Rechtsprechung
| BayObLG, 22.07.1993 - 2Z BR 79/93, 2Z BR 85/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1994, 306
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 04.04.1991 - BReg. 1a Z 78/90
Auslegung eines Testaments; Hypothetischer Wille des Erblassers; Abänderung eines …
Auszug aus BayObLG, 22.07.1993 - 2Z BR 79/93
Seit dem Inkrafttreten des Rechtspflege-Vereinfachungsgesetzes vom 17.12.1990 (BGBl. I S. 2847) kann die bis dahin entwickelte - anders lautende - Rechtsprechung (BayObLG FamRZ 1991, 982) nicht mehr herangezogen werden. - BayObLG, 04.12.1991 - ZGS 1/91
Auszug aus BayObLG, 22.07.1993 - 2Z BR 79/93
Die entsprechende Anwendung des § 252 ZPO im Wohnungseigentumsverfahren schließt auch die für die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln allgemein geltenden Vorschriften der § 567, 568 ZPO ein (vgl. BayObLGZ 1991, 414/416 f.; Senatsbeschluss vom 13.5.1993 - 2Z BR 42/93). - BayObLG, 21.01.1993 - 2Z BR 107/92
Sofortige Beschwerde; Weitere Beschwerde; Richter; Amtsgericht; Landgericht; …
Auszug aus BayObLG, 22.07.1993 - 2Z BR 79/93
Dies rechtfertigt für das vorliegende Verfahren eine Herabsetzung des Geschäftswerts der Hauptsache (hier: 250.000,-- DM, vgl. Senatsbeschluss vom 21.1.1993 - 2Z BR 107/92). - BayObLG, 13.05.1993 - 2Z BR 42/93
Auszug aus BayObLG, 22.07.1993 - 2Z BR 79/93
Die entsprechende Anwendung des § 252 ZPO im Wohnungseigentumsverfahren schließt auch die für die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln allgemein geltenden Vorschriften der § 567, 568 ZPO ein (vgl. BayObLGZ 1991, 414/416 f.; Senatsbeschluss vom 13.5.1993 - 2Z BR 42/93).
- KG, 10.06.1997 - 1 W 2519/97
Anfechtbarkeit einer vom Landgericht als Beschwerdegericht angeordneten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 26.07.1994 - 2Z BR 74/94
Rechtsmittel bei Ablehnung eines Antrags, ein Wohnungseigentumsverfahren …
Zur Anwendung zu bringen sind dabei auch die für die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln allgemein geltenden Vorschriften der §§ 567, 568 ZPO (BayObLGZ 1991, 414/416 f.; BayObLG MDR 1994, 306 ). - BayObLG, 01.12.1994 - 2Z BR 94/94
Beschwerde und weitere Beschwerde gegen die Aussetzung eines …
Dabei kommen auch die für die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln allgemein geltenden Vorschriften der §§ 567, 568 ZPO zur Anwendung (BayObLGZ 1991, 414/416 f.; BayObLG MDR 1994, 306 ; Senatsbeschluß vom 26.7.1994, 2Z BR 74/94).
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