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Rechtsprechung
   AG Meldorf, 15.09.2009 - 87 C 554/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,22353
AG Meldorf, 15.09.2009 - 87 C 554/09 (https://dejure.org/2009,22353)
AG Meldorf, Entscheidung vom 15.09.2009 - 87 C 554/09 (https://dejure.org/2009,22353)
AG Meldorf, Entscheidung vom 15. September 2009 - 87 C 554/09 (https://dejure.org/2009,22353)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Call-by-Call-Dienste müssen Preise eindeutig und sofort klarstellen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksame Vereinbarung eines Entgelts oder sonstiger allgemeiner Geschäftsbedingungen im Internet für einen anmeldefreien Internetzugangsdienst; Geltendmachung von Entgelten für Telekommunikationsdienste seitens eines Telkommunikationsdienstleisters mit dem Angebot eines ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    Auszug aus AG Meldorf, 15.09.2009 - 87 C 554/09
    Soweit der Bundesgerichtshof die tatsächliche Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen dahin auslegt, dass der Kunde mit den jeweiligen Geschäftsbedingungen und Tarifen des Anbieters einverstanden sei (BGH, NJW 2007, 1672, 1673; BGH, NJW 2007, 2540, 2544), kann offen bleiben, ob dem mit Rücksicht auf die Privatautonomie gefolgt werden kann, weil der vorliegende Fall jedenfalls anders liegt: Im Versorgungsbereich bestehen Rechtsnormen, welche die Anwendung allgemeiner Tarife ausdrücklich anordnen (etwa § 2 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3, § 4 AVBWasserV).

    Soweit es der Bundesgerichtshof als Entgeltvereinbarung ansieht, wenn ein Versorgungskunde eine Abrechnung nicht innerhalb angemessener Frist beanstandet und die Leistung weiter in Anspruch nimmt (BGH, NJW 2007, 2540, 2544; BGH, NJW 2009, 502, 503), kann offen bleiben, ob dem mit Rücksicht auf die Privatautonomie gefolgt werden kann, weil der vorliegende Fall aus den genannten Gründen jedenfalls anders liegt als Versorgungsverhältnisse.

  • BGH, 16.03.2006 - III ZR 152/05

    Zu Verträgen über R-Gespräche

    Auszug aus AG Meldorf, 15.09.2009 - 87 C 554/09
    Im Wege der Anscheinsvollmacht ist das Verhalten von Mitbenutzern dem Beklagten zuzurechnen, wenn er nicht nachweist, dass ihm die Inanspruchnahme der Leistungen nicht zugerechnet werden kann (§ 45i Abs. 4 TKG analog; BGHZ 166, 369).
  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus AG Meldorf, 15.09.2009 - 87 C 554/09
    Soweit es der Bundesgerichtshof als Entgeltvereinbarung ansieht, wenn ein Versorgungskunde eine Abrechnung nicht innerhalb angemessener Frist beanstandet und die Leistung weiter in Anspruch nimmt (BGH, NJW 2007, 2540, 2544; BGH, NJW 2009, 502, 503), kann offen bleiben, ob dem mit Rücksicht auf die Privatautonomie gefolgt werden kann, weil der vorliegende Fall aus den genannten Gründen jedenfalls anders liegt als Versorgungsverhältnisse.
  • BGH, 10.06.1999 - VII ZR 170/98

    Einbeziehung der VOB/B; konkludente Abnahme durch Ingebrauchnahme

    Auszug aus AG Meldorf, 15.09.2009 - 87 C 554/09
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Verwender die Initiative zur Kenntnisverschaffung nicht in einer Weise auf den Vertragspartner verlagern darf, dass dieser selbst tätig werden muss (vgl. BGH, NJW-RR 1999, 1246, 1247;… BeckOK-Becker, § 305, Rn. 58).
  • BGH, 28.03.2007 - VIII ZR 144/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Strompreise

    Auszug aus AG Meldorf, 15.09.2009 - 87 C 554/09
    Soweit der Bundesgerichtshof die tatsächliche Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen dahin auslegt, dass der Kunde mit den jeweiligen Geschäftsbedingungen und Tarifen des Anbieters einverstanden sei (BGH, NJW 2007, 1672, 1673; BGH, NJW 2007, 2540, 2544), kann offen bleiben, ob dem mit Rücksicht auf die Privatautonomie gefolgt werden kann, weil der vorliegende Fall jedenfalls anders liegt: Im Versorgungsbereich bestehen Rechtsnormen, welche die Anwendung allgemeiner Tarife ausdrücklich anordnen (etwa § 2 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3, § 4 AVBWasserV).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 24.06.2010 - 235 C 191/09

    Durch die Nutzung von Internet-by-Call Verbindungen wird direkt ein …

    Die gegenteilige Auffassung des Amtsgerichts Meldorf (Urteil vom 15.09.2009, 87 C 554/09), wonach Anbieter die Möglichkeit haben, ihre Geschäftsbedingungen einzublenden, überzeugt nicht.
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