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   VG Frankfurt/Main, 15.07.2013 - 9 L 2184/13.F   

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https://dejure.org/2013,17741
VG Frankfurt/Main, 15.07.2013 - 9 L 2184/13.F (https://dejure.org/2013,17741)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15.07.2013 - 9 L 2184/13.F (https://dejure.org/2013,17741)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15. Juli 2013 - 9 L 2184/13.F (https://dejure.org/2013,17741)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 15 Abs 1 GRCh, § 50 HessBeamtG
    Hinausschieben der Regelaltersgrenze

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Lehrers auf Weiterbeschäftigung im aktiven Beamtenverhältnis unter Berücksichtigung des Art. 15 Abs. 1 EUGrdCh; Hinausschieben der Regelaltersgrenze bei Lehrern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main verpflichtet das Land Hessen einen Lehrer über die gesetzliche Altersgrenze hinaus zu beschäftigen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Eintritt in den Ruhestand durch Lehrer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersdiskriminierung und das Hinausschieben des Ruhestands

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Hinausgeschobener Eintritt in den Ruhestand durch Lehrer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beschäftigung eines Lehrers über die gesetzliche Altersgrenze hinaus

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Altersdiskriminierung eines hessischen Studienrats

  • haufe.de (Kurzinformation)

    65-jähriger Lehrer muss nicht in Ruhestand

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main verpflichtet das Land Hessen einen Lehrer über die gesetzliche Altersgrenze hinaus zu beschäftigen

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Hessen muss Lehrer über die gesetzliche Altersgrenze hinaus beschäftigen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Frankfurt/Main, 06.08.2009 - 9 L 1887/09

    Vereinbarkeit von beamtenrechtlichen Altersgrenzen mit Europarecht

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.07.2013 - 9 L 2184/13
    Der - zulässige (vgl. VG Frankfurt, B. v. 6.8.2009 - 9 L 1887/09.F - ZBR 2009, 422 - juris Rn. 15 ff.; VG Frankfurt, B. v. 16.5.2013 - 9 L 1393/13.F - S. 6 d. Entscheidungsumdrucks, jeweils zu gleich gelagerten Fällen) - Antrag ist begründet.

    Diese Regelung ist nicht anwendbar, weil sie in Widerspruch zur - hier einschlägigen, höherrangigen und unmittelbar Gültigkeit beanspruchenden (vgl. VG Frankfurt, B. v. 06.08.2009, 9 L 1887/09 - juris Rdn. 36 ff. m.w.N) - RL 2000/78/EG steht.

    Die Regelung des § 50a HBG - sie verleiht hier dem Antragsteller jedenfalls deshalb keinen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren durchsetzbaren selbständigen Anspruch auf Weiterbeschäftigung, weil die auf ihrer Grundlage getroffene Entscheidung des Antragsgegners vom 03.05.2013 unter Beachtung des ihm danach zustehenden weiten Organisationsermessens frei von Rechtsfehlern ist (vgl. zu einem vergleichbaren Fall im Einzelnen VG Frankfurt, B. v. 6.8.2009 - 9 L 1887/09.F - juris Rdn. 29 ff. sowie HessVGH, B. v.28.9.2009 - 1 B 2487/09 - juris Rn. 3) - enthält unter dem Gesichtspunkt der Kohärenz (vgl. hierzu EuGH, a.a.O., Rn. 85) keine hinreichend tragfähigen Ansätze für die Annahme, dass damit dem Ziel der Vermeidung von Altersdiskriminierung wirksam entgegengewirkt werden soll.

    Ungeachtet der Frage, ob und bejahendenfalls unter welchen Maßgaben diese Bestimmung dem Beamten überhaupt ein subjektives Recht einräumen will (vgl. VG Frankfurt, B. v. 6.8.2009, a.a.O. - juris Rn. 29, mit Nachweisen auch zu vergleichbaren Regelungen in anderen Bundesländern), ist ersichtlich, dass mit dieser Regelung jedenfalls nicht der Zweck verfolgt wird, Diskriminierungen wegen des Lebensalters zu verhindern oder deren Folgen abzumildern.

    Anders als beispielsweise der Verlust der Besoldungsansprüche kann aber der Verlust des Amtsführungsrechts durch eine spätere Sachentscheidung nicht mehr ausgeglichen werden (vgl. im Einzelnen VG Frankfurt, B. v. 6.8.2009, a.a.O. - juris Rn. 25 ff.).

  • VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 4663/11

    Diskriminierende Altersgrenze in Hessen für den Ruhestandsübertritt

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.07.2013 - 9 L 2184/13
    Zwar kann seit der Verkündung des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen (Zweites Dienstrechtmodernisierungsgesetz v. 27.5.2013 - 2. DRModG, GVBl. S. 218) ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass diese Ziele auch vom Beklagten verfolgt werden (vgl. zur Problematik der Identifikation gesetzgeberischer Ziele für den davorliegenden Zeitraum VG Frankfurt, U. v. 20.08.2012 - 9 K 4663/11.F - juris Rdn. 57 ff.).

    Nach den im Verfahren 9 K 4663/11.F gewonnenen Erkenntnissen der Kammer liegt es auch nicht nahe, die zur Berufsgruppe der Staatsanwälte getroffenen Feststellungen auf die Berufsgruppe der Lehrer zu übertragen.

    Auf der Grundlage der vom Gericht erbetenen Angaben des Landes Hessen zu den Ruhestandseintritten in der gesamten Landesverwaltung, also ohne Differenzierung nach Berufsgruppen, wurde dort die Feststellung getroffen, dass in den Jahren 2006 bis 2010 bezogen auf die seinerzeitige Regelaltersgrenze in Gestalt der Vollendung des 65. Lebensjahres der Anteil der zuvor freiwillig in den Ruhestand gewechselten Beamtinnen und Beamten 45, 62% beträgt (VG Frankfurt, U. v. 20.8.2012 - 9 K 4663/11 - juris Rn. 28).

    Denn das erkennende Gericht, das die der gesetzgeberischen Entscheidung zugrunde liegenden Tatsachen nach den Regeln des innerstaatlichen Rechts auf ihre Tragfähigkeit zu überprüfen hat (vgl. EuGH, a.a.O., Rn. 82), hat wegen der im Verfahren 9 K 4663/11.F gewonnenen Erkenntnisse über den Anteil von Frühpensionierungen im Bereich der allgemeinen Landesverwaltung, auf die oben bereits hingewiesen worden ist, keine Veranlassung zu der Annahme, den gesetzgeberischen Erwägungen liege gleichsam unausgesprochen eine Tatsachenbasis zugrunde, die eine allgemeine Regelaltersgrenze für die hier in Rede stehende Berufsgruppe der Lehrer als einzigen Weg erscheinen ließe, um das Ziel einer "Arbeitsteilung zwischen den Generationen" (LT-Drs. 18/6558, S. 237) zu erreichen.

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.07.2013 - 9 L 2184/13
    In diesen Fällen darf vorläufiger Rechtsschutz nicht schon mit dem Argument der Vorwegnahme der Hauptsache versagt werden (vgl. BVerfG, B. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - juris Rn. 18; BVerwG, B. v. 9.12.1999 - 6 B 35/99 - juris Rn. 14; st. Rspr.).

    Besonders gewichtige Umstände, die es nach diesen Maßgaben ausnahmsweise gebieten können, eine einstweilige Anordnung gleichwohl zu unterlassen (vgl. BVerfG, B. v. 25.10.1988, a. a. O; BVerwG, B. v. 9.12.1999, a. a. O), liegen hier nicht vor.

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.07.2013 - 9 L 2184/13
    Nach Art. 6 Abs. 1 dieser RL sind Ungleichbehandlungen wegen des Alters - eine solche liegt beim Ruhestandseintritt infolge des Erreichens einer allgemeinen Altersgrenze unstreitig vor (vgl. EuGH, U. v. 21.07.2011 - Rs. C-159/10, C-160/10, - juris Rn. 33; BVerwG, B. v. 21.12.2011 - 2 B 94/11 - juris Rdn. 8) - gerechtfertigt, sofern sie zur Erreichung rechtmäßiger Ziele aus den Bereichen Beschäftigungspolitik und Arbeitsmarkt angemessen und erforderlich sind.
  • VGH Hessen, 28.09.2009 - 1 B 2487/09

    Altersgrenze im Beamtenrecht

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.07.2013 - 9 L 2184/13
    Die Regelung des § 50a HBG - sie verleiht hier dem Antragsteller jedenfalls deshalb keinen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren durchsetzbaren selbständigen Anspruch auf Weiterbeschäftigung, weil die auf ihrer Grundlage getroffene Entscheidung des Antragsgegners vom 03.05.2013 unter Beachtung des ihm danach zustehenden weiten Organisationsermessens frei von Rechtsfehlern ist (vgl. zu einem vergleichbaren Fall im Einzelnen VG Frankfurt, B. v. 6.8.2009 - 9 L 1887/09.F - juris Rdn. 29 ff. sowie HessVGH, B. v.28.9.2009 - 1 B 2487/09 - juris Rn. 3) - enthält unter dem Gesichtspunkt der Kohärenz (vgl. hierzu EuGH, a.a.O., Rn. 85) keine hinreichend tragfähigen Ansätze für die Annahme, dass damit dem Ziel der Vermeidung von Altersdiskriminierung wirksam entgegengewirkt werden soll.
  • BVerwG, 21.12.2011 - 2 B 94.11

    Allgemeine Altersgrenze für das Ausscheiden aus dem aktiven Beamtenverhältnis;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.07.2013 - 9 L 2184/13
    Nach Art. 6 Abs. 1 dieser RL sind Ungleichbehandlungen wegen des Alters - eine solche liegt beim Ruhestandseintritt infolge des Erreichens einer allgemeinen Altersgrenze unstreitig vor (vgl. EuGH, U. v. 21.07.2011 - Rs. C-159/10, C-160/10, - juris Rn. 33; BVerwG, B. v. 21.12.2011 - 2 B 94/11 - juris Rdn. 8) - gerechtfertigt, sofern sie zur Erreichung rechtmäßiger Ziele aus den Bereichen Beschäftigungspolitik und Arbeitsmarkt angemessen und erforderlich sind.
  • BVerwG, 06.12.2011 - 2 B 85.11

    Allgemeine Altersgrenze; Diskriminierung; ausgewogene Altersstruktur

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.07.2013 - 9 L 2184/13
    Auch das BVerwG hat insoweit lediglich festgestellt, dass mit dem Urteil des EuGH vom 21.7.2011 geklärt sei, dass eine allgemeine Altersgrenze mit der Richtlinie 2000/78/EG "vereinbar sein kann" (BVerwG, B. v. 6.12.2011 - 2 B 85/11 - juris Rn. 7), was bedeutet, dass unter anderen Voraussetzungen gegebenenfalls auch andere Folgerungen gezogen werden müssen.
  • VG Frankfurt/Main, 16.05.2013 - 9 L 1393/13

    Verbot der Diskriminierung wegen des Alters nach Gemeinschaftsrecht: Zulässigkeit

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.07.2013 - 9 L 2184/13
    Der - zulässige (vgl. VG Frankfurt, B. v. 6.8.2009 - 9 L 1887/09.F - ZBR 2009, 422 - juris Rn. 15 ff.; VG Frankfurt, B. v. 16.5.2013 - 9 L 1393/13.F - S. 6 d. Entscheidungsumdrucks, jeweils zu gleich gelagerten Fällen) - Antrag ist begründet.
  • VGH Bayern, 18.06.2013 - 7 CE 13.962

    Lässt eine Hochschule einen Studienplatzbewerber in Kenntnis seines

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.07.2013 - 9 L 2184/13
    In der verwaltungsrechtlichen Terminologie würde man hier von einem Ermessensausfall sprechen (vgl. BayVGH, B. v. 18.06.2013 - 7 CE 13.962 - juris, Rn. 19).
  • VG Würzburg, 23.01.2014 - W 1 E 13.1167

    Hinausschieben des Ruhestandseintritts auf Antrag; Gymnasiallehrer

    Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Frankfurt in der Entscheidung vom 15. Juli 2013 (Az. 9 L 2184/13.F) seien nicht überzeugend.

    Das Gericht folgt nicht der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main im Beschluss vom 15. Juli 2013 (VG Frankfurt v. 15.7.2013 - 9 L 2184/13.F - juris, Rn. 13 ff.), wonach der Gesetzgeber eine bereichsspezifische und differenzierte, also mindestens an Berufsgruppen, unter Umständen aber auch an Laufbahnen orientierte Betrachtungsweise vornehmen müsse.

  • VG Düsseldorf, 17.03.2014 - 2 K 7705/13

    Anspruch des Schulleiter eines Städt. Ganztagsgymnasiums auf Hinauszuschieben des

    Dazu verweist er auf das Urteil des VG Frankfurt am Main vom 15. Juli 2013 - 9 L 2184/13.F -.

    Die vom Kläger in das Verfahren eingeführte Entscheidung des VG Frankfurt vom 15. Juli 2013 - 9 L 2184/13.F - setzt sich mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht vertieft auseinander.

  • OVG Saarland, 03.12.2013 - 1 B 452/13

    Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand Altersgrenze Ruhestand einstweilige

    dazu zuletzt ausführlich BVerwG, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 94/11 -, juris Rdnrn. 8 ff.; ferner OVG Koblenz, Urteil vom 13.4.2011 - 2 A 11447/10 -, AS 40, 302; VGH Kassel, Beschluss vom 19.8.2013 - 1 B 1313/13 - juris, und Beschluss des Senats vom 28.4.2011 - 1 B 250/11 -, SKZ 2011, 216 Leitsatz 11; die abweichende Meinung des VG Frankfurt (Main), u.a. Beschluss vom 15.7.2013 - 9 L 2184/13.
  • VG Würzburg, 07.02.2014 - W 1 E 14.38

    Hinausschieben des Ruhestandseintritts auf Antrag; Lehrer an staatlicher

    Das Gericht folgt nicht der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Frankfurt a.M. im Beschluss vom 15. Juli 2013 (VG Frankfurt v. 15.7.2013 - 9 L 2184/13.F - juris, Rn. 13 ff.), wonach der Gesetzgeber eine bereichsspezifische und differenzierte, also mindestens an Berufsgruppen, unter Umständen aber auch an Laufbahnen orientierte Betrachtungsweise vornehmen müsse.
  • VG Köln, 30.10.2013 - 3 L 1108/13

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anspruchs auf Hinausschieben der

    - 9 L 2184/13.F - , die sich allein auf das hessische Recht bezieht, nicht.
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