Rechtsprechung
| BVerwG, 16.02.2012 - 9 A 14.11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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VwGO § 106 Satz 2, § 161 Abs. 2 Satz 1; FStrG § 17 Satz 2 und 3; VwVfG § 74 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3
Straßenplanung; Planfeststellungsbeschluss; Abwägungsgebot; Entscheidungsvorbehalt; Schutzauflage; Sichtschutz; Grundstücksnutzung; konkretes Nutzungskonzept - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
VwGO § 106 Satz 2, § 161 Abs. 2 Satz 1
Abwägungsgebot; Entscheidungsvorbehalt; Grundstücksnutzung; Planfeststellungsbeschluss; Schutzauflage; Sichtschutz; Straßenplanung; konkretes Nutzungskonzept - rechtsinformationen.bund.de
Anspruch auf Schutzvorkehrungen im Planfeststellungsbeschluss unter Vorbehalt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 74 Abs 2 S 2 VwVfG, § 74 Abs 3 VwVfG, § 17 S 2 FStrG, § 17 S 3 FStrG, § 106 S 2 VwGO
Anspruch auf Schutzvorkehrungen im Planfeststellungsbeschluss unter Vorbehalt - Wolters Kluwer
Verpflichtung zum Vorbehalt einer Entscheidung über eventuelle Schutzvorkehrungen bei fehlender Beurteilungsmöglichkeit über die Vereinbarkeit einer Straße mit einer beabsichtigten Bebauung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung zum Vorbehalt einer Entscheidung über eventuelle Schutzvorkehrungen bei fehlender Beurteilungsmöglichkeit über die Vereinbarkeit einer Straße mit einer beabsichtigten Bebauung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Straßenbauvorhaben und die zukünftige Nutzung der Anliegergrundstücke
Verfahrensgang
- BVerwG, 25.01.2012 - 9 A 14.11
- BVerwG, 16.02.2012 - 9 A 14.11
- BVerwG, 11.04.2012 - 9 A 14.11
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 303
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76
Startbahn West
Auszug aus BVerwG, 16.02.2012 - 9 A 14.11
Dem von der Klägerin vor allem geltend gemachten Interesse an der Aufrechterhaltung des nach ihren Angaben bisher durch die vorhandene Mauer vermittelten Sicht- und Durchbrechungsschutzes hätte ggf. durch eine - die Gesamtkonzeption der Planung nicht berührende - Planergänzung Rechnung getragen werden können (vgl. § 17e Abs. 6 Satz 2 FStrG; vgl. Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110 ). - BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 14.10
Planfeststellung; sachliche Zuständigkeit; Einwendung; Einwendungsausschluss; …
Auszug aus BVerwG, 16.02.2012 - 9 A 14.11
Kann erst aufgrund eines noch nicht vorliegenden konkreten Nutzungskonzepts beurteilt werden, ob das Straßenbauvorhaben eine sich objektiv anbietende und nach dem Willen des Eigentümers in absehbarer Zeit zu verwirklichende Grundstücksnutzung (hier: ehemalige Bunkeranlage der Bundeswehr als ziviles "Sicherheitsdepot") unmöglich macht oder wesentlich erschwert, kann die Planfeststellungsbehörde verpflichtet sein, im Planfeststellungsbeschluss eine - nach Vorlage eines Nutzungskonzepts zu treffende - Entscheidung über eventuelle Schutzvorkehrungen (hier: zur Vermeidung vorhabenbedingt eröffneter Einblicke auf das Grundstück) vorzubehalten (§ 17 Satz 2 und 3 FStrG i.V.m. § 74 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 VwVfG; im Anschluss an Urteil vom 14. Juli 2011 - BVerwG 9 A 14.10 - NuR 2012, 52). - BVerwG, 28.01.1999 - 4 A 18.98
Planfeststellung; naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen; Eignung; …
Auszug aus BVerwG, 16.02.2012 - 9 A 14.11
Allerdings bietet sich bei vernünftiger und wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine sicherheitsrelevante Nutzung der Bunkeranlage R. objektiv an (vgl. Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 4 A 18.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 146 S. 5); dementsprechend wurde der Klägerin eine Baugenehmigung zur Nutzung der Anlage als "ziviles Sicherheitsdepot für Lagergüter" erteilt.
- VGH Baden-Württemberg, 24.04.2025 - 6 S 2134/22
Staatsaufsicht über genossenschaftliche Prüfungsverbände
Rn. 12 Weil die Kostenentscheidung in Ziffer 3 des in der Berufungsverhandlung abgeschlossenen Vergleichs in das Ermessen des Gerichts gestellt worden ist, gilt für die Kostenverteilung nicht die subsidiäre Auffangvorschrift des § 160 VwGO; vielmehr hat der Senat eine Billigkeitsentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO zu treffen (…vgl. Olbertz, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Werkstand: 46. EL August 2024, § 160 VwGO Rn. 3;… Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 160 Rn. 6;… Hug, in: Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl. 2023, § 160 Rn. 1; BVerwG, Beschluss vom 16.02.2012 - 9 A 14.11 -, NVwZ-RR 2012, 303 ; BayVGH…, Beschluss vom 04.08.2011 - 20 BV 10.2734, 20 BV 10.2785, 20 BV 10.2786 -, juris Rn. 3). - VGH Baden-Württemberg, 22.04.2026 - 14 S 2024/25
Versehentlicher Widerruf eines bereits zuvor aufgehobenen Bewilligungsbescheides …
Rn. 7 1. a) Nachdem die Beteiligten einen gerichtlichen Vergleich zur vollständigen Erledigung des Rechtsstreits (vgl. § 106 Satz 1 VwGO) geschlossen und die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen in das Ermessen des Gerichts gestellt haben, hat der Senat in entsprechender Anwendung von § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO über die Kostentragung zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.02.2012 - 9 A 14.11 - NVwZ-RR 2012, 303, juris Rn. 1).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 25.01.2012 - 9 A 14.11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Doctrine
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Verfahrensgang
- BVerwG, 25.01.2012 - 9 A 14.11
- BVerwG, 16.02.2012 - 9 A 14.11
- BVerwG, 11.04.2012 - 9 A 14.11
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 14.11.2002 - 4 A 15.02
Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; …
Auszug aus BVerwG, 25.01.2012 - 9 A 14.11
Eine solche Ergänzung unterliegt nicht den Anforderungen des § 73 VwVfG, weil sie nur gegenüber der Klägerin erfolgt; gegenüber allen anderen Betroffenen bleibt der Planfeststellungsbeschluss in seiner ursprünglichen Fassung weiterhin wirksam (vgl. Urteil vom 14. November 2002 - BVerwG 4 A 15.02 - NVwZ 2003, 485 ).
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| BVerwG, 11.04.2012 - 9 A 14.11 |
Volltextveröffentlichung
- Doctrine
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Verfahrensgang
- BVerwG, 25.01.2012 - 9 A 14.11
- BVerwG, 16.02.2012 - 9 A 14.11
- BVerwG, 11.04.2012 - 9 A 14.11
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