Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2007

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   KG, 26.01.2007 - 9 U 251/06   

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https://dejure.org/2007,3891
KG, 26.01.2007 - 9 U 251/06 (https://dejure.org/2007,3891)
KG, Entscheidung vom 26.01.2007 - 9 U 251/06 (https://dejure.org/2007,3891)
KG, Entscheidung vom 26. Januar 2007 - 9 U 251/06 (https://dejure.org/2007,3891)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Telemedicus

    Kein postmortaler Gegendarstellungsanspruch

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Gegendarstellung nur zu Lebzeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen veränderter Umstände aufgrund des Todes des Berechtigten; Erlöschen eines Gegendarstellungsanspruchs durch den Tod des Anspruchsberechtigten; Unvererblichkeit des Gegendarstellungsanspruchs als höchstpersönliches Recht

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 10 Abs. 1 Satz 1 BerlPressG (LPG Berlin)

  • Judicialis

    ZPO § 927; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 847 a.F.; ; BGB § 1922 Abs. 1; ; LPG § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1922 Abs. 1; LPG § 10
    Unvererblichkeit des presserechtlichen Gegendarstellungsanspruches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zu Lebzeiten titulierter Gegendarstellungsanspruch erlischt nach dem Tod des Betroffenen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Vererblichkeit von Rechtspositionen: Abfindungen und Gegendarstellungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1130
  • afp 2007, 137
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.10.1962 - VI ZR 253/61

    Staatskarossen

    Auszug aus KG, 26.01.2007 - 9 U 251/06
    aa) Einer Vererblichkeit steht entgegen, dass es sich bei dem - im allgemeinen Persönlichkeitsrecht wurzelnden (vgl. BVerfG NJW 1983, 1179) - nichtvermögensrechtlichen und daher nicht von § 1922 Absatz 1 BGB erfassten Gegendarstellungsanspruch (vgl. BGH GRUR 1963, 83 = NJW 1963, 151) um ein höchstpersönliches Recht handelt, welches ausschließlich dem Betroffenen zusteht (vgl. Seitz/Schmidt/ Schoener, Der Gegendarstellungsanspruch, 3. Aufl., Rn. 55) und folglich mit dem Tod des Inhabers erlischt (Burkhardt in Wenzel, Das Recht der Wort - und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 11 Rn. 72; Marotzke in Staudinger, BGB, Bearbeitung 2000, § 1922 Rn. 116).

    Das unterscheidet den Gegendarstellungsanspruch maßgeblich von den Ansprüchen, in denen es auf den Wahrheitsgehalt einer verbreiteten Tatsachenäußerung ankommt wie insbesondere den Ansprüchen auf Unterlassung und Widerruf von Tatsachenbehauptungen, die je nach Art der angegriffenen Äußerungen Streitigkeiten vermögensrechtlicher Art bilden können (vgl. BGH GRUR 1963, 83 = NJW 1963, 151) und damit ggf. im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben übergehen können .

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Auszug aus KG, 26.01.2007 - 9 U 251/06
    Diese Auffassung steht in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, nach der die dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht innewohnenden ideellen Bestandteile des Persönlichkeitsrechts (anders als die vermögensrechtlichen) nach dem Tod des Rechtsträgers nicht fortbestehen (vgl. BGH NJW 2000, 2195; Burkhardt a.a.O., Kap. 5 Rn. 116 und Kap. 10 Rn. 48).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus KG, 26.01.2007 - 9 U 251/06
    aa) Einer Vererblichkeit steht entgegen, dass es sich bei dem - im allgemeinen Persönlichkeitsrecht wurzelnden (vgl. BVerfG NJW 1983, 1179) - nichtvermögensrechtlichen und daher nicht von § 1922 Absatz 1 BGB erfassten Gegendarstellungsanspruch (vgl. BGH GRUR 1963, 83 = NJW 1963, 151) um ein höchstpersönliches Recht handelt, welches ausschließlich dem Betroffenen zusteht (vgl. Seitz/Schmidt/ Schoener, Der Gegendarstellungsanspruch, 3. Aufl., Rn. 55) und folglich mit dem Tod des Inhabers erlischt (Burkhardt in Wenzel, Das Recht der Wort - und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 11 Rn. 72; Marotzke in Staudinger, BGB, Bearbeitung 2000, § 1922 Rn. 116).
  • OLG Hamburg, 23.06.1994 - 3 U 108/94

    Äußerungsrechtlicher Schutz eines Verstorbenen gegen grobe Entstellungen seines

    Auszug aus KG, 26.01.2007 - 9 U 251/06
    Daran ändert nichts, dass im Streitfall - anders als in den Fallgestaltungen der vom Landgericht zitierten Entscheidungen (OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 599; Hans OLG Hamburg AfP 1994, 322) - die zwischenzeitlich verstorbene Antragstellerin noch selbst zu ihren Lebzeiten die einstweilige Verfügung auf Veröffentlichung der Gegendarstellung erwirkte und diese der Antragsgegnerin zustellen ließ.
  • OLG Stuttgart, 15.02.1995 - 4 U 216/94
    Auszug aus KG, 26.01.2007 - 9 U 251/06
    Daran ändert nichts, dass im Streitfall - anders als in den Fallgestaltungen der vom Landgericht zitierten Entscheidungen (OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 599; Hans OLG Hamburg AfP 1994, 322) - die zwischenzeitlich verstorbene Antragstellerin noch selbst zu ihren Lebzeiten die einstweilige Verfügung auf Veröffentlichung der Gegendarstellung erwirkte und diese der Antragsgegnerin zustellen ließ.
  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 64/17

    Keine Geldentschädigung für Erbin von Helmut Kohl für Kohl-Protokolle -

    Der Gegendarstellungsanspruch erlischt selbst dann mit dem Tod des Betroffenen, wenn der Anspruch noch zu Lebzeiten tituliert worden ist; nach dem Tod des Betroffenen kann der in Anspruch genommene Verlag die Aufhebung der die Veröffentlichung der Gegendarstellung anordnenden einstweiligen Verfügung verlangen (KG v. 26.01.2007 - 9 U 251/06, AfP 2007, 137; Soehring , in Soehring/Hoene, Presserecht, 5. Aufl. 2013, § 13 Rn. 9; Seitz , Der Gegendarstellungsanspruch, 5. Aufl. 2017, § 4 Rn 22a, § 13 Rn. 26; Schönberger , Postmortaler Persönlichkeitsschutz, 2011, S. 36 f.; Palandt/ Weidlich , BGB, 77. Aufl. 2018, § 1922 Rn. 36. AA nur Brost , AfP 2015, 510, 513).
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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.07.2007 - L 9 U 251/06 (https://dejure.org/2007,116745)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - L 9 U 251/06 (https://dejure.org/2007,116745)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 18/98 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Nachweis - Außendienstmitarbeiter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2007 - L 9 U 251/06
    Gerade die Freiheit zur zeitlichen und inhaltlichen Gestaltung der Erwerbstätigkeit, namentlich der Freiheit, niemandem Rechenschaft und Nachricht geben zu müssen, könne mit dem späteren Nachteil verbunden sein, einen dienstlichen Zusammenhang nur mühsam oder gar nicht rekonstruieren zu können (vgl. BSG, Urteil vom 04. Mai 1999, Az.: B 2 U 18/98 R).

    Insoweit hat das SG zu Recht unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 04. Mai 1999 (Az.: B 2 U 18/98 R) darauf hingewiesen, dass gerade die Freiheit zur zeitlichen und inhaltlichen Gestaltung der Erwerbstätigkeit bei selbstständig Tätigen mit dem Nachteil verbunden ist, dass unter Umständen ein dienstlicher Zusammenhang nur mühsam oder gar nicht rekonstruiert werden kann.

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 25/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Pleuraasbestose -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2007 - L 9 U 251/06
    Letzteres erfordere einen Hergang, der nach der Lebenserfahrung unabhängig von den Umständen des Einzelfalles und dem Willen der handelnden Person auch in einer bestimmten Weise abzulaufen pflege und deshalb auch im zu entscheidenden Fall als maßgeblich unterstellt werden könne (vgl. BSG, Urteil vom 07. September 2004, Az.: B 2 U 25/03).
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