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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.11.2020 - 9 A 6.20   

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https://dejure.org/2020,45074
BVerwG, 26.11.2020 - 9 A 6.20 (https://dejure.org/2020,45074)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.2020 - 9 A 6.20 (https://dejure.org/2020,45074)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 2020 - 9 A 6.20 (https://dejure.org/2020,45074)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.05.2013 - 9 A 16.12

    Planfeststellung; Präklusion; Substantiierungslast; Einwendungsfrist; effektiver …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 9 A 6.20
    Rn. 19 2. Die Planrechtfertigung folgt aus der gesetzlichen Bedarfsfeststellung, die für die Planfeststellung und das gerichtliche Verfahren verbindlich ist (§ 1 Abs. 2 Satz 2 FStrAbG, stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2013 - 9 A 16.12 - (BVerwGE 146, 254 Rn. 18 m.w.N.).

    Zwar weist der Kläger zutreffend darauf hin, dass dennoch eine Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde besteht, bei der vorzunehmenden Abwägung der einzustellenden Belange rechtsmindernde Eingriffe nach Möglichkeit zu vermeiden und in diesem Rahmen alternative Planungen auf ihre jeweilige Eingriffsintensität bei gleicher planerischer Zielsetzung zu prüfen und gegebenenfalls auch offen zu sein für eine "Null-Variante" (BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2013 a.a.O. Rn. 20 m.w.N.).

  • BVerwG, 10.02.2016 - 9 A 1.15

    Bundesfernstraße; Bundesstraße; Verkehrsanlage; Verkehrsweg; Gewinnungsbetrieb; …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 9 A 6.20
    Vielmehr sind die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit erst dann überschritten, wenn sich eine andere als die gewählte Trassenführung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere, hätte aufdrängen müssen oder wenn der Planfeststellungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 66 und vom 10. Februar 2016 - 9 A 1.15 - BVerwGE 154, 153 Rn. 14, jeweils m.w.N.).

    Das Gericht darf keine eigene hypothetische Abwägungsentscheidung an die Stelle der Entscheidung durch die Planfeststellungsbehörde setzen (BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2016 - 9 A 1.15 - BVerwGE 154, 153 Rn. 30 unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Dezember 2015 - 1 BvR 685/12 - WM 2016, 184 ).

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 9 A 6.20
    Denn eine Enteignung verlangt nach Art. 14 Abs. 3 GG eine Gesamtabwägung der für das Vorhaben sprechenden Gemeinwohlbelange mit den durch seine Verwirklichung beeinträchtigten öffentlichen und privaten Belangen; erforderlich ist eine Gewichtung der in der Summe betroffenen privaten Belange (BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. - BVerfGE 134, 242 Rn. 211, 229).
  • EuGH, 28.05.2020 - C-535/18

    Land Nordrhein-Westfalen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Übereinkommen …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 9 A 6.20
    Rn. 13 Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 28. Mai 2020 - C-535/18 [ECLI:EU:C:2020:391] - über die Vorlage entschieden.
  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle; …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 9 A 6.20
    Daher hat der Kläger als Eigentümer von Grundstücken, die für die Planung in Anspruch genommen werden sollen, nach Art. 14 Abs. 1 GG Anspruch auf gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses auf seine objektive Rechtmäßigkeit (sog. Vollüberprüfungsanspruch), soweit der geltend gemachte Fehler für die Inanspruchnahme seiner Grundstücke kausal ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 24).
  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 9 A 6.20
    Vielmehr sind die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit erst dann überschritten, wenn sich eine andere als die gewählte Trassenführung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere, hätte aufdrängen müssen oder wenn der Planfeststellungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 66 …und vom 10. Februar 2016 - 9 A 1.15 - BVerwGE 154, 153 Rn. 14, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 1 BvR 685/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Wesertunnel der A 281 in Bremen

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 9 A 6.20
    Das Gericht darf keine eigene hypothetische Abwägungsentscheidung an die Stelle der Entscheidung durch die Planfeststellungsbehörde setzen (BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2016 - 9 A 1.15 - BVerwGE 154, 153 Rn. 30 unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Dezember 2015 - 1 BvR 685/12 - WM 2016, 184 ).
  • BVerwG, 09.07.2003 - 9 A 54.02

    Planfeststellung; Bundesstraße; Unterbrechung einer Zufahrt; Ersatzzufahrt; …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 9 A 6.20
    Vielmehr ergibt sich aus der Regelung des § 8a Abs. 4 FStrG, dass lediglich ein Anspruch auf eine Verbindung zum Wegenetz besteht, die eine angemessene Nutzung des Grundeigentums ermöglicht (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2003 - 9 A 54.02 - Buchholz 407.4 § 8a FStrG Nr. 14 = juris Rn. 20).
  • BVerwG, 25.04.2018 - 9 A 15.16

    Autobahn A 33/Bundesstraße B 61 (Zubringer Ummeln): EuGH muss entscheiden

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2020 - 9 A 6.20
    Rn. 11 Das Verfahren des Klägers wurde - unter dem damaligen Aktenzeichen BVerwG 9 A 15.16 - gemeinsam mit der Parallelsache BVerwG 9 A 16.16 verhandelt.
  • BVerwG, 24.02.2021 - 9 A 8.20

    Straßenrechtliche Planfeststellung (A 20 Schleswig-Holstein)

    Daher hat die Klägerin, die von der Planung als Grundstückseigentümerin in Anspruch genommen wird, nach Art. 14 Abs. 1 GG Anspruch auf gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses auf seine objektive Rechtmäßigkeit (sogenannter Vollüberprüfungsanspruch), soweit der geltend gemachte Fehler für die Inanspruchnahme ihres Grundstücks kausal ist (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 24 und vom 26. November 2020 - 9 A 6.20 - juris Rn. 16).
  • OVG Hamburg, 03.11.2025 - 1 E 3/24

    Erfolglose Klage einer anerkannten Umweltvereinigung gegen einen …

    Eine Berücksichtigungsfähigkeit dieser Ausführungen ist aus Sicht des Senats deshalb anzunehmen, weil es sich hierbei nicht um eine erstmalige Abwägung der Belange des denkmalrechtlichen Umgebungsschutzes handelt, sondern um eine schriftsätzliche Ergänzung der bereits im Planfeststellungsbeschluss erfolgten Abwägung (PFB, S. 318 ff., 325 f.), bei der die Beklagte von der Denkmaleigenschaft der in der Klagebegründung angeführten Baudenkmäler, darunter das Gebäude Eifflerstraße […], ausgegangen war (vgl. zu einer unzulässigen erstmaligen Abwägung in der Klageerwiderung gegenüber einer bloßen Vertiefung der bereits im Planfeststellungsbeschluss erfolgten Abwägung BVerwG, Urt. v. 26.11.2020, 9 A 6/20, juris Rn. 21;… allgemein zu der in der verwaltungsgerichtlichen Praxis angenommenen Zulässigkeit von - hier nicht vorliegenden - Planänderungen durch Protokollerklärungen in der mündlichen Verhandlung sowie zur Modifikation von Begründungselementen Wysk, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 24. Aufl. 2023, § 73 Rn. 146a).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.2025 - 3 S 831/23

    Gewässerausbau; Hochwasserschutz; Umweltverträglichkeitsprüfung; Abwägungsgebot; …

    Insoweit ist die Klägerin rügebefugt, da ihr als Grundstückseigentümerin ein aus Art. 14 Abs. 1 GG abzuleitender Vollprüfungsanspruch zukommt, soweit der geltend gemachte Fehler für die Inanspruchnahme des Grundstücks kausal ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.11.2020 - 9 A 6.20 -, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.2025 - 3 S 829/23

    Hochwasserschutzmaßnahme; Planfeststellung; Abwägungsbetroffenheit des Inhabers …

    Im Jahr 2020 hat es sodann das Bestehen eines dinglich gesicherten Wohnrechts als ausreichend für die Begründung einer Klagebefugnis gehalten, da das Grundstück durch die Planung unmittelbar in Anspruch genommen werden sollte und das Wohnrecht daher "durch die Planung gefährdet" war (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.11.2020 - 9 A 6.20 -, Rn. 16).
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   BVerwG, 15.07.2020 - 9 A 6.20 (9 A 15.16)   

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BVerwG, 15.07.2020 - 9 A 6.20 (9 A 15.16) (https://dejure.org/2020,23704)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.2020 - 9 A 6.20 (9 A 15.16) (https://dejure.org/2020,23704)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 2020 - 9 A 6.20 (9 A 15.16) (https://dejure.org/2020,23704)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 28.05.2020 - C-535/18

    Land Nordrhein-Westfalen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Übereinkommen …

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2020 - 9 A 6.20
    Der Europäische Gerichtshof hat inzwischen auf die ihm vom Senat mit Vorlagebeschluss vom 25. April 2018 gestellten Fragen geantwortet (Urteil vom 29. Mai 2020 - C-535/18 [ECLI:EU:C:2020:391] -).
  • BVerwG, 08.05.2018 - 9 A 12.17

    Verfahrensaussetzung zur Durchführung eines ergänzenden Verfahrens; …

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2020 - 9 A 6.20
    Der Zweck der Aussetzung besteht darin, dass über den Streitstoff betreffend die Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 2b UmwRG aus Gründen der Prozessökonomie in einem Verfahren konzentriert entschieden werden soll (BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 9 A 12.17 - DVBl 2018, 1232 Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 21.09.2020 - 12 LA 171/18

    Aussetzung des Verfahrens; Berufungszulassungsverfahren; Flugsicherheit; …

    Rn. 1 Die Entscheidung ergeht gemäß § 87a Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 und Abs. 3 VwGO durch den Berichterstatter (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.7.2020 - BVerwG 9 A 6.20 - Bay VGH, Beschl. v. 28.6.2018 - 8 B 18.413 -, juris, Rn. 1).
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