Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.01.2018 - 8 ZB 16.2131 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übertragung der Unterhaltungslast für wasserwirtschaftliche Anlagen im Rahmen der Erlaubnis zur Errichtung eines Hochwasserwehrs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übertragung der Unterhaltungslast für wasserwirtschaftliche Anlagen im Rahmen der Erlaubnis zur Errichtung eines Hochwasserwehrs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 12.07.2016 - M 2 K 15.5743
- VGH Bayern, 29.01.2018 - 8 ZB 16.2131
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- VGH Bayern, 18.10.2016 - 8 BV 14.613
Gesamtschuldner, Bebauungsplanverfahren, Antragsgegner, Gebot der …
Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2018 - 8 ZB 16.2131
Es trifft zwar zu, dass die Vorschrift des Art. 37 BayWG auf Anlagen, die Bestandteile des Gewässers sind, keine Anwendung findet (…BayVGH, U.v. 18.10.2016 - 8 BV 14.612 - juris Rn. 43; U.v. 18.10.2016 - 8 BV 14.613 - juris Rn. 43).Rn. 30 Auch die Frage nach dem Verhältnis zwischen Anlagen- und Gewässerunterhaltung kann den Zulassungsantrag nicht begründen, weil diese entsprechend obigen Ausführungen ohne Weiteres aus dem Gesetz und der Rechtsprechung des Senats (U.v. 18.10.2016 - 8 B 14.612 - juris; U.v. 18.10.2016 - 8 BV 14.613 - juris) beantwortet werden kann.
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2018 - 8 ZB 16.2131
Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77/83; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2018 - 8 ZB 16.2131
Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf einzelne Elemente der Urteilsbegründung an, sondern auf das Ergebnis der Entscheidung, also auf die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/834;… BayVGH, B.v. 15.3.2017 - 8 ZB 15.1610 - juris Rn. 8 m.w.N.).
- BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2018 - 8 ZB 16.2131
Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77/83; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548). - VGH Bayern, 10.04.2017 - 15 ZB 16.673
Verpflichtungsklage bei abgelehnter Baugenehmigung und isolierte Anfechtungsklage
Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2018 - 8 ZB 16.2131
Rn. 28 Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinn dieser Bestimmung weist eine Rechtssache auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet, wenn sich diese also wegen ihrer Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (…vgl. BayVGH, B.v. 3.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - BayVBl 2012, 147/149 = juris Rn. 28; B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 42 jeweils m.w.N.). - VGH Bayern, 03.11.2011 - 8 ZB 10.2931
Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften betreffend die Erteilung von …
Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2018 - 8 ZB 16.2131
Rn. 28 Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinn dieser Bestimmung weist eine Rechtssache auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet, wenn sich diese also wegen ihrer Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (vgl. BayVGH, B.v. 3.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - BayVBl 2012, 147/149 = juris Rn. 28;… B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 42 jeweils m.w.N.). - VGH Bayern, 15.03.2017 - 8 ZB 15.1610
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Rechtmäßiger Wegeverlauf einer …
Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2018 - 8 ZB 16.2131
Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf einzelne Elemente der Urteilsbegründung an, sondern auf das Ergebnis der Entscheidung, also auf die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/834; BayVGH, B.v. 15.3.2017 - 8 ZB 15.1610 - juris Rn. 8 m.w.N.). - VGH Bayern, 18.10.2016 - 8 BV 14.612
Übertragung der Unterhaltungslast für Schützenanlage eines Wehrs
Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2018 - 8 ZB 16.2131
Es trifft zwar zu, dass die Vorschrift des Art. 37 BayWG auf Anlagen, die Bestandteile des Gewässers sind, keine Anwendung findet (BayVGH, U.v. 18.10.2016 - 8 BV 14.612 - juris Rn. 43;… U.v. 18.10.2016 - 8 BV 14.613 - juris Rn. 43).
- VGH Bayern, 05.02.2018 - 8 ZB 16.788
Anwendungsbereich des Art. 37 BayWG
Rn. 8 1.1 Maßgebliche Kriterien für die Abgrenzung einer dem Anwendungsbereich des Art. 37 BayWG unterfallenden selbständigen Anlage von einem Gewässerbestandteil, der dem Unterhaltungsregime der §§ 39 bis 42 WHG, Art. 22 bis 27 BayWG unterliegt, sind Ausgestaltung und Funktion der Anlage (vgl. BayVGH, B.v. 29.1.2018 - 8 ZB 16.2131 - m.w.N. - noch nicht veröffentlicht). - VG München, 01.08.2025 - M 31 K 21.5104
Fortsetzungsfeststellungsklage, Unterhaltungspflicht an Ufermauern, …
Rn. 36 3.1 Maßgebliche Kriterien für die Abgrenzung einer dem Anwendungsbereich des Art. 37 BayWG bzw. § 36 WHG unterfallenden selbstständigen Anlage von einem Gewässerbestandteil, welcher dem Unterhaltungsregime der §§ 39 bis 42 WHG, Art. 22 bis 27 BayWG unterliegt, sind Ausgestaltung und Funktion der Anlage (…vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2018 - 8 ZB 16.788 - juris Rn. 8 f; B.v. 29.1.2018 - 8 ZB 16.2131 - juris Rn. 17 f;… U.v. 18.10.2016 - 8 BV 14.613 - juris Rn. 40 f).Die Gewässerunterhaltungslast ist von der Pflicht zur Anlagenunterhaltung nach den gesetzlichen Vorgaben und nicht nach der Rechtsauffassung oder dem Willen der ausführenden (Fach-)Behörde abzugrenzen (vgl. BayVGH, B.v. 29.1.2018 - 8 ZB 16.2131 - juris Rn. 22).
- VG München, 13.12.2023 - M 31 K 22.2422
Sanierungskonzept für Instandsetzung der Wehranlage
Zudem fehlt es im Verwaltungsverfahren auch an einer ausreichenden tatsächlichen Auseinandersetzung mit der bereits in der zum Beschluss vom 25. April 1939 ergangenen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (U.v. 12.7.2016 - M 2 K 15.5743 - juris) sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (B.v. 29.1.2018 - 8 ZB 16.2131- juris) erörterten Frage der Unterhaltungslast des Klägers an einer weiteren hierdurch zugelassenen Wehranlage und den daraus herzuleitenden Folgerungen für den streitgegenständlichen Sachverhalt.Rn. 32 2.1.1 Bei der vorliegenden Wehranlage, einem Querbauwerk, handelt es sich um eine selbstständige wasserwirtschaftliche Anlage i.S.d. Art. 37 Satz 1 BayWG, nicht hingegen um einen Gewässerbestandteil (vgl. dazu zuletzt bereits BayVGH, B.v. 29.1.2018 - 8 ZB 16.2131 - juris, in einem Verfahren des Klägers zu einer weiteren durch Beschluss vom 25. April 1939 zugelassenen Wehranlage an der I.).
- VGH Bayern, 09.02.2026 - 8 ZB 25.2283
Berufungszulassung (abgelehnt), wasserrechtliche Ersatzvornahme, …
Das Gericht hat das Recht seiner Entscheidung so zugrunde zu legen, wie es "objektiv" besteht (…vgl. Rixen in Sodan/Ziekow, VwGO, 6. Aufl. 2025, § 108 Rn. 15;… Dawin in Schoch/Schneider, VwGO, § 108 Rn. 9); auf eine (frühere) Rechtsauffassung der ausführenden Fachbehörden kommt es nicht an (vgl. BayVGH, B.v. 29.1.2018 - 8 ZB 16.2131 - juris Rn. 22).Die Abgrenzung, ob es sich bei den übrigen vorhandenen Ufermauern um Gewässerbestandteile handelt, die zur Unterhaltung des Gewässers gehören, oder aber um selbständige Anlagen, ist allein anhand des Gesetzes zu beantworten (…vgl. oben Rn. 15; BayVGH, B.v. 29.1.2018 - 8 ZB 16.2131 - juris Rn. 22).
- VG München, 10.03.2020 - M 2 K 17.6147
Unterhaltungslast für Stau- und Triebwerksanlage
Rn. 22 Die Einordnung einer Anlage als selbständigen Anlage oder als Gewässerbestandteil erfolgt anhand zweier Abgrenzungskriterien, der Ausgestaltung einerseits und der Funktion andererseits (vgl. VGH München, Beschluss vom 29.01.2018 - 8 ZB 16.2131, juris).Die Frage der Unterhaltungslast ist anhand der gesetzlichen und - vorliegend auch - vertraglichen Regelungen zu beantworten, nicht nach der Rechtsauffassung oder dem Willen der beteiligten Fachbehörde (vgl. so auch VGH München, Beschluss vom 29.01.2018 - 8 ZB 16.2131, juris).
- VGH Bayern, 23.05.2025 - 8 B 22.2635
Gewässerunterhaltung, Wasserkraftanlage an einem Gewässer dritter Ordnung, …
Als Querbauwerk bewirkt es die Ableitung von Wasser in den Triebwerkskanal ("Werkbach") der Wasserkraftanlage des Klägers (vgl. BayVGH, B.v. 29.1.2018 - 8 ZB 16.2131 - juris Rn. 15;… U.v. 18.10.2016 - 8 BV 14.612 - juris Rn. 44 f.). - VG Bayreuth, 04.08.2022 - B 7 K 20.1409
Maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung der Sach- und Rechtslage einer isolierten …
Rn. 41 Soweit der Beklagte auf den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (B.v. 29.1.2018 - 8 ZB 16.2131 - juris Rn. 25) verweist, und diese Entscheidung als Vergleichsmaßstab für befürchtete Hochwassergefahren aufgrund eines Schwarzbaus im Zwangsmittelverfahren heranziehen will, dringt er auch damit nicht durch.
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