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Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 04.11.2014

Rechtsprechung
   LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 208/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,102584
LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 208/14 (https://dejure.org/2017,102584)
LG Köln, Entscheidung vom 22.03.2017 - 84 O 208/14 (https://dejure.org/2017,102584)
LG Köln, Entscheidung vom 22. März 2017 - 84 O 208/14 (https://dejure.org/2017,102584)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt …

    Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 208/14
    Mit Urteil vom xx.xx.xxxx (M.) - E. - hat der W. wie folgt erkannt:.

    Auf diese Normen kann die einstweilige Verfügung der Kammer nach dem Urteil des B. vom xx.xx.xxxx (C-148/15) nicht mehr gestützt werden.

  • GemSOGB, 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10

    EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelpreisbindung

    Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 208/14
    Durch eine Änderung der Rechtsprechung (hier: Abweichung vom Beschluss des Gemeinsamen Senates der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10 - BGHZ 194, 354 = GRUR 2013, 417 = WRP 2013, 621) wird keine neue Rechtslage geschaffen, sondern nur festgestellt, wie die maßgeblichen Rechtsfragen von Anfang an richtigerweise hätten beantwortet werden müssen.
  • OLG Köln, 01.07.2016 - 6 U 151/15

    Anforderungen an die drucktechnische Gestaltung des Hinweises auf Risiken und …

    Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 208/14
    In ihrem Schriftsatz vom xx.xx.xxxxx (dort S. 6 ff.) stellt die Antragstellerin nicht mehr auf § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HWG, sondern auf § 7 Abs. 1 S. 1 HWG ab, indem sie unter Berufung auf ein Urteil des OLG Köln vom xx.xx.xxxx (6 U 151/15) ausführt, bei dem beanstandete Prämienmodell handele es sich nicht um einen Barrabatt, sondern um eine Werbegabe.
  • OLG Frankfurt, 16.10.2014 - 6 U 92/14

    Streitgegenstand bei Unterlassungsantrag gegen die konkrete Verletzungsform

    Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 208/14
    Insoweit fehlt es wegen dieses neuen Anspruchsgrundes an der Dringlichkeit, da die Antragstellerin diesen ohne weiteres bereits in der Antragsschrift hätte vortragen können (OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.10.2014 - 6 U 92/14 - Rn. 10).
  • OLG Schleswig, 28.01.2016 - 6 U 4/15

    Änderung der Kostenentscheidung einer einstweiligen Verfügung aufgrund Änderung …

    Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 208/14
    Es liegt daher ein Fall einer von Anfang an unbegründeten Entscheidung vor (vgl. hierzu anschaulich: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28.01.2016 - 6 U 4/15 -, juris), so dass die einstweilige Verfügung der Kammer auf den Widerspruch der Antragsgegnerin mit Wirkung ex tunc aufzuheben war.
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Rechtsprechung
   LG Köln, 04.11.2014 - 84 O 208/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,55202
LG Köln, 04.11.2014 - 84 O 208/14 (https://dejure.org/2014,55202)
LG Köln, Entscheidung vom 04.11.2014 - 84 O 208/14 (https://dejure.org/2014,55202)
LG Köln, Entscheidung vom 04. November 2014 - 84 O 208/14 (https://dejure.org/2014,55202)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 06.11.2025 - I ZR 182/22

    Gutscheinwerbung II

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 17. Juli 2019 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 22. August 2019 wird zurückgewiesen, soweit darin die Klageanträge 1 und 2 hinsichtlich der einstweiligen Verfügungen vom 8. Mai 2013 (Az. 84 O 90/13), vom 26. September 2013 (Az. 84 O 220/13) und vom 4. November 2014 (Az. 84 O 208/14) abgewiesen worden sind.

    Rn. 7 Am 4. November 2014 erwirkte die Beklagte eine am 30. Dezember 2014 vollzogene einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln (Az. 84 O 208/14) gegen eine Werbung der Klägerin mit den Angaben.

    festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin allen weiteren, über den mit dem Klageantrag 1 bezifferten Mindestschaden hinausgehenden Schaden zu ersetzen, der der Klägerin bis einschließlich 31. Dezember 2016 infolge der Vollziehung der einstweiligen Verfügungen des Landgerichts Köln zu den Aktenzeichen 84 O 90/13, 84 O 220/13, 84 O 256/13, 84 O 208/14 und 81 O 82/15 entstanden ist und noch entstehen wird.

    Die einstweiligen Verfügungen vom 8. Mai 2013 (Az. 84 O 90/13), vom 26. September 2013 (Az. 84 O 220/13) und vom 4. November 2014 (Az. 84 O 208/14) erweisen sich hingegen als von Anfang an gerechtfertigt, so dass insoweit ein Schadensersatzanspruch nach § 945 ZPO ausscheidet.

    Rn. 70 aa) Unzulässig sind die Zuwendungen oder Werbegaben, die Gegenstand der einstweiligen Verfügungen vom 8. Mai 2013 (Az. 84 O 90/13), vom 26. September 2013 (Az. 84 O 220/13) und vom 4. November 2014 (Az. 84 O 208/14) sind.

    Rn. 75 (3) Die mit einstweiliger Verfügung vom 4. November 2014 (Az. 84 O 208/14) verbotene Werbung mit einem 10 EUR-Gutschein bei Rezepteinreichung für eine nachfolgende Bestellung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel sowie Gesundheits- und Pflegeprodukte ist ebenfalls keine nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Nr. 2 Teilsatz 1 Buchst. a HWG erlaubte Werbegabe, weil keine unmittelbar wirkenden Preisnachlässe oder Zahlungen gewährt werden.

    Die Berufung der Klägerin gegen das landgerichtliche Urteil ist zurückzuweisen, soweit darin die Klageanträge 1 und 2 hinsichtlich der einstweiligen Verfügungen vom 8. Mai 2013 (Az. 84 O 90/13), vom 26. September 2013 (Az. 84 O 220/13) und vom 4. November 2014 (Az. 84 O 208/14) abgewiesen worden sind, weil die Sache insoweit entscheidungsreif ist (§ 562 Abs. 1, § 563 Abs. 3 ZPO).

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2024 - C-517/23

    Apothekerkammer Nordrhein - Vorabentscheidungsersuchen - Humanarzneimittel - …

    Rn. 14 Am 8. Mai 2013 (Az. 84 O 90/13), am 26. September 2013 (Az. 84 O 220/13) und am 4. November 2014 (Az. 84 O 208/14) erwirkte die Apothekerkammer Nordrhein jeweils eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln gegen eine Werbung von DocMorris.
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