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   VGH Baden-Württemberg, 18.01.2019 - 9 S 2549/18   

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https://dejure.org/2019,733
VGH Baden-Württemberg, 18.01.2019 - 9 S 2549/18 (https://dejure.org/2019,733)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.01.2019 - 9 S 2549/18 (https://dejure.org/2019,733)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Januar 2019 - 9 S 2549/18 (https://dejure.org/2019,733)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Widerrruf einer erteilten Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer privaten Hauptschule; Fehlen einer (fach-) wissenschaftlichen Ausbildung mehrerer Lehrer bezogen auf ihre Fächer; Widerruf einer Genehmigung nach § 5 PSchG gemäß § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 LVwVfG ...

  • rewis.io
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 7 Abs 4 GG
    Gleichwertigkeit der wissenschaftlichen Ausbildung von Lehrkräften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerrruf einer erteilten Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer privaten Hauptschule; Fehlen einer (fach-) wissenschaftlichen Ausbildung mehrerer Lehrer bezogen auf ihre Fächer; Widerruf einer Genehmigung nach § 5 PSchG gemäß § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 LVwVfG ...

  • rechtsportal.de

    Widerrruf einer erteilten Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer privaten Hauptschule; Fehlen einer (fach-) wissenschaftlichen Ausbildung mehrerer Lehrer bezogen auf ihre Fächer; Widerruf einer Genehmigung nach § 5 PSchG gemäß § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 LVwVfG ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Wangen - Freie Schule Allgäu: Widerruf der Genehmigungen zu Recht erfolgt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 69, 190 (Ls.)
  • DÖV 2019, 368 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (26)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2016 - 9 S 303/16

    Widerruf der Genehmigung einer privaten Grundschule

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.01.2019 - 9 S 2549/18
    Das Verwaltungsgericht hat bei der summarischen Prüfung der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheids zutreffend auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Zustellung des Widerrufsbescheids vom 21.08.2018 am 25.08.2018 abgestellt (vgl. zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der letzten Behördenentscheidung als maßgeblichem Beurteilungszeitpunkt im Eilverfahren gegen den Widerruf einer Genehmigung nach § 5 PSchG gemäß § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 LVwVfG aufgrund nachträglichen Wegfalls einer Genehmigungsvoraussetzung bereits den Beschluss des Senats vom 20.05.2016 - 9 S 303/16 -, juris ).

    Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG bezweckt nicht, die inhaltliche Einheit des Schulwesens zu sichern, sondern Schüler von Ersatzschulen vor einem ungleichwertigen Schulerfolg bzw. die Allgemeinheit vor unzureichenden Bildungseinrichtungen zu schützen (vgl. BVerwG, Urteile vom 30.01.2013, a.a.O., und vom 13.12.2000 - BVerwG 6 C 5.00 -, BVerwGE 112, 263; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14.11.1969 - 1 BvL 24/64 -, BVerfGE 27, 195 ; zuletzt Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 08.06.2011 - 1 BvR 759/08 u.a. -, juris ; Senatsbeschluss vom 20.05.2016 - 9 S 303/16 -, juris).

    Ausschlaggebend für die Beurteilung der Gleichwertigkeit ist demgemäß die zu erreichende gleichwertige Qualifikation bei Abschluss des schulischen Bildungsganges (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2000, a.a.O.; BVerfG, Beschluss vom 08.06.2011, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 20.05.2016, a.a.O.).

    Nach Erteilung der Genehmigung hat die Schulaufsicht darüber zu wachen, ob auch der tatsächliche Schulbetrieb an der Ersatzschule die Gewähr für das Erreichen der konzeptionell gleichwertigen Lehrziele bietet (vgl. zum Ganzen den Senatsbeschluss vom 20.05.2016, a.a.O., m.w.N.).

    Angesichts des Vorstehenden kann offenbleiben, ob die vom Antragsteller betriebene Schule - wie vom Antragsgegner angenommen - mangels ausreichender Fachräume auch hinsichtlich ihrer Einrichtungen hinter einer öffentlichen Schule zurücksteht und ob ferner mit Blick auf die Verpflichtungen aus Nr. 10 Abs. 1 Nr. 2 VVPSchG die Vorlage eines aktualisierten Lehrerverzeichnisses durch den Antragsteller erst nach mehrmaliger erfolgloser Aufforderung seitens des Antragsgegners unter dem Gesichtspunkt fehlender persönlicher Zuverlässigkeit der Vertreter des Schulträgers ebenfalls einen Widerrufsgrund im Sinne des § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 LVwVfG zu begründen geeignet war (vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 20.05.2016 - 9 S 303/16 -, juris m.w.N.).

  • BVerfG, 08.06.2011 - 1 BvR 759/08

    Schulaufsichtliche Leistungsüberprüfung in der vierten Jahrgangsstufe einer als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.01.2019 - 9 S 2549/18
    Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG bezweckt nicht, die inhaltliche Einheit des Schulwesens zu sichern, sondern Schüler von Ersatzschulen vor einem ungleichwertigen Schulerfolg bzw. die Allgemeinheit vor unzureichenden Bildungseinrichtungen zu schützen (vgl. BVerwG, Urteile vom 30.01.2013, a.a.O., und vom 13.12.2000 - BVerwG 6 C 5.00 -, BVerwGE 112, 263; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14.11.1969 - 1 BvL 24/64 -, BVerfGE 27, 195 ; zuletzt Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 08.06.2011 - 1 BvR 759/08 u.a. -, juris ; Senatsbeschluss vom 20.05.2016 - 9 S 303/16 -, juris).

    Ausschlaggebend für die Beurteilung der Gleichwertigkeit ist demgemäß die zu erreichende gleichwertige Qualifikation bei Abschluss des schulischen Bildungsganges (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2000, a.a.O.; BVerfG, Beschluss vom 08.06.2011, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 20.05.2016, a.a.O.).

    Danach kommt es darauf an, ob die von der Ersatzschule vermittelten fachlichen Kenntnisse und die Allgemeinbildung dem nach geltendem Recht vorgeschriebenen Standard öffentlicher Schulen entsprechen (grundlegend BVerwG, Urteil vom 19.02.1992 - 6 C 3.91 -, BVerwGE 90, 1 ; ferner Urteil vom 13.12.2000 - 6 C 5.00 -, BVerwGE 112, 263 , dem folgend BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 08.06.2011 - 1 BvR 759/08 u.a. -, juris ).

    Verfehlt eine als Ersatz für eine Grundschule genehmigte private Schule die für die jeweilige Schulart landesrechtlich maßgeblichen zentralen Bildungsstandards in Kernfächern, dann steht fest, dass sie nicht im Kern gleiche Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt wie eine öffentliche Schule der maßgeblichen Schulart (vgl. nochmals BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 08.06.2011 - 1 BvR 759/08 u.a. -, juris zu den beiden "Kernfächern" Deutsch und Rechnen in bayerischen Grundschulen).

  • BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00

    Klageart bei Widerrufsvorbehalt; Gleichwertigkeit einer Ersatzschule in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.01.2019 - 9 S 2549/18
    Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG bezweckt nicht, die inhaltliche Einheit des Schulwesens zu sichern, sondern Schüler von Ersatzschulen vor einem ungleichwertigen Schulerfolg bzw. die Allgemeinheit vor unzureichenden Bildungseinrichtungen zu schützen (vgl. BVerwG, Urteile vom 30.01.2013, a.a.O., und vom 13.12.2000 - BVerwG 6 C 5.00 -, BVerwGE 112, 263; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14.11.1969 - 1 BvL 24/64 -, BVerfGE 27, 195 ; zuletzt Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 08.06.2011 - 1 BvR 759/08 u.a. -, juris ; Senatsbeschluss vom 20.05.2016 - 9 S 303/16 -, juris).

    Ausschlaggebend für die Beurteilung der Gleichwertigkeit ist demgemäß die zu erreichende gleichwertige Qualifikation bei Abschluss des schulischen Bildungsganges (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2000, a.a.O.; BVerfG, Beschluss vom 08.06.2011, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 20.05.2016, a.a.O.).

    Danach kommt es darauf an, ob die von der Ersatzschule vermittelten fachlichen Kenntnisse und die Allgemeinbildung dem nach geltendem Recht vorgeschriebenen Standard öffentlicher Schulen entsprechen (grundlegend BVerwG, Urteil vom 19.02.1992 - 6 C 3.91 -, BVerwGE 90, 1 ; ferner Urteil vom 13.12.2000 - 6 C 5.00 -, BVerwGE 112, 263 , dem folgend BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 08.06.2011 - 1 BvR 759/08 u.a. -, juris ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 3 M 248/17

    Erteilung einer Unterrichtsgenehmigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.01.2019 - 9 S 2549/18
    Diesen - schon nach dem Wortlaut des Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG ("öffentliche Schulen") vorgegebenen - Bezugspunkt der Gleichwertigkeitsprüfung (vgl. hierzu auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.10.2017 - 3 M 248/17 -, juris ) hat das Verwaltungsgericht seiner Prüfung auch ersichtlich zugrunde gelegt.

    c) Soweit der Antragsteller - ohne dies rechtlich zu vertiefen - weiter darauf verweist, dass auch an öffentlichen Schulen unstreitig fachfremder Unterricht stattfinde, weil auch insoweit Lehrermangel bestehe, führt dies nicht zu einer Verschiebung des genannten Maßstabs unter Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG oder auf eine unzulässige Ungleichbehandlung öffentlicher und privater Schulen unter Art. 3 Abs. 1 GG, weil fachfremder Unterricht an öffentlichen Schulen nach dem unwidersprochen gebliebenen Vortrag des Antragsgegners lediglich ausnahmsweise (etwa in Vertretungsfällen oder in Mangelfächern) erfolgt (vgl. entsprechend zur Situation in anderen Bundesländern OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.10.2017 - 3 M 248/17 -, juris ; VG Berlin, Urteil vom 11.11.2010 - 3 A 1098.08 -, juris ), durch die jeweiligen Fachschaften fachlich begleitet wird und nicht strukturell angelegt ist, wie es im Fall der vom Antragsteller betriebenen Schulen angesichts des Fehlens hinreichend qualifizierten Personals für eine Vielzahl zu unterrichtender Fächer der Fall ist (dazu sogleich).

  • BVerwG, 30.01.2013 - 6 C 6.12

    Privatschulfreiheit; Ersatzschulbegriff; Erziehungsziel als Lehrziel im Sinne von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.01.2019 - 9 S 2549/18
    Die Erfüllung weiterer als der in Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG aufgeführten schulbezogenen Genehmigungsvoraussetzungen darf dem privaten Schulträger weder durch das Landesrecht noch durch eine bestimmte Ausgestaltung der schulbehördlichen Genehmigungspraxis abverlangt werden (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 30.01.2013 - 6 C 6.12 -, BVerwGE 145, 333 m.w.N. zur Rspr. auch des BVerfG; Senatsurteil vom 03.05.2018 - 9 S 653/16 -, juris).

    Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG bezweckt nicht, die inhaltliche Einheit des Schulwesens zu sichern, sondern Schüler von Ersatzschulen vor einem ungleichwertigen Schulerfolg bzw. die Allgemeinheit vor unzureichenden Bildungseinrichtungen zu schützen (vgl. BVerwG, Urteile vom 30.01.2013, a.a.O., und vom 13.12.2000 - BVerwG 6 C 5.00 -, BVerwGE 112, 263; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14.11.1969 - 1 BvL 24/64 -, BVerfGE 27, 195 ; zuletzt Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 08.06.2011 - 1 BvR 759/08 u.a. -, juris ; Senatsbeschluss vom 20.05.2016 - 9 S 303/16 -, juris).

  • BVerfG, 07.02.2011 - 1 BvR 188/11

    Anforderungen an Ausbildung der Lehrkräfte bei Genehmigung einer privaten Schule

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.01.2019 - 9 S 2549/18
    Bezogen auf die Lehrziele ist diese Voraussetzung in der Rechtsprechung dahingehend konkretisiert worden, dass insoweit keine Gleichartigkeit mit öffentlichen Schulen, sondern nur eine Gleichwertigkeit verlangt wird (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 09.03.1994 - 1 BvR 682, 712/88 -, BVerfGE 90, 107 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 07.02.2011 - 1 BvR 188/11 -, juris ).

    Auch hinsichtlich der im vorliegenden Fall im Streit stehenden Qualifikation ("wissenschaftliche Ausbildung") der Lehrkräfte der Privatschule verlangt Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG nicht eine Gleichartigkeit mit öffentlichen Schulen, sondern nur eine Gleichwertigkeit (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 07.02.2011 - 1 BvR 188/11 -, juris ; nach Rux, Schulrecht, 6. Aufl. 2018 findet das Recht der Privatschule auf grundsätzliche freie Entscheidung über die Einstellung des pädagogischen Personals dort seine Grenze, wo durch die Verwendung ungeeigneter Lehrkräfte das Leistungsniveau unter das Niveau öffentlicher Schulen gleichen Typs sinkt).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2007 - 9 S 1673/06

    Baden-Württemberg - Genehmigungsfreiheit des Einsatzes eines Lehrers an einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.01.2019 - 9 S 2549/18
    Auch der einzelne Lehrer bedarf einer solchen Genehmigung vor Beginn seiner Tätigkeit an der Ersatzschule nicht (vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 14.03.2007 - 9 S 1673/06 -, juris m.w.N.; vgl. auch das Senatsurteil vom 17.10.2012 - 9 S 1200/11 -, juris ).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2012 - 9 S 1200/11

    Untersagung der Unterrichtstätigkeit eines Privatschullehrers wegen fachlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.01.2019 - 9 S 2549/18
    Auch der einzelne Lehrer bedarf einer solchen Genehmigung vor Beginn seiner Tätigkeit an der Ersatzschule nicht (vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 14.03.2007 - 9 S 1673/06 -, juris m.w.N.; vgl. auch das Senatsurteil vom 17.10.2012 - 9 S 1200/11 -, juris ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.1992 - 19 A 3019/91

    Wissenschaftliche Ausbildung; Kenntnisse; Fähigkeiten; Öffentliche Schule;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.01.2019 - 9 S 2549/18
    Durch die Zulassung einer Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen durch den anderweitigen Nachweis der fachwissenschaftlichen Ausbildung wird das den privaten Schulen nach Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG zuzubilligende Interesse, bei der Auswahl ihrer Lehrkräfte auch Personen berücksichtigen zu können, die eine von der Ausbildung der Lehrer im öffentlichen Schulwesen abweichende Ausbildung erfahren haben, in ausreichendem Maße gewahrt (vgl. zum Vorstehenden mit umfangreichen Nachweisen OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.04.1992 - 19 A 3019/91 -, juris zum entsprechenden nordrhein-westfälischem Landesrecht; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 13.04.1988 - 7 B 135.87 -, NVwZ-RR 1988, 21 sowie die genannte Rspr. des BVerwG und BVerfG zur Parallelfrage bei den Lehrzielen).
  • VG Stuttgart, 26.07.2007 - 10 K 146/05

    Befreiung von der Erfüllung der Schulpflicht an einer öffentlichen Schule aus

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.01.2019 - 9 S 2549/18
    Der Wortlaut dieser Vorschrift ermöglicht aber einen "nachlaufenden" Nachweis gleichwertiger Ausbildung allein in Bezug auf die "pädagogische Eignung", mithin nicht bezüglich der (fach-)wissenschaftlichen Ausbildung, die in jedem Fall bereits vor Aufnahme der Unterrichtstätigkeit nachgewiesen sein muss (vgl. hierzu Gayer, in: Ebert, Schulrecht Baden-Württemberg - Kommentar, 2. Aufl. 2017, § 5 PSchG ; sowie VG Stuttgart, Urteil vom 26.07.2007 - 10 K 146/05 -, juris ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.1992 - 19 A 1337/91

    Zuständigkeit; Kultusminister; Anforderung an Ausbildung der Lehrkräfte;

  • BVerwG, 13.04.1988 - 7 B 135.87

    Schulwesen - Privatschule - Ersatzschuldienst - Lehrkraft -

  • VG Koblenz, 05.10.2017 - 4 K 183/17

    Auch Lehrer an einer Privatschule müssen ihre wissenschaftlichen Fähigkeiten

  • VG Berlin, 11.11.2010 - 3 A 1098.08

    Unterrichtsgenehmigung für Lehrkräfte an Freien Schulen

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2019 - 9 S 2547/18

    Wangen - Freie Schule Allgäu: Widerruf der Genehmigungen zu Recht erfolgt

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2019 - 9 S 2548/18

    Wangen - Freie Schule Allgäu: Widerruf der Genehmigungen zu Recht erfolgt

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

  • BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 3.91

    Schulwesen - Bekenntnisschulen Definition - Private Ersatzschule -

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2018 - 9 S 653/16

    Ersatzschule ohne Religionsunterricht

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2014 - 9 S 897/14

    Durchsetzung der Schulpflicht

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 - 1 S 2554/11

    Aufhebung einer Vollziehungsanordnung durch das Gericht wegen unzureichender

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 10 S 731/12

    Sofortvollzug atomrechtlicher Stilllegungs- und Abbauverfügung; Kernkraftwerk

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.1994 - 10 S 1767/94

    Wiedereinsetzung - Sorgfaltspflichten des Prozeßbevollmächtigten; Antragsgegner

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2014 - 16 B 1195/14

    Fehlende Kraftfahreignung aufgrund des Konsums harter Drogen

  • VG Freiburg, 01.12.2023 - 2 K 2273/22

    Widerruf der Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Grundschule als

    Diese Verpflichtung knüpft an die entsprechenden Nachweispflichten beim erstmaligen Genehmigungsantrag nach Ziffer 8 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 VVPSchG an und dient ersichtlich der - in anderen Bundesländern mit der Verpflichtung zur Einholung einer Unterrichtsgenehmigung schon im Vorfeld verfolgten - Zielsetzung, die Schulaufsichtsbehörde in die Lage zu versetzen, vor der Unterrichtsaufnahme jeder Lehrkraft "im Einzelfall" (vgl. Ziffer 6 Abs. 1 VVPSchG) zu prüfen, ob diese die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 PSchG im Hinblick auf die wissenschaftliche Ausbildung bzw. pädagogische Eignung bezüglich der jeweils unterrichteten Fächer erfüllt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.01.2019 - 9 S 2549/18 - juris Rn. 14 und 20).

    X (vgl. Gayer, in: Ebert, Schulrecht Baden-Württemberg, 2. Aufl. 2017, § 5 PSchG Rn. 7; so wohl auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.01.2019, a.a.O., Rn. 20).

    Kommt der Schulträger seinen Pflichten nach Ziffer 10 Abs. 1 Nr. 2, Ziffer 8 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 VVPSchG nicht nach, so geht dies im Hinblick auf das Fortbestehen der Genehmigungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 a), Abs. 3 PSchG zu seinen Lasten (vgl. hierzu und zum Folgenden VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.01.2019, a.a.O., Rn. 21).

    Es obliegt mithin zunächst dem Schulträger, die Aufsichtsbehörde in Erfüllung der Anzeigepflichten nach Ziffern 8 und 10 VVPSchG durch Mitteilung der entsprechenden Anknüpfungstatsachen in die Lage zu versetzen, die Beurteilung der Gleichwertigkeit hinsichtlich pädagogischer Eignung und (fach-)wissenschaftlicher Ausbildung hinsichtlich der von den neu eingestellten Lehrkräften jeweils unterrichteten Schulfächer vorzunehmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.01.2019, a.a.O., Rn. 21).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2023 - 19 D 269/21

    Privatschulgewährleistung; Ersatzschule; eigener Art; Lehrer;

    BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2013 - 6 C 6.12 -, BVerwGE 145, 333, juris, Rn. 27, 33; für die Gleichwertigkeit der wissenschaftlichen Ausbildung der Lehrkräfte ebenfalls bezweifelt, aber offengelassen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18. Januar 2019 - 9 S 2549/18 -, juris, Rn. 17; verneinend Pieroth, Zulässige Eignungsanforderungen bei der Genehmigung von Lehrern an Ersatzschulen, NWVBl. 1993, 201 (204 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2019 - 9 S 2547/18

    Wangen - Freie Schule Allgäu: Widerruf der Genehmigungen zu Recht erfolgt

    Die Beschlüsse sind unanfechtbar (9 S 2547/18, 9 S 2548/18, 9 S 2549/18).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2019 - 9 S 2548/18

    Wangen - Freie Schule Allgäu: Widerruf der Genehmigungen zu Recht erfolgt

    Die Beschlüsse sind unanfechtbar (9 S 2547/18, 9 S 2548/18, 9 S 2549/18).
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