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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 03.04.2018 - 8 WF 58/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,8277
OLG Stuttgart, 03.04.2018 - 8 WF 58/18 (https://dejure.org/2018,8277)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.04.2018 - 8 WF 58/18 (https://dejure.org/2018,8277)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. April 2018 - 8 WF 58/18 (https://dejure.org/2018,8277)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVEG § 4 ; JVEG § 8
    Gerichtliche Kontrolle des zur Erstellung eines kinderpsychologischen Gutachtens notwendigen Zeitaufwandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gerichtliche Kontrolle des zur Erstellung eines kinderpsychologischen Gutachtens notwendigen Zeitaufwandes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 892
  • FamRZ 2018, 1359
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98

    "Sachverständigenentschädigung III"; Höhe der Sachverständigenentschädigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.04.2018 - 8 WF 58/18
    Dabei sind der Umfang des ihm unterbreiteten Streitstoffs, der Grad der Schwierigkeit der zu beantwortenden Frage unter Berücksichtigung seiner Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet, der Umfang seines Gutachtens und die Bedeutung der Streitsache angemessen zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss vom 26.07.2007, 1 BvR 55/07; BGH, Beschluss vom 16.12.2003, X ZR 206/98; OLG Braunschweig, Beschluss vom 06.10.2016, 2 W 62/15).
  • BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 55/07

    Verfassungswidrigkeit einer aufgrund einer Schätzung vorgenommenen Kürzung der …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.04.2018 - 8 WF 58/18
    Dabei sind der Umfang des ihm unterbreiteten Streitstoffs, der Grad der Schwierigkeit der zu beantwortenden Frage unter Berücksichtigung seiner Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet, der Umfang seines Gutachtens und die Bedeutung der Streitsache angemessen zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss vom 26.07.2007, 1 BvR 55/07; BGH, Beschluss vom 16.12.2003, X ZR 206/98; OLG Braunschweig, Beschluss vom 06.10.2016, 2 W 62/15).
  • OLG Braunschweig, 06.10.2016 - 2 W 62/15

    Sachverständigenvergütung: Familienpsychologisches Gutachten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.04.2018 - 8 WF 58/18
    Dabei sind der Umfang des ihm unterbreiteten Streitstoffs, der Grad der Schwierigkeit der zu beantwortenden Frage unter Berücksichtigung seiner Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet, der Umfang seines Gutachtens und die Bedeutung der Streitsache angemessen zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss vom 26.07.2007, 1 BvR 55/07; BGH, Beschluss vom 16.12.2003, X ZR 206/98; OLG Braunschweig, Beschluss vom 06.10.2016, 2 W 62/15).
  • LSG Schleswig-Holstein, 08.10.2012 - L 5 SF 64/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Bemessungskriterien - …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.04.2018 - 8 WF 58/18
    Die von Teilen der Rechtsprechung bei dieser Plausibilitätskontrolle praktizierte Anwendung von Richtwerten der erforderlichen Zeit für Aktenstudium (LSG Schleswig Holstein, Beschluss vom 08.10.2012, L 5 SF 64/11 KO: 100 bis 150 Seiten pro Stunde; OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.02.2016, 1 Ws 365/15: 200 Seiten pro Stunde; OLG Braunschweig, Beschluss vom 06.10.2016: 50 Seiten pro Stunde), Diktat von Anamnese bzw. Wiedergabe der Gesprächs- und Testinhalte (OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.02.2016, 1 Ws 365/15: 6 Seiten pro Stunde; OLG Braunschweig, Beschluss vom 06.10.2016: 5 bis 6 Seiten pro Stunde), Beurteilung und Beantwortung der Beweisfragen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.02.2016, 1 Ws 365/15: 1 Seite pro Stunde; OLG Braunschweig, Beschluss vom 06.10.2016: 1 bis 3 Seiten pro Stunde) und Korrektur einschließlich abschließender Durchsicht (OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.02.2016, 1 Ws 365/15: 12 Seiten pro Stunde; OLG Braunschweig, Beschluss vom 06.10.2016: kein gesonderter Ansatz) hält das Beschwerdegericht angesichts der Variationsbreite an Beweisfragen in Anlehnung an die Rechtsprechung des Senats für nicht sachgerecht (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.09.2016, 8 WF 62/15; Beschluss vom 13.04.2016, 8 WF 33/16;… Meyer/Höver/Bach/Oberlack/Jahnke, a.a.O.).
  • OLG Braunschweig, 12.02.2016 - 1 Ws 365/15

    Antrag des Rechtsanwalts auf gerichtliche Festsetzung seiner Vergütung; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.04.2018 - 8 WF 58/18
    Die von Teilen der Rechtsprechung bei dieser Plausibilitätskontrolle praktizierte Anwendung von Richtwerten der erforderlichen Zeit für Aktenstudium (LSG Schleswig Holstein, Beschluss vom 08.10.2012, L 5 SF 64/11 KO: 100 bis 150 Seiten pro Stunde; OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.02.2016, 1 Ws 365/15: 200 Seiten pro Stunde; OLG Braunschweig, Beschluss vom 06.10.2016: 50 Seiten pro Stunde), Diktat von Anamnese bzw. Wiedergabe der Gesprächs- und Testinhalte (OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.02.2016, 1 Ws 365/15: 6 Seiten pro Stunde; OLG Braunschweig, Beschluss vom 06.10.2016: 5 bis 6 Seiten pro Stunde), Beurteilung und Beantwortung der Beweisfragen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.02.2016, 1 Ws 365/15: 1 Seite pro Stunde; OLG Braunschweig, Beschluss vom 06.10.2016: 1 bis 3 Seiten pro Stunde) und Korrektur einschließlich abschließender Durchsicht (OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.02.2016, 1 Ws 365/15: 12 Seiten pro Stunde; OLG Braunschweig, Beschluss vom 06.10.2016: kein gesonderter Ansatz) hält das Beschwerdegericht angesichts der Variationsbreite an Beweisfragen in Anlehnung an die Rechtsprechung des Senats für nicht sachgerecht (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.09.2016, 8 WF 62/15; Beschluss vom 13.04.2016, 8 WF 33/16;… Meyer/Höver/Bach/Oberlack/Jahnke, a.a.O.).
  • OLG Koblenz, 13.11.2012 - 14 W 620/12

    Zulässigkeit der Kürzung vom Sachverständigen in Ansatz gebrachten Stundenzahl …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.04.2018 - 8 WF 58/18
    Es gibt auch keinen Erfahrungssatz dahingehend, dass die zur Beantwortung der Beweisfragen erforderliche Zeit mit der Seitenzahl des schriftlichen Gutachtens korrespondiert (OLG Koblenz, Beschluss vom 13.11.2012, 14 W 620/12;… Binz in Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 3. Aufl. 2014).
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.07.2009 - L 1 SF 30/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - gutachterliche …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.04.2018 - 8 WF 58/18
    Rn. 4 Auch die Zeit, die ein Richter für die Sichtung und Erfassung des Prozessstoffs oder für den Entwurf einer Entscheidung benötigt, ist kein für die Plausibilitätskontrolle geeigneter Maßstab (so aber LSG Schleswig Holstein, Beschluss vom 17.07.2009, L 1 SF 30/09 KO, wonach die Beantwortung der Beweisfrage bei schwierigen Gutachten der Honorargruppe M3 mit dem Anfertigen eines schwierigen Urteils in der zweiten Instanz vergleichbar sei und daher ein Zeitaufwand von einer Stunde pro Seite zugrunde gelegt werden könne;… wie hier OLG Koblenz a.a.O.).
  • AG Ebersberg, 24.02.2019 - 3 F 733/15

    Gerichtliche Festsetzung der Sachverständigenvergütung und …

    Dabei ist der Umfang des Verfaherensstoffs, der Grad der Schwierigkeit der zu beantwortenden Frage, der Umfang des Gutachtens und die Bedeutung der Sache angemessen zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 26.7.2007 - 1 BvR 55/07; OLG Braunschweig, Beschluss v. 6.10.2016 - 2 W 62/15; OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.04.2018 - 8 WF 58/18).

    Zur Bestimmung des maßgeblichen Zeitaufwandes ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Angaben des Sachverständigen zutreffend sind (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 10.04.2017 - 4 W 1/16; OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.04.2018 - 8 WF 58/18 Meyer / Höver / Bach / Oberlack / Jahnke, JVEG, 27. Aufl., § 8 Rn. 14).

    Eine andere Ansicht zieht für die Plausibilitätskontrolle, ausdrücklich bezogen auf die Schwächen der ersteren Ansicht, einen generalisierenden Ansatz heran, der auf Basis der Angaben des Sachverständigen einen Vergleich des Aufwandes mit Erfahrungswerten für vergleichbare Fälle anstellt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.04.2018 - 8 WF 58/18; OLG Stuttgart, Beschluss v. 20.9.2016 - 8 WF 62/15).

    Die Vertreter dieser Herangehensweise weisen darauf hin, dass kein Erfahrungssatz bestehe, dass die zur Beantwortung der Beweisfragen erforderliche Zeit mit der Seitenzahl des schriftlichen Gutachtens korrespondiere (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.04.2018 - 8 WF 58/18; OLG Koblenz, Beschluss v. 13.11.2012 - 14 W 620/12).

    Abhängig vom Konfliktpotential entfällt ein großer Zeitaufwand auf Gespräche und Interaktionsbeobachtung (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.04.2018 - 8 WF 58/18).

    Diese Problematik fehlender Grundlagen für die Bemessung des erforderlichen Aufwandes kann auch nicht umgangen werden durch einen Vergleich mit richterlicher Arbeitstätigkeit (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.04.2018 - 8 WF 58/18; OLG Koblenz, Beschluss v. 13.11.2012 - 14 W 620/12), allein schon weil richterliche Tätigkeit nicht mit der Tätigkeit des Sachverständigen vergleichbar ist (a.A. LSG Schleswig Holstein, Beschluss v. 17.7.2009 - L 1 SF 30/09 mit obskurer Differenzierung im Instanzenzug).

  • LG Stuttgart, 12.01.2026 - 15 Qs 5/25

    Beschwerde nach § 66 Abs. 2 GKG: Bestimmung der Vergütung eines anthropologischen …

    Dabei sind insbesondere der Umfang des Sachstoffs, die Schwierigkeit der Beweisfrage unter Berücksichtigung der jeweiligen Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet, der Umfang des Gutachtens und die Bedeutung der Sache zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - X ZR 206/98, GRUR 2004, 446; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. April 2018 - 8 WF 58/18 , BeckRS 2018, 5089; OLG Braunschweig, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - 2 W 62/15, BeckRS 2016, 19044).

    Rn. 33 Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die vom Sachverständigen angegebene Zeit korrekt ist und für die Erstellung des Gutachtens auch erforderlich war ( OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. April 2018 - 8 WF 58/18 , BeckRS 2018, 5089; OLG Braunschweig, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - 2 W 62/15, BeckRS 2016, 19044).

    Dementsprechend findet grundsätzlich lediglich eine allgemeine Plausibilitätsprüfung der Kostenrechnung anhand allgemeiner Erfahrungswerte statt ( OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. April 2018 - 8 WF 58/18 , BeckRS 2018, 5089; OLG Braunschweig, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - 2 W 62/15, BeckRS 2016, 19044).

  • OLG Schleswig, 11.06.2025 - 15 WF 30/22

    Vergütung des Sachverständigen bei Erinnerung gegen den Kostenansatz in …

    Rn. 24 Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die vom Sachverständigen angegebene Zeit richtig ist und für die Gutachtenerstellung auch erforderlich war (OLG Frankfurt FuR 2022, 102; OLG Stuttgart FamRZ 2018, 1359; OLG Hamm, Beschluss vom 30. Juni 2016, Az. II-6 WF 79/16;… OLG Braunschweig, a.a.O.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. Juli 2015, Az. 6 W 11/15).

    Dementsprechend findet grundsätzlich lediglich eine allgemeine Plausibilitätsprüfung der Kostenrechnung anhand allgemeiner Erfahrungswerte statt (OLG Stuttgart FamRZ 2018, 1359;… OLG Braunschweig, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 16.06.2021 - 8 WF 200/18

    Kindschaftsrecht: Angemessenheit von Gutachterkosten

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die vom Sachverständigen angegebene Zeit richtig ist und für die Gutachtenerstellung auch erforderlich war; Anlass zur Nachprüfung besteht nur dann, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung außergewöhnlich hoch erscheint (…vgl. OLG Hamm Beschl. v. 30.6.2016 - 6 WF 79/16, Rn. 7, juris = NZFam 2016, 1001; OLG Stuttgart, Beschluss vom 03. April 2018 - 8 WF 58/18 -, Rn. 3, juris = FamRZ 2018, 1359-1360).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2025 - 10 WF 1/25
    Anlass zur Nachprüfung besteht nur dann, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung außergewöhnlich hoch erscheint (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 30.6.2016, 6 WF 79/16, Rn. 7, Juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.04.2018, 8 WF 58/18, Rn. 3, Juris).
  • OLG Brandenburg, 07.05.2018 - 6 W 6/18

    Sachverständigenvergütung: Gerichtliche Überprüfung des abgerechneten …

    Rn. 21 a. Es kann hier dahin stehen, ob die von Teilen der Rechtsprechung (hauptsächlich im Bereich der Sozial- und Familiengerichtsbarkeit) angewendete Praxis, bei Überprüfung des abgerechneten Zeitaufwandes Richtwerte in Form standardisierter zeitlicher Notwendigkeit für Aktenstudium und Gutachtenserstellung anzulegen (…s. hierzu OLG Braunschweig, a.a.O.), grundsätzlich sachgerecht erscheint oder nicht vielmehr angesichts der Variationsbreite an Beweisfragen eine Überprüfung anhand von Standardwerten grundsätzlich auszuscheiden hat (so OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.04.2018, 8 WF 58/18).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.03.2026 - L 10 KO 223/26

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Ersatz für besondere …

    Würden diese gesondert vergütet (so aber OLG Stuttgart 03.04.2018, 8 WF 58/18 ; Thüringer LSG 04.04.2005, L 6 SF 83/05; OLG Koblenz 14.01.1993, 5 W 7/93), bliebe für den in § 12 Abs. 1 Satz 1 JVEG ausdrücklich genannten, mit der Erstattung des Gutachtens "üblicherweise verbundenen Aufwand" kein erkennbarer Anwendungsbereich mehr.
  • OLG Oldenburg, 31.05.2021 - 4 WF 14/21

    Beschwerde gegen die Auferlegung von Gerichtskosten; Vergleich in einem …

    Vielmehr wird vor dem Hintergrund der sehr hohen Kosten des Gutachtens auch der Frage nachzugehen sein, ob und inwieweit die angesetzten Kosten erforderlich und angemessen waren (vgl. dazu etwa OLG Braunschweig, Beschluss vom 10. April 2017 - 4 W 1/16 -, FamRZ 2018, 380-383; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3.4.2018 - 8 WF 58/18, FamRZ 2018.1359 - 1360; zu den Einzelheiten siehe ausführlich auch Bleutge in BeckOK KostenrechtDörndorfer/Wendtland/Gerlach/Diehn, 33. Edition, Online-Kommentar zu §§ 8, 8 a JVEG Stand: 01.04.2021).
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