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   BAG, 21.10.1997 - 9 AZR 255/96   

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https://dejure.org/1997,1924
BAG, 21.10.1997 - 9 AZR 255/96 (https://dejure.org/1997,1924)
BAG, Entscheidung vom 21.10.1997 - 9 AZR 255/96 (https://dejure.org/1997,1924)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 1997 - 9 AZR 255/96 (https://dejure.org/1997,1924)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org
  • Judicialis

    Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Schuhindustrie in der Bundesrepublik Deutschland vom 31. Oktober 1984 in der Fassung vom 11. Januar 1989 § 17 Ziff. 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliches Urlaubsgeld

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Schuhindustrie in der Bundesrepublik Deutschland vom 31.10.1984 i.d.F. vom 11.1.1989 § 17 Ziff. 13
    Tarifliches Urlaubsgeld: Abhängigkeit von Bestand und Gewährung des Urlaubs - Rechtsprechungsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 666
  • BB 1998, 752
  • DB 1998, 1334
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 14.01.1992 - 9 AZR 546/90

    Tarifliches Urlaubsgeld bei Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 21.10.1997 - 9 AZR 255/96
    Der Anspruch auf ein zusätzliches Urlaubsgeld nach § 17 Ziff. 13 Abs. 1 MTV Schuhindustrie ist sowohl von der Gewährung des Urlaubs als auch dem Bestand eines Anspruchs auf Urlaubsentgelt abhängig (Aufgabe der Senatsrechtsprechung im Urteil vom 14. Januar 1992 - 9 AZR 546/90 - n.v.).

    a) Zwar hat der Senat im Urteil vom 14. Januar 1992 (- 9 AZR 546/90 - n.v.) die Auffassung vertreten, § 17 Ziff. 13 Abs. 1 MTV sei so zu verstehen, daß ein zusätzliches Urlaubsgeld auch dann zu zahlen sei, wenn kein Anspruch auf Urlaubsentgelt bestehe.

  • BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 683/92

    Befristung des Urlaubsanspruchs - IAO-Übereinkommen Nr. 132

    Auszug aus BAG, 21.10.1997 - 9 AZR 255/96
    Wie aber bereits der Senat im Urteil vom 7. Dezember 1993 (BAGE 75, 171, 178) entschieden hat, wird daran nicht festgehalten.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.1995 - 2 Sa 715/95

    Urlaubsvergütung; Betriebszugehörigkeit; Urlaubsgeld; Krankheit;

    Auszug aus BAG, 21.10.1997 - 9 AZR 255/96
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. Dezember 1995 - 2 Sa 715/95 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 477/07

    Urlaubsgeld bei Arbeitsunfähigkeit

    Die Bezeichnung der Leistung als ein mit dem Urlaubsentgelt zu zahlendes "zusätzliches Urlaubsgeld" spricht schon für die Abhängigkeit des Urlaubsgeldes von der Urlaubsvergütung (Senat 21. Oktober 1997 - 9 AZR 255/96 - zu I 2 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Schuhindustrie Nr. 5 = EzA TVG § 4 Schuhindustrie Nr. 2).
  • BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 215/01

    Bestimmtheit des Klageantrages; Tarifliche Ausschlußfrist

    Ist das Urlaubsgeld dagegen mit der Urlaubsvergütung verknüpft, wird es nur geschuldet, sofern Urlaub gewährt wird und ein Anspruch auf Urlaubsvergütung besteht (vgl. Senat 21. Oktober 1997 - 9 AZR 255/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Schuhindustrie Nr. 5 = EzA TVG § 4 Schuhindustrie Nr. 2; 28. Juli 1992 - 9 AZR 340/91 - BAGE 71, 50, 55).
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 563/02

    Urlaubsgeld im Gebäudereiniger-Handwerk im Jahre 2000

    Damit haben die Tarifvertragsparteien nicht nur die Fälligkeit, sondern auch das Entstehen des Anspruchs wie im Gesetz geregelt (vgl. Senat 21. Oktober 1997 - 9 AZR 255/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Schuhindustrie Nr. 5 = EzA TVG § 4 Schuhindustrie Nr. 2; 28. Juli 1992 - 9 AZR 340/91 - BAGE 71, 50).

    Ist das Urlaubsgeld mit der Urlaubsvergütung verknüpft, wird es nur geschuldet, wenn auch ein Anspruch auf Urlaubsvergütung besteht (Senat 21. Oktober 1997 - 9 AZR 255/96 - aaO).

  • BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 8/08 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsentgeltanspruch im Insolvenzgeldzeitraum -

    Wird Urlaubsgeld als akzessorische Arbeitgeberleistung für die Dauer des Urlaubs gewährt (hierzu BAG, Urteil vom 21. Oktober 1997 - 9 AZR 255/96 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge Schuhindustrie = NZA 1998, 666), ist es insg-rechtlich nur zu berücksichtigen, soweit es für die Zeit der Urlaubstage in den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzereignis vom Arbeitgeber zu zahlen gewesen wäre (BSG, Urteil vom 1. Dezember 1976 - 7 RAr 136/75 = BSGE 43, 49 = SozR 4100 § 141b Nr. 2).
  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00

    Tarifliche Ausschlußfrist bei Betriebsübergang

    Daher ist durch Auslegung zu ermitteln, ob eine Akzessorität zwischen Urlaubsgewährung und Urlaubsgeld gewollt ist (Senat 21. Oktober 1997 - 9 AZR 255/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Schuhindustrie Nr. 5 = EzA TVG § 4 Schuhindustrie Nr. 2, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 522/09

    Urlaubsgeld" als saisonale Sonderleistung - Stundungsvereinbarung - MTV Pro

    Die für eine Akzessorietät sprechende Anbindung des Urlaubsgelds an die tatsächliche Urlaubsnahme und den erzielten Urlaubserfolg (Senat 21. Oktober 1997 - 9 AZR 255/96 - zu I 2 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Schuhindustrie Nr. 5 = EzA TVG § 4 Schuhindustrie Nr. 2) , hat in § 23 Anh ArbV keinen Ausdruck gefunden.
  • BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 65/05 R

    Insolvenzgeldanspruch - Zuordnung zum Insolvenzgeldzeitraum - zusätzliches

    Wird das Urlaubsgeld als eine über das Urlaubsentgelt iS der §§ 1, 11 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hinausgehende akzessorische Arbeitgeberleistung für die Dauer des Urlaubs gewährt, mit der urlaubsbedingte Mehraufwendungen ausgeglichen werden sollen (BAGE 66, 220 = DB 1991, 865 = NZA 1991, 346; BAGE 106, 22 = NZA 2004, 47) und ist es deshalb als Teil der Urlaubsvergütung ausgestaltet, so ist es nur zu zahlen, wenn tatsächlich Urlaub gewährt wird und ein Anspruch auf Urlaubsvergütung besteht (BAG NZA 1998, 666).
  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 531/09

    Dachdeckerhandwerk - Urlaubsgeld

    Die Bezeichnung der Leistung als "zusätzliches Urlaubsgeld" spricht schon für die Abhängigkeit des Urlaubsgelds von der Urlaubsvergütung (Senat 21. Oktober 1997 - 9 AZR 255/96 - zu I 2 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Schuhindustrie Nr. 5 = EzA TVG § 4 Schuhindustrie Nr. 2) .
  • BAG, 13.11.2001 - 9 AZR 436/00

    Urlaubsgeld - Arbeitsunfähigkeit

    In dem am 21. Oktober 1997 entschiedenen Fall (- 9 AZR 255/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Schuhindustrie Nr. 5 = EZA TVG § 4 Schuhindustrie Nr. 2) war das tarifliche Urlaubsgeld nach der dortigen tariflichen Regelung "mit der Urlaubsvergütung" auszuzahlen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - L 16 AL 100/13

    Insolvenzgeld

    Das von dem Kläger zu beanspruchende Urlaubsgeld ist keine akzessorische Arbeitgeberleistung gewesen, was sich nach dem maßgeblichen Tarifvertrag beurteilt (BAG, NZA 1998, 666-667).

    Dagegen fehlt es sowohl an einer Verknüpfung des Urlaubsgeldanspruchs mit der Urlaubsvergütung (vgl. BAG a.a.O.) als auch an einer Beziehung zum tatsächlichen Urlaubsantritt (vgl. BAG, Urteil vom 15.4.2003 - 9 AZR 255/96, Rn. 16/17 juris).

  • LSG Bayern, 25.07.2013 - L 9 AL 274/11

    Arbeitslosenversicherung, Jahressonderzahlung, Insolvenzgeld

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2003 - L 8 AL 180/02

    Anspruch; Anspruchsentstehung; Arbeitsentgelt; Arbeitsentgeltanspruch;

  • BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 688/97
  • ArbG Dortmund, 11.06.2021 - 10 Ca 1108/21

    Ruhensvereinbarung Arbeitsverhältnis - Zahlung weiterer Urlaubsabgeltung -

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