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   BAG, 15.03.2006 - 9 AZN 885/05   

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https://dejure.org/2006,3432
BAG, 15.03.2006 - 9 AZN 885/05 (https://dejure.org/2006,3432)
BAG, Entscheidung vom 15.03.2006 - 9 AZN 885/05 (https://dejure.org/2006,3432)
BAG, Entscheidung vom 15. März 2006 - 9 AZN 885/05 (https://dejure.org/2006,3432)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72b Abs. 1 S. 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG); Absehen von der Niederlegung des Tatbestandes und wegen des Verzichts der Parteien auch von der Fertigung der Entscheidungsgründe; Ausschluss der Nichtzulassungsbeschwerde wegen ...

  • Judicialis

    ArbGG § 69 Abs. 4; ; ArbGG § 72a; ; ArbGG § 72b; ; ZPO § 313a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 69 Abs. 4 § 72a § 72b; ZPO § 313a Abs. 1
    Keine Nichtzulassungsbeschwerde bei Rechtsmittelverzicht - Nichtzulassungsbeschwerde bei Verzicht auf Entscheidungsgründe - keine erweiterte Prüfkompetenz des Beschwerdegerichts bei Fehlen schriftlicher Urteilsgründe - Geltendmachung der Versagung rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Der Verzicht auf Entscheidungsgründe beinhaltet keinen eine Nichtzulassungsbeschwerde ausschließenden Rechtsmittelverzicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1995
  • NZA 2006, 876
  • DB 2006, 1328
  • AnwBl 2006, 178
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03

    Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 15.03.2006 - 9 AZN 885/05
    An ihrem Willen, das Urteil unwiderruflich als endgültig hinzunehmen, darf kein Zweifel bestehen (vgl. Senat 16. März 2004 - 9 AZR 323/03 - BAGE 110, 45).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.08.2005 - 7 Sa 15/05
    Auszug aus BAG, 15.03.2006 - 9 AZN 885/05
    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 12. August 2005 - 7 Sa 15/05 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 14.02.1991 - 1 BvR 141/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründugspflicht gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 15.03.2006 - 9 AZN 885/05
    Der Zulassungsgrund muss tatsächlich bestehen (zu den Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil bei Verzicht auf Entscheidungsgründe: BVerfG 14. Februar 1991 - 1 BvR 141/91 -).
  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 589/19

    Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung - elektronisches Dokument -

    Ob § 72b ArbGG solche Fälle überhaupt erfasst, ist umstritten (vgl. dafür: GK-ArbGG/Mikosch Stand September 2019 § 72b Rn. 15 ff. mit Differenzierung für verschiedene Konstellationen; BeckOK ArbR/Klose Stand 1. September 2019 ArbGG § 72b Rn. 9; ebenso zur parallelen Bestimmung für das Beschlussverfahren ErfK/Koch 19. Aufl. ArbGG § 92b Rn. 1; ablehnend: ua. BAG 20. Dezember 2006 - 5 AZB 35/06 - Rn. 4 ff., BAGE 120, 358; GMP/Müller-Glöge 9. Aufl. § 72b Rn. 23; Schwab/Weth/Ulrich 5. Aufl. ArbGG § 72b Rn. 15; HWK/Treber 8. Aufl. ArbGG § 72b Rn. 6; GWBG/Benecke ArbGG 8. Aufl. § 72b Rn. 8; Düwell/Lipke/Düwell 5. Aufl. § 72b Rn. 3; dahingehend ist ggf. auch BAG 15. März 2006 - 9 AZN 885/05 - Rn. 11 zu verstehen) .
  • BAG, 28.02.2008 - 3 AZB 56/07

    Rechtsbehelf vor Entscheidungszustellung - formelle Rechtskraft

    Ein derartiger Rechtsmittelverzicht hat auch Wirkung für die Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 15. März 2006 - 9 AZN 885/05 - AP ArbGG 1979 § 69 Nr. 5 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 107, zu II 2 a der Gründe); erst recht kann eine Partei unmittelbar auf die Einlegung des Rechtsbehelfs der Nichtzulassungsbeschwerde verzichten.
  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZN 753/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Auslegung von Prozesserklärung

    a) Allerdings dient das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren dazu, die Überprüfung der anzufechtenden Entscheidung im Revisionsverfahren zu ermöglichen (BAG 15. März 2006 - 9 AZN 885/05 - Rn. 13, AP ArbGG 1979 § 69 Nr. 5 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 107).
  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZN 404/09

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen LAG-Entscheidung nach Zurückverweisung

    Das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren dient dazu, die anzufechtende Entscheidung revisionsrechtlich überprüfen zu lassen (BAG 15. März 2006 - 9 AZN 885/05 - zu II 2 a der Gründe, AP ArbGG 1979 § 69 Nr. 5 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 107).
  • BAG, 02.11.2006 - 4 AZN 716/06

    Rechtsbehelf bei verspäteter Absetzung eines Berufungsurteils ohne

    Liegen die Voraussetzungen für eine sofortige Beschwerde nach § 72b ArbGG vor, ist dies der einzige Rechtsbehelf, der gegen ein verspätet abgesetztes Urteil des Landesarbeitsgerichts statthaft ist, in dem die Revision nicht zugelassen worden ist (BAG 15. März 2006 - 9 AZN 885/05 - EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 107; GK-ArbGG/Mikosch Stand September 2006 § 72b Rn. 2, 4).
  • BAG, 24.02.2015 - 5 AZN 1007/14

    Rechtsbehelf bei verspäteter Absetzung des Berufungsurteils

    Liegen die Voraussetzungen für eine sofortige Beschwerde nach § 72b ArbGG vor, ist dies der einzige Rechtsbehelf, der gegen ein verspätet abgesetztes Urteil des Landesarbeitsgerichts, in dem die Revision nicht zugelassen worden ist, statthaft ist (BAG 15. März 2006 - 9 AZN 885/05 - Rn. 11; 2. November 2006 - 4 AZN 716/06 - Rn. 4, BAGE 120, 69) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.07.2009 - 1 Ta 141/09

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im Kündigungsschutzverfahren

    Insbesondere darf an dem Willen des Erklärenden, die Entscheidung unwiderruflich als endgültig hinzunehmen, kein Zweifel bestehen (vgl. BAG, Beschluss vom 15.03.2006 - 9 AZN 885/05, NJW 2006, 1995 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2007 - 1 Ta 203/07

    Gegenstandswertbeschwerde - Rechtsmittelverzicht

    Insbesondere darf an dem Willen des Erklärenden, die Entscheidung unwiderruflich als endgültig hinzunehmen, kein Zweifel bestehen (vgl. BAG, Beschluss vom 15.03.2006 - 9 AZN 885/05 - NJW 2006, 1995 ff.).
  • VG Köln, 23.09.2010 - 26 K 3733/09

    Zustimmung des Integrationsamtes zu einer betriebsbedingten Kündigung - räumliche

    So liegt der Fall hier: Der Kläger hatte bis zum Ablauf der Klagefrist in diesem verwaltungsgerichtlichen Verfahren am Montag, dem 15. Juni 2009, seit der Verkündung des Urteils des Landesarbeitsgerichts über einen Monat Zeit, selbst auf die Nichtzulassungsbeschwerde zu verzichten und von der Beigeladenen eine Erklärung über einen Verzicht auf die Nichtzulassungsbeschwerde einzuholen, so dass eine etwa doch noch erhobene Nichtzulassungsbeschwerde auf seine Einrede als unzulässig zu verwerfen gewesen wäre, vgl. BAG, Beschluss vom 28. Februar 2008, a.a.O.; dass., Urteil vom 16. März 2004 - 9 AZR 323/03 -, JURIS, Rdnr. 54; dass., Beschluss vom 15. März 2006 - 9 AZN 885/05 -, JURIS, Rdnr. 13; zur Verzichtswirkung auch: Blanke in Sodan/Ziekow, Vorb.
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