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   VGH Bayern, 06.08.2008 - 9 CS 08.1391   

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https://dejure.org/2008,4803
VGH Bayern, 06.08.2008 - 9 CS 08.1391 (https://dejure.org/2008,4803)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.08.2008 - 9 CS 08.1391 (https://dejure.org/2008,4803)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. August 2008 - 9 CS 08.1391 (https://dejure.org/2008,4803)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Beschwerde; Verbot des Inverkehrbringens von Arzneimitteln über PC-gesteuertes Abgabesystem (Rowa Visavia-System); Videokonferenz; Informations- und Beratungspflichten; eingeschränktes Abgabesortiment; ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Summarische Prüfung der Rechtmäßigkeit des Verbringens im Lager befindlicher Apothekenwaren mit Hilfe eines computergesteuerten Greifarms zu einem Außenschalter durch einen Aportheker zwecks dortiger Entnahme durch den Kunden (sog. Rowa Visavia System); Rechtsgrundlagen ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4; ; VwGO § ... 80 Abs. 3; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 146 Abs. 1; ; VwGO § 146 Abs. 4; ; VwGO § 147; ; ApBetrO § 20; ; ApBetrO § 23; ; ApBetrO § 17 Abs. 5 Satz 3; ; ApBetrO § 17 Abs. 5a; ; ApBetrO § 17 Abs. 6; ; ApBetrO § 17 Abs. 6a; ; ArzneimittelverschreibungsVO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Beschwerde; Verbot des Inverkehrbringens von Arzneimitteln über PC-gesteuertes Abgabesystem (Rowa Visavia-System); Videokonferenz; Informations- und Beratungspflichten; eingeschränktes Abgabesortiment; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Verkauf von Arzneimitteln über Computer-gesteuerte Automaten ist nicht erlaubt; Medizinrecht

  • apothekenrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Arzneimittelabgabe durch "Ausgabeautomaten" außerhalb der Apotheke?

  • devamed.de (Kurzinformation)

    Medikamentenautomaten verboten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Verkauf von Arzneimitteln über computergesteuerte Automaten - Vorschriften des Arzneimittelgesetzes nicht beachtet

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2009 - 9 S 2852/08

    Arzneimittelabgabe durch einen nur über Bild- und Tonleitung mit dem Kunden

    Dies hätten bereits das Verwaltungsgericht Frankfurt (Beschluss vom 20.11.2008 - 12 L 2593/08.F (1) -) und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 06.08.2008 - 9 Cs 08.1391 -) zutreffend entschieden.

    Letzteres dürfte bei einer Abgabe über das XXXXX-System und die dort digital dokumentierten Vorgänge möglich sein, so dass es zumindest nicht ausgeschlossen erscheint, das körperliche Hinzufügen eines Namenszeichens noch am auf einen nächtlichen Verkaufsvorgang folgenden Tag als noch "bei der Abgabe" erfolgt anzuerkennen (a.A. die bisher hierzu ergangene Rechtsprechung: vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 18.02.2009 - 3 B 2545/08 -, unter Hinweis auf VG Bayreuth, Beschluss vom 23.04.2008 - B 1 S 08.319 -, GewArch 2008, 316; Bay. VGH, Beschluss vom 06.08.2008 - 9 CS 08.1391 - VG Mainz, Urteil vom 21.11.2008 - 4 K 375/08.MZ -).

    Diese Abstriche sind dann hinzunehmen und stehen nach Überzeugung des Senats noch im Einklang mit den Vorgaben des § 20 Abs. 1 ApBetrO, wenn sie entweder offensichtlich sind oder ein potentieller Kunde hierauf ausdrücklich hingewiesen wird (ebenso mit ausführlicher Begründung VG Mainz, Urteil vom 21.11.2008 - 4 K 375/08.MZ. - vgl. dazu auch Hess. VGH, Beschluss vom 18.02.2009 - 3 B 2545/08 - kritischer Bay. VGH, Beschluss vom 06.08.2008 - 9 CS 08.1391 -, juris-Rdnrn 4-9).

  • VG Karlsruhe, 02.09.2008 - 11 K 4331/07

    Abgabe von Arzneimitteln über das sog. visavia-System

    Die mündliche Verhandlung habe die Annahmen des Bayrischen VGH (Beschl v. 06.09.2008 - 9 CS 08.1391 -) bestätigt.

    Abgesehen davon, dass der Apotheker seiner Prüfungspflicht nach Satz 2 dieser Vorschrift nur dann gerecht werden kann, wenn er das Original in den Händen hält (so VG Bayreuth, Beschl. v. 23.04.2008 - B 1 S 08.319 - u. Bay. VGH, Beschl v. 06.08.2008 - 9 CS 08.1391 -), worauf noch eingegangen wird, gebietet auch der Wortlaut des Satzes 3 des § 17 Abs. 5 ApoBetrO die Absätze 5 und 6 dieser Vorschrift so auszulegen, dass die körperliche Übergabe der Verschreibung an den Apotheker notwendig ist, damit er Änderungen "auf der Verschreibung" vermerken kann.

    Das visavia-System ist in technischer Hinsicht nicht ungeeignet, die Anforderungen des § 20 Abs. 1 S. 3 ApoBetrO zu erfüllen (kritisch dazu Bay. VGH, Beschl. v. 06.08.2008, a.a.O.,).

  • VG Mainz, 21.11.2008 - 4 K 375/08

    Medikamenten-Terminal zulässig

    Eine solche nachträgliche Abzeichnung des Originals der Verschreibung, z.B. am nächsten Tag lässt der eindeutige Wortlaut der Vorschrift nicht zu (so auch Cyran/Rotta, Apothekenbetriebsordnung, Kommentar, § 17 Rdnr. 559; Pfeil/Pieck/Blume, Apothekenbetriebsordnung, Kommentar, § 17 Rdnr. 22; VG Karlsruhe, Urteil vom 02. September 2008, 11 K 4331/07; VG Bayreuth, Beschluss vom 23. April 2008, B 1 S 08.319 sowie BayVGH, Beschluss vom 06. August 2008, 9 CS 08.1391).
  • VG Frankfurt/Main, 20.11.2008 - 12 L 2593/08
    Die sofortige Vollziehung sei wegen des öffentlichen Interesses an der Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit erforderlich, da die Verletzung der Informations- und Beratungspflichten erhebliche Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut zur Folge haben könnte, wie auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof festgestellt habe (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 06.08.2008 - 9 Cs 08.1391- bei JURIS).

    Wie auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof festgestellt hat (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 06.08.2008 - 9 Cs 08.1391- bei JURIS), steht dieser Einschätzung einer unzulässigen Einschränkung der Beratungs- und Informationspflicht durch den Apotheker nicht entgegen, dass mittlerweile der Versandhandel von Arzneimitteln nach § 11 a ApoG durch den Gesetzgeber zugelassen wurde.

  • VG Regensburg, 26.09.2022 - RO 5 S 22.2047

    Verbot des Inverkehrbringens von Tabak zum oralen Gebrauch, Abgrenzung von

    Auf das Inverkehrbringen von Erzeugnissen gerichtete Verbote greifen als Berufsausübungsregelungen auf der untersten Ebene in die Berufsfreiheit der Antragstellerin ein und sind grundsätzlich bereits durch vernünftige, dem Übermaßverbot entsprechende Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt (BayVGH, B.v. 6.8.6.2008 - 9 CS 08.1391 - juris Rn. 15).
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