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   BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 167/17   

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BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 167/17 (https://dejure.org/2018,3605)
BAG, Entscheidung vom 27.02.2018 - 9 AZR 167/17 (https://dejure.org/2018,3605)
BAG, Entscheidung vom 27. Februar 2018 - 9 AZR 167/17 (https://dejure.org/2018,3605)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen und Höhe des Schadensersatzanspruches des Arbeitnehmers bei anderweitiger Stellenbesetzung; Differenzierung zwischen Arbeitsvertragsangebot und Informationspflicht des Arbeitgebers bei einem ihm angezeigten Wunsch auf Verlängerung der Arbeitszeit; ...

  • Betriebs-Berater

    Schadensersatz wegen Besetzung einer Stelle mit einen Konkurrenten wegen § 9 TzbfG

  • bag-urteil.com

    Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG - Schadensersatz

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG - Schadensersatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen und Höhe des Schadensersatzanspruches des Arbeitnehmers bei anderweitiger Stellenbesetzung

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG - Schadensersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG - und der Schadensersatz

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schadensersatz bei vereiteltem Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Erhöhung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG - Schadensersatz wegen Besetzung der Stelle mit einem Konkurrenten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei bloß angezeigtem Wunsch des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers auf Arbeitszeiterhöhung muss Arbeitgeber freie Vollzeitstelle nicht mit Arbeitnehmer besetzen - Anspruch des Arbeitsnehmers auf Besetzung nur bei Unterbreitung eines entsprechenden Angebots

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Schadensersatz nach Erhöhung der Arbeitszeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2431
  • NZA 2018, 1075
  • BB 2018, 1203
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 192/17

    Arbeitszeiterhöhung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 167/17
    Diese Vorschrift begründet unter den dort genannten Voraussetzungen einen einklagbaren Rechtsanspruch des in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmers auf Verlängerung seiner Arbeitszeit durch Vertragsänderung (vgl. BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 192/17 - Rn. 26) .

    Eine solche liegt außerhalb des Regelungsregimes des § 9 TzBfG (vgl. BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 192/17 - Rn. 23) .

    Hierin liegt eine statusneutrale bzw. "ämterneutrale" Modifikation der Bedingungen seiner Beschäftigung, die nicht in den Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG fällt (vgl. BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 192/17 - Rn. 23) .

  • BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 742/14

    Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst - Anrechnung auf Sollarbeitszeit

    Auszug aus BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 167/17
    Denn es ist allein der Urteilstenor, der das Maß der Zu- oder Aberkennung des geltend gemachten Anspruchs bestimmt (vgl. BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 - Rn. 18) .

    bb) Zwischen beiden Streitgegenständen besteht keine rechtliche Abhängigkeit, die eine gesonderte Auseinandersetzung mit den Gründen der Klageabweisung entbehrlich gemacht hätte (vgl. BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 - Rn. 20) .

    geltend machen müssen, dass die Klage hinsichtlich eines prozessualen Anspruchs abgewiesen worden ist, ohne dass sich aus den Gründen ergibt, warum dies geschehen ist (vgl. für den Fall der Zuerkennung eines Anspruchs BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 - Rn. 20) .

  • BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 828/13

    Befristung - Arbeitszeiterhöhung in erheblichem Umfang

    Auszug aus BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 167/17
    Ist das der Fall, so hat er ein hierauf bezogenes Vertragsangebot an den Arbeitgeber zu richten, dessen Zugang der Arbeitgeber abwarten kann (vgl. BAG 23. März 2016 - 7 AZR 828/13 - Rn. 23, BAGE 154, 354) .

    Es bleibt Sache des Arbeitnehmers, ein Vertragsangebot zu unterbreiten und - soweit keine Einigung zustande kommt - den Anspruch gerichtlich zu verfolgen (BAG 23. März 2016 - 7 AZR 828/13 - Rn. 23, BAGE 154, 354; 15. August 2006 - 9 AZR 8/06 - Rn. 22, BAGE 119, 194) .

  • LAG Hessen, 31.01.2017 - 13 Sa 573/16

    Ein Arbeitsplatz, der befristet besetzt wird, um einen aufgrund von Elternzeit

    Auszug aus BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 167/17
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 31. Januar 2017 - 13 Sa 573/16 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 200/17

    Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen

    Auszug aus BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 167/17
    Nach dem für das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren geltenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens durch den gestellten Antrag (Klageantrag) und den ihm zugrunde liegenden Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem die begehrte Rechtsfolge hergeleitet wird, bestimmt (BAG 23. Januar 2018 - 9 AZR 200/17 - Rn. 27) .
  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 449/12

    Zulässigkeit der Revision - unzureichende Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 167/17
    Nur so ist gewährleistet, dass die Revisionsbegründung durch ihre Kritik an dem angefochtenen Urteil zur richtigen Rechtsfindung durch das Revisionsgericht beiträgt (vgl. BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 449/12 - Rn. 9) .
  • BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 259/16

    Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 167/17
    Der danach zu leistende Schadensersatz richtet sich auf den finanziellen Ausgleich der Nachteile, die der Arbeitnehmer infolge der Stellenbesetzung in kausal-adäquater Weise erleidet (BAG 18. Juli 2017 - 9 AZR 259/16 - Rn. 41, BAGE 159, 368) .
  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 8/06

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 167/17
    Es bleibt Sache des Arbeitnehmers, ein Vertragsangebot zu unterbreiten und - soweit keine Einigung zustande kommt - den Anspruch gerichtlich zu verfolgen (BAG 23. März 2016 - 7 AZR 828/13 - Rn. 23, BAGE 154, 354; 15. August 2006 - 9 AZR 8/06 - Rn. 22, BAGE 119, 194) .
  • BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 195/19

    Schadensersatz - Wunsch des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers nach einer

    Im Gegenteil, ihr ging es - wie ihre Antragstellung belegt, mit der sie Schadensersatz auch für die Zeit nach Ablauf der entsprechenden Befristungen verlangt - vielmehr ausschließlich darum, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu behalten, dies allerdings mit einer höheren Wochenarbeitszeit (vgl. zu einer ähnlichen Sachverhaltskonstellation BAG 27. Februar 2018 - 9 AZR 167/17 - Rn. 29) .
  • BAG, 20.11.2018 - 10 AZR 121/18

    SokaSiG aus Sicht des Zehnten Senats verfassungsgemäß

    Nach dem für den Zivil- und den Arbeitsgerichtsprozess geltenden sog. zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens durch den konkret gestellten Antrag (Klageantrag) und den ihm zugrunde liegenden Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt (BAG 27. Februar 2018 - 9 AZR 167/17 - Rn. 18) .
  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 298/18

    Elternteilzeit - Präklusionswirkung der Ablehnung

    Der Klägerin könnte aber ein Vergütungsanspruch aus § 611a Abs. 2, § 326 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 iVm. § 275 Abs. 1 BGB zustehen, wenn die Beklagte die durch eine unberechtigte Ablehnung des Elternteilzeitantrags der Klägerin eingetretene Unmöglichkeit der Arbeitsleistung zu verantworten hätte (vgl. BAG 27. Februar 2018 - 9 AZR 167/17 - Rn. 23; 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 25 f., aaO) .
  • ArbG Mannheim, 28.06.2023 - 2 BV 2/23

    Dringlichkeit der vorläufigen Durchführung der personellen Maßnahme -

    Die Vorschrift begründet - unter den näher geregelten - Voraussetzungen einen Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Verlängerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit (BAG 27. Februar 2018 - 9 AZR 167/17 - Rn. 22 und 23, juris; BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 192/17 - Rn. 26, juris; BAG 23. März 2016 - 7 AZR 828/13 - Rn. 23, juris).

    Diese Vorschrift begründet unter den dort genannten Voraussetzungen einen einklagbaren Rechtsanspruch des in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmers auf Verlängerung seiner Arbeitszeit durch Vertragsänderung (BAG 27. Februar 2018 - 9 AZR 167/17 - Rn. 23, juris; BAG 18. Juli 2017 - 9 AZR 259/16 - Rn. 15, juris).

    Das Vertragsangebot hat hierbei den Anforderungen des § 145 BGB zu genügen, muss deshalb so formuliert sein, dass der vom Arbeitnehmer gewünschte Änderungsvertrag durch die bloße Zustimmung des Arbeitgebers zustande kommt (BAG 27. Februar 2018 - 9 AZR 167/17 - Rn. 26, juris).

    Auch dann ist es Sache des Arbeitnehmers, ein Vertragsangebot zu unterbreiten und, soweit keine Einigung zustande kommt, den Anspruch gerichtlich zu verfolgen (BAG 27. Februar 2018 - 9 AZR 167/17 - Rn. 26, juris; BAG 23. März 2016 - 7 AZR 828/13 - Rn. 23, juris; BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 117/09 - Rn. 29, juris, mwN).

    Anträge auf befristete Erhöhungen der Arbeitszeit sind von § 9 TzBfG nicht erfasst (Meinel/Heyn/Herms/Heyn, 6. Aufl. 2022, TzBfG § 9 Rn. 20; Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath, Arbeitsrecht, TzBfG § 9 Rn. 8; BAG 27. Februar 2018 - 9 AZR 167/17 - Rn. 29, juris).

  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 59/19

    Stichtagsregelung im Tarifvertrag - Art. 3 Abs. 1 GG

    Insoweit gilt nichts anderes als bei einer befristeten Erhöhung der Arbeitszeit (vgl. hierzu BAG 27. Februar 2018 - 9 AZR 167/17 - Rn. 30) .
  • ArbG Cottbus, 05.03.2019 - 3 Ca 608/18

    Schadensersatz wegen Verletzung der Informationspflichten über freie

    Die Schadensersatzpflicht aus der Verletzung von Informationspflichten nach § 7 Abs. 2 TzBfG ist im Verhältnis zu einer Schadensersatzforderung aufgrund einer Verletzung von § 9 TzBfG ein eigenständiger Streitgegenstand (BAG, Urteil vom 27. Februar 2018, Az. 9 AZR 167/17, Rn. 17).

    Nach § 7 Abs. 2 TzBfG hat der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Veränderung von Dauer und Lage seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, über entsprechende Arbeitsplätze zu informieren, die im Betrieb oder Unternehmen besetzt werden sollen (BAG, Urteil vom 27.02.2018, Az. 9 AZR 167/17, Rn. 26).

    Es verbleibt nämlich der Entscheidung des Arbeitnehmers überlassen, ob er seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu den vom Arbeitgeber vorgesehenen Termin und im entsprechenden Umfang erhöhen will oder nicht (BAG, Urteil vom 27. Februar 2018, Az. 9 AZR 167/17, Rn. 26).

  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 507/18

    Einseitige Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit - vergangenheitsbezogene

    a) Nach dem für den Zivil- und den Arbeitsgerichtsprozess geltenden sog. zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens durch den konkret gestellten Antrag (Klageantrag) und den ihm zugrunde liegenden Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt (BAG 27. Februar 2018 - 9 AZR 167/17 - Rn. 18) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.10.2022 - 21 Sa 317/22

    Entschädigungsanspruch nach AGG - Stellenbesetzungsverfahren - Diskriminierung -

    An einer Urteilslücke im Sinne des § 321 Absatz 1 ZPO fehlt es auch dann, wenn der Urteilstenor den gesamten Streitstoff erfasst und lediglich die Urteilsgründe dahinter zurückbleiben (vergleiche BAG 27. Februar 2018 - 9 AZR 167/17 - Rn. 12; BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 - Rn. 18; BGH 29. Oktober 2020 - V ZR 300/19 - Rn. 12).

    Dies wiederum könnte dafür sprechen, dass dem Arbeitsgericht dieser Aspekt erst beim Absetzen des Urteils nach dessen Verkündung aufgefallen war (vergleiche BAG 26. April 2018 - 3 AZR 19/17 - Rn. 51; BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 774/09 - Rn. 39; aA (andere Ansicht) möglicherweise BAG 27. Februar 2018 - 9 AZR 167/17 - Rn. 11 und 13) und es sich bei der Formulierung unter III. der Entscheidungsgründe um eine Routineformulierung handelt.

  • LAG Hessen, 11.05.2020 - 17 Sa 696/19

    Voraussetzungen des Anspruchs einer teilzeitbeschäftigten Flugbegleiterin auf

    a) Ein solcher ist gegeben, wenn die Beklagte die durch eine unberechtigte Ablehnung des Aufstockungsverlangens der Klägerin eingetretene Unmöglichkeit der Arbeitsleistung zu verantworten hat (zur Teilzeit vgl. BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 298/18 - Rn. 18, aaO; 27. Februar 2018 - 9 AZR 167/17 - Rn. 23; 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 25 f., aaO) .
  • ArbG Münster, 25.03.2021 - 2 Ga 7/21
    Der Bewerber um ein weiteres Zeitdeputat ohne eine damit verbundene Übertragung höherwertiger Tätigkeiten begehrt nicht den Zugang zu einem öffentlichen Amt, sondern eine statusneutrale bzw. "ämterneutrale" Modifikation der Bedingungen seiner Beschäftigung, für die seine Eignung, Befähigung und fachliche Leistung bereits in einem vorausgegangenen Auswahlverfahren überprüft worden sind (vgl. auch BAG 27.02.2018 - 9 AZR 167/17 - juris, Rn. 30).

    Es bleibt Sache des Arbeitnehmers, ein Vertragsangebot zu unterbreiten und - soweit keine Einigung zustande kommt - den Anspruch gerichtlich zu verfolgen (BAG 27.02.2018 - 9 AZR 167/17 - juris, Rn. 22 f.).

  • LAG Hamm, 30.06.2022 - 11 Sa 39/22
  • LAG Baden-Württemberg, 28.07.2020 - 19 Sa 26/20

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage Verwirkung eines Anspruchs auf

  • LAG Köln, 11.12.2019 - 11 Sa 247/19
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.02.2019 - 2 Sa 343/18

    Arbeitszeiterhöhungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers -

  • VG Berlin, 24.08.2022 - 72 K 7.21

    Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung des Personalrats: Übertragung einer

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