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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 24.11.2011 - 8 ZB 11.594   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19530
VGH Bayern, 24.11.2011 - 8 ZB 11.594 (https://dejure.org/2011,19530)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.11.2011 - 8 ZB 11.594 (https://dejure.org/2011,19530)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. November 2011 - 8 ZB 11.594 (https://dejure.org/2011,19530)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Wasserrechtliche Plangenehmigung; Fischereirecht; Aufklärungspflicht; Beweiswert von amtlichen Auskünften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer wasserrechtlichen Plangenehmigung für den Umbau und die Erweiterung einer Forellenzuchtanlage; Berücksichtigungen der Auswirkungen der Plangenehmigung auf das Fischereirecht; Vorliegen einer nachteiligen Einwirkung auf Fischereirechte beim Fehlen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer wasserrechtlichen Plangenehmigung für den Umbau und die Erweiterung einer Forellenzuchtanlage; Berücksichtigungen der Auswirkungen der Plangenehmigung auf das Fischereirecht; Vorliegen einer nachteiligen Einwirkung auf Fischereirechte beim Fehlen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (18)

  • VGH Bayern, 31.08.2011 - 8 ZB 10.1961

    Wasserrechtliche Anlagengenehmigung für Erneuerung einer Brücke; Beweiswert von …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2011 - 8 ZB 11.594
    Rn. 11 Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass amtlichen Auskünften und Gutachten und somit auch den Aussagen des Wasserwirtschaftsamts, der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft -Institut für Fischerei- und des Bezirks Oberbayern -Fachberatung für Fischerei- eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH vom 26.7.2000 BayVBl 2002, 282; vom 7.10.2001 BayVBl 2003, 753; vom 14.2.2005 BayVBl 2005, 726/727; vom 15.11.2010 Az. 8 CS 10.2078 ; vom 31.8.2011 Az. 8 ZB 10.1961 ).

    Weil sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebiets und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen, haben sie grundsätzlich ein wesentlich größeres Gewicht als Expertisen von privaten Fachinstituten (vgl. BayVGH vom 26.4.2001 Az. 22 ZB 01.863 ; vom 31.8.2011 Az. 8 ZB 10.1961 ).

    Die Notwendigkeit einer Abweichung und eventuellen Einholung weiterer Gutachten zur Aufhellung des Sachverhalts ist lediglich dann geboten, wenn sich dem Erstgericht der Eindruck aufdrängen muss, dass die amtlichen Auskünfte und Gutachten unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend sind, wenn sie auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruhen, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit der amtlichen Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Gutachter über neuere oder überlegenere Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in den Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substanziierte Einwände der Beteiligten ernsthaft infrage gestellt erscheinen (BVerwG vom 6.2.1985 BVerwGE 71, 38; vom 26.6.1992 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89; vom 23.2.1994 BayVBl 1994, 444/445; BayVGH vom 2.5.2011 Az. 8 ZB 10.2312 ; vom 31.8.2011 Az. 8 ZB 10.1961 ).

    Soll ein von einem Beteiligten in Auftrag gegebenes Privatgutachten, der in aller Regel an einem bestimmten Prozessergebnis interessiert ist, die Sachverständigenaussagen von amtlichen Auskünften und Gutachten ernsthaft erschüttern, bedarf es eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit den behördlichen Gutachten auseinandersetzt, sondern auch schlüssig aufzeigt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar angesehen werden kann (vgl. BayVGH vom 31.8.2011 Az. 8 ZB 10.1961 ).

  • VGH Bayern, 09.03.2011 - 8 ZB 10.165

    Keine Verletzung eines subjektiven Rechts bei Durchführung eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2011 - 8 ZB 11.594
    Deshalb wird es inhaltlich darauf begrenzt, was der jeweilige Zustand des Gewässers an fischereilicher Nutzung ermöglicht (vgl. BayVerfGH vom 30.5.1979 VerfGH 32, 74/79; BayVGH vom 17.3.1998 NVwZ-RR 1999, 734/735; vom 9.3.2011 Az. 8 ZB 10.165 ).

    Mit anderen Worten: Das Fischereirecht enthält trotz des Schutzes durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG keine umfassende Gewährleistung der o.g. Befugnisse (vgl. BayVGH vom 14.1.1986 BayVBl 1986, 524; vom 9.3.2011 Az. 8 ZB 10.165 ; OVG Münster vom 21.3.1995 NVwZ-RR 1996, 129).

    Nur wenn die Kläger die fachtechnischen Stellungnahmen dieser Behörden, welche übereinstimmend zu dem Ergebnis kamen, dass eine erkennbare Minderung der fischereilichen Qualität des weiterführenden Bachs durch den Betrieb der Forellenzuchtanlage definitiv nichts zu besorgen ist, schlüssig infrage gestellt hätten, wäre das Verwaltungsgericht gehalten gewesen, weitere Ermittlungen vorzunehmen (vgl. BayVGH vom 9.3.2011 Az. 8 ZB 10.165 ).

  • VGH Bayern, 17.03.1998 - 8 A 97.40031
    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2011 - 8 ZB 11.594
    Deshalb wird es inhaltlich darauf begrenzt, was der jeweilige Zustand des Gewässers an fischereilicher Nutzung ermöglicht (vgl. BayVerfGH vom 30.5.1979 VerfGH 32, 74/79; BayVGH vom 17.3.1998 NVwZ-RR 1999, 734/735; vom 9.3.2011 Az. 8 ZB 10.165 ).

    Die Fischereirechte schützen demnach nur vor solchen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, die einen schweren und unerträglichen Eingriff darstellen (…Bräuer, a.a.O.) oder die die Fischereirechte in ihrer Substanz treffen (vgl. BayVGH vom 19.11.1996 VkBl 1997, 563; vom 17.3.1998 NVwZ-RR 1999, 734/735).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2011 - 8 ZB 11.594
    Rn. 6 Ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn einzelne tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts durch schlüssige Gegenargumente infrage gestellt werden (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163; vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2011 - 8 ZB 11.594
    Rn. 6 Ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn einzelne tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts durch schlüssige Gegenargumente infrage gestellt werden (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163; vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2011 - 8 ZB 11.594
    Rn. 11 Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass amtlichen Auskünften und Gutachten und somit auch den Aussagen des Wasserwirtschaftsamts, der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft -Institut für Fischerei- und des Bezirks Oberbayern -Fachberatung für Fischerei- eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH vom 26.7.2000 BayVBl 2002, 282; vom 7.10.2001 BayVBl 2003, 753; vom 14.2.2005 BayVBl 2005, 726/727; vom 15.11.2010 Az. 8 CS 10.2078 ; vom 31.8.2011 Az. 8 ZB 10.1961 ).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79

    Fischereibezirke

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2011 - 8 ZB 11.594
    Infolgedessen gewährt es gegenüber wasserwirtschaftlichen Veränderungen auch nur einen beschränkten Schutz (vgl. BVerfG vom 19.6.1985 BVerfGE 70, 191/199;… Bräuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 3. Aufl. 2004, RdNr. 686 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2011 - 8 ZB 11.594
    Die Notwendigkeit einer Abweichung und eventuellen Einholung weiterer Gutachten zur Aufhellung des Sachverhalts ist lediglich dann geboten, wenn sich dem Erstgericht der Eindruck aufdrängen muss, dass die amtlichen Auskünfte und Gutachten unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend sind, wenn sie auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruhen, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit der amtlichen Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Gutachter über neuere oder überlegenere Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in den Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substanziierte Einwände der Beteiligten ernsthaft infrage gestellt erscheinen (BVerwG vom 6.2.1985 BVerwGE 71, 38; vom 26.6.1992 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89; vom 23.2.1994 BayVBl 1994, 444/445; BayVGH vom 2.5.2011 Az. 8 ZB 10.2312 ; vom 31.8.2011 Az. 8 ZB 10.1961 ).
  • BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94

    Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde zur Einholung eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2011 - 8 ZB 11.594
    Die Notwendigkeit einer Abweichung und eventuellen Einholung weiterer Gutachten zur Aufhellung des Sachverhalts ist lediglich dann geboten, wenn sich dem Erstgericht der Eindruck aufdrängen muss, dass die amtlichen Auskünfte und Gutachten unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend sind, wenn sie auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruhen, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit der amtlichen Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Gutachter über neuere oder überlegenere Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in den Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substanziierte Einwände der Beteiligten ernsthaft infrage gestellt erscheinen (BVerwG vom 6.2.1985 BVerwGE 71, 38; vom 26.6.1992 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89; vom 23.2.1994 BayVBl 1994, 444/445; BayVGH vom 2.5.2011 Az. 8 ZB 10.2312 ; vom 31.8.2011 Az. 8 ZB 10.1961 ).
  • VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879

    Private Wasserkraftanlage im Naturschutzgebiet "Obere Ilz" unzulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 24.11.2011 - 8 ZB 11.594
    In der Rechtsprechung ist außerdem geklärt, dass sich ein Tatsachengericht ohne einen Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht grundsätzlich auch auf gutachterliche Stellungnahmen anderer Behörden stützen kann, und zwar auch dann, wenn sie von der federführenden Behörde bereits im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden (vgl. BayVGH vom 26.2.2007 BayVBl 2008, 21/22 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312

    Bedeutung von Auskünften und Gutachten der Wasserwirtschaftsämter in …

  • VGH Bayern, 09.06.2011 - 2 ZB 10.2289

    Vorbescheid; Rücksichtnahmegebot; Gebäudetiefe; Sozialabstand; Abweichung; …

  • VGH Bayern, 14.02.2005 - 26 B 03.2579
  • VGH Bayern, 15.11.2010 - 8 CS 10.2078

    Wasserrechtliche Planfeststellung; Abschnittsbildung; Identität zwischen dem …

  • VGH Bayern, 18.01.2011 - 8 ZB 10.2239

    Berufungszulassung (abgelehnt); Anforderungen an die Darlegung von …

  • VGH Bayern, 26.04.2001 - 22 ZB 01.863
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.1995 - 11 A 885/90

    Fischereirecht; Inhalts- und Schrankenbestimmung; Enteignung; Eigentum

  • VGH Bayern, 15.01.2009 - 8 ZB 08.1685

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Wasserrechtliche Plangenehmigung; …

  • VG München, 28.10.2014 - M 2 K 14.1423

    Wasserrecht; Fischzuchtanlage; nachträgliche Inhalts- oder Nebenbestimmungen; …

    Diese Klage blieb vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München (U. v. 21.1.2011 - M 2 K 08.4579) und vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (B. v. 24.11.2011 - 8 ZB 11.594 - juris) erfolglos.

    Diesbezüglich hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss vom 24. November 2011 - 8 ZB 11.594 - (…juris Rn. 8) wie folgt ausgeführt:.

    Für die Frage rechtserheblicher nachteiliger Einwirkung auf das klägerische Fischereirecht kommt es in diesem Zusammenhang vor allem darauf an, welche Auswirkungen die festgestellten Werte für Ammoniak als prozentualer Anteil von Ammonium in Abhängigkeit von Temperatur und pH-Wert auf die Forellenbrut haben (vgl. BayVGH, B. v. 24.11.2011 - 8 ZB 11.594 - juris Rn. 13).

    Rn. 40 Zur Bedeutung der fachbehördlichen Stellungnahmen und der Notwendigkeit einer Abweichung hiervon und Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss vom 24. November 2011 - 8 ZB 11.594 - (…juris Rn. 11) Folgendes ausgeführt:.

    Soweit die Fachbehörden ursprünglich aufgrund der damals vorliegenden Messwerte davon ausgegangen waren, nicht einmal der Wert von 0, 006 mg/l Ammoniak werde erreicht werden (vgl. dazu BayVGH, B. v. 24.11.2011 - 8 ZB 11.594 - juris Rn. 13), handelt es sich allenfalls um eine marginale Fehleinschätzung, da dieser Wert nur vereinzelt und nur sehr geringfügig überschritten wurde.

  • VGH Bayern, 08.10.2019 - 8 B 18.809

    Nachträgliche Festsetzung von Auflagen zum Schutz eines Fischereirechts

    Der Verwaltungsgerichtshof lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 21. Januar 2011 mit Beschluss vom 24. November 2011 ab (Az. 8 ZB 11.594).

    3.2.1 Amtlichen Auskünften und Gutachten wie den Aussagen des Wasserwirtschaftsamts sowie regelmäßig auch denjenigen der Fischereifachberatung des Bezirks und des Instituts für Fischerei der BayLfL kommt eine besondere Bedeutung zu (…vgl. BayVGH, B.v. 9.1.2018 - 8 ZB 16.2496 - juris Rn. 10; B.v. 24.11.2011 - 8 ZB 11.594 - juris Rn. 11;… B.v. 9.3.2011 - 8 ZB 10.165 - BayVBl 2011, 728 = juris Rn. 12).

    Dass die erzielten Erträge für die Beurteilung, ob die Einleitung des Betriebswassers aus der Fischzucht des Beigeladenen das Fischereirecht der Kläger in seiner Substanz trifft (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2011 - 8 ZB 11.594 - juris Rn. 8), von Relevanz sein kann, liegt auf der Hand.

  • VGH Bayern, 23.02.2016 - 8 CS 15.1096

    Das Fischereirecht nach Art. 1 Abs. 1 BayFiG gewährt gegenüber …

    Mit anderen Worten: Das Fischereirecht enthält trotz des Schutzes durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG keine umfassende Gewährleistung der o.g. Befugnisse (vgl. BayVGH, B. v. 9.3.2011 - 8 ZB 10.165 - juris; v. 24.11.2011 - 8 ZB 11.594 - juris Rn. 8 m. w. N.).

    Die Fischereirechte schützen demnach nur vor solchen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, die einen schweren und unerträglichen Eingriff darstellen oder die die Fischereirechte in ihrer Substanz treffen (vgl. BayVGH, B. v. 24.11.2011 - 8 ZB 11.594 - juris Rn. 8 m. w. N.).

  • VG München, 30.10.2015 - M 2 SN 15.4544

    Plangenehmigung und Bewilligung für den Neubau einer Wasserkraftanlage

    Hinzuweisen ist insoweit jedoch bereits darauf, dass die Fachberatung für Fischerei des Bezirks Oberbayern, deren fachlichen Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren ein besonderes Gewicht zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2011 - 8 ZB 11.594 - juris Rn. 11 m.w.N.), in ihrer abschließenden Stellungnahme vom 7. April 2015 (Blatt 1004 der Behördenakte) keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet hat.
  • VG Würzburg, 20.03.2012 - W 4 K 11.492

    Zu den Anforderungen an die zu erwartenden Gewässerveränderungen i.S.v. § 12 Abs. …

    Rn. 24 Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass amtlichen Auskünften und Gutachten und somit auch den Aussagen des Wasserwirtschaftsamts und Gesundheitsamts eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH vom 26.07.2000 BayVBl 2002, 282; vom 07.10.2001 BayVBl 2003, 753; vom 14.02.2005 BayVBl 2005, 726/727; vom 15.11.2010 Az.: 8 CS 10.2078 ; vom 31.08.2011 Az.: 8 ZB 10.1961 ; vom 24.11.2011 Az.: 8 ZB 11.594 ).

    Die Notwendigkeit einer Abweichung und eventuellen Einholung weiterer Gutachten zur Aufhellung des Sachverhalts ist lediglich dann geboten, wenn sich der Eindruck aufdrängen muss, dass die amtlichen Auskünfte und Gutachten unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend sind, wenn sie auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruhen, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit der amtlichen Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Gutachter über neuere oder überlegenere Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in den Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substanziierte Einwände der Beteiligten ernsthaft in Frage gestellt erscheinen (vgl. BVerwG vom 06.02.1985 BVerwGE 71, 38; vom 26.06.1992 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89; vom 23.02.1994 BayVBl 1984, 444/445; BayVGH vom 02.05.2011 Az.: 8 ZB 10.2312 ; vom 31.08.2011 Az.: 8 ZB 10.1961 ; vom 24.11.2011 Az.: 8 ZB 11.594 ).

  • VG München, 11.02.2019 - M 8 M 18.3067

    Privatgutachten als notwendige Aufwendungen

    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn das Gericht selbst die private Begutachtung anfordert oder wenn schwierige Sachfragen die Partei in eine prozessuale Notlage versetzen, die ihr eine substantiierte, ohne sachkundige Beratung jedoch nicht mögliche Stellungnahme abverlangt (…vgl. VGH Baden-Württemberg, B. v. 22.12.2009 - 5 S 1904/09 - juris Rn. 6 m. w. N.;… BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - BayVBl 2012, 47/48 - Juris Rn. 7; B.v. 24.11.2011 - 8 ZB 11.594 - juris Rn. 11;… B.v. 21.1.2013 - 8 ZB 11.2030 -juris Rn. 17;… B.v. 11.1.2013 - 8 ZB 12.326 - juris Rn. 13).

    3.2 Bei denkmalrechtlichen Streitigkeiten wie im vorliegenden Fall besteht in der Regel die Besonderheit, dass eine amtliche Stellungnahme oder ein Gutachten des Landesamtes für Denkmalpflege (LfD) vorliegt, dessen Fachkunde nach ständiger Rechtsprechung eine hervorgehobene Bedeutung zukommt, da sie auf jahrelanger Bearbeitung denkmalpflegerischer und denkmalrechtlicher Fachfragen beruht (…vgl. zur ähnlichen Stellung des Wasserwirtschaftsamts BayVGH, U.v. 2.8.2018 - 2 B 18.742 - Rn. 45; BayVGH, B.v. 24.11.2011 - 8 ZB 11.594 - juris Rn. 11;… B.v. 11.1.2013 - 8 ZB 12.326 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 12.11.2013 - 8 C 13.313

    Nimmt in wasserrechtlichen Verfahren das Wasserwirtschaftsamt als amtlicher …

    Will ein Beteiligter die Sachverständigenaussagen des Wasserwirtschaftsamts ernsthaft erschüttern, bedarf es daher eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit dem behördlichen Gutachten auseinandersetzt, sondern auch schlüssig aufzeigt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar angesehen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - BayVBl 2012, 47/48; B.v. 24.11.2011 - 8 ZB 11.594 - juris Rn. 11; B.v. 21.1.2013 - 8 ZB 11.2030 - ZfW 2013, 176/177;… B.v. 11.1.2013 - 8 ZB 12.326 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 27.11.2012 - 22 N 09.2974

    Schutzanordnungen in Wasserschutzgebietsverordnung

    Insofern kommt der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts als der amtlichen Fachbehörde (Art. 75 Abs. 2 BayWG a.F.; Art. 63 Abs. 3 BayWG n.F.) zwar nach ständiger Rechtsprechung erhebliches (tatsächliches) Gewicht zu (BayVGH, B.v. 7.10.2002 - 22 ZB 02.1206 - BayVBl 2003, 753; B.v. 24.11.2011 - 8 ZB 11.594 - juris Rn. 11 m.w.N.), ohne dass für die Wasserrechtsbehörde eine rechtliche Bindung besteht, die eine rechtliche Überprüfung ausschließt.
  • VGH Bayern, 01.03.2024 - 8 CS 23.2222

    Anordnung des Sofortvollzugs der Planfeststellung und Bewilligung einer …

    Beiden Auskünften der Fachbehörden, die sich widersprechen, kommt in Gerichtsverfahren betreffend wasserwirtschaftliche und fischereirechtliche Fragen eine besondere Bedeutung zu (…vgl. BayVGH, U.v. 8.10.2019 - 8 B 18.809 - juris Rn. 51;… B.v. 9.3.2011 - 8 ZB 10.165 - BayVBl 2011, 728 = juris Rn. 12; B.v. 24.11.2011 - 8 ZB 11.594 - juris Rn. 11).
  • VG Augsburg, 05.11.2012 - Au 7 K 11.951

    Wasserrecht

    Rn. 126 Zum einen kommt amtlichen Auskünften und Gutachten und somit auch den Aussagen des WWAs eine besondere Bedeutung zu (vgl. BayVGH vom 24.11.2011 - 8 ZB 11.594 ; vom 31.8.2011 - 8 ZB 10.1961, BayVBl. 2012, 245; vom 15.11.2010 - 8 CS 10.2078 ).

    Sollten von einem Beteiligten in Auftrag gegebene Privatgutachten die Aussagen von amtlichen Auskünften oder vom Gericht eingeholten unabhängigen Sachverständigen ernsthaft erschüttern, bedarf es eines qualifizierten Vortrags, der schlüssig aufzeigt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar angesehen werden kann (BayVGH vom 24.11.2011, a.a.O.).

  • VerfGH Bayern, 04.12.2012 - 17-VI-12

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde

  • VG München, 30.07.2025 - M 31 K 18.1609

    Fischzuchtanlage, Beschränkte Erlaubnis, Nachträgliche Anordnung eines …

  • VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 13.76

    Wasserrechtliche Anordnung; bodenschutzrechtliche Anordnung; Nutzungsuntersagung; …

  • VG Würzburg, 06.02.2012 - W 4 S 12.81

    Wasserrechtliche Anordnungen; Beseitigungsanordnung; Grundwasserschutz; Lagerung …

  • VG Regensburg, 25.10.2021 - RN 8 K 18.1159

    Drittanfechtungsklage, Beschränkter Prüfungsumfang, Fischereirecht, …

  • VG München, 17.07.2012 - M 2 K 11.3975

    Wasserrechtliche Gestattung weiteren Kiesabbaus; Verbot in …

  • VG Regensburg, 25.10.2021 - RN 8 K 18.1397

    Drittanfechtungsklage, Beschränkter Prüfungsumfang, Fischereirecht, …

  • VG Regensburg, 10.09.2014 - RN 8 M 14.468

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten.

  • VG Regensburg, 10.09.2014 - 8 M 14.468

    Kostenfestsetzungsbeschluss, Privatgutachten, Kostenerstattung, notwendige …

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