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   LG Köln, 13.07.2010 - 81 O 147/09   

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https://dejure.org/2010,74854
LG Köln, 13.07.2010 - 81 O 147/09 (https://dejure.org/2010,74854)
LG Köln, Entscheidung vom 13.07.2010 - 81 O 147/09 (https://dejure.org/2010,74854)
LG Köln, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - 81 O 147/09 (https://dejure.org/2010,74854)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 23.06.2006 - 6 U 13/06

    Unterlassung des Angebotes eines Regalsystems für den Ladenbau wegen Nachahmung

    Auszug aus LG Köln, 13.07.2010 - 81 O 147/09
    Hierzu verweist die Klägerin auf Entscheidungen des Landgerichts Köln und des Oberlandesgericht Köln (6 U 13/06).

    Das Oberlandesgericht Köln hat bereits in seinem Urteil vom 23.06.2006 (6 U 13/06) festgestellt, das das Regalsystem der Klägerin von Hause aus über wettbewerbliche Eigenart verfügt und ausgeführt:.

    Durch die von ihnen verfolgte Strategie, ein mit dem Regalteilen der Klägerin kompatibles und verbaubares Regalsystem anzubieten, wird die Bekanntheit des Systems der Klägerin offensichtlich, denn ein Interesse an kompatiblen Nachbauteilen entsteht erst dann, wenn der Hersteller des Originals eine gewisse Marktposition erlangt hat (so schon OLG Köln, Urteil vom 23.06.2006 - 6 U 13/06 - S. 13 f.).

    Eine sich in der konkreten Kaufsituation auswirkende unmittelbare Verwechslung auch durch den fachkundigen Einkäufer kann auch daher herrühren, dass der Interessent Regale der Klägerin zunächst bei ihrem Gebrauch im allgemeinen Verkehr wahrgenommen und sodann in einem Modell der Beklagten zu 1), welches ihm in einem Angebot begegnet, wiederzuerkennen glaubt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23.06.2006 - 6 U 13/06 - S. 15).

    Der auf Rechnungslegung gerichtete Anspruch ist aus § 242 BGB in dem geltend gemachten Umfang begründet (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23.06.2006 - 6 U 13/06 - S. 16 f.); der Anspruch auf Feststellung der Schadensersatzverpflichtung folgt aus § 9 UWG.

  • BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02

    Jeans

    Auszug aus LG Köln, 13.07.2010 - 81 O 147/09
    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen (BGH GRUR, 2007, 984 ff. - Gartenliege, aus Juris Rn. 14; BGH GRUR 2006, 79 ff. - Jeans, aus Juris Rn. 19).

    Danach können Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz gegen den Vertrieb eines nachgeahmten Erzeugnisses bestehen, wenn die Gefahr einer Herkunftstäuschung gegeben ist und der Nachahmer zumutbare und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Herkunftstäuschung unterlassen hat (vgl. nur: BGH GRUR 2006, 79 ff. - Jeans, aus Juris Rn. 19; GRUR 2005, 600 ff. - Handtuchklemmen, aus Juris Rn. 29).".

    "Wettbewerbliche Eigenart setzt voraus, dass die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des Erzeugnisses geeignet sind, die angesprochenen Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (BGH GRUR 2007, 984 ff. - Gartenliege, aus Juris Rn 16; BGH GRUR 2006, 79 ff. - Jeans, aus Juris Rn. 21).

    Auch wenn Einzelelemente dem für den Ladenbau geeigneten Formenschatz entstammen mögen, schließt dies nicht aus, dass die Kombination vorhandener Elemente zu einer eigenständigen, neuartigen und deshalb im wettbewerbsrechtlichen Sinne eigenartigen Form führen kann (vgl. BGH GRUR 2006, 79 - Jeans).

    "Das Regalsystem der Klägerin hat bei den maßgeblichen Verkehrskreisen auch eine gewisse Bekanntheit (BGH GRUR 2005, 600 - Handtuchklemmen; BGH GRUR 2006, 79 - Jeans) erreicht, welche erforderlich ist, um die Gefahr einer Herkunftstäuschung durch den Vertrieb von Nachahmungen überhaupt erst entstehen zu lassen.

  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02

    Handtuchklemmen

    Auszug aus LG Köln, 13.07.2010 - 81 O 147/09
    Danach können Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz gegen den Vertrieb eines nachgeahmten Erzeugnisses bestehen, wenn die Gefahr einer Herkunftstäuschung gegeben ist und der Nachahmer zumutbare und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Herkunftstäuschung unterlassen hat (vgl. nur: BGH GRUR 2006, 79 ff. - Jeans, aus Juris Rn. 19; GRUR 2005, 600 ff. - Handtuchklemmen, aus Juris Rn. 29).".

    Die wettbewerbliche Eigenart kann sich auch aus Merkmalen ergeben, die durch den Gebrauchszweck bedingt, aber willkürlich wählbar und austauschbar sind (BGH GRUR 2005, 600 ff. - Handtuchklemmen, aus Juris Rn. 30; BGH GRUR 2002, 820, 822 - Bremszangen; BGH GRUR 2003, 359, 360 - Pflegebett).

    "Das Regalsystem der Klägerin hat bei den maßgeblichen Verkehrskreisen auch eine gewisse Bekanntheit (BGH GRUR 2005, 600 - Handtuchklemmen; BGH GRUR 2006, 79 - Jeans) erreicht, welche erforderlich ist, um die Gefahr einer Herkunftstäuschung durch den Vertrieb von Nachahmungen überhaupt erst entstehen zu lassen.

  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

    Auszug aus LG Köln, 13.07.2010 - 81 O 147/09
    Die von der Beklagten in ihren Verkaufsräumen aufgebrachten Klebeschilder (vgl. z.B. Bl. 62 des Anlagenheftes) sind keine dauerhafte Kennzeichnung und stellen bereits deshalb kein geeignetes Unterscheidungsmerkmal dar (vgl. BGH GRUR 2000, 521 ff. - Modulgerüst, aus Juris Rn. 33).

    In Anbetracht dessen und dem Umstand, dass die interessierten Verkehrskreise eher auf den quasi-identischen Nachbau als auf eine Firmenkennzeichnung achten (vgl. BGH GRUR 2000, 521 ff. - Modulgerüst, aus Juris Rn. 33), reichen die von der Fa. H aufgebrachten Einprägungen des Herstellerzeichens nicht als Unterscheidungsmerkmal aus.

  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04

    Gartenliege

    Auszug aus LG Köln, 13.07.2010 - 81 O 147/09
    "Wettbewerbliche Eigenart setzt voraus, dass die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des Erzeugnisses geeignet sind, die angesprochenen Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (BGH GRUR 2007, 984 ff. - Gartenliege, aus Juris Rn 16; BGH GRUR 2006, 79 ff. - Jeans, aus Juris Rn. 21).
  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 289/99

    Bremszangen

    Auszug aus LG Köln, 13.07.2010 - 81 O 147/09
    Die wettbewerbliche Eigenart kann sich auch aus Merkmalen ergeben, die durch den Gebrauchszweck bedingt, aber willkürlich wählbar und austauschbar sind (BGH GRUR 2005, 600 ff. - Handtuchklemmen, aus Juris Rn. 30; BGH GRUR 2002, 820, 822 - Bremszangen; BGH GRUR 2003, 359, 360 - Pflegebett).
  • BGH, 12.12.2002 - I ZR 221/00

    "Pflegebett"; Wettbewerbliche Eigenart der Umsetzung einer gestalterischen und

    Auszug aus LG Köln, 13.07.2010 - 81 O 147/09
    Die wettbewerbliche Eigenart kann sich auch aus Merkmalen ergeben, die durch den Gebrauchszweck bedingt, aber willkürlich wählbar und austauschbar sind (BGH GRUR 2005, 600 ff. - Handtuchklemmen, aus Juris Rn. 30; BGH GRUR 2002, 820, 822 - Bremszangen; BGH GRUR 2003, 359, 360 - Pflegebett).
  • OLG Köln, 22.06.2011 - 6 U 152/10

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen Herkunftstäuschung;

    Während einerseits - auch angesichts weiterer in den letzten Jahren auf den Markt drängender Nachahmungen - keine Rede davon sein kann, dass seine Merkmale inzwischen Allgemeingut geworden wären und das Programm seine Eigenart damit verloren hätte (vgl. BGH, GRUR 2007, 984 = WRP 2007, 1455 [Rn. 25] - Gartenliege), deuten andererseits seine vierzigjährige erfolgreiche Vermarktung, sein weiterhin vergleichsweise hoher Marktanteil von (nach Angaben der Klägerin) 30 % oder (nach Angaben der Beklagten) 50 % und seine aktive Verteidigung gegen Nachahmer (vgl. die aktenkundigen Verfahren 81 O 89/04 LG Köln = 6 U 13/06 OLG Köln; 84 O 124/08 LG Köln = 6 U 118/09 OLG Köln; 81 O 147/09 LG Köln = 6 U 139/10 OLG Köln) auf eine durch Verkehrsbekanntheit gesteigerte wettbewerbliche Eigenart hin.
  • OLG Köln, 04.06.2021 - 6 U 152/10

    Ansprüche wegen der unzulässigen Nachahmung eines Originalprodukts Unangemessene

    In den Verfahren 81 O 147/09 LG Köln = 6 U 139/10 gegen die P Germany GmbH und 81 O 342/07 LG Köln = 6 U 214/11 gegen die R GmbH hat die Klägerin zwar jeweils in zweiter Instanz die Unterlassungsklage zurückgenommen, nach ihrem unbestrittenen und durch die Anlage rop 43 auch belegten Vortrag hat sie sich jedoch mit der P Germany GmbH auf eine Lizenz geeinigt, und die R GmbH hat eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben.
  • OLG Köln, 18.03.2011 - 6 U 139/10

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich des Vertriebs eines Regalsystems unter dem

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 13.07.2010 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 147/09 - wird zurückgewiesen.
  • LG Köln, 08.12.2021 - 84 O 84/21
    In den Verfahren 81 O 147/09 LG Köln = 6 U 139/10 gegen die J1 GmbH und 81 O 342/07 LG Köln = 6 U 214/11 gegen die M1 GmbH hat die Klägerin zwar jeweils in zweiter Instanz die Unterlassungsklage zurückgenommen, nach ihrem unbestrittenen und durch die Anlage rop 43 auch belegten Vortrag hat sie sich jedoch mit der J1 GmbH auf eine Lizenz geeinigt, und die M1 GmbH hat eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben.
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