Rechtsprechung
| OLG Hamm, 28.12.2004 - 8 W 64/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 661a; ZPO § 114
Prozesskostenhilfe für Klage aus § 661a BGB gegen eine im Ausland ansässige Versenderin von Gewinnzusagen? - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
Zuständigkeit --> Durchführung des Verfahrens-->; Anerkennung und Vollstreckung --> Anwalts- und Kostenrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage, gegen eine im Ausland ansässige Versenderin von Gewinnzusagen; Aussichtslosigkeit der Vollstreckung einer titulierten Forderung aus einer Gewinnzusage als Erfahrungssatz; Reduzierung des Kostenrisikos durch Beschränkung ...
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 24.09.2004 - 3 O 268/04
- OLG Hamm, 28.12.2004 - 8 W 64/04
Papierfundstellen
- NJW 2005, 2022 (Ls.)
- NJW-RR 2005, 723
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03
Keine Prozesskostenhilfe bei lediglich hinreichender Aussicht auf Obsiegen im …
Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2004 - 8 W 64/04
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage aus § 661 a BGB gegen eine im Ausland ansässige Versenderin von Gewinnzusagen kann nicht mit der Begründung versagt werden, es bestehe ein Erfahrungssatz, wonach die Vollstreckung einer titulierten Forderung in solchen Fällen aussichtslos sei und deshalb die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg biete oder mutwillig sei (gegen OLG Dresden, NJW-RR 2004, 1078 = JurBüro 2004, 147).Zwar ist allgemein anerkannt, dass Prozesskostenhilfe zu versagen ist, wenn feststeht, dass die Vollstreckung aus dem angestrebten Titel endgültig oder jedenfalls auf absehbare Zeit aussichtslos ist (OLG Hamm, 29. ZS, NJW-RR 1999, 1737; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 503, 504; OLG Dresden, NJW-RR 2004, 1078;… Zöller-Philippi, 24. Aufl. § 114 Rdnr. 29;… Musielak-Fischer 4. Aufl. § 114 Rdnr. 41).
Entgegen der in der Rechtsprechung z. T. vertretenen Auffassung (OLG Dresden, Beschluss vom 23.12.2003, NJW-RR 2004, 1078 mit zustimmender Anmerkung Mankowski, VuR 2004, 250, 252 "notorische Unseriosität der Branche"; OLG Karlsruhe, 19 W 37/04, Beschluss vom 16.8. 2004; ähnlich OLG Hamm, 22. ZS., Beschluss vom 14.7. 2003, 22 W 34/03) hat der Senat Zweifel, dass in Fällen der Versendung von Gewinnzusagen durch eine im Ausland ansässige Gesellschaft ein Erfahrungssatz besteht, wonach die Vollstreckung einer titulierten Forderung aus der Gewinnzusage aussichtslos ist.
- OLG Hamm, 10.11.1998 - 29 W 118/98
Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2004 - 8 W 64/04
Zwar ist allgemein anerkannt, dass Prozesskostenhilfe zu versagen ist, wenn feststeht, dass die Vollstreckung aus dem angestrebten Titel endgültig oder jedenfalls auf absehbare Zeit aussichtslos ist (OLG Hamm, 29. ZS, NJW-RR 1999, 1737; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 503, 504; OLG Dresden, NJW-RR 2004, 1078;… Zöller-Philippi, 24. Aufl. § 114 Rdnr. 29;… Musielak-Fischer 4. Aufl. § 114 Rdnr. 41). - OLG Düsseldorf, 21.11.1997 - 22 W 61/97
Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2004 - 8 W 64/04
Zwar ist allgemein anerkannt, dass Prozesskostenhilfe zu versagen ist, wenn feststeht, dass die Vollstreckung aus dem angestrebten Titel endgültig oder jedenfalls auf absehbare Zeit aussichtslos ist (OLG Hamm, 29. ZS, NJW-RR 1999, 1737; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 503, 504; OLG Dresden, NJW-RR 2004, 1078;… Zöller-Philippi, 24. Aufl. § 114 Rdnr. 29;… Musielak-Fischer 4. Aufl. § 114 Rdnr. 41).
- OLG Frankfurt, 17.08.2007 - 4 W 41/07
Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei …
Zwar ist allgemein anerkannt, dass Prozesskostenhilfe zu versagen ist, wenn feststeht, dass die Vollstreckung aus dem angestrebten Titel endgültig oder jedenfalls auf absehbare Zeit aussichtslos ist (Zöller/Philippi, a. a. O., Rn. 29, Musielak - Fischer, ZPO, 4. Aufl., § 114 Rn. 41, OLG Hamm NJW-RR 2005, 723 m. w. N.). - OLG Koblenz, 30.04.2009 - 5 W 282/09
Mutwilligkeit der Klage wegen einer Gewinnzusage bei fehlender …
Nach allgemeinen Erfahrungswerten kann nicht davon ausgegangen werden, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf der Grundlage von Gewinnzusagen im Ausland ansässiger Firmen einträglich sind (OLGR Dresden 2004, 294; auch OLGR Hamm 2005, 409; zweifelnd OLGR Hamm 2005, 223). - OLG Hamm, 02.12.2005 - 8 W 47/05
Zur Frage der Unzumutbarkeit der Kostenaufbringung von Insolvenzgläubigern
An die insoweit zu treffende Prognose sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen, so dass die Verweigerung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Vollstreckungsaussichten nur auf seltene Ausnahmefälle beschränkt bleibt (Senat, Beschluss vom 28.12.2004, 8 W 64/04, NJW-RR 2005, 723;… OLG Hamm, 29. ZS, a. a. O.).
- OLG Hamm, 15.10.2014 - 19 W 21/14
Prozesskostenhilfe; Lotterie; mutwillig; Gewinnzusage; spanische Firma
Rn. 5 Der Senat hat zwar Bedenken, ob man - wie das Landgericht - eine allgemeine Vermutung oder einen Erfahrungssatz aufstellen kann, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf der Grundlage von Gewinnzusagen im (europäischen) Ausland ansässiger Firmen grundsätzlich keine hinreichenden, die Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechtfertigenden Erfolgsaussichten haben (vgl. OLG Celle, IPRspr 2002, Nr. 159, 421; OLG Oldenburg, MDR 2004, 930; OLG Hamm, NJW-RR 2005, 723). - LG Essen, 09.07.2014 - 12 O 102/14
Erfolgsprognose bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf der Grundlage von …
Rn. 5 Soweit der 8. Zivilsenat des OLG Hamm durch Beschluss vom 28.12.2004 - 8 W 64/04 (NJW-RR 2005, 723) eine andere Auffassung vertreten hat, ist zu berücksichtigen, dass zwischenzeitlich eine Gesetzesänderung erfolgt ist. - OLG Hamm, 15.12.2025 - 8 W 42/25 An die insoweit zu treffende Prognose sind strenge Anforderungen zu stellen, so dass die Verweigerung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Vollstreckungsaussichten nur auf seltene Ausnahmefälle beschränkt bleibt (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 02.12.2005, 8 W 47/05, juris Rn. 11; vom 28.12.2004, 8 W 64/04, juris Rn. 4; vom 07.01.1997, 8 W 43/96, ZIP 1997, 248; OLG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 28.02.2006, 5 W 2/06, juris Rn. 2; OLG Celle…, Beschluss vom 29.10.2014, 9 W 133/14, juris Rn. 12; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 29.08.2011, 9 W 13/11, juris Rn. 33).
- OLG Frankfurt, 06.09.2010 - 26 SchH 12/09 Es ist zwar in der Rechtsprechung durchaus anerkannt, dass im Rahmen der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schuldtitels dieser um den Zinsanspruch ergänzt werden kann, wenn etwa in dem Schuldtitel Zinsen dem Grunde nach zuerkannt wurden, jedoch kein Ausspruch zur Zinshöhe erfolgt ist (vgl. BGH NJW 1990, 3084; OLG Zweibrücken OLGR 2005, 223; OLG Düsseldorf RIW 1997, 330 f.).
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Rechtsprechung
| KG, 16.09.2004 - 8 W 64/04 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
GKG § 16 Abs. 2
Streitwert bei Klage des (Haupt-)Vermieters gegen den Untermieter auf Räumung und Herausgabe
Verfahrensgang
- LG Berlin, 24.06.2004 - 12 O 98/03
- KG, 16.09.2004 - 8 W 64/04
Wird zitiert von ...
- KG, 25.08.2005 - 8 W 37/05
Räumungsprozess: Streitwert für Räumungsklage gegen Untermieter
2) Soweit die Beklagten die Streitwertfestsetzung hinsichtlich des Räumungsanspruchs beanstanden, übersehen sie zum Einen, dass sich der Streitwert einer Räumungsklage des Vermieters gegen den Untermieter nach dem Jahresbetrag des im Hauptmietvertrag vereinbarten Mietzinses richtet (Senat, Beschl. v. 16.9.2004 - 8 W 64/04, KGReport Berlin 2005, 58; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.8.1997 - 24 W 89/97, MDR 1998, 126;… Zöller-Herget, ZPO, 25. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort: Mietstreitigkeiten).
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