Rechtsprechung
| EuGH - 86/81 |
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Halyvourgia / Kommission
Wird zitiert von ... (4)
- EuGH, 16.02.1982 - 39/81
Halyvourgiki / Kommission
Mit Beschluß vom 13. Mai 1981 hat der Gerichtshof die unter den Nummern 85/81, 86/81, 87/81 und 88/81 in das Register eingetragenen vier Klagen zum Zwecke des Verfahrens und der Entscheidung verbunden.Mit Beschluß vom 16. September 1981 hat der Gerichtshof nach Rücknahme der Klagen der betreffenden beiden Unternehmen die Rechtssachen 86/81 und 87/81 im Register gestrichen und diesen beiden Klägerinnen je ein Viertel der bis zur Klagerücknahme angefallenen Kosten auferlegt.
- EGMR, 15.01.2015 - 68900/13
ESHONKULOV v. RUSSIA
The applicant further submitted that there existed the administrative practice of substituting expulsion for extradition which was based on an unpublished order of the Moscow Region prosecutor, no. 86/81 of 3 July 2009, which provided that in every case of release of a detained individual because his extradition was impossible, it was mandatory to decide on his administrative expulsion from Russia.Having regard to further evidence which the applicant's submitted in support of his claim of an administrative practice of substituting expulsion for extradition, such as the unpublished order of the Moscow Region prosecutor, no. 86/81 of 3 July 2009, the existence and content of which the Government did not dispute (see paragraph 28 above), the Court considers it plausible that the new ground for detention (the expulsion decision) was cited primarily to circumvent the requirements of the domestic law which set a maximum time-limit for the extradition detention.
- EuGH, 09.12.1982 - 258/81
Metallurgiki Halyps / Kommission
is Wie der Gerichtshof wiederholt in anderem Zusammenhang (s. insb. die Urteile vom 16. Februar 1982 in den verb. Rechtssachen 39, 43, 85 und 86/81, Halyvourgiki und andere, und vom 7. Juli 1982 in der Rechtssache 119/81, Klöckner) ausgeführt hat, bezweckt das durch die Entscheidung 2794/80 vom 31. Oktober 1980 (…ABl. L 291, S. 1) errichtete und durch die Entscheidung 1831/81 verlängerte System von Erzeugungsquoten nicht, den Unternehmen eine Mindestbeschäftigung oder Entwicklungsmöglichkeiten zu garantieren, sondern die Folgen der Stahlkrise gerecht auf die Unternehmen nach Maßgabe ihrer tatsächlichen Produktion zu verteilen. - EGMR, 26.02.2015 - 66373/13
KHALIKOV v. RUSSIA
The applicant further submitted that there existed an administrative practice of substituting expulsion for extradition which was based on an unpublished order of the Moscow Region prosecutor, no. 86/81 of 3 July 2009, which provided that whenever a detained individual was released on the grounds that his extradition was impossible, it was mandatory to decide on his administrative expulsion from Russia.
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Rechtsprechung
| AG Biedenkopf, 11.06.1981 - C 86/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 17.02.1983 - V 86/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
| OVG Saarland, 13.05.1981 - 2 R 88/80, 2 R 86/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 273/19
Abstandsflächenerfordernis für Euronorm-Werbetafeln; Übernahme von …
Eine mit der Klageerhebung vorgenommene Beschränkung des den Gegenstand des Verwaltungsverfahrens bildenden Baugenehmigungsbegehrens auf einen Vorbescheid ist rechtlich unbedenklich, wenn das Bauvorhaben als solches nicht verändert wird und die Zulässigkeitsfragen bereits im behördlichen Verfahren zu beurteilen waren (ebenso zur Zulässigkeit eines "Zurückgehens" auf den Vorbescheid auch während eines gerichtlichen Genehmigungsstreits OVG des Saarlandes, Urteile vom 13.5.1981 - 2 R 88/80 und 2 R 86/81 -, BRS 38 Nr. 126, vom 8.1.1988 - 2 R 208/85 -, BRS 48 Nr. 4, und vom 30.7.1991 - 2 R 626/88 -, juris und ZfSchR 1992, 252).Die beiden streitigen Zulässigkeitsfragen einerseits nach dem Einfügen des Vorhabens im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB und andererseits nach einer Vereinbarkeit mit den von der Beigeladenen speziell für Werbeanlagen erlassenen örtlichen Bauvorschriften (§ 85 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 LBO) bildeten den zentralen Prüfungsgegenstand bereits im Baugenehmigungsverfahren für das insoweit im Tatsächlichen danach nicht modifizierte Bauvorhaben der Klägerin.(vgl. zu der Zulässigkeit eines sogenannten "Zurückgehens" auf den Vorbescheid auch im Laufe des gerichtlichen Verfahrens unter anderem OVG des Saarlandes, Urteile vom 13.5.1981 - 2 R 88/80 und 2 R 86/81 -, BRS 38 Nr. 126, vom 8.1.1988 - 2 R 208/85 -, BRS 48 Nr. 4, und vom 30.7.1991 - 2 R 626/88 -, juris und ZfSchR 1992, 252, wonach diese mit Blick auf die §§ 173 VwGO, 264 Nr. 2 ZPO nicht als Klageänderung (§ 91 VwGO) anzusehen ist) Für den Hilfsantrag lässt sich auch ein Rechtsschutzinteresse nicht verneinen.
- OVG Saarland, 03.12.1982 - 2 R 182/81
Rechtmäßigkeit einer Baueinstellungsverfügung; Änderung des genehmigten Bauwerkes …
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