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AG Hannover, 19.09.2005 - 813 II 303/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 1 Abs. 1 BerHG; § 18 SGB VIII; § 114 ZPO
Inanspruchnahme von Beratungshilfe von volljährigen Kindern bis zum 21. Lebensjahr; Beratung und Unterstützung in Unterhaltssachen durch die Jugendhilfe; Beratungshilfe als subsidiäre staatliche Unterstützung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Inanspruchnahme von Beratungshilfe von volljährigen Kindern bis zum 21. Lebensjahr; Beratung und Unterstützung in Unterhaltssachen durch die Jugendhilfe; Beratungshilfe als subsidiäre staatliche Unterstützung
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 351
- FamRZ 2006, 351 (Volltext mit red. LS)
Wird zitiert von ...
- AG Leverkusen, 19.03.2012 - 16 II 80/12
Subsidiarität der Bewilligung von Beratungshilfe bzgl. des Unterhaltsanspruchs …
Teils wird dabei noch zwischen voll- und minderjährigen Unterhaltsberechtigten differenziert (vgl. AG Hannover, Beschluss vom 19.09.2005, 813 II 303/05, FamRZ 2006, 351; insoweit Unzumutbarkeit für volljähriges Kind, allerdings ohne nähere Begründung: AG Köln, Beschluss vom 20.12.2007, 364 UR II 573/07, FamRZ 2009, 635).