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OLG Hamm, 21.10.1994 - 9 U 85/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausreichende und angemessene Entschädigung hinsichtlich unfallbedingter Verletzungen nach einem Verkehrsunfall; Kopfschmerzen als Unfallfolge i.R.d. haftungsausfüllenden Kausalität
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 02.03.1994 - 2 O 460/92
- OLG Hamm, 21.10.1994 - 9 U 85/94
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.09.1992 - VI ZR 293/91
Maßstab der Kausalitätsprüfung bei Schadensersatz wegen Tötung Dritter
Auszug aus OLG Hamm, 21.10.1994 - 9 U 85/94
Daher ist zur Feststellung dieses Ursachenzusammenhangs keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit im Sinne des § 286 ZPO, sondern nur eine überwiegende (höhere bzw. deutlich höhere) Wahrscheinlichkeit erforderlich und ausreichend (vgl. BGH NJW 1992, 3298 und OLG Hamm NJW-RR 1994, 481, jeweils mit weiteren Nachweisen).
- OLG Naumburg, 30.12.2010 - 10 U 16/10
Rückabwicklung eines Kaufvertrages: Rückgewähr angefallener Umsatzsteuer; Ersatz …
Hier genügt, je nach Lage des Einzelfalls, eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung (vgl. BGH VersR 2000, 372 ff.; BGH VersR 2003, 474 - 476 zitiert nach juris; BGH r + s 2004, 520, 521; BGH VersR 2004, 118 ff. zitiert nach juris; OLG Hamm r + s 2001, 66, 67; OLG Hamm DAR 1995, 74; OLG Karlsruhe r + s 2002, 112; OLG Brandenburg VRS 107, 85, 90; OLG München r + s 2006, 474, 475;… Knerr in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., Kapitel 37, Rdn. 60 m.w.N.). - KG, 15.05.2000 - 12 U 3645/98
Schadensersatz bei unangemessener Erlebnisverarbeitung; Erwerbsschaden eines …
Im Streitfall führt das BerGer., dazu aus, die Beklagten hätten nichts dazu substantiiert vorgetragen, geschweige denn Beweis dafür angetreten, dass die Neurose auch ohne das Unfallereignis aus einem anderen Anlass aufgetreten wäre." Für die Frage, ob eine Neurose, also Körperverletzung, auf den Unfall zurückzuführen ist, gilt § 287 ZPO , da es um die haftungsausfüllende Kausalität geht (BGH, VersR 1970, 924; BGHZ 60, 177, 184; OLG Hamm, NZV 1994, 189 ; DAR 1995, 74, 76; Senatsurteile vom 20. Februar 1997 - 12 U 7183/95 - 29. Mai 1997 - 12 U 7927/95 -). - LG Leipzig, 30.09.2011 - 5 O 4189/06
Verkehrsunfall mit Personenschaden - psychischer Fehlverarbeitung
Vielmehr trägt der Kläger als Geschädigter hinsichtlich der Verursachung die Beweislast, sofern Wirbelsäulenvorschädigungen und Unfallverletzungen gleichermaßen als Ursache in Betracht kommen (OLG Hamm, Entscheidung v. 18.10.1994, Az.: 27 U 101/94 (Juris); ders. Entscheidung v. 21.10.1994, Az.: 9 U 85/94 (Juris)), was hier bereits fraglich ist. - AG Göttingen, 25.02.2000 - 26 C 231/99
Ausgestaltung der haftungsrechtlichen Regulierung eines Verkehrsunfalls; …
Und zwar müsste festgestellt werden, dass zwischen den vorhandenen Beschwerden und dem Unfallereignis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein ursächlicher Zusammenhang besteht (vgl. OLG Hamm DAR 1995, 74 [OLG Hamm 21.10.1994 - 9 U 85/94] ).