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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 09.11.2021 - 23-VI-21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,45488
VerfGH Bayern, 09.11.2021 - 23-VI-21 (https://dejure.org/2021,45488)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 09.11.2021 - 23-VI-21 (https://dejure.org/2021,45488)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 09. November 2021 - 23-VI-21 (https://dejure.org/2021,45488)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BV Art. 91 Abs. 1, Art. 118 Abs. 1; ZPO § 50, § 321a Abs. 2 S. 1; VfGHG Art. 51 Abs. 2 S. 1
    Gehörsverletzung durch zivilgerichtliche Entscheidung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auf Vortrag zu zentralen Fragen muss das Gericht eingehen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (17)

  • VerfGH Bayern, 08.07.2020 - 93-VI-19

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.11.2021 - 23-VI-21
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.7.2020 - Vf. 93-VI-19 - juris Rn. 35 m. w. N.).

    Die Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör kann auch nicht damit begründet werden, die vom Gericht vertretene Auffassung sei unrichtig (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 8.7.2020 - Vf. 93-VI-19 - juris Rn. 35 m. w. N.).

  • VerfGH Bayern, 08.10.2013 - 71-VI-13

    Aufhebung eines die Haftfortdauer anordnenden Beschlusses wegen Verletzung …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.11.2021 - 23-VI-21
    Das Gericht wird durch den Grundsatz des rechtlichen Gehörs nämlich nicht verpflichtet, auf alle Ausführungen oder Anliegen eines Beteiligten einzugehen (VerfGH vom 29.6.2004 VerfGHE 57, 62/66; vom 8.10.2013 - Vf. 71-VI-13 - juris Rn. 58;… vom 7.7.2020 - Vf. 68-VI-19 - juris Rn. 30).

    Geht das Gericht etwa auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen, sofern es nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstanziiert war (VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/52; vom 8.10.2013 NStZ-RR 2014, 50;… vom 8.7.2020 - Vf. 93-VI- 19 - juris Rn. 35).

  • VerfGH Bayern, 25.02.2021 - 8-VI-19

    Zwingend öffentlichrechtliche Ausgestaltung des Rundfunks in Bayern

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.11.2021 - 23-VI-21
    b) Soweit der Beschwerdeführer sich mit Blick auf das als verletzt gerügte Willkürverbot gegen das inhaltliche Ergebnis des Ausgangsverfahrens wendet, ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält (…VerfGH vom 9.2.2015 VerfGHE 68, 10 Rn. 55;… vom 19.2.2015 BayVBl 2015, 410 Rn. 15; vom 25.2.2021 BayVBl 2021, 375 Rn. 68).

    Zudem kann in derartigen Konstellationen auch unabhängig vom konkreten Antrag im Einzelfall offenbleiben, ob auch die voraus gehende Entscheidung verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. VerfGH vom 25.2.2021 - Vf. 8-VI-19 - juris Rn. 78).

  • OLG München, 01.12.2020 - 9 U 3081/20

    Berufung, Abnahme, Auslegung, Ablehnung, Berufungsverfahren, Schriftsatz, …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.11.2021 - 23-VI-21
    Der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 1. Dezember 2020 Az. 9 U 3081/20 Bau verstößt gegen das Grundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV).

    - den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 1. Dezember 2020 Az. 9 U 3081/20 Bau, durch den die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Endurteil des Landgerichts München I zurückgewiesen wurde.

  • VerfGH Bayern, 20.04.2021 - 44-VI-20

    Verfassungsbeschwerde nach offensichtlich unzulässiger ablehnender Anhörungsrüge

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.11.2021 - 23-VI-21
    a) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör hat eine zweifache Ausprägung: Zum einen untersagt es dem Gericht, seiner Entscheidung Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.10.1993 VerfGHE 46, 293/296; vom 6.4.2001 VerfGHE 54, 29/31; vom 20.4.2021 - Vf. 44-VI-20 - juris Rn. 32).
  • VerfGH Bayern, 07.07.2020 - 68-VI-19

    Fortsetzung eines Landpachtverhältnisses über Hof- und Betriebsflächen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.11.2021 - 23-VI-21
    Das Gericht wird durch den Grundsatz des rechtlichen Gehörs nämlich nicht verpflichtet, auf alle Ausführungen oder Anliegen eines Beteiligten einzugehen (VerfGH vom 29.6.2004 VerfGHE 57, 62/66;… vom 8.10.2013 - Vf. 71-VI-13 - juris Rn. 58; vom 7.7.2020 - Vf. 68-VI-19 - juris Rn. 30).
  • VerfGH Bayern, 29.06.2004 - 18-VI-04
    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.11.2021 - 23-VI-21
    Das Gericht wird durch den Grundsatz des rechtlichen Gehörs nämlich nicht verpflichtet, auf alle Ausführungen oder Anliegen eines Beteiligten einzugehen (VerfGH vom 29.6.2004 VerfGHE 57, 62/66;… vom 8.10.2013 - Vf. 71-VI-13 - juris Rn. 58;… vom 7.7.2020 - Vf. 68-VI-19 - juris Rn. 30).
  • VerfGH Bayern, 29.10.1993 - 128-VI-92
    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.11.2021 - 23-VI-21
    a) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör hat eine zweifache Ausprägung: Zum einen untersagt es dem Gericht, seiner Entscheidung Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 29.10.1993 VerfGHE 46, 293/296; vom 6.4.2001 VerfGHE 54, 29/31;… vom 20.4.2021 - Vf. 44-VI-20 - juris Rn. 32).
  • VerfGH Bayern, 09.02.1994 - 106-VI-92
    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.11.2021 - 23-VI-21
    Geht das Gericht etwa auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vorbringens schließen, sofern es nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstanziiert war (VerfGH vom 9.2.1994 VerfGHE 47, 47/52; vom 8.10.2013 NStZ-RR 2014, 50;… vom 8.7.2020 - Vf. 93-VI- 19 - juris Rn. 35).
  • VerfGH Bayern, 09.02.2015 - 11-VI-14

    Zur Frage eines beamtenrechtlichen Urlaubsanspruchs wegen Wahrnehmung eines …

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.11.2021 - 23-VI-21
    b) Soweit der Beschwerdeführer sich mit Blick auf das als verletzt gerügte Willkürverbot gegen das inhaltliche Ergebnis des Ausgangsverfahrens wendet, ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält (VerfGH vom 9.2.2015 VerfGHE 68, 10 Rn. 55;… vom 19.2.2015 BayVBl 2015, 410 Rn. 15;… vom 25.2.2021 BayVBl 2021, 375 Rn. 68).
  • VerfGH Bayern, 08.02.2019 - 67-VI-17

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen am Maßstab des Willkürverbots

  • VerfGH Bayern, 19.02.2015 - 76-VI-14

    Rauchverbot in Gaststätten bei Vereinstreffen

  • VerfGH Bayern, 21.12.2020 - 20-VI-18

    Keine Willkür bei Untersagung der Verlegung einer schadensträchtigen Bremsmatte …

  • VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auferlegung von Kosten für ein vom …

  • VerfGH Bayern, 08.12.2000 - 24-VI-00
  • VerfGH Bayern, 22.11.1990 - 34-VI-88
  • VerfGH Bayern, 18.04.2012 - 94-VI-11

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Berufungsurteil in einer …

  • VerfGH Bayern, 07.04.2022 - 66-VI-19

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Beurteilung der …

    Wäre dieser verfassungskonform, wären eventuelle Verstöße allein des Amtsgerichts gegen Art. 91 Abs. 1 BV durch das nachfolgende Berufungsverfahren vor dem Landgericht geheilt (vgl. dazu z. B. VerfGH vom 9.11.2021 - Vf. 23-VI-21 - juris Rn. 30).
  • VerfGH Bayern, 12.06.2025 - 16-VI-22

    Mangels hinreichender Substanziierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen …

    Soweit ein Beschwerdeführer sich gegen das inhaltliche Ergebnis des Ausgangsverfahrens wendet, ist diejenige im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende (materielle) Prüfung und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält (…VerfGH vom 25.2.2021 BayVBl 2021, 375 Rn. 69; vom 9.11.2021 - Vf. 23-VI-21 - juris Rn. 31).

    Zwar ist die Berufungsinstanz im Arbeitsgerichtsprozess keine volle zweite Tatsacheninstanz (vgl. § 67 ArbGG), in materiell-rechtlicher Hinsicht - bzw. im Verfahren der einstweiligen Verfügung bezüglich der Glaubhaftmachung von Verfügungsgrund und Verfügungsanspruch - findet aber im Rahmen der gestellten Anträge eine vollständige Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung statt (vgl. § 64 Abs. 6 ArbGG, § 528 Satz 2, § 529 Abs. 2 Satz 2 ZPO;… vgl. auch VerfGH vom 21.12.2020 - Vf. 20-VI-18 - juris Rn. 16; vom 9.11.2021 - Vf. 23-VI-21 - juris Rn. 31).

    Allerdings kann der Beschwerdeführer grundsätzlich die Entscheidungen der vorausgegangenen Instanzen in die Verfassungsbeschwerde einbeziehen, um auch deren Aufhebung zu erreichen (vgl. VerfGH vom 9.11.2021 - Vf. 23-VI-21 - juris Rn. 32).

  • BVerfG, 24.08.2022 - 2 BvR 257/21

    Anordnung der Auslagenerstattung sowie Gegenstandswertfestsetzung im …

    Rn. 5 Mit Entscheidung vom 9. November 2021 - Vf. 23-VI-21 -, hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof der dortigen Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers wegen eines Verstoßes gegen das Grundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV) stattgegeben und den auch hier angegriffenen Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 1. Dezember 2020 aufgehoben.
  • VerfGH Bayern, 13.05.2025 - 43-VI-21

    Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel, Prozeßvollmacht, Vorgerichtliche …

    Rn. 18 a) Soweit der Beschwerdeführer sich gegen das inhaltliche Ergebnis des Ausgangsverfahrens wendet, nämlich die teilweise Abweisung seiner Klage, ist die im Instanzenzug letzte Entscheidung maßgeblich, die eine umfassende materielle Prüfung vornimmt und damit die vom Beschwerdeführer beanstandete Beschwer enthält, auch wenn die Entscheidung der vorausgegangenen Instanz in die Verfassungsbeschwerde miteinbezogen werden kann (ständige Rechtsprechung;… vgl. VerfGH vom 7.2.2017 - Vf. 84-VI-15 - juris Rn. 21;… vom 9.9.2020 - Vf. 75-VI-19 - juris Rn. 29; vom 9.11.2021 - Vf. 23-VI-21 - juris Rn. 31, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 08.01.2025 - 4-VI-24

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde, Beschwerdeführer, Rechtsbeschwerdeverfahren, …

    Rn. 11 Wegen des Gebots der Rechtswegerschöpfung (Art. 51 Abs. 2 Satz 1 VfGHG) ist Beschwerdegegenstand grundsätzlich immer die letztinstanzliche Entscheidung, auch wenn die Entscheidungen der vorausgegangenen Instanzen in die Verfassungsbeschwerde mit einbezogen werden können (VerfGH vom 9.11.2021 - Vf. 23-VI-21 - juris Rn. 31;… vom 13.1.2022 - Vf. 61-VI-19 - juris Rn. 36;… Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2. Aufl. 2017, Art. 120 Rn. 22;… Müller in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 6. Aufl. 2020, Art. 120 Rn. 22).
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