Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 16.08.2017 - 8 W 71/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 2255 BGB, § 286 ZPO
Erbscheinsverfahren: Prüfung des Widerrufs eines Testaments durch den Erblasser - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2255
Widerruf eines dem eingesetzten Erben in Urschrift übergebenen Testaments durch Vernichtung einer Kopie - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Widerruf eines Testaments durch Streichungen auf der Testamentskopie?
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Widerruf eines dem eingesetzten Erben in Urschrift übergebenen Testaments durch Vernichtung einer Kopie
Verfahrensgang
- Notariat Esslingen, 15.01.2016 - IV NG 49/20
- OLG Stuttgart, 16.08.2017 - 8 W 71/16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- KG, 06.01.1995 - 1 W 7563/93
Voraussetzungen für die Annahme des Widerrufs eines Testaments
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.08.2017 - 8 W 71/16
Vernichtet oder verändert der Erblasser von mehreren Testamentsurschriften nur eine, so greift § 2255 Satz 1 BGB schon vom Wortlaut her nicht ein (KG FamRZ 1995, 897; OLG München FamRZ 2008, 643;… Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2255 BGB, Rdnr. 3).Liegen mehrere Urkunden vor, so ist ein Widerruf nur dann anzunehmen, wenn nach den Einzelumständen und freier Beweiswürdigung kein Zweifel über einen Aufhebungswillen des Erblassers besteht (KG FamRZ 1995, 897;… Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2255 BGB, Rdnr. 13).
- OLG München, 21.12.2006 - 31 Wx 71/06
Auslegungsregeln bei Zuwendungsverzicht
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.08.2017 - 8 W 71/16
Vernichtet oder verändert der Erblasser von mehreren Testamentsurschriften nur eine, so greift § 2255 Satz 1 BGB schon vom Wortlaut her nicht ein (KG FamRZ 1995, 897; OLG München FamRZ 2008, 643;… Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2255 BGB, Rdnr. 3).
- OLG Köln, 22.04.2020 - 2 Wx 84/20
Das zerrissene Testament - Wer wird Erbe, wenn nur eines von zwei Originalen …
Daher unterliegt es der freien, nicht durch die Vermutungsregelung des § 2255 S. 2 BGB gebundenen Beurteilung, ob der Erblasser die Absicht hatte, auch dass in der anderen, gleichlautenden Urschrift niedergelegte Testament zu widerrufen (…vgl. Staudinger/Baumann BGB, (2018) § 2255 Rn. 21; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.08.2017, 8 W 71/16; KG Berlin, Beschluss vom 06.01.1995, 1 W 7563/93; OLG München, Beschluss vom 21.12.2006, 31 Wx 71/06;… MünchKomm-Sticherling, BGB, 8. Aufl. 2020, § 2255 Rn. 15).
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