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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 25.02.2021 - 8-VI-19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,3985
VerfGH Bayern, 25.02.2021 - 8-VI-19 (https://dejure.org/2021,3985)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 25.02.2021 - 8-VI-19 (https://dejure.org/2021,3985)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 25. Februar 2021 - 8-VI-19 (https://dejure.org/2021,3985)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BV Art. 111a Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1; GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
    Zwingend öffentlichrechtliche Ausgestaltung des Rundfunks in Bayern

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Einfluss des Rundfunkträgers auf Programmgestaltung und -verantwortung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2021, 264
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (25)

  • VerfGH Bayern, 26.10.2001 - 69-VI-00
    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.02.2021 - 8-VI-19
    Der Verwaltungsgerichtshof hat bei seiner Entscheidung nicht ausreichend berücksichtigt, dass die Beschwerdeführerin als letztverantwortliche Trägerin des Rundfunks im Sinn des Bayerischen Mediengesetzes Trägerin des Grundrechts der Rundfunkfreiheit aus Art. 111 a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BV ist (VerfGH vom 26.10.2001 VerfGHE 54, 165/171; vom 28.1.2003 VerfGHE 56, 1/5; vom 30.5.2005 VerfGHE 58, 137/144).

    Das verkennt, dass der Verfassungsgerichtshof bereits entschieden hat, dass sehr wohl Grundrechte Privater - auch soweit sie als Zulieferer Grundrechtsschutz beanspruchen - mit dem Grundrecht der Beschwerdeführerin nach Art. 111 a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BV aufeinandertreffen können und in diesem Fall im Weg der praktischen Konkordanz zum Ausgleich zu bringen sind (VerfGHE 54, 165/171 f.; 58, 137/145 f.).

    Ein solcher Ausgleich verlangt nicht, dass sich die Beschwerdeführerin jeglicher Einflussnahme auf die durch die Programmgrundsätze des Art. 111 a Abs. 1 Sätze 2 bis 6 BV konkretisierte Programmgestaltung enthält; diese haben Private im Rahmen der Herstellung praktischer Konkordanz vielmehr hinzunehmen (VerfGHE 54, 165/176).

  • VGH Bayern, 20.09.2017 - 7 B 16.1319

    Ausstrahlungsverbot von Sendungen der "Ultimate Fighting Championship" (UFC) ist …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.02.2021 - 8-VI-19
    Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. September 2017 Az. 7 B 16.1319 verstößt gegen Art. 111 a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BV.

    - das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. September 2017 Az. 7 B 16.1319, das die Berufung der Beschwerdeführerin gegen das vorgenannte Urteil zurückwies.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die Berufung der Beschwerdeführerin mit dem ebenfalls angegriffenen Urteil vom 20. September 2017 Az. 7 B 16.1319 zurück.

  • VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14

    Zur Frage eines beamtenrechtlichen Urlaubsanspruchs wegen Wahrnehmung eines …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.02.2021 - 8-VI-19
    Letzteres ist der Fall, wenn ein Fachgericht den Wertgehalt einer ein subjektives Recht verbürgenden Norm der Bayerischen Verfassung und ihre in das einfache Recht hineinwirkende Bedeutung - ihre Ausstrahlungswirkung - verkannt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.3.1991 VerfGHE 44, 33/36; vom 9.2.2015 VerfGHE 68, 10 Rn. 57;… vom 24.5.2019 NVwZ-RR 2019, 881 Rn. 43 m. w. N.).

    In einem solchen Fall ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die von der Beschwerdeführerin beanstandete Beschwer enthält (VerfGHE 68, 10 Rn. 55;… VerfGH vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 20;… vom 2.5.2019 - Vf. 92-VI-14 - juris Rn. 22, 24;… Wolff in Lindner/ Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 120 Rn. 22).

  • VerfGH Bayern, 02.05.2019 - 92-VI-14

    Prozessgrundrechte

    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.02.2021 - 8-VI-19
    Im Rahmen der Verfassungsbeschwerde beschränkt sich die Prüfung vielmehr auf die Frage, ob die Gerichte gegen von der Beschwerdeführerin bezeichnete Normen der Bayerischen Verfassung verstoßen haben, die ein in zulässiger Weise als verletzt gerügtes subjektives Recht der Beschwerdeführerin verbürgen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.1.1990 VerfGHE 43, 12/17 f.;… vom 5.10.2017 BayVBl 2018, 164 Rn. 18; vom 2.5.2019 NJW 2019, 2154 Rn. 21).

    In einem solchen Fall ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die von der Beschwerdeführerin beanstandete Beschwer enthält (…VerfGHE 68, 10 Rn. 55;… VerfGH vom 8.2.2019 - Vf. 67-VI-17 - juris Rn. 20; vom 2.5.2019 - Vf. 92-VI-14 - juris Rn. 22, 24;… Wolff in Lindner/ Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 120 Rn. 22).

  • VG München, 09.10.2014 - M 17 K 10.1438

    Rundfunkrecht

    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.02.2021 - 8-VI-19
    - das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 9. Oktober 2014 Az. M 17 K 10.1438, durch das ein an ein Medienunternehmen gerichteter Bescheid der Beschwerdeführerin aufgehoben wurde, und.

    Mit dem angegriffenen Urteil vom 9. Oktober 2014 Az. M 17 K 10.1438 gab das Verwaltungsgericht München der Klage statt und hob den Bescheid der Beschwerdeführerin vom 25. März 2010 auf.

  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.02.2021 - 8-VI-19
    Der Verwaltungsgerichtshof hat nach der Zurückverweisung Gelegenheit, das verwaltungsgerichtliche Urteil gemäß § 128 VwGO umfassend zu prüfen und aufgrund einer abweichenden rechtlichen Würdigung gegebenenfalls abzuändern (vgl. BVerfG vom 21.1.2009 NVwZ 2009, 515/518;… vom 25.9.2018 NZFam 2018, 1141 Rn. 32).
  • BVerfG, 25.09.2018 - 1 BvR 2814/17

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an die …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.02.2021 - 8-VI-19
    Der Verwaltungsgerichtshof hat nach der Zurückverweisung Gelegenheit, das verwaltungsgerichtliche Urteil gemäß § 128 VwGO umfassend zu prüfen und aufgrund einer abweichenden rechtlichen Würdigung gegebenenfalls abzuändern (vgl. BVerfG vom 21.1.2009 NVwZ 2009, 515/518; vom 25.9.2018 NZFam 2018, 1141 Rn. 32).
  • BVerwG, 06.11.2018 - 6 B 47.18

    Aktivlegitimation; Bayerische Landeszentrale für neue Medien; …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.02.2021 - 8-VI-19
    Mit Beschluss vom 6. November 2018 Az. 6 B 47.18, der Beschwerdeführerin zugestellt am 20. November 2018, wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 20. September 2017 zurück.
  • VerfGH Bayern, 24.05.2019 - 23-VI-17

    Fremdenverkehrsbeitrag wegen nichtgewerbsmäßiger Vermietung von Geschäftsräumen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.02.2021 - 8-VI-19
    Letzteres ist der Fall, wenn ein Fachgericht den Wertgehalt einer ein subjektives Recht verbürgenden Norm der Bayerischen Verfassung und ihre in das einfache Recht hineinwirkende Bedeutung - ihre Ausstrahlungswirkung - verkannt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.3.1991 VerfGHE 44, 33/36;… vom 9.2.2015 VerfGHE 68, 10 Rn. 57; vom 24.5.2019 NVwZ-RR 2019, 881 Rn. 43 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 27.01.2016 - 106-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.02.2021 - 8-VI-19
    Es liegt dem Beschluss lediglich eine Prüfung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Sinn des Revisionszulassungsrechts zugrunde (VerfGH vom 21.10.2009 VerfGHE 62, 189/193; vom 4.5.2010 BayVBl 2010, 561/562; vom 27.1.2016 BayVBl 2016, 671 Rn. 21).
  • VerfGH Bayern, 05.10.2017 - 55-VI-16

    Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung bei …

  • VerfGH Bayern, 08.02.2019 - 67-VI-17

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen am Maßstab des Willkürverbots

  • VerfGH Bayern, 21.10.2009 - 105-VI-08

    1. Der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde zum Bayerischen …

  • VerfGH Bayern, 04.05.2010 - 85-VI-09

    Wegen fehlender Entscheidungskompetenz des Verfassungsgerichtshofs unzulässige …

  • VerfGH Bayern, 26.01.1990 - 30-VI-89
  • VerfGH Bayern, 23.11.1990 - 116-VI-89
  • VerfGH Bayern, 27.05.1987 - 7-VI-87

    Maßstäbe für die Verteilung von Sendezeit: Rundfunkfreiheit der Bayerischen …

  • VerfGH Bayern, 26.03.1991 - 42-VI-90
  • VGH Bayern, 22.10.2010 - 7 CS 10.2497

    Anhörungsrüge

  • VerfGH Bayern, 07.05.1993 - 24-VI-92
  • BVerwG, 06.05.2015 - 6 C 11.14

    Klagebefugnis; Programmänderungsverlangen; Landesmedienanstalt; …

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 2743/10

    Ausstrahlungsverbot für Kampfsportsendungen

  • VGH Bayern, 13.01.2014 - 7 BV 13.1397

    Klagebefugnis der "Ultimate Fighting Championship" (UFC) gegen medienrechtliche …

  • VGH Bayern, 24.09.2010 - 7 CS 10.1619

    Anfechtung eines an den Rundfunkanbieter gerichteten Bescheides der Bayerischen …

  • VGH Bayern, 09.04.2010 - 7 CS 10.864
  • VGH Bayern, 16.07.2024 - 7 B 21.808

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Dauerverwaltungsakt, medienrechtliches …

    Die Beklagte, die sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG berufen kann (…vgl. BVerwG, U.v. 6.5.2015 - 6 C 11.14 - juris Rn. 24;… U.v. 31.5.2017 - 6 C 42.16 - juris Rn. 14;… B.v. 6.11.2018 - 6 B 47.18 - juris Rn. 11), ist als letztverantwortliche Trägerin des Rundfunks im Sinne des Bayerischen Mediengesetzes landesverfassungsrechtlich Trägerin des Grundrechts der Rundfunkfreiheit aus Art. 111a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BV (stRpr, vgl. BayVerfGH, E.v. 25.2.2021 - Vf. 8-VI-19 - juris Rn. 75 m.w.N.).

    Zur Stellung der Beklagten als letztverantwortliche Trägerin des Rundfunks gehört namentlich ein Einfluss auf die Programmgestaltung und -verantwortung (vgl. BayVerfGH, E.v. 25.2.2021 - Vf. 8-VI-19 - juris Rn. 75 m.w.N.).

    Daraus folgt nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, dass dann, wenn wie vorliegend Grundrechte Privater - sei es die hier nicht streitbefangenen Grundrechte der Beigeladenen als Anbieterin aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG oder die hier inmitten stehenden Rechte der Klägerin als Programmzulieferer aus Art. 12 Abs. 1 GG - und das Grundrecht der Beklagten aus Art. 111a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BV aufeinandertreffen, diese im Wege der praktischen Konkordanz zum Ausgleich zu bringen sind (vgl. BayVerfGH, E.v. 25.2.2021 - Vf. 8-VI-19 - juris Rn. 76 m.w.N.).

    Trotz ihrer Stellung als letztverantwortliche Trägerin des Rundfunks im Sinne des Bayerischen Mediengesetzes und Trägerin des Grundrechts der Rundfunkfreiheit aus Art. 111a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BV (stRpr, vgl. BayVerfGH, E.v. 25.2.2021 - Vf. 8-VI-19 - juris Rn. 75 m.w.N.) darf sich die Beklagte bei Ausübung ihrer Aufsichtsfunktion landesverfassungsrechtlich gerade nicht über die Anforderungen hinwegsetzten, die sich bundesverfassungsrechtlich aus den betroffenen Grundrechten Dritter ergeben (…vgl. BVerfG, U.v. 20.2.1998 - 1 BvR 661/94 - juris Rn. 62).

  • VerfGH Bayern, 09.11.2021 - 23-VI-21

    Gehörsverletzung durch zivilgerichtliche Entscheidung

    b) Soweit der Beschwerdeführer sich mit Blick auf das als verletzt gerügte Willkürverbot gegen das inhaltliche Ergebnis des Ausgangsverfahrens wendet, ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält (…VerfGH vom 9.2.2015 VerfGHE 68, 10 Rn. 55;… vom 19.2.2015 BayVBl 2015, 410 Rn. 15; vom 25.2.2021 BayVBl 2021, 375 Rn. 68).

    Zudem kann in derartigen Konstellationen auch unabhängig vom konkreten Antrag im Einzelfall offenbleiben, ob auch die voraus gehende Entscheidung verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. VerfGH vom 25.2.2021 - Vf. 8-VI-19 - juris Rn. 78).

  • VerfGH Bayern, 17.01.2023 - 3-IVa-21

    Erfolgloses Organstreitverfahren einer Landtagsfraktion gegen Äußerungen der …

    Diese Bewertung ist einzelfallbezogen anhand der konkreten Gesamtumstände vorzunehmen (…vgl. zum Grundsatz praktischer Konkordanz zwischen Grundrechten und anderen verfassungsrechtlich geschützten Gütern VerfGH vom 22.5.2014 VerfGHE 67, 153 Rn. 37;… vom 11.9.2014 VerfGHE 67, 216 Rn. 37; vom 25.2.2021 - Vf. 8-VI-19 - juris Rn. 76 m. w. N.; BVerfG vom 16.5.1995 BVerfGE 95, 1/21;… vom 7.11.2017 BVerfGE 147, 50 Rn. 245 f.;… vom 12.6.2018 BVerfGE 148, 296 Rn. 139;… Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 20. Aufl. 1995, § 2 Rn. 71 f.; zur zulässigen Begrenzung von aus dem freien Mandat abgeleiteten subjektiven Rechten durch vom Parlament kraft seiner Autonomie gesetzte Geschäftsordnungsregelungen VerfGH vom 30.9.1994 VerfGHE 47, 194/199 f.; VerfGHE 51, 34/42; BVerfG vom 14.7.1959 BVerfGE 10, 4/14).
  • VerfGH Bayern, 12.06.2025 - 16-VI-22

    Mangels hinreichender Substanziierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen …

    Soweit ein Beschwerdeführer sich gegen das inhaltliche Ergebnis des Ausgangsverfahrens wendet, ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende (materielle) Prüfung und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 25.2.2021 BayVBl 2021, 375 Rn. 69;… vom 9.11.2021 - Vf. 23-VI-21 - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 08.04.2021 - 7 CS 21.19

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Bescheid, Beschwerde, Vollziehung, Feststellung, …

    Auch unter Berücksichtigung des Ziels der Antragsgegnerin, als letztverantwortliche Trägerin des Rundfunks im Sinne von Art. 111a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BV (vgl. zuletzt BayVerfGH, B.v. 25.2.2021 - Vf. 8-VI-19 - juris Rn. 75) eine unabhängige - weil finanziell ausreichend ausgestattete - Berichterstattung auch bei lokalen Hörfunkanbietern an Einfrequenz-Standorten sicherzustellen, vermag allein die Zugrundelegung von geltend gemachten Umsatzeinbußen eine ausreichende Tatsachengrundlage als Basis für eine vorzunehmende Prognoseentscheidung, ob der Beigeladenen eine Insolvenz droht, nicht zu begründen.
  • VGH Bayern, 08.04.2021 - 7 CS 21.21

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Bescheid, Beschwerde, Vollziehung, Feststellung, …

    Auch unter Berücksichtigung des Ziels der Antragsgegnerin, als letztverantwortliche Trägerin des Rundfunks im Sinne von Art. 111a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BV (vgl. zuletzt BayVerfGH, B.v. 25.2.2021 - Vf. 8-VI-19 - juris Rn. 75) eine unabhängige - weil finanziell ausreichend ausgestattete - Berichterstattung auch bei lokalen Hörfunkanbietern an Einfrequenz-Standorten sicherzustellen, vermag allein die Zugrundelegung von geltend gemachten Umsatzeinbußen eine ausreichende Tatsachengrundlage als Basis für eine vorzunehmende Prognoseentscheidung, ob der Beigeladenen eine Überschuldung im Sinne des § 19 InsO droht, nicht zu begründen.
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