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   BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04   

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BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04 (https://dejure.org/2005,2371)
BAG, Entscheidung vom 10.05.2005 - 9 AZR 253/04 (https://dejure.org/2005,2371)
BAG, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - 9 AZR 253/04 (https://dejure.org/2005,2371)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Abgeltung von Urlaubstagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Erhalt einer außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung bestehenden Versorgung durch den Arbeitgeber oder durch eine Versorgungseinrichtung; Anwendung der gesetzlichen Abgeltungsregelung für ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BUrlG § 7 Abs. 4; ; ZPO § 551 Abs. 3; ; MTArb § 53 Abs. 1; ; MTArb § 54 Abs. 1; ; MTArb § 62

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltung; Erwerbsminderung; Arbeitsunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 112 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 587/03

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsminderung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04
    Eine solche Abweichung muss sich deutlich aus dem Tarifvertrag ablesen lassen (st. Rspr., vgl. BAG 7. September 2004 - 9 AZR 587/03 - EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 mwN).

    Die Tarifvertragsparteien haben damit zu erkennen gegeben, dass Urlaub dann nicht abzugelten ist, wenn das Arbeitsverhältnis infolge der Bewilligung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit endet und der Arbeiter über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Urlaubsanspruch verfallen würde, arbeitsunfähig ist (so zum gleichlautenden § 51 Abs. 1 BAT: BAG 7. September 2004 - 9 AZR 587/03 - EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12).

    Auch kann den Tarifvertragsparteien nicht unterstellt werden, sie seien bei der Formulierung der Urlaubsabgeltungstatbestände des § 54 Abs. 1 Unterabs. 1 MTArb davon ausgegangen, ein erwerbsgeminderter Arbeitnehmer sei regelmäßig arbeitsunfähig (Senat 7. September 2004 - 9 AZR 587/03 - EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 zum entsprechenden § 51 Abs. 1 BAT).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2004 - 7 Sa 1227/03

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. Februar 2004 - 7 Sa 1227/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87

    Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers wegen DKP-Zugehörigkeit -

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04
    Nach § 551 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a ZPO muss der Revisionsführer zu jedem einzelnen Anspruch darlegen, warum er die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts für falsch hält (BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - BAGE 62, 256).
  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 140/87

    Urlaubsanspruch generell auf das nächste Kalenderjahr übertragbar

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04
    Könnte ein Arbeitnehmer trotz seiner Arbeitsunfähigkeit bis zum Ablauf des Übertragungszeitraumes andere Arbeiten als bisher verrichten, muss der Arbeitgeber einen offenen Urlaubsanspruch nur dann abgelten, wenn er bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses verpflichtet gewesen wäre, die dem Arbeitnehmer möglichen Tätigkeiten als vertragsgemäß anzunehmen (Senat 24. Juni 2003 - 9 AZR 423/02 - BAGE 106, 361; BAG 24. November 1987 - 8 AZR 140/87 - BAGE 56, 340).
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 423/02

    Urlaubsanspruch - Seedienstuntauglichkeit eines Kapitäns

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04
    Könnte ein Arbeitnehmer trotz seiner Arbeitsunfähigkeit bis zum Ablauf des Übertragungszeitraumes andere Arbeiten als bisher verrichten, muss der Arbeitgeber einen offenen Urlaubsanspruch nur dann abgelten, wenn er bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses verpflichtet gewesen wäre, die dem Arbeitnehmer möglichen Tätigkeiten als vertragsgemäß anzunehmen (Senat 24. Juni 2003 - 9 AZR 423/02 - BAGE 106, 361; BAG 24. November 1987 - 8 AZR 140/87 - BAGE 56, 340).
  • BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 366/02

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04
    Wie dieser erlischt er auf Grund seiner Befristung spätestens mit dem Ende des Übertragungszeitraumes, wenn der Freistellungsanspruch bis dahin bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis - zB wegen Arbeitsunfähigkeit - nicht hätte erfüllt werden können (BAG 27. Mai 2003 - 9 AZR 366/02 - EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 9).
  • BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90

    Vertragsauslegung durch das Revisionsgericht - Erfüllung eines Urlaubsanspruchs,

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04
    Für die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruches trägt der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast (BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 89/90 - BAGE 67, 279).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Der Senat ist bislang davon ausgegangen, dass der Abgeltungsanspruch mit Ausnahme der Beendigung des Arbeitsverhältnisses an dieselben Voraussetzungen gebunden ist wie der Urlaubsanspruch selbst (vgl. nur 21. Juni 2005 - 9 AZR 200/04 - zu II 1 a der Gründe, AP InsO § 55 Nr. 11 = EzA BUrlG § 7 Nr. 114; 10. Mai 2005 - 9 AZR 253/04 - zu III 2 a der Gründe, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 13; grundlegend BAG 13. Mai 1982 - 6 AZR 360/80 - zu II 4 b bis e der Gründe, BAGE 39, 53).
  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Die Begriffe der Arbeitsunfähigkeit und der verminderten Erwerbsfähigkeit iSv. § 59 MTAng-BfA decken sich nicht (vgl. zu ähnlichen Tarifbestimmungen Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 253/04 - zu III 2 b der Gründe, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 13; 7. September 2004 - 9 AZR 587/03 - zu I 2 b bb der Gründe, aaO).
  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10

    Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeits-unfähig

    Sofern kein Übertragungsgrund nach § 7 Abs. 3 BUrlG gegeben ist, verfällt der am Ende des Urlaubsjahres nicht genommene Urlaub (vgl. BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 200/04 - zu II 1 a der Gründe, AP InsO § 55 Nr. 11 = EzA BUrlG § 7 Nr. 114 ; 10. Mai 2005 - 9 AZR 253/04 - zu III 2 a der Gründe, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 13 ; 20. Juni 2000 - 9 AZR 405/99 - zu II 2 b cc der Gründe, BAGE 95, 104) .
  • LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06

    Anwendung von EU-Recht auf das Bundesurlaubsgesetz

    Die gegenläufige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung ähnlicher Tarifklauseln z.B. BAG 10.05.2005 - 9 AZR 253/04 - Juris Rn. 26 ff., 07.09.2004 - 9 AZR 587/03 - Juris Rn. 18; in diesem Sinn auch BAG 28.04.1998 - 9 AZR 314/97 - Rn 34, [Rn. 30] basiert auf der These, dass mangels Anhaltspunkte für einen abweichenden Normsetzungswillen der Tarifvertragsparteien der tarifliche Anspruch der Abgeltungsregelung des § 7 Abs. 4 BUrlG folge und wie der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch aufgrund Befristung spätestens mit dem Ende des Übertragungszeitraumes erlösche, wenn der Arbeitnehmer über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Urlaubsanspruch verfallen würde, arbeitsunfähig sei.
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09

    Urlaub und Urlaubsabgeltung

    Mit Ausnahme der Beendigung des Arbeitsverhältnisses war dieser Anspruch an dieselben Voraussetzungen gebunden wie der Urlaubsanspruch selbst (vgl. nur Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 200/04 - zu II 1 a der Gründe, AP InsO § 55 Nr. 11 = EzA BUrlG § 7 Nr. 114; 10. Mai 2005 - 9 AZR 253/04 - zu III 2 a der Gründe, EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 13; grundlegend BAG 13. Mai 1982 - 6 AZR 360/80 - zu II 4 b bis e der Gründe, BAGE 39, 53).
  • LAG Düsseldorf, 02.08.2006 - 12 Sa 486/06

    Urlaubsabgeltungsanspruch und EG-Arbeitszeitrichtlinie

    Die gegenläufige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung ähnlicher Tarifklauseln z.B. BAG 10.05.2005 - 9 AZR 253/04 - Juris Rn. 26 ff., 07.09.2004 - 9 AZR 587/03 - Juris Rn. 18; in diesem Sinn auch BAG 28.04.1998 - 9 AZR 314/97 - Rn 34, [Rn. 30] basiert auf der These, dass mangels Anhaltspunkte für einen abweichenden Normsetzungswillen der Tarifvertragsparteien der tarifliche Anspruch der Abgeltungsregelung des § 7 Abs. 4 BUrlG folge und wie der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch aufgrund Befristung spätestens mit dem Ende des Übertragungszeitraumes erlösche, wenn der Arbeitnehmer über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Urlaubsanspruch verfallen würde, arbeitsunfähig sei.
  • LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09

    Urlaubsansprüche und Abgeltungsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis

    Nach der früheren Rechtsprechung des BAG (grundlegend BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80 - NJW 1982, 1548, BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04 - NZA 2006, 232; BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04 - NZA-RR 2006, 112) wandelte sich der gesetzliche Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in einen Abgeltungsanspruchs nach § 7 Abs. 4 BUrlG um, wenn der Urlaubsanspruch am Ende des Urlaubsjahres oder - im Fall der Übertragung - am Ende des Übertragungszeitraums nicht erfüllbar gewesen wäre.

    a) Der Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Gewährung von Erholungsurlaub bestand nach der früheren Rechtsprechung des BAG (BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80 - NJW 1982, 1548, BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04 - BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 253/04) nur jeweils während des Urlaubsjahrs sowie bei Vorliegen der Merkmale nach § 7 Abs. 3 S. 2 BUrlG bis zum Ende des Übertragungszeitraums am 31. März des folgenden Jahres.

  • LAG Köln, 29.08.2007 - 7 Sa 673/07

    Urlaubsabgeltung; Überstunden; Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs;

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer durchgehend arbeitsunfähig erkrankt ist (BAG vom 10.5.2005, 9 AZR 253/04, und vom 27.5.2003, 9 AZR 366/02, EzA § 7 BurlG Abgeltung Nr. 9 und Nr. 13; BAG vom 27.5.1997, 9 AZR 337/95, BAGE 86, 30; BAG vom 25.6.1996, 9 AZR 182/95, BAGE 83, 225); denn der Urlaub stellt seinem Wesen nach einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeitsverpflichtung zum Zwecke der Erholung dar.
  • LAG Köln, 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09

    Tariflicher Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen

    Wie dieser erlösche er aufgrund seiner Befristung spätestens mit Ende des Übertragungszeitraums, wenn der Freistellungsanspruch bis dahin bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis - z. B. wegen Arbeitsunfähigkeit - nicht habe erfüllt werden können (BAG, Urteil vom 10.05.2005 - 9 AZR 253/04 - zitiert nach juris, Rn. 25).
  • LAG Bremen, 15.12.2009 - 1 Sa 229/07

    Erlöschen bzw. Abgeltung von Urlaubsansprüche bei Arbeitsunfähigkeit

    Es ist grundsätzlich Sache des Arbeitnehmers, in einem derartigen Fall darzulegen, dass es möglich und dem Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts (§ 106 GewO ) zumutbar gewesen sei, ihm solche Tätigkeiten zuzuweisen (vgl. BAG, Urt. v. 10.05.2005 - 9 AZR 253/04 - ZTR 2006, 204).

    Bisher ist das BAG auch davon ausgegangen, dass bei abweichender - ungünstigerer - Behandlung des tariflichen Urlaubs als des gesetzlichen die Tarifvertragsparteien dies deutlich im Tarifvertrag zum Ausdruck bringen müssten (vgl. BAG Urt. v. 28.04.1998 - 9 AZR 314/97 - AP Nr. 7 zu § 3 BUrlG ; BAG Urt. v. 10.05.2005 - 9 AZR 253/04 - ZTR 2006, 204).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2019 - 5 Sa 348/18

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Arbeitswilligkeit - Urlaub bei

  • LAG Düsseldorf, 25.02.2011 - 9 Sa 258/10

    Urlaubsabgeltung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Erwerbsunfähigkeitsrente,

  • LAG München, 29.07.2010 - 3 Sa 217/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch, Anwendung tarifvertraglicher Ausschlussfristen

  • ArbG Ulm, 20.08.2010 - 1 Ca 74/10

    Urlaubsabgeltung - Masseforderung - Insolvenzeröffnung - langandauernde Krankheit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2008 - 1 Ta 171/08

    Gegenstandswert - Mehrwert eines Vergleichs bei Abweichung von der geltenden

  • ArbG Essen, 28.09.2011 - 6 Ca 1516/11

    Urlaubsabgeltungsanspruch des Arbeitnehmers bei Beendigung des

  • LAG Niedersachsen, 13.08.2010 - 6 Sa 409/10

    Tarifvertraglicher Verfall des Abgeltungsanspruchs für wegen dauernder

  • LAG Hamm, 29.04.2009 - 18 Sa 1594/08

    Urlaubsabgeltung bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit; krankheitsbedingte

  • LAG Köln, 05.11.2010 - 4 Sa 744/10

    Verfall von Urlaubsansprüchen bei Arbeitsunfähigkeit nach langandauernder

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