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Rechtsprechung
   BSG, 26.07.1979 - 8b RK 5/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,13647
BSG, 26.07.1979 - 8b RK 5/78 (https://dejure.org/1979,13647)
BSG, Entscheidung vom 26.07.1979 - 8b RK 5/78 (https://dejure.org/1979,13647)
BSG, Entscheidung vom 26. Juli 1979 - 8b RK 5/78 (https://dejure.org/1979,13647)
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 22.02.1979 - 8b RK 4/78

    Sozialrechtsweg - Verwaltungsgerichtliche Generalklausel - …

    Auszug aus BSG, 26.07.1979 - 8b RK 5/78
    In seinem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 50. April 1979 - 8b RK 4/78 - hat der Senat in einem gegen die Zurückweisung der Beitrittserklärung gerichteten Verfahren bereits entschieden, daß die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach 5 5 Schwa nachgeholt werden kann und auf den Tag der Beitrittserklärung zurückwirkt.
  • BSG, 12.04.2017 - B 13 R 15/15 R

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Verlust der …

    Rn. 33 Für den RV-Träger entfaltet der Schwerbehindertenausweis nur im Hinblick auf die gesundheitliche Voraussetzung, nicht aber auf den "Inlandsbezug" Drittbindungswirkung (vgl zur Drittbindungswirkung allg BSG Urteil vom 26.7.1979 - 8b RK 5/78 - SozR 2200 § 176c Nr. 3 - Juris RdNr 15; BSG Urteil vom 17.6.2009 - B 6 KA 14/08 R - Juris RdNr 44;… zur Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten Maurer, Allg VerwR, 18. Aufl 2011, § 11 S 293 RdNr 8).
  • LSG Hessen, 15.03.2010 - L 1 KR 47/08

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegen die Krankenkasse - …

    Aus diesen Gründen können Dritte einen solchen Status feststellenden Bescheid auch nicht anfechten (BSG…, Urteil vom 6. Februar 1992 - 12 RK 15/90 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 15;… Urteil vom 17. Juni 1999 - B 12 KR 27/98 R = SozR 3-2200 § 310 Nr. 2;… Urteil vom 17. Juni 1999 - B 12 KR 11/99 R = SozR 3-5910 § 91a Nr. 6;… Urteil vom 24. September 1996 - 1 RK 1/96 = SozR 3-1300 § 111 Nr. 5; Urteil vom 26. Juli 1979 - 8b RK 5/78 = SozR 2200 § 176c Nr. 3; keine Tatbestandswirkung dagegen bei rechtskräftigem Bescheid über nachrangige Leistungspflicht, vgl. BSG, Urteil vom 28. September 1993 - 11 Rar 7/93 - und bei offenkundig rechtsfehlerhaftem Bescheid über Leistungsansprüche, s. Hessisches LSG…, Urteil vom 25. Juni 2009 - L 8 KR 201/07 - sowie Kater, in: Kassler Kommentar, § 10 SGB X, Rdnr. 54 ff. m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 4 KR 67/10
    Ein Bescheid der Krankenkasse, der als feststellender Bescheid die Mitgliedschaft regelt, wird jedoch in der Sache bindend, wenn der dagegen gegebene Rechtsbehelf nicht oder erfolglos eingelegt wird (z.B. BSG, Urteile vom 26. Juli 1979 - 8b RK 5/78 -, 11. November 1975 - 3 RK 73/74 - und 26. Juni 2008 - B 13 R 141/07 R - jeweils in juris).

    In späteren Verwaltungsverfahren und Gerichtsverfahren - sofern nicht der betreffende Verwaltungsakt durch Anfechtungsklage Gegenstand dieses Verfahrens ist - ist die Regelung eines bestimmten Sachverhaltes durch einen bestimmten Verwaltungsakt unabhängig von dessen Rechtmäßigkeit zu beachten (BSG, Urteil vom 26. Juli 1979 - 8b RK 5/78 -, in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2014 - L 4 KR 5373/12

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch gem § 105 Abs 1 SGB …

    Rn. 30 Der Senat kann im vorliegenden Rechtstreit dahinstehen lassen, ob die Klägerin für die Erbringung der streitgegenständlichen Sozialleistungen unzuständig war, insbesondere, ob sich ihre Zuständigkeit bereits aufgrund einer Bindung an ihre Unfallfolgen feststellende Bescheide vom 12. Dezember 1997 und 12. März 1998 gegenüber dem Versicherten, die weiterhin wirksam sind, weil sie die Klägerin nicht aufhob (§ 39 Abs. 2 SGB X), ergibt (eine Drittbindungswirkung im Falle der Feststellung eines Versicherungsverhältnisses bejahend: BSG, Urteile vom 24. September 1996 - 1 RK 1/96 - und vom 25. Juli 1979 - 8b RK 5/78 -, beide in juris; Urteil des Senats vom 22. März 2013 - L 4 KR 67/10 - nicht veröffentlicht; eine Drittbindungswirkung im Falle eines [teilweise] ablehnenden Leistungsbescheids bejahend: BSG, Urteile vom 1. September 1999 - B 13 RJ 49/98 R -, vom 26. Juli 2007 - B 13 R 38/06 R - und vom 26. Juni 2008 - B 13 R 37/07 R - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Juli 2013 - L 6 U 2895/11 - m.w.N.; Bayerisches LSG, Urteil vom 25. August 2011 - L 18 U 228/08 -, alle in juris; in diesen Fällen eine Drittbindungswirkung verneinend: BSG, Urteil vom 30. April 1991 - 2 RU 78/90 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. März 2012 - L 1 KR 112/09 -, beide in juris; für die Fälle eines bewilligenden Leistungsbescheides eine Drittbindungswirkung verneinend: BSG, Urteil vom 20. November 2001 - B 1 KR 31/99 R -, in juris; Urteil des Senats vom 13. Mai 2011 - L 4 R 1301/10 - nicht veröffentlicht; vgl. auch Krasney, KrV 2014, 1 m.w.N., der unter Auseinandersetzung mit der uneinheitlichen Rechtsprechung die Bindung eines Leistungsträgers an die Entscheidung des zuständigen Leistungsträgers gegenüber dem Versicherten generell verneint) oder sie jedenfalls deshalb zuständig war, weil die streitgegenständlichen Leistungen aufgrund des Arbeitsunfalls des Versicherten vom 28. Mai 1996 von ihr zu erbringen waren.
  • SG Stuttgart, 26.11.2009 - S 16 KR 84/07

    Finanzierung von Hilfen an notleidende Krankenkassen

    Diese Wirkung kommt denjenigen Entscheidungen zu, die in späteren Verwaltungsverfahren ohne Rücksicht auf ihre Rechtmäßigkeit wie unbestrittene Tatsachen zu beachten sind (BSG, Urteil vom 16.7.1979, 8b RK 5/78).
  • BSG, 01.06.2021 - B 12 R 6/21 B

    Beitragsnachforderung zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung; …

    Eine hinreichende Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BSG zu den Voraussetzungen und Grenzen der Bindungs- und Tatbestandswirkung von Bescheiden ( BSG Urteil vom 26.7.1979 - 8b RK 5/78 - SozR 2200 § 176c Nr. 3 S 7 f;… BSG Urteil vom 20.8.2019 - B 2 U 35/17 R - SozR 4-2700 § 121 Nr. 2 RdNr 21 ff;… BSG Urteil vom 19.9.2019 - B 12 R 25/18 R - BSGE 129, 95 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 43, RdNr 30) fehlt.
  • LSG Hessen, 25.03.1981 - L 8 KR 1380/79

    Krankenversicherung; Krankengeld; Ruhen des Anspruchs bei Erhalt von …

    Denn selbst wenn die Krankenversicherungspflicht zwischen der Klägerin und der Beigeladenen tatsächlich und mit Tatbestandswirkung für das Verhältnis der Klägerin zur Beklagten (vgl. dazu Urteil des BSG vom 26. Juli 1979 - 8 b RK 5/78 - SozR 2200 § 381 Nr. 5) entschieden oder jedenfalls nach näherer Überprüfung zu bejahen wäre, scheidet eine Berücksichtigung des ggf. als Arbeitsentgelt zu wertenden Einkommens der Klägerin aus der Tätigkeit bei der Firma F. nach § 189 RVO aus.
  • SG Aachen, 03.03.2009 - S 13 KR 141/08

    Krankenversicherung

    Auch wenn sie sich als falsch erweist, kann ein Erstattungsanspruch nicht entstehen, weil wegen der die materielle Rechtslage überlagernden Tatbestandswirkung des Statusbescheides auch im Verhältnis zu dem die Erstattung begehrenden Leistungsträger bindend feststeht, dass eine Leistungspflicht der Krankenkasse nicht in Betracht kommt (BSG, Urteil vom 24.09.1996 - 1 RK 1/96 - unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 26.07.1979 - 8b RK 5/78 = SozR 2200 § 176c Nr. 3 …und Urteil vom 11.06.1992 - 12 RK 48/90 = SozR 3-2200 § 310 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen, 02.11.1988 - L 4 KR 1216/87

    Sozialhilfeträger; Sozialhilfe; Krankenversicherung; Erstattungsanspruch; …

    Auch der Sozialhilfeträger hat die gegenüber dem Mitgliedschaftsbewerber bindend gewordene, die Mitgliedschaft verneinende Entscheidung der Krankenkasse als Tatbestand hinzunehmen (vgl BSG vom 11.11.1975 3 RK 73/74 = SozR 2200 § 381 Nr. 5 und BSG vom 26.7.1979 8b RK 5/78 = SozR 2200 § 176c Nr. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2011 - L 13 R 3236/10
    Die darin getroffenen Feststellungen über die Fortdauer der Versicherungspflicht als selbstständig Tätige entfalten ihre Bindungswirkung nicht nur im Verhältnis zwischen den Beteiligten am Verwaltungsverfahren; vielmehr kommt diesen Feststellungen eine sogenannte Tatbestandswirkung zu, weshalb die Verwaltungsakte auch von anderen ressortfremden Behörden und nicht zur Entscheidung über deren Rechtmäßigkeit berufenen Gerichten ohne Rücksicht auf ihre Rechtmäßigkeit zu beachten sind (BSG vom 26.07.1979 - 8b RK 5/78 = SozR 2200 § 176c Nr. 3 - Juris Rdnr. 15).
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