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   FG Niedersachsen, 05.03.2003 - 9 K 4/99   

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FG Niedersachsen, 05.03.2003 - 9 K 4/99 (https://dejure.org/2003,12591)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.03.2003 - 9 K 4/99 (https://dejure.org/2003,12591)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. März 2003 - 9 K 4/99 (https://dejure.org/2003,12591)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Voraussetzungen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht bei nur kurzfristigem Aufenthalt im Inland

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 AO; § 1 Abs. 1 EStG ; § 1 Abs. 4 EStG
    Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht bei nur kurzfristigem Aufenthalt im Inland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 9; EStG § 1 Abs. 1; EStG § 1 Abs. 4
    Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht; Verweildauer; Aufenthalt; Inlandsaufenthalt - Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht bei nur kurzfristigem Aufenthalt im Inland

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht bei nur kurzfristigem Aufenthalt im Inland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht bei nur kurzfristigem Aufenthalt im Inland

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1108
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Baden-Württemberg, 26.02.1991 - 4 K 23/90
    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.03.2003 - 9 K 4/99
    Dazu gehört auch die Frage, ob ein Steuerpflichtiger im Rahmen einer Gesellschaft Einkünfte erzielt, die zu den beschränkt steuerpflichtigen Einkünften im Sinne des § 49 EStG gehören (Urteil des Finanzgerichts München, EFG 1991 Seite 328; Klein/Brockmeyer § 180 Randziffer 19).

    Zur Frage, ob es sich bei den einheitlich und gesondert festgestellten Einkünften des Klägers überhaupt um (beschränkt) steuerpflichtige Einkünfte im Sinne des § 49 EStG handelt, für die der Bundesrepublik Deutschland auch nach Artikel XI des Doppelbesteuerungsabkommens mit Großbritannien das Besteuerungsrecht zusteht, braucht das Gericht nicht Stellung zu nehmen, weil diese Entscheidung allein Gegenstand des bestandskräftigen Feststellungsbescheides ist (Urteil des Finanzgerichts München, EFG 1991 Seite 328).

  • BFH, 11.12.1997 - III R 14/96

    Einkünftefeststellung bei Zebragesellschaften

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.03.2003 - 9 K 4/99
    Die Entscheidung, ob ein Gesellschafter die persönlichen Voraussetzungen der unbeschränkten Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 EStG erfüllt, ist aber dem individuellen Veranlagungsverfahren vorbehalten, da diese Entscheidung von Umständen abhängt, die der Gesellschafter außerhalb der Gesellschaft verwirklicht (Urteil des BFH vom 11. Dezember 1997 III R 14/96, BStBl. II 1999, 401, 403).
  • BFH, 09.07.1987 - IV R 87/85

    Bauherrengemeinschaft - Werbungskosten - Entgelte - Betriebseinnahmen -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.03.2003 - 9 K 4/99
    Diese Entscheidung des Feststellungsbescheids ist gem. § 182 Abs. 1 AO bindend für das hier zu beurteilende Einkommensteuerverfahren (Urteil des BFH vom 9. Juli 1987 IV R 87/85, BStBl. II 1988, 342).
  • BFH, 03.08.1977 - I R 210/75

    Unbeschränkte Steuerpflicht eines Gastarbeiters

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.03.2003 - 9 K 4/99
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil des BFH vom 3. August 1977 I R 210/75, BStBl. II 1978 Seite 118) kann der gewöhnliche Aufenthalt ausnahmsweise auch bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als sechs Monaten begründet werden, wenn der Steuerpflichtige von vornherein beabsichtigt hatte, nicht nur vorübergehend im Inland zu verweilen.
  • BFH, 10.06.2015 - I R 63/12

    Umfang der Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids

    Es handelt sich vielmehr um Sachumstände der persönlichen Sphäre des Beteiligten, die nach Maßgabe der Rechtsgrundsätze im Beschluss des Großen Senats des BFH vom 11. April 2005 GrS 2/02 (BFHE 209, 399, BStBl II 2005, 679) in keinem Zusammenhang mit der Beteiligung stehen (zutreffend Niedersächsisches FG, Urteil vom 5. März 2003  9 K 4/99, EFG 2003, 1108).
  • FG Köln, 23.05.2012 - 4 K 2429/09

    Bindungswirkung zur Abzugsfähigkeit festgestellter Sonderausgaben,

    Nach diesen Grundsätzen ist die Entscheidung, ob ein Gesellschafter die persönlichen Voraussetzungen der unbeschränkten Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 1 EStG erfüllt und damit die Entscheidung über die Abzugsfähigkeit von dauernden Lasten im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung dem individuellen Veranlagungsverfahren vorbehalten, da diese Entscheidung von Umständen abhängt, die der Gesellschafter außerhalb der Gesellschaft verwirklicht (vgl. hierzu auch Urteile des BFH vom 18.04.2012 X R 34/10, DStR 2012, 1327 und vom 11.12.1997 III R 14/96, BStBl II 1999, 401; Urteil des FG Niedersachsen vom 05.03.2003 9 K 4/99, EFG 2003, 1108; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgaben- und zur Finanzgerichtsordnung, § 180 AO Rz. 164a).
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   VG Sigmaringen, 18.06.1999 - P 9 K 4/99   

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VG Sigmaringen, Entscheidung vom 18. Juni 1999 - P 9 K 4/99 (https://dejure.org/1999,49607)
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