Rechtsprechung
LG Köln, 03.09.2009 - 81 O 128/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Prioritätsgrundsatz bei Verwendung eines Personennamens als Firmenbezeichnung
- webshoprecht.de
Zum Prioritätsgrundsatz bei Verwendung eines Personennamens als Firmenbezeichnung (Joe Snyder)
- JurPC
"Joe Snyder"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtfertigung einer einstweiligen Verfügung bezüglich des Unterlassens eines Inverkehrbringens von Textilien der Marke "Joe Snyder" bei Möglichkeit der Berufung auf bessere Rechte
- info-it-recht.de
Der Verkehr sieht in der als Domainname gewählten Bezeichnung nichts Beschreibendes, sondern nur einen Herkunftshinweis (Joe Snyder)
- sewoma.de
Joe Snyder: Eine benutzte ältere Domain setzt sich gegen jüngere Marke durch
- kanzlei.biz
Bessere Rechtsstellung durch Domainnutzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 4; 14; 19 MarkenG
Markenmäßig benutzte ältere Domain schlägt jüngere eingetragene Marke - Streitwert: 80.000 EUR - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Bessere Markenrechte durch prioritätsältere Marke
- boesel-kollegen.de (Kurzinformation)
Jahrelang genutzte ältere Domain weist später eingetragene Marke zurück
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Ältere Markenrechte aufgrund Domain-Benutzung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kollision von einzutragender Marke und bereits registrierter Internetdomain
- anwalt.de (Kurzinformation)
Prioritätsältere Marke
- 123recht.net (Kurzinformation)
Joesnyder.de - Domain schlägt Marke vor Gericht
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.07.2004 - I ZR 135/01
soco. de
Auszug aus LG Köln, 03.09.2009 - 81 O 128/09
Nur wenn ein Domainname, der an sich geeignet ist, auf die betriebliche Herkunft hinzuweisen, ausschließlich als Adreßbezeichnung verwendet wird, wird der Verkehr annehmen, es handele sich dabei um eine Angabe, die - ähnlich wie eine Telefonnummer - den Adressaten zwar identifiziert, nicht aber als Hinweis auf die betriebliche Herkunft gedacht ist." (BGH, Urteil vom 22.7.2004 - I ZR 135/01 - "soco.de"). - OLG München, 16.09.1999 - 29 U 5973/98
tnet.de / t-net.de - §§ 5, 14 MarkenG
Auszug aus LG Köln, 03.09.2009 - 81 O 128/09
"der Verkehr in der als Domainname gewählten Bezeichnung nichts Beschreibendes, sondern nur einen Herkunftshinweis erkennen kann (vgl. OLG München CR 1999, 778 zu "tnet.de"; Rev. nicht angenommen: BGH, Beschl. v. 25.5.2000 - I ZR 269/99).