Rechtsprechung
| OLG Köln, 10.10.2006 - 83 Ss 63/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,34538) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Kurzfassungen/Presse
- anwaltverein.de
, S. 14 (Auszüge)
§ 46 StGB
Urteilsgründe zur Person des Angeklagten
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.12.1990 - 3 StR 289/90
Strafzumessung - Persönliche Verhältnisse des Täters - Richterliche Pflichten
Auszug aus OLG Köln, 10.10.2006 - 83 Ss 63/06
Aussagekräftige Feststellungen zum Lebensweg sowie zu den familiären und wirtschaftlichen Verhältnissen sind indessen Voraussetzung der für den Rechtsfolgenausspruch unerlässlichen Würdigung der Persönlichkeit eines Angeklagten (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 10; SenE v. 25.07.2006 - 82 Ss 62/06; v. 01.09.2006 - 81 Ss 113/06). - BGH, 05.07.2005 - 3 StR 184/05
Urteilsgründe (persönlicher Werdegang des Angeklagten)
Auszug aus OLG Köln, 10.10.2006 - 83 Ss 63/06
Sie sind in dem Umfang zu treffen, in dem sie von bestimmendem Einfluss auf die Rechtsfolgenseite sind (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 8, 15, 20). - BGH, 30.10.1990 - 1 StR 488/90
Persönliche Verhältnisse - Angeklagter - Wiedergabe im Urteil - Selbstzweck - …
- BGH, 19.04.1995 - 3 StR 118/95
Urteil - Urteilsgründe - Aufhebung des Urteils - Darstellung der persönlichen …
Auszug aus OLG Köln, 10.10.2006 - 83 Ss 63/06
Sie sind in dem Umfang zu treffen, in dem sie von bestimmendem Einfluss auf die Rechtsfolgenseite sind (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 8, 15, 20). - BGH, 21.10.1994 - 2 StR 404/94
Mängel der Anklageschrift - Unwirksamkeit der Anklage - Konkreter Sachverhalt - …
Auszug aus OLG Köln, 10.10.2006 - 83 Ss 63/06
Es bedeutet grundsätzlich einen Sachmangel, wenn der Tatrichter bei der Strafzumessung die persönlichen Verhältnisse des Täters überhaupt nicht oder nur unzureichend darstellt (BGH NStZ 1993, 30; BGH NStZ 1995, 200 ;… Senat a.a.O.).
- OLG Köln, 07.04.2009 - 81 Ss 3/09 Es bedeutet aber grundsätzlich einen Sachmangel, wenn der Tatrichter bei der Rechtsfolgenentscheidung die persönlichen Verhältnisse des Täters überhaupt nicht oder nur unzureichend darstellt ( BGH NStZ 1993, 30; BGH NStZ 1995, 200; so insgesamt: SenE v. 10.10.2006 - 83 Ss 63/06 - SenE v. 10.11.2006 - 82 Ss 134/06 - und v. 30.11.2006 - 83 Ss 96/06 -).
- OLG Köln, 10.11.2006 - 82 Ss 134/06
- OLG Köln, 30.11.2006 - 83 Ss 96/06 Es bedeutet indessen grundsätzlich einen Sachmangel, wenn der Tatrichter bei der Rechtsfolgenentscheidung die persönlichen Verhältnisse des Täters überhaupt nicht oder nur unzureichend darstellt (BGH NStZ 1993, 30; BGH NStZ 1995, 200 ; so insgesamt: SenE v. 10.10.2006 - 83 Ss 63/06; v. 10.11.2006 - 82 Ss 134/06).
dejure.org
Übersicht OLG Köln
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.