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   OLG Saarbrücken, 18.03.2010 - 9 WF 25/10   

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https://dejure.org/2010,14320
OLG Saarbrücken, 18.03.2010 - 9 WF 25/10 (https://dejure.org/2010,14320)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.03.2010 - 9 WF 25/10 (https://dejure.org/2010,14320)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. März 2010 - 9 WF 25/10 (https://dejure.org/2010,14320)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 212 Abs 1 Nr 2 BGB, § 5 Abs 3 S 1 GKG, § 9 Abs 2 Nr 1 GKG, § 66 Abs 2 GKG, § 5 Abs 2 JBeitrO
    Gerichtskostenbeitreibung: Rechtsfolge bei Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlungsaufforderung; Neubeginn der Verjährung bei Nichtbeachtung der normierten Vollstreckungsvoraussetzungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Verjährung des Gerichtskostenanspruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 5 Abs. 1; GKG § 5 Abs. 3
    Beginn der Verjährung des Gerichtskostenanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Brandenburg, 11.08.2021 - 2 Ws 2/21

    Verjährung von Kostenansprüchen der Staatskasse aus einem Strafverfahren

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ergibt sich hierzu aus der Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 18. März 2010 (9 WF 25/10, zit. nach Juris) nichts Abweichendes.
  • FG Hamburg, 21.12.2010 - 3 KO 192/10

    Verjährungsunterbrechung bei unbekanntem Aufenthalt des Schuldners

    Desgleichen setzt die Verjährungsunterbrechung durch Vollstreckungsanträge oder -handlungen bei den - wie hier - nach § 1 Abs. 2 JBeitrO einzuziehenden Gerichtskostenforderungen nicht den nach § 5 JBeitrO vorgesehenen vorherigen Zugang der Zahlungsaufforderung und Mahnung voraus; auch bei einem diesbezüglichen Verstoß bleiben die Verjährungsunterbrechungen durch Vollstreckungsanträge und -handlungen unberührt (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht --OLG-- vom 18. März 2010 9 WF 25/10, Juris m. w. N.).
  • LG Cottbus, 16.11.2020 - 22 KLs 8/07
    Überdies spricht für die Annahme, dass maßgeblich für den Neubeginn der Verjährung die Zahlungserinnerung oder Mahnung bzw. die Vollstreckungsmaßnahme selbst und nicht deren Zugang oder Zustellung an den Kostenschuldner ist, dass gemäß § 5 Abs. 3 S. 3 GKG in Fällen des unbekannten Aufenthalts des Kostenschuldners die Absendung der Zahlungsaufforderung an die letzte bekannte Anschrift des Kostenschuldners ausreichend ist (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 18. März 2010, Az: 9 WF 25/10, zitiert bei juris).

    Ob der Erinnerungsführerin sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen zugestellt wurden, ist für den Neubeginn der Verjährung unerheblich, denn die möglicherweise fehlende Zustellung der Vollstreckungsmaßnahme steht dem Neubeginn der Verjährung nicht entgegen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 18. März 2010, Az: 9 WF 25/10).

  • FG Hamburg, 23.12.2010 - 3 KO 190/10

    Bundesrechtsanwaltsordnung/Abgabenordnung: Mitteilungen an Anwaltskammer über

    Desgleichen setzt die Verjährungsunterbrechung durch Vollstreckungsanträge oder -handlungen bei den - wie hier - nach § 1 Abs. 2 JBeitrO einzuziehenden Gerichtskostenforderungen nicht den nach § 5 JBeitrO vorgesehenen vorherigen Zugang der Zahlungsaufforderung und Mahnung voraus; auch bei einem diesbezüglichen Verstoß bleiben die Verjährungsunterbrechungen durch Vollstreckungsanträge und -handlungen unberührt (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht --OLG-- vom 18. März 2010 9 WF 25/10, Juris m. w. N.).
  • FG Hamburg, 18.12.2010 - 3 KO 193/10

    Bürgerliches Gesetzbuch/Gerichtskostengesetz: Verjährungsunterbrechung und

    Desgleichen setzt die Verjährungsunterbrechung durch Vollstreckungsanträge oder -handlungen bei den - wie hier - nach § 1 Abs. 2 JBeitrO einzuziehenden Gerichtskostenforderungen nicht den nach § 5 JBeitrO vorgesehenen vorherigen Zugang der Zahlungsaufforderung und Mahnung voraus; auch bei einem diesbezüglichen Verstoß bleiben die Verjährungsunterbrechungen durch Vollstreckungsanträge und -handlungen unberührt (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht --OLG-- vom 18. März 2010 9 WF 25/10, Juris m. w. N.).
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