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Rechtsprechung
   BSG, 10.11.1993 - 9/9a RV 32/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4442
BSG, 10.11.1993 - 9/9a RV 32/92 (https://dejure.org/1993,4442)
BSG, Entscheidung vom 10.11.1993 - 9/9a RV 32/92 (https://dejure.org/1993,4442)
BSG, Entscheidung vom 10. November 1993 - 9/9a RV 32/92 (https://dejure.org/1993,4442)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1994, 2040
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.05.1989 - VI ZR 284/88

    Gehaltsfortzahlung - § 616 BGB, § 1 LFZG (§ 1 EntgFG), § 255 BGB, …

    Auszug aus BSG, 10.11.1993 - 9a RV 32/92
    Das ergibt sich für Schadensersatzansprüche, die nicht durch Legalzession nach § 4 des Lohnfortzahlungsgesetzes oder aufgrund tarifvertraglicher Regelung (zB § 38 des Bundes-Angestelltentarifvertrages) auf den Arbeitgeber übergehen, aus dem Rechtsgedanken des § 255 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und als Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag (vgl. BGHZ 107, 325, 329).

    Die Abtretung des Anspruchs auf Versorgungskrankengeld kann der Arbeitgeber erzwingen, indem er das Arbeitsentgelt nach § 273 BGB während der Arbeitsunfähigkeit nur Zug um Zug fortzahlt (vgl. Grunsky, JZ 1989, 800).

  • BSG, 27.01.1987 - 9a RV 11/85

    Abhängigkeit des Erstattungsanspruchs vom antragsbedingten Entstehen des Rechts …

    Auszug aus BSG, 10.11.1993 - 9a RV 32/92
    Der Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung der Lohnfortzahlung setzt eine positive Entscheidung der Versorgungsverwaltung über den Versorgungsanspruch des beschädigten Arbeitnehmers voraus (Bestätigung von BSG vom 27.1.1987 - 9a RV 11/85 = BSGE 61, 149 = SozR 3100 § 16g Nr. 1).

    Der Senat hat entschieden (BSGE 61, 149, 151 f = SozR 3100 § 16g Nr. 1), daß damit nicht nur ausgesagt ist, daß der Erstattungsanspruch erst erfüllt werden darf, wenn über den Leistungsanspruch positiv entschieden worden ist.

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