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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 27.03.2017 - 9 A 51/17   

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https://dejure.org/2017,10940
VG Braunschweig, 27.03.2017 - 9 A 51/17 (https://dejure.org/2017,10940)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 27.03.2017 - 9 A 51/17 (https://dejure.org/2017,10940)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 27. März 2017 - 9 A 51/17 (https://dejure.org/2017,10940)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (28)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2012 - 3 L 147/12

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Staatsangehörige

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.03.2017 - 9 A 51/17
    Erst für nach dem erfolglosen Abschluss des Erstverfahrens selbst geschaffene Nachfluchtgründe wird ein Missbrauch der Inanspruchnahme des Flüchtlingsschutzes in der Regel vermutet (vgl. § 28 Abs. 2 AsylG;… BVerwG, Urt. v. 18.12.2008 - 10 C 27/07 - juris Rn. 14; vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 18.07.2012 - 3 L 147/12 - juris, Rn. 26).

    Soweit bezogen auf frühere Zeitpunkte auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung angenommen worden ist, dass Asylantragstellern unabhängig von einer Vorverfolgung allein wegen illegaler Ausreise aus Syrien, der Asylantragstellung und Aufenthalts im Ausland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung drohe (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 18.07.2012 - 3 L 147/12 - juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.6.2013 - A 11 S 927/13 -, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 27.01.2014 - 3 A 917/13.Z.A - juris;… vgl. auch U.K. Upper Tribunal, Urt. v. 07.08.2012 - Syria CG UKUT 00426 -), kann dem jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr gefolgt werden.

    Hierzu gehören insbesondere (vgl. exemplarisch etwa OVG S-A, Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 -, juris) die Behandlung von Personen, die bis zum Erlass des generellen Abschiebungsstopps im April 2011 aus der Bundesrepublik Deutschland und anderen europäischen Staaten nach Syrien abgeschoben wurden, die umfassende Beobachtung von syrischen Staatsangehörigen im Ausland durch die verschiedenen syrischen Geheimdienste, die Eskalation der innenpolitischen Situation seit März 2011 und der Umgang der syrischen Behörden mit Personen in Syrien, insbesondere seit Beginn des Jahres 2012, die aus ihrer Sicht verdächtig sind, die Opposition unterstützen.

    Die mit derartigen Befragungen ausweislich zahlreicher bis zum Jahr 2011 dokumentierter Referenzfälle (vgl. beispielsweise OVG S-A, Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 -, und OVG NRW, Urteil vom 14. Februar 2012 - 14 A 2708/10.A -, beide in juris, jeweils m. w. N.) jedenfalls in der Vergangenheit verbunden gewesenen weiteren Risiken einer Verhaftung und/oder von Misshandlungen vom Schweregrad des § 3a AsylG können auch unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen massenhaften Ausreise jedenfalls nicht hinreichend verlässlich ausgeschlossen werden.

    Rn. 44 (bb) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt seinem Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 - zugrunde gelegten Dokumentationen von amnesty international "Menschenrechtskrise in Syrien erfordert Abschiebungsstopp und Aussetzung des Deutsch-Syrischen Rückübernahmeabkommens" vom 14. März 2012 (https://www.amnesty.de/downloads/download-menschenrechtskrise-syrien-erfordertabschiebungsstopp) und des kurdischen Informationsdienstes KURDWATCH (http://www.kurdwatch.org/?cid=1&z=en) betreffend die Festnahme von Rückkehrern in insgesamt 9 Fällen im Zeitraum von Juni 2009 bis zum 13. April 2011.

  • VG Düsseldorf, 24.01.2017 - 17 K 9400/16

    Kein Flüchtlingsstatus für syrische Asylbewerber

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.03.2017 - 9 A 51/17
    Eine derartige Gefahr begründet zwar einen Anspruch auf subsidiären Schutz nach § 4 AsylG, nicht jedoch darauf, als Flüchtling i. S. d. § 3 Abs. 1 AsylG anerkannt zu werden (so auch VG Düsseldorf, Urt. v. 24.01.2017 - 17 K 9400/16.A - juris, Rn. 51).

    Dem syrischen Regime dürfte ebenso wie nichtstaatlichen Akteuren vor Augen stehen, dass in Anbetracht von allein 6, 5 Millionen Binnenflüchtlingen und annähernd 5 Millionen Auslandsflüchtlingen es sich nicht mehrheitlich um zurückkehrende kampfbereite Personen, sondern schlichtweg um Bewegungen von Flüchtlingen im Rahmen eines Bürgerkriegs handeln würde, die wieder in ihre angestammte Heimat und gegebenenfalls zu ihren dort noch verbliebenen restlichen Familienmitgliedern oder Besitztümern zurückkehren wollen (so auch: VG Düsseldorf, Urt. v. 24.1.2017 - 17 K 9400/16.A -, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16

    Schutzstatus syrischer Flüchtlinge

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.03.2017 - 9 A 51/17
    Im Gegenteil erscheint dies lebensfremd, da angesichts von fast 5 Millionen Flüchtlingen auch dem syrischen Staat - wie bereits dargelegt - bekannt ist, dass der Großteil der Ausgereisten das Land nicht als Ausdruck politischer Gegnerschaft zum Regime, sondern aus Angst vor dem Bürgerkrieg verlassen hat (so auch in ständiger Rechtsprechung OVG NRW, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 6. Oktober 2010 - 14 A 1852/16.A - und vom 5. September 2016 - 14 A 1802/16.A - m. w. N., OVG SH, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 -, VG Potsdam, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 6 K 3592/13.A -, und VG Düsseldorf, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 2 K 9062/16-A -, alle in juris).

    Rn. 64 Diesen Ausführungen schließt sich die Kammer nach eigener Prüfung der Erkenntnislage an (vgl. auch OVG Schl.-Holst., Urt. v. 23.11.2016 - 3 LB 17/16 - juris; Bay. VGH, Urt. v. 12.12.2016 - 21 ZB 16.30338 und 21 ZB 16.30364 -, juris; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 06.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, juris; OVG Saarland, Urt. v. 02.02.2017 - 2 A 515/16 - juris; a. A. insbes.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16

    Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.03.2017 - 9 A 51/17
    Wenn nämlich bei quantitativer Betrachtungsweise nur eine geringe mathematische Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung besteht, macht es auch aus der Sicht eines besonnen und vernünftig denkenden Menschen bei der Überlegung, ob er in seinen Heimatstaat zurückkehren kann, einen erheblichen Unterschied, ob er z.B. lediglich eine Gefängnisstrafe von einem Monat oder aber die Todesstrafe riskiert (so auch OVG Rhein.-Pf., Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 - juris, Rn. 34).

    Rn. 33 Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 16. Dezember 2016 (Az.: 1 A 10922/16) zur Rückkehrergefährdung ausgeführt:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 14 A 2316/16

    Kein Flüchtlingsstatus für Syrer

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.03.2017 - 9 A 51/17
    Das Schicksal, aus einer umkämpften Region zu stammen, teilt der Kläger mit einer unüberschaubaren Zahl anderer Bürgerkriegsopfer, ohne dass hinreichende Erkenntnisse für eine politische Verfolgung dieser Gruppe vorlägen (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Urt. v. 21.2.2017 - 14 A 2316/16.A -, juris).

    Die Kammer folgt insoweit dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, das mit Urteil vom 21.2.2017 (- 14 A 2316/16.A -, juris) ausgeführt hat:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2016 - 14 A 1852/16

    Politische Verfolgung von nach Syrien zurückkehrenden syrischen …

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.03.2017 - 9 A 51/17
    Im Gegenteil erscheint dies lebensfremd, da angesichts von fast 5 Millionen Flüchtlingen auch dem syrischen Staat - wie bereits dargelegt - bekannt ist, dass der Großteil der Ausgereisten das Land nicht als Ausdruck politischer Gegnerschaft zum Regime, sondern aus Angst vor dem Bürgerkrieg verlassen hat (so auch in ständiger Rechtsprechung OVG NRW, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 6. Oktober 2010 - 14 A 1852/16.A - und vom 5. September 2016 - 14 A 1802/16.A - m. w. N., OVG SH, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 -, VG Potsdam, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 6 K 3592/13.A -, und VG Düsseldorf, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 2 K 9062/16-A -, alle in juris).

    Rn. 64 Diesen Ausführungen schließt sich die Kammer nach eigener Prüfung der Erkenntnislage an (vgl. auch OVG Schl.-Holst., Urt. v. 23.11.2016 - 3 LB 17/16 - juris; Bay. VGH, Urt. v. 12.12.2016 - 21 ZB 16.30338 und 21 ZB 16.30364 -, juris; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 06.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, juris; OVG Saarland, Urt. v. 02.02.2017 - 2 A 515/16 - juris; a. A. insbes.

  • OVG Saarland, 07.02.2017 - 2 A 515/16

    Keine generelle Flüchtlingsanerkennung für Syrer

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.03.2017 - 9 A 51/17
    Rn. 64 Diesen Ausführungen schließt sich die Kammer nach eigener Prüfung der Erkenntnislage an (…vgl. auch OVG Schl.-Holst., Urt. v. 23.11.2016 - 3 LB 17/16 - juris;… Bay. VGH, Urt. v. 12.12.2016 - 21 ZB 16.30338 und 21 ZB 16.30364 -, juris; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 06.10.2016 - 14 A 1852/16.A -, juris; OVG Saarland, Urt. v. 02.02.2017 - 2 A 515/16 - juris; a. A. insbes.

    Zwar mag es in Einzelfällen auch darum gehen, vorhandene Wahrnehmungen oder Kenntnisse über die Exilopposition "abzuschöpfen", jedoch kann angesichts von Millionen im Ausland lebender syrischer Flüchtlinge nicht davon ausgegangen werden, dass die syrischen Sicherheitsbehörden bei jedem oder auch nur bei einer großen Zahl von Rückkehrern ein derartiges Wissen vermuten (so auch OVG Saarland, Urt. v. 02.02.2017 - 2 A 515/16 - juris, Rn. 30).

  • VG Trier, 07.10.2016 - 1 K 5093/16

    Politische Verfolgung in Syrien - Zuerkennung des Flüchtlingsstatus auch ohne …

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.03.2017 - 9 A 51/17
    Der beachtliche Nachfluchttatbestand ist damit kein Ausnahmetatbestand, sondern ebenso wie der Vorfluchtgrund ein Regelfall des § 3 AsylG (…vgl. auch VG Regensburg, Urt. v. 29.06.2016 - RO 11 K 16.30707 - juris, Rn. 22; VG Trier, Urt. v. 07.10.2016 - 1 K 5093/16.TR - juris, Rn. 23f.).

    Soweit eben aus diesem Umstand gefolgert wird, dass Personen, die illegal aus Syrien ausgereist sind, sich längere Zeit im westlichen Ausland aufgehalten und dort um internationalen Schutz nachgesucht haben, seitens der syrischen Behörden allein schon aufgrund deren lückenhafter Erkenntnislage mit hoher Wahrscheinlichkeit verdachtsunabhängig Befragungen und Inhaftierungen unterzogen würden, um die Motive der Ausreise und etwaigen Verbindungen zu oppositionellen Gruppierungen in Erfahrung zu bringen (VG Trier, Urteil vom 7. Oktober 2016 - 1 K 5093/16.TR -, juris), vermag dies den Senat zumindest nicht von einer beachtlich wahrscheinlich drohenden Gefahr politischer Verfolgung zu überzeugen.

  • BVerfG, 22.11.1996 - 2 BvR 1753/96

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung - Nicht …

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.03.2017 - 9 A 51/17
    Politische Verfolgung kann auch dann vorliegen, wenn der oder die Betroffene lediglich der Gegenseite oder dem persönlichen Umfeld einer anderen Person zugerechnet wird, die ihrerseits Objekt politischer Verfolgung ist (BVerfG, Kammerbeschluss v. 22.11.1996 - 2 BvR 1753/96 - juris, Rn. 5).

    Dies deckt sich mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der politisch Verfolgte weder tatsächlich noch nach der Überzeugung des verfolgenden Staates selbst Träger eines verfolgungsverursachenden Merkmals sein müssen, sondern politische Verfolgung auch dann vorliegen kann, wenn der oder die Betroffene lediglich der Gegenseite oder dem persönlichen Umfeld einer anderen Person zugerechnet wird, die ihrerseits politischer Verfolgung unterliegt (BVerfG, Beschluss vom 22. November 1996 - 2 BvR 1753/96 -, juris).

  • VG Regensburg, 29.06.2016 - RO 11 K 16.30707

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an einen syrischen Staatsangehörigen wegen …

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.03.2017 - 9 A 51/17
    Der beachtliche Nachfluchttatbestand ist damit kein Ausnahmetatbestand, sondern ebenso wie der Vorfluchtgrund ein Regelfall des § 3 AsylG (vgl. auch VG Regensburg, Urt. v. 29.06.2016 - RO 11 K 16.30707 - juris, Rn. 22;… VG Trier, Urt. v. 07.10.2016 - 1 K 5093/16.TR - juris, Rn. 23f.).

    Bereits von daher ist auch die teilweise (VG Regensburg, Urteil vom 29. Juni 2016 - RO 11 K 16.30707 -, und VG Stuttgart, Urteil vom 15. März 2013 - A 7 K 2987/12 -, beide in juris) vertretene Auffassung, dass der syrische Staat Rückkehrer mit hoher Wahrscheinlichkeit einer von außen organisierten und finanzierten Verschwörung gegen das Land zurechnen werde, letztlich nicht mehr als eine bloße Mutmaßung.

  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 ZB 16.30372

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 ZB 16.30338

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

  • VGH Hessen, 27.01.2014 - 3 A 917/13

    Syrien, Zulassungsanträge des Bundesamtes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2012 - 14 A 2708/10

    Bestehen einer Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 2 AufenthG bei Abschiebung eines …

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2013 - A 11 S 927/13

    Betroffenheit von politischer Verfolgung; Generalverdacht gegenüber syrischen …

  • VG Osnabrück, 05.12.2016 - 7 A 35/16

    Familie; Flüchtling; Syrien; Zuerkennung

  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30371

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - 14 A 1802/16

    Klärungsbedürftigkeit der politischen Verfolgung in Syrien bzgl. informatorischer …

  • VG Oldenburg, 18.11.2016 - 2 A 5162/16

    Flüchtlingseigenschaft; Syrien

  • VG Stuttgart, 15.03.2013 - A 7 K 2987/12

    Verfolgung von syrischen Staatsangehörigen, insbesondere von Christen

  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 ZB 16.30364

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

  • VG Düsseldorf, 11.10.2016 - 2 K 9062/16

    Nachweis einer asylrelevanten Verfolgung im Heimatland bei der Abschiebung eines …

  • VG Potsdam, 03.12.2013 - 6 K 3592/13

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im …

  • BVerwG, 18.12.2008 - 10 C 27.07

    Ausnahme; Ausnahmefall; Flüchtlingseigenschaft; Folgeantrag; Folgeverfahren; …

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen …

  • VG Braunschweig, 08.02.2017 - 9 A 246/16

    Asylrecht - Hauptsacheverfahren (Flüchtlingseigenschaft)

  • VG Berlin, 28.01.2020 - 12 K 691.16

    Anspruch eines syrischen Staatsangehörigen auf Zuerkennung der …

    Das Schicksal, aus einer umkämpften Region zu stammen, teilt der Kläger mit einer unüberschaubaren Zahl anderer Bürgerkriegsopfer, ohne dass hinreichende Erkenntnisse für eine politische Verfolgung dieser Gruppe vorlägen (vgl. mit Bezug zur Herkunft aus Daraa VG Braunschweig, Urteil vom 27. März 2017 - 9 A 51/17 - juris, Rn. 71).

    Dabei spricht auch der Umstand, dass (hypothetische) Rückkehrer aus dem Ausland durch die Ausreise gerade zu erkennen gegeben haben, dass sie nicht bereit sind, sich aktiv für eine der Konfliktparteien einzusetzen, eher gegen eine an die Herkunft geknüpfte Zuschreibung einer politischen Haltung von Geflüchteten (VG Braunschweig, Urteil vom 27. März 2017 - 9 A 51/17 - juris, Rn. 71).

  • VG Minden, 24.08.2020 - 1 K 8765/17

    Familienasyl Familienverband minderjähriges lediges Kind Unverzüglichkeit …

    Rn. 44 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Juni 2018 - 14 A 618/18.A - sowie OVG NRW, Urteil vom 18. April 2019 - 14 A 2608/18.A -, jeweils bei juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 24. Januar 2017 - 17 K 9980/16.A -, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 27. März 2017 - 9 A 51/17 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 20. April 2017 - 1 K 2838/16.A -, juris.
  • VG Cottbus, 14.09.2017 - 1 K 1231/16

    Asyl, Abschiebungsschutz nach § 60, Abs. 1 und Abs. 2-7 AufenthG, …

    Hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass auch Rückkehrer aus dem Ausland, die durch ihre Ausreise gerade zu erkennen gegeben haben, dass sie nicht bereit sind, sich aktiv für eine der Konfliktparteien einzusetzen, allein aufgrund ihres Herkunftsorts mit Verfolgungsmaßnahmen nach Wiedereinreise zu rechnen hätten, lassen sich den genannten Erkenntnissen indes nicht entnehmen (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 27. März 2017 - 9 A 51/17 -, juris Rn. 71).
  • VG Berlin, 16.06.2017 - 12 K 483.16

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für eine syrische Staatsangehörige

    Selbst wenn die Rationalitätserwartungen an die syrischen Staatsorgane nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht überzogen werden dürfen, ist anzunehmen, dass auch der syrischen Regierung bewusst ist, dass es sich bei der Mehrheit der Geflüchteten nicht um Oppositionelle, sondern um Bürgerkriegsflüchtlinge handelt (so etwa auch VG Braunschweig, Urteil vom 27. März 2017 - 9 A 51/17 - juris Rn. 32).
  • VG Leipzig, 05.12.2017 - 7 K 2068/16

    Syrien; Klage abgewiesen: Kein Anspruch des minderjährigen Klägers (aus Aleppo) …

    Allerdings ergibt sich aus der Gesamtschau der vorliegenden Erkenntnisquellen keine beachtliche Wahrscheinlichkeit dafür, dass der syrische Staat dem Kläger allein wegen seiner Herkunft aus der lange Zeit umkämpften Stadt Aleppo eine regimefeindliche Haltung zuschreibt und im Zusammen­ hang mit den bei der Rückkehr durch die syrischen Sicherheitskräfte durchgeführten Befragungen etwaige menschenrechtswidrige Behandlungen hieran anknüpft (vgl. so auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.09.2017 - 2 LB 750/17 - sowie Urteil vom 27.06.2017 - 2 LB 91/17 - VGH Ba­ den-Württemberg, Urteil vom 09.08.2017 - A 1 1 S 710/17 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.02.2017 - 14 A 2316/16.A - VG Magdeburg, Urteil vom 09.10.2017 - 9 A 471/16 - VG Braunschweig, Urteile vom 27.03.2017 - 9 A 479/16, 9 A 51/17 - VG Dresden, Urteil vom 01.03.2017 - 4 K 689/16.A - jeweils juris).
  • VG Berlin, 16.06.2017 - 12 K 670.16

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen syrischen Staatsangehörigen; …

    Selbst wenn die Rationalitätserwartungen an die syrischen Staatsorgane nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht überzogen werden dürfen, ist anzunehmen, dass auch der syrischen Regierung bewusst ist, dass es sich bei der Mehrheit der Geflüchteten nicht um Oppositionelle, sondern um Bürgerkriegsflüchtlinge handelt (so etwa auch VG Braunschweig, Urteil vom 27. März 2017 - 9 A 51/17 - juris Rn. 32).
  • VG Leipzig, 20.04.2018 - 7 K 900/16

    Syrien: § 3 Abs. 1 und Abs. 4 AsylG; keine Vorverfolgung des Klägers; keine …

    vom 27.03.2017 - 9 A 51/17 - ausgeführt: "Die Deutsche Orient-Stiftung betrachtet in Syrien wohnhafte Kurden als eine besondere Gruppe und führt dazu aus, nach einem umstrittenen, 1962 durchgeführten Zensus sei rund ein Fünftel dieser im Nordosten des Landes sowie einigen nördli­ chen Grenzgebieten zur Türkei die Bevölkerungsmehrheit stellenden Gruppe die Staatsbürgerschaft Syriens entzogen worden.
  • VG Leipzig, 03.08.2017 - 7 K 806/16

    Syrien, Wehrdienstentziehung, Militärdienst, politische Verfolgung, Asylrelevanz, …

    Aus der Gesamtschau der vorliegenden Erkenntnismittel folgt, dass dem wehrpflichtigen Kläger mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit auch in Anknüpfung an seine Herkunft aus einem durch eine oppositionelle Gruppe besetzten Gebiet eine regimefeindliche Gesinnung unterstellt wird (vgl. im Ergebnis auch VGH Hessen, Urteile vom 6. Juni 2017 - 3 A 3040/16.A, 3 A 255/17.A, 3 A 747/17.A laut Pressemitteilung vom 6. Juni 2017; VG Bremen, Urteil vom 27. April 2017 - 5 K 1228/16 - VG Köln, Urteil vom 24. April 2017 - 20 K 7836/16.A - jeweils juris; a.A.: VG Braunschweig, Urteil vom 27. März 2017 - 9 A 51/17 , juris Rn. 4; VG Dresden, Urteil vom 1. März 2017 - 4 K 689/16.A, juris).
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