Rechtsprechung
| BAG, 10.10.2017 - 9 AS 5/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Rechtsweg - Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses
- rechtsinformationen.bund.de
Rechtsweg - Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17a Abs 2 S 3 GVG, § 48 Abs 1 ArbGG, § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO, § 53 Abs 1 S 1 ArbGG
Rechtsweg - Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses - IWW
§ 17a Abs. 2 Satz 3 GVG, § 48 Abs. 1 ArbGG, § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, § 17b Abs. 1 GVG, § 53 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG, § 348 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG
- Wolters Kluwer
Rechtsweg für Ansprüche des Vorstands einer Aktiengesellschaft; Bindungswirkung einer Verweisung
- bag-urteil.com
Rechtsweg - Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsweg für Ansprüche des Vorstands einer Aktiengesellschaft
- datenbank.nwb.de
Rechtsweg - Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Streit um den Rechtsweg - und die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses
Verfahrensgang
- ArbG München, 28.07.2017 - 24 Ca 676/17
- BAG, 10.10.2017 - 9 AS 5/17
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BAG, 16.08.2016 - 9 AS 4/16
Rechtsweg - Alleinentscheidung des Vorsitzenden
Auszug aus BAG, 10.10.2017 - 9 AS 5/17
Zuständig für die Zuständigkeitsbestimmung ist derjenige oberste Gerichtshof des Bundes, der zuerst angegangen wird (vgl. BAG 16. August 2016 - 9 AS 4/16 - Rn. 5 f.).Rn. 7 III. Die die Rechtswegzuständigkeit leugnende Entscheidung des Arbeitsgerichts konnte gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 ArbGG durch Alleinentscheidung der Vorsitzenden ergehen (vgl. BAG 16. August 2016 - 9 AS 4/16 - Rn. 7 f.).
Willkür liegt nur vor, wenn dem Verweisungsbeschluss jede rechtliche Grundlage fehlt und er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BAG 16. August 2016 - 9 AS 4/16 - Rn. 10).
- BAG, 11.08.2015 - 9 AZR 98/14
Arbeitnehmerstatus einer Artistengruppe
Auszug aus BAG, 10.10.2017 - 9 AS 5/17
Das Landgericht hat seiner Entscheidung die vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Rechtsgrundsätze, anhand deren ein Arbeitsverhältnis von einem freien Dienstverhältnis abzugrenzen ist (vgl. BAG 11. August 2015 - 9 AZR 98/14 - Rn. 16 mwN) - wenn auch verkürzt - zugrunde gelegt.
- BAG, 14.05.2018 - 9 AS 2/18
Rechtswegbestimmung - Mindestanforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung des …
Zuständig für die Zuständigkeitsbestimmung ist derjenige oberste Gerichtshof des Bundes, der zuerst angegangen wird (BAG 10. Oktober 2017 - 9 AS 5/17 - Rn. 5 mwN).Die Verweisung des Rechtsstreits durch das Sozialgericht an das Arbeitsgericht Regensburg ist für dieses nicht bindend (vgl. allgemein zum Entfall der Bindungswirkung BAG 10. Oktober 2017 - 9 AS 5/17 - Rn. 9).
- BAG, 05.09.2018 - 9 AS 3/18
Bestimmung des zuständigen Gerichts - Zusammenhangsklage nach § 2 Abs. 3 ArbGG
Willkür liegt nur vor, wenn dem Verweisungsbeschluss jede rechtliche Grundlage fehlt und er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BAG 10. Oktober 2017 - 9 AS 5/17 - Rn. 9). - LAG Niedersachsen, 08.04.2025 - 9 SHa 284/25
Tatsächlicher Einsatzort eines Leiharbeitnehmers als Gerichtsstand des …
- BAG, 14.11.2017 - 9 AS 8/17
Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO
Zuständig für die Zuständigkeitsbestimmung ist derjenige oberste Gerichtshof des Bundes, der zuerst angegangen wird (vgl. BAG 10. Oktober 2017 - 9 AS 5/17 - Rn. 5). - LAG Hamm, 04.01.2024 - 1 SHa 21/23
Grundsatz des einheitlichen Erfüllungsortes von Arbeitsleistung und Vergütung in …
In einem solchen Fall wäre der Beschluss unter Berücksichtigung elementarer rechtstaatlicher Grundsätze nicht mehr verständlich, damit offensichtlich unhaltbar und als Beleg willkürlicher Rechtsfindung nicht mehr hinnehmbar (…BVerfG 30.06.1970, 2 BvR 48/70 Rn. 17; BAG 05.09.2018 - 9 AS 3/18; 10.10.2017 - 9 AS 5/17; 19.03.2003 - 5 AS 1/03; LAG Hamm 23.08.2023 - 1 SHa 16/23; 11.04.2018 1 SHa 11/18; 21.04.2017 - 1 SHa 3/17; 12.08.2003 - 1 Ta 397/13; LAG München 08.02.2010 - 1 SHa 4/10;… G/M/P Germelmann/Künzl, ArbGG, 10. Aufl. 2022, § 48 Rn. 94a). - LAG Hamm, 06.12.2018 - 1 SHa 36/18
Zuständigkeitsbestimmung
Das ist gegeben, wenn er auf einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss, wobei von einem willkürlichem Erlass nur dann ausgegangen werden kann, wenn dem Verweisungsbeschluss jede rechtliche Grundlage fehlt und er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BAG 10.10.2017 - 9 AS 5/17; 16.08.2016 - 9 AS 4/16; LAG Hamm 11.04.2018 - 1 SHa 11/1). - LAG Düsseldorf, 20.06.2024 - 1 SHa 21/24
Örtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten einer im Flugbetrieb gewählten …
Die Bindungswirkung entfällt ausnahmsweise nur dann, wenn der Verweisungsbeschluss schlechterdings nicht als im Rahmen des § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG ergangen anzusehen ist, weil er auf einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (…BAG 05.09.2018 - 9 AS 3/18 - NZA 2019, 202, Rn. 12; BAG 10.10.2017 - 9 AS 5/17 - BeckRS 2017, 129754 Rn. 9). - LAG Hamm, 11.03.2025 - 1 SHa 1/25
Landesamt für Besoldung und Versorgung des Landes Nordrhein-Westfalen; …
In einem solchen Fall wäre der Beschluss unter Berücksichtigung elementarer rechtstaatlicher Grundsätze nicht mehr verständlich, damit offensichtlich unhaltbar und als Beleg willkürlicher Rechtsfindung nicht mehr hinnehmbar (BAG 05.09.2018 - 9 AS 3/18; 10.10.2017 - 9 AS 5/17; 19.03.2003 - 5 AS 1/03, LAG Hamm 03.01.2025 - 1 SHa 26/24; 23.08.2023 - 1 SHa 16/23; 11.04.2018 1 SHa 11/18; 21.04.2017 - 1 SHa 3/17; 12.08.2003 - 1 Ta 397/13; LAG München 08.02.2010 - 1 SHa 4/10;… G/M/P Germelmann/Künzl, ArbGG, 10. Aufl. 2022, § 48 Rn. 94a). - ArbG Hamm, 06.12.2018 - 1 SHa 36/18 Das ist gegeben, wenn er auf einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss, wobei von einem willkürlichem Erlass nur dann ausgegangen werden kann, wenn dem Verweisungsbeschluss jede rechtliche Grundlage fehlt und er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BAG 10.10.2017 - 9 AS 5/17; 16.08.2016 - 9 AS 4/16; LAG Hamm 11.04.2018 - 1 SHa 11/1).
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Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2018 - L 9 AS 5/17 |
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 28.09.2016 - S 18 AS 761/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2018 - L 9 AS 5/17
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BSG, 07.12.2017 - B 14 AS 6/17 R
Bedarfsdeckung durch die Warmwasserpauschale ist sozialgerichtlich überprüfbar
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2018 - L 9 AS 5/17
Der Kläger weist ferner auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 7. Dezember 2017 (B 14 AS 6/17 R) hin, welches zwar Warmwasserkosten betreffe, aber zu dem im vorliegenden Rechtsstreit ein analoger Zusammenhang bestehe. - BSG, 18.04.2016 - B 14 AS 150/15 BH
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Nichtzulassungsbeschwerde - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2018 - L 9 AS 5/17
Wenn innerhalb eines Klageverfahrens - wie vorliegend - mehrere Streitgegenstände im Wege der objektiven Klagehäufung geltend gemacht werden, ist die Zulässigkeit von Rechtsmitteln grundsätzlich im Hinblick auf jeden Streitgegenstand eigenständig zu beurteilen (vgl. BSG, Beschluss vom 18. April 2016 - B 14 AS 150/15 BH).
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