. 1210 GKG-KV Rn. 53;… Volpert in Schneider/Wolf/Volpert, FamGKG, 1. Aufl. 2010, Nr. 1220 FamGKG-KV Rn. 50;… Greger in Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 253 ZPO Rn. 5; BGH NJW 1976, 966; je m.w.N.).Rn. 13 Nur wenn der bestimmende Schriftsatz eigenhändig vom Rechtsanwalt unterzeichnet ist, kann ausgeschlossen werden, dass dieser nicht nur versehentlich - gegen den Willen des Prozessbevollmächtigten - durch die Anwaltssekretärin beim Gericht eingereicht worden ist (BGH NJW 1976, 966).
- BFH, 20.11.1984 - VII E 3/84
Revision - Gebühr - Vertretungszwang - Nichtigkeitsklage
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2011 - 8 W 44/11
Rn. 10 Es trifft zwar zu, dass es kostenrechtlich belanglos ist, ob der Kläger seine Klage prozessual zulässig oder ordnungsmäßig erhoben hat (…Hartmann, a.a.O., GKG-KV 1210 Rn. 18; BFH BB 1985, 985: Einreichung einer vom Erinnerungsführer persönlich unterzeichneten Nichtigkeitsklage ohne Beachtung des Vertretungszwangs).
- OLG Brandenburg, 06.05.2014 - 3 U 75/11
Pachtvertrag: Eintritt der Unwirksamkeit einer Wertsicherungsklausel
Das lässt es sachgerecht erscheinen, die prozentuale Indexentwicklung von dieser Bezugsgröße des Verbraucherpreisindex aus zu bemessen (vgl. hierzu auch BGH, MDR 2013, 82; OLG Schleswig, MDR 2011, 635).
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Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 11.08.2011 - 8 W 44/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Kostenteilung zwischen den Parteien nach übereinstimmender Erledigungserklärung hinsichtlich der Hauptsache i.R.e. einstweiligen Verfügungsverfahrens
- Wolters Kluwer
Kostenteilung zwischen den Parteien nach übereinstimmender Erledigungserklärung hinsichtlich der Hauptsache i.R.e. einstweiligen Verfügungsverfahrens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einstweilige Verfügung gegen Inanspruchnahme der Bürgschaft
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Göttingen, 27.06.2011 - 8 O 106/11
- OLG Braunschweig, 11.08.2011 - 8 W 44/11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- OLG Frankfurt, 25.09.1990 - 5 U 109/90
Einstweilige Verfügung gegen Inanspruchnahme aus Bürgschaft
Auszug aus OLG Braunschweig, 11.08.2011 - 8 W 44/11
Allein ein etwaiger Verstoß des Verfügungsbeklagten gegen seine Pflichten, den Abruf des Bürgschaftsbetrages zu unterlassen, stellte keine hinreichende, das Abwarten einer Hauptsacheentscheidung unerträglich machende Rechtsbeeinträchtigung dar (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.09.1990 - 5 U 109/90 - NJW-RR 1991, 175). - OLG Celle, 30.04.2002 - 6 W 56/02
Unterlassung der Inanspruchnahme eines Bürgen bei Unwirksamkeit der der …
Auszug aus OLG Braunschweig, 11.08.2011 - 8 W 44/11
Rn. 4 Nach überwiegender Auffassung muss nach §§ 935, 940 ZPO neben dem Verfügungsanspruch zusätzlich ein Verfügungsgrund für eine einstweilige Verfügung vorliegen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30.04.2002 - 6 W 56/02 - BauR 2002, 1596, 1597; OLG Frankfurt, BauR 1998, 1280; OLG Rostock, BauR 2003, 582, 584;… Ingenstau/Korbion/Vygen/Kratzenberg, VOB, 17. Aufl., § 17 Nr. 4 VOB/B Rz. 121). - OLG Frankfurt, 07.05.1998 - 9 W 8/98
Zulässigkeit einstweiliger Verfügung auf Auszahlung einbehaltener Sicherheit
Auszug aus OLG Braunschweig, 11.08.2011 - 8 W 44/11
Rn. 4 Nach überwiegender Auffassung muss nach §§ 935, 940 ZPO neben dem Verfügungsanspruch zusätzlich ein Verfügungsgrund für eine einstweilige Verfügung vorliegen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30.04.2002 - 6 W 56/02 - BauR 2002, 1596, 1597; OLG Frankfurt, BauR 1998, 1280; OLG Rostock, BauR 2003, 582, 584;… Ingenstau/Korbion/Vygen/Kratzenberg, VOB, 17. Aufl., § 17 Nr. 4 VOB/B Rz. 121). - OLG Rostock, 16.07.2002 - 4 U 246/01
Erfüllungsbürgschaft a.e.A. sichert auch Vertragsstrafe
Auszug aus OLG Braunschweig, 11.08.2011 - 8 W 44/11
Rn. 4 Nach überwiegender Auffassung muss nach §§ 935, 940 ZPO neben dem Verfügungsanspruch zusätzlich ein Verfügungsgrund für eine einstweilige Verfügung vorliegen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30.04.2002 - 6 W 56/02 - BauR 2002, 1596, 1597; OLG Frankfurt, BauR 1998, 1280; OLG Rostock, BauR 2003, 582, 584;… Ingenstau/Korbion/Vygen/Kratzenberg, VOB, 17. Aufl., § 17 Nr. 4 VOB/B Rz. 121).
- OLG Köln, 17.05.2013 - 19 U 38/13
Zulässigkeit einer Leistungsverfügung
Unabhängig davon, ob die Leistungsverfügung zudem eine existenzielle Gefährdung des Antragstellers voraussetzt (so Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 08.03.2012, 4 W 101/12;… anders Senat im Urteil vom 12.11.2010, 10 U 126/10, juris Rz. 74, als nicht tragende Erwägung), muss der Verfügungsklägerin jedenfalls ein erheblicher bzw. unverhältnismäßiger Vermögens- oder sonstiger Nachteil drohen, wenn der Leistungsanspruch nicht sofort erfüllt wird (OLG Köln, NJW-RR 1995, 1088; OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.08.2011, 8 W 44/11, OLG Hamm, Urteil vom 31.05.2001 - 4 U 27/01; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.08.2001, U (Kart) 20/01, alle zitiert nach juris). - KG, 13.07.2023 - 8 W 37/23 Ein solcher Verfügungsgrund ist damit neben einer rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme des Bürgen erforderlich (s. Senat, Beschl. v. 08.05.2008 - 8 W 33/08, GE 2008, 869 -verneint bei Inanspruchnahme des Kautionsbürgen in Höhe von ca. 20.500 EUR-; OLG Braunschweig, Beschl. v. 11.08.2011 -8 W 44/11, juris Rn 4 -verneint bei Inanspruchnahme des Kautionsbürgen in Höhe von 8.000 EUR; OLG Zweibrücken MDR 2019, 761 - juris Rn 14; OLG Karlsruhe NZM 2009, 817 - juris Rn 14; Staudinger/Stürner, BGB, Neub.
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