Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 12.05.2017 - 8 WF 106/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Nr 3104 Anm 1 Nr 1 RVG-VV, § 307 ZPO
Rechtsanwaltskosten: Entstehen einer Terminsgebühr in einer zweitinstanzlichen Familienstreitsache bei Erlass eines Anerkenntnisbeschlusses ohne mündliche Verhandlung - IWW
- Anwaltsblatt
VV RVG Nr. 3104
Terminsgebühr in Familienstreitsachen ohne mündliche Verhandlung - Anwaltsblatt
VV RVG Nr. 3104
Terminsgebühr in Familienstreitsachen ohne mündliche Verhandlung - degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG -VV Nr. 3104 ; ZPO § 307
Erfallen der Terminsgebühr bei Entscheidung durch Anerkenntnisbeschluss ohne mündliche Verhandlung in zweitinstanzlichen Familienstreitsachen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
Terminsgebühr bei Anerkenntnis im Beschwerdeverfahren
Verfahrensgang
- AG Schwäbisch Hall, 10.01.2017 - 3 F 159/14
- OLG Stuttgart, 12.05.2017 - 8 WF 106/17
Papierfundstellen
- MDR 2017, 971
- FamRZ 2017, 1960
- AnwBl 2017, 895
- AnwBl Online 2017, 529
- Rpfleger 2017, 656
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 14.06.2011 - 6 WF 178/11
Erfallen der Terminsgebühr bei Erlass einer Versäumnisentscheidung im …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2017 - 8 WF 106/17
Für dieses gilt in Familienstreitsachen gem. § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG die Vorschrift des § 128 Abs. 1 ZPO, wonach eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist (…Weber in Keidel, FamFG, 19. Aufl., § 113, Rn. 8); obwohl die Entscheidung in Beschlussform ergeht, kommt § 128 Abs. 4 ZPO nicht zur Anwendung (OLG Hamm AGS 2012, 16 mit zust. Anm. Norbert Schneider;… Helms in Prütting/Helms, FamFG, 3. Aufl., § 113, Rn. 14). - OLG Celle, 18.12.2012 - 17 WF 165/12
Rechtsanwaltliche Vergütung im familiengerichtlichen Beschwerdeverfahren ohne …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2017 - 8 WF 106/17
Hieraus wird der Schluss gezogen, dass eine Terminsgebühr gem. Anm. I Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG nicht anfalle, da die Durchführung der mündlichen Verhandlung im pflichtgemäßen Ermessen des Beschwerdegerichts stehe (OLG Celle FF 2013, 168;… Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl., VV 3104, Rn. 23 unter Hinweis auf eine Entscheidung des Kammergerichts in FamRZ 2012, 812, bei der die Terminsgebühr gem. Anm. I Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG aber schon deswegen nicht anzusetzen war, weil weder im Einverständnis mit den Parteien noch auf Grundlage von § 307 ZPO oder § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden wurde). - KG, 14.11.2011 - 19 WF 232/11
Rechtsanwaltsvergütung in Familienstreitsachen: Anfall einer Terminsgebühr bei …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.2017 - 8 WF 106/17
Hieraus wird der Schluss gezogen, dass eine Terminsgebühr gem. Anm. I Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG nicht anfalle, da die Durchführung der mündlichen Verhandlung im pflichtgemäßen Ermessen des Beschwerdegerichts stehe (OLG Celle FF 2013, 168; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl., VV 3104, Rn. 23 unter Hinweis auf eine Entscheidung des Kammergerichts in FamRZ 2012, 812, bei der die Terminsgebühr gem. Anm. I Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG aber schon deswegen nicht anzusetzen war, weil weder im Einverständnis mit den Parteien noch auf Grundlage von § 307 ZPO oder § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden wurde).
- OLG Hamburg, 27.08.2019 - 2 WF 83/19
Rechtsanwaltsgebühr im Beschwerdeverfahren einer Scheidungsfolgesache: Entstehung …
Dass § 68 Abs. 3 FamFG eine Ausnahmeregelung für den Fall vorsieht, dass erstinstanzlich bereits mündlich verhandelt worden ist, steht dem grundsätzlich nicht entgegen, denn ohne eine vorgeschriebene mündliche Verhandlung bedürfte es einer solchen Ausnahmeregelung nicht (OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.05.2017 - 8 WF 106/17 - über beck-online). - OLG Karlsruhe, 12.02.2025 - 16 WF 120/24
Terminsgebühr in Beschwerdeverfahren in Familienstreitsachen
Rn. 16 aa) Teilweise wird eine vorgeschriebene mündliche Verhandlung auch im Beschwerdeverfahren in Familienstreitsachen bejaht, da das Bestehen der Ausnahmevorschrift des § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG gerade zeige, dass - im Regelfall - die mündliche Verhandlung vorgeschrieben sei ( OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.05.2017 - 8 WF 106/17 -, Rn. 5 - 6, juris; daran anschließend OLG Hamburg…, Beschluss vom 27.08.2019 - 2 WF 83/19 -, Rn. 9 - 14, juris und Schneider in einer Vielzahl von Besprechungsaufsätzen, zuletzt Dürbeck/Schneider, NZFam 2021, 820). - OLG Frankfurt, 18.11.2022 - 7 WF 176/21
Terminsgebühr nach Nr. 3202 RVG-VV auch bei Entscheidung ohne mündliche …
Aus diesen Gründen kommt es auf den Meinungsstreit dazu, ob die Terminsgebühr bei einer Entscheidung nach § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG anfällt (vgl. OLG Celle FF 2013, 168; KG FamRZ 2012, 812; OLG Stuttgart FamRZ 2017, 1960; OLG Hamburg FamRZ 2021, 455; OLG Köln FamRZ 2021, 539), nicht an.
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