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   OLG Hamm, 06.09.2016 - I-9 U 118/15   

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https://dejure.org/2016,42463
OLG Hamm, 06.09.2016 - I-9 U 118/15 (https://dejure.org/2016,42463)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.09.2016 - I-9 U 118/15 (https://dejure.org/2016,42463)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. September 2016 - I-9 U 118/15 (https://dejure.org/2016,42463)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten im Verkehrsunfallprozess; Ersatzfähigkeit der Kosten einer Reparaturbestätigung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7
    Sachverständigenkosten

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 Abs. 1
    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten im Verkehrsunfallprozess

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 Abs. 1
    Ersatzfähigkeit der Sachverständigenkosten im Verkehrsunfallprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Saarbrücken, 16.10.2014 - 4 U 145/13

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Überholen einer Kolonne und Linksabbiegen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2016 - 9 U 118/15
    Insgesamt war deshalb die Abweisung der Klage hinsichtlich der Nutzungsausfallentschädigung zu bestätigen (in ähnlichen Fällen ebenso entschieden von OLG Saarbrücken, NJW-RR 2015, 279, dort Rn. 124 ff. bei juris, und OLG Frankfurt, NZV 2010, 525, dort Rn. 3 ff. bei juris).

    Im Übrigen ist die Bestätigung letztlich nichtssagend und namentlich bzgl. der Art und Weise sowie Qualität und Dauer der Reparatur nicht beweiskräftig, so dass sie weder zum Nachweis der reparaturbedingten Ausfalldauer noch zum Nachweis einer ordnungsgemäßen und fachgerechten Reparatur gegenüber evtl. späteren Schädigern geeignet ist (vgl. allgemein zur Nichtersatzfähigkeit der Kosten einer Reparaturbestätigung in solchen Fällen OLG Saarbrücken, NJW-RR 2015, 279, dort Rn. 123 bei juris; OLG Frankfurt, NZV 2010, 525, dort Rn. 7 bei juris; AG Ibbenbüren, NJW-RR 2015, 1439, dort Rn. 4 bei juris und Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 249, Rn. 58; soweit das AG Fulda, NJW 2015, 2743, dort Rn. 11 ff. bei juris, eine Ersatzfähigkeit - allerdings ablehnend kommentiert etwa in der Anmerkung von Wenker in jurisPR-VerkR 24/2015 - bejaht hat, lag dem hinsichtlich der Aussagekraft der Bescheinigung eine andere Fallgestaltung zugrunde).

  • OLG Frankfurt, 18.02.2010 - 10 U 60/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Nutzungsausfallersatz bei fehlendem Nachweis

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2016 - 9 U 118/15
    Insgesamt war deshalb die Abweisung der Klage hinsichtlich der Nutzungsausfallentschädigung zu bestätigen (in ähnlichen Fällen ebenso entschieden von OLG Saarbrücken, NJW-RR 2015, 279, dort Rn. 124 ff. bei juris, und OLG Frankfurt, NZV 2010, 525, dort Rn. 3 ff. bei juris).

    Im Übrigen ist die Bestätigung letztlich nichtssagend und namentlich bzgl. der Art und Weise sowie Qualität und Dauer der Reparatur nicht beweiskräftig, so dass sie weder zum Nachweis der reparaturbedingten Ausfalldauer noch zum Nachweis einer ordnungsgemäßen und fachgerechten Reparatur gegenüber evtl. späteren Schädigern geeignet ist (vgl. allgemein zur Nichtersatzfähigkeit der Kosten einer Reparaturbestätigung in solchen Fällen OLG Saarbrücken, NJW-RR 2015, 279, dort Rn. 123 bei juris; OLG Frankfurt, NZV 2010, 525, dort Rn. 7 bei juris; AG Ibbenbüren, NJW-RR 2015, 1439, dort Rn. 4 bei juris und Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 249, Rn. 58; soweit das AG Fulda, NJW 2015, 2743, dort Rn. 11 ff. bei juris, eine Ersatzfähigkeit - allerdings ablehnend kommentiert etwa in der Anmerkung von Wenker in jurisPR-VerkR 24/2015 - bejaht hat, lag dem hinsichtlich der Aussagekraft der Bescheinigung eine andere Fallgestaltung zugrunde).

  • AG Ibbenbüren, 17.06.2015 - 3 C 91/15

    Ausgleich von Vermögensnachteilen i.R.e. Schadensersatzanspruchs aufgrund eines

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2016 - 9 U 118/15
    Im Übrigen ist die Bestätigung letztlich nichtssagend und namentlich bzgl. der Art und Weise sowie Qualität und Dauer der Reparatur nicht beweiskräftig, so dass sie weder zum Nachweis der reparaturbedingten Ausfalldauer noch zum Nachweis einer ordnungsgemäßen und fachgerechten Reparatur gegenüber evtl. späteren Schädigern geeignet ist (vgl. allgemein zur Nichtersatzfähigkeit der Kosten einer Reparaturbestätigung in solchen Fällen OLG Saarbrücken, NJW-RR 2015, 279, dort Rn. 123 bei juris; OLG Frankfurt, NZV 2010, 525, dort Rn. 7 bei juris; AG Ibbenbüren, NJW-RR 2015, 1439, dort Rn. 4 bei juris und Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 249, Rn. 58; soweit das AG Fulda, NJW 2015, 2743, dort Rn. 11 ff. bei juris, eine Ersatzfähigkeit - allerdings ablehnend kommentiert etwa in der Anmerkung von Wenker in jurisPR-VerkR 24/2015 - bejaht hat, lag dem hinsichtlich der Aussagekraft der Bescheinigung eine andere Fallgestaltung zugrunde).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2016 - 9 U 118/15
    Zu erörtern bleibt die Frage, ob hier das - ausweislich Bl. 11 GA (vom BGH schadensrechtlich gebilligt in NJW 2007, 1450) - nach dem ermittelten Gegenstandswert, also der Höhe des ermittelten Gesamt-Fahrzeugschadens berechnete Grundhonorar etwa deshalb teilweise nicht ersatzfähig ist, weil letztlich im vorliegenden Verfahren nur ein Gesamt-Fahrzeugschaden von netto 8.808,98 EUR = brutto 10.482,69 EUR zzgl.
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2016 - 9 U 118/15
    Es ist ferner auch nicht ersichtlich, dass die vom Schadensgutachter berechneten Kosten hier von vornherein - für die Klägerin erkennbar - erheblich überhöht wären, was gegen eine Ersatzfähigkeit der Höhe nach eingewandt werden könnte (vgl. dazu allgemein nur BGH, NJW 2014, 3151, dort insbes. Rn. 17, und nachfolgend in derselben Sache BGH, DAR 2016, 451, dort insbes. Rn. 11 ff., 13).
  • OLG Köln, 23.02.2012 - 7 U 134/11

    Müssen die Kosten eines ungeeigneten Gutachtens erstattet werden?

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2016 - 9 U 118/15
    Andernfalls trüge der Geschädigte, der ja grundsätzlich einen Sachverständigen zur Schadensfeststellung und Schadensdokumentation einschalten und dessen (nicht evident falsche) fachliche Beurteilung zunächst einmal zugrunde legen darf und im Falle einer dem Grunde nach anteiligen Haftung ohnehin nur entsprechend anteiligen Ersatz der Gutachterkosten verlangen kann, letztlich doch auch noch die mit Fehlern des Schadensgutachters als solchen verbundene Risiken, was in der Rechtsprechung und Literatur - außer bei (hier, wie bereits ausgeführt, nicht in relevantem Umfang anzunehmender) vorwerfbarer Verursachung der Fehleinschätzungen durch den Geschädigten oder bei (hier nicht ersichtlichem) Auswahlverschulden des Geschädigten - zu Recht abgelehnt wird (vgl. dazu etwa OLG Köln, DAR 2012, 638, dort Rn. 3 bei juris, OLG Hamm, NZV 2001, 319, dort Rn. 21 bei juris, sowie Geigel/Knerr, a.a.O., Kap. 3, Rn. 122 und Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 249, Rn. 58, jeweils m. w. Nachw.).
  • AG Fulda, 05.05.2015 - 33 C 3/15

    Zur Ersatzfähigkeit der Kosten für eine vom Sachverständigen ausgestellte

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2016 - 9 U 118/15
    Im Übrigen ist die Bestätigung letztlich nichtssagend und namentlich bzgl. der Art und Weise sowie Qualität und Dauer der Reparatur nicht beweiskräftig, so dass sie weder zum Nachweis der reparaturbedingten Ausfalldauer noch zum Nachweis einer ordnungsgemäßen und fachgerechten Reparatur gegenüber evtl. späteren Schädigern geeignet ist (vgl. allgemein zur Nichtersatzfähigkeit der Kosten einer Reparaturbestätigung in solchen Fällen OLG Saarbrücken, NJW-RR 2015, 279, dort Rn. 123 bei juris; OLG Frankfurt, NZV 2010, 525, dort Rn. 7 bei juris; AG Ibbenbüren, NJW-RR 2015, 1439, dort Rn. 4 bei juris und Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 249, Rn. 58; soweit das AG Fulda, NJW 2015, 2743, dort Rn. 11 ff. bei juris, eine Ersatzfähigkeit - allerdings ablehnend kommentiert etwa in der Anmerkung von Wenker in jurisPR-VerkR 24/2015 - bejaht hat, lag dem hinsichtlich der Aussagekraft der Bescheinigung eine andere Fallgestaltung zugrunde).
  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Auszug aus OLG Hamm, 06.09.2016 - 9 U 118/15
    Es ist ferner auch nicht ersichtlich, dass die vom Schadensgutachter berechneten Kosten hier von vornherein - für die Klägerin erkennbar - erheblich überhöht wären, was gegen eine Ersatzfähigkeit der Höhe nach eingewandt werden könnte (vgl. dazu allgemein nur BGH, NJW 2014, 3151, dort insbes. Rn. 17, und nachfolgend in derselben Sache BGH, DAR 2016, 451, dort insbes. Rn. 11 ff., 13).
  • LG Stuttgart, 26.01.2017 - 5 S 239/16

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit einer

    Nach der Gegenauffassung wird ein Anspruch auf Ersatz der Kosten der Reparaturbestätigung jedoch verneint (vgl. u.a. Urteile OLG Hamm vom 06.09.2015 - 9 U 118/15, OLG Saarbrücken vom 16.04.2014 - 4 U 154/13, OLG München vom 13.09.2013 - 10 U 859/13, OLG Frankfurt vom 18.02.2010 - 10 U 60/09, LG Bielefeld vom 25.02.2003 - 20 S 165/02).
  • AG München, 05.04.2017 - 336 C 20606/16
    Zudem genügt nach herrschender Rechtsprechung für die Zuerkennung eines Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung allein der Nachweis durch eine Reparaturbestätigung eines Sachverständigen, wie sie dem Gericht vorliegt und aus der lediglich hervorgeht, dass das Fahrzeug repariert worden ist, nicht (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 6.9.2016 - I-9 U 118/15; Saarländisches OLG, Urt. v. 16.10.2014 - 4 U 145/13 (zu Vorhaltekosten); OLG München DAR 2014, 30 f.; OLG Frankfurt/M. NZV 2010, 525; LG Düsseldorf SP 2012, 293; AG Nürnberg ZfS 2016, 443; AG Düsseldorf, Urt. v. 29.2.2016 - 41 C 2598/14; AG Eschweiler, Urt. v. 18.3.2016 - 21 C 193/15; AG Bünde SP 2004, 376 f.).
  • LG Hagen, 25.10.2018 - 10 O 234/17

    Hundebissverletzung - Schmerzensgeld bei einer Handgelenksverletzung mit

    Außerdem kann der Kläger als Unkostenpauschale eine Zahlung in Höhe von 25, 00 Euro geltend machen, da nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer die Unkostenpauschale im Rahmen der Abwicklung entsprechender Vorfälle mit 25, 00 Euro als ausreichend bemessen, aber auch erforderlich anzusehen ist (vgl. dazu im Rahmen von Verkehrsunfällen OLG Hamm, Urteil vom 06.09.2016, Az. 9 U 118/15).
  • LG Hagen, 04.03.2022 - 7 S 74/21
    Die Unkostenpausche ist mit 25, 00 EUR zu bemessen (OLG Hamm Urt. v. 6.9.2016 - I-9 U 118/15, BeckRS 2016, 18084 Rn. 6).
  • LG Hagen, 25.02.2022 - 7 S 74/21

    Parkplatzunfall mit einem rückwärts ausparkenden KFZ

    Die Unkostenpausche ist mit 25, 00 EUR zu bemessen (OLG Hamm Urt. v. 6.9.2016 - I-9 U 118/15, BeckRS 2016, 18084 Rn. 6).
  • LG Essen, 31.05.2021 - 4 O 255/18
    Bezüglich der Kostenpauschale ist ein Betrag von 25, 00 EUR angemessen (OLG Hamm, Urt. v. 06.09.2016, Az.: 9 U 118/15 - juris).
  • AG Essen, 24.05.2017 - 10 C 287/16
    Diese Kosten gehören nach überwiegender Auffassung nicht zum erforderlichen Herstellungsaufwand i.S.v. § 249 Abs. 2 BGB (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 06.09.2016, 9 U 118/15).
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