Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 183/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5510
BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 183/03 (https://dejure.org/2004,5510)
BAG, Entscheidung vom 10.02.2004 - 9 AZR 183/03 (https://dejure.org/2004,5510)
BAG, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - 9 AZR 183/03 (https://dejure.org/2004,5510)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5510) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Höhe der Überbrückungsbeihilfe eines Beschäftigten bei der Deutschen Bahn AG; Überbrückungsbeihilfe gemäß des "Vorruhestandstarifvertrages für Arbeitnehmer der DB AG" (VorruheTV); Minderung des Auszahlungsbetrags wegen Mehraufwendungen infolge eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifvertragsauslegung - Überbrückungsbeihilfe; Lohnsteuerklassenwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 1408 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 605/02

    Überbrückungsbeihilfe - Lohnsteuerklassen - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 183/03
    Gemäß § 7 Abs. 1a) VorruheTV sind für die Berechnung des Nettomonatsentgelts die Verhältnisse und damit auch die Steuermerkmale des letzten vollen Kalendermonats vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses maßgebend (Senat 9. September 2003 - 9 AZR 605/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Bahn Nr. 18).

    Die Rechtsvorgängerin der Beklagten hat dagegen mit der GdED lediglich korrespondiert; die Tarifvertragsparteien haben keine gemeinsame Vertragsurkunde erstellt (Senat 9. September 2003 - 9 AZR 605/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Bahn Nr. 18).

  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01

    Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage, betriebliche Übung und ablösende …

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 183/03
    Eine Gesamtzusage ist die an alle Arbeitnehmer in allgemeiner Form gerichtete Erklärung, zusätzliche Leistungen zu erbringen (BAG 10. Dezember 2002 - 3 AZR 671/01 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 252).
  • BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 262/95

    Feststellung des Geltungsbeginns einer Tarifvertragsnorm

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 183/03
    Sie sind deshalb nach § 126 Abs. 2 BGB von den Tarifvertragsparteien auf derselben Vertragsurkunde zu unterzeichnen (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 4 AZR 262/95 - AP BAT-O § 3 Nr. 1 = EzA TVG § 1 Form Nr. 2).
  • LAG Sachsen, 22.10.2002 - 7 Sa 812/01
    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 183/03
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 2002 - 7 Sa 812/01 - aufgehoben.
  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 799/09

    Urlaub - Schichtbetrieb - betriebliche Übung

    Dazu hätten die Parteien die Nebenabrede gemäß § 126 Abs. 2 BGB auf derselben Vertragsurkunde unterzeichnen müssen (vgl. BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 183/03 - zu A II der Gründe, AP TVG § 1 Vorruhestand Nr. 31).
  • BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 423/05

    Altersteilzeit - Lohnsteuerklassenwechsel - Rechtsmissbrauch

    Hinweise des Senats: Senat 9. September 2003 - 9 AZR 605/02 - 9. September 2003 - 9 AZR 554/02 - 9. Dezember 2003 - 9 AZR 328/02 - vgl. Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 183/03 -.

    Sie können vereinbaren, dass die zu einem bestimmten Stichtag auf der Lohnsteuerkarte eingetragene Lohnsteuerklasse für die gesamte Bezugsdauer der nettolohnbezogenen Leistung maßgeblich sein soll (vgl. Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 183/03 - AP TVG § 1 Vorruhestand Nr. 31 zum Vorruhe TV der DB AG).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2024 - 8 Sa 136/23

    Pfändungsfreigrenze nach § 850c ZPO - Unterhaltsverpflichtungen und …

    Gemäß § 38 Abs. 3 Satz 1 EStG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers vom Arbeitslohn einzubehalten (BAG 10.02.2004 - 9 AZR 183/03 - Rn. 39, 45, juris).

    Auf die Einhaltung der Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO kann sich der Arbeitnehmer in diesem Rahmen nicht berufen (BAG 10.02.2004 - 9 AZR 183/03 - Rn. 45, juris).

  • BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 530/04

    Überbrückungsbeihilfe - Berechnung - Lohnsteuerklassenwechsel - Vertrauensschutz

    Hinweise des Senats: Bestätigung: Senat 9. September 2003 - 9 AZR 605/02 -, 10. Februar 2004 - 9 AZR 183/03 -.

    Das hat der Senat bereits entschieden (10. Februar 2004 - 9 AZR 183/03 - AP TVG § 1 Vorruhestand Nr. 31).

  • ArbG Cottbus, 23.02.2010 - 6 Ca 1364/09
    Durch die Pfändungsfreigrenzen wird nur das Arbeitsentgelt geschützt, das dem Arbeitnehmer nach Abführung der Sozialversicherungs- und Lohnsteuerabgaben verbleibt (BAG vom 10.02.2004 ­ 9 AZR 183/03, juris).
  • ArbG Cottbus, 17.08.2009 - 6 Ga 13/09

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Auszahlung des Brutto-Arbeitsentgelts; Anspruch …

    Durch die Pfändungsfreigrenzen wird nur das Arbeitsentgelt geschützt, das dem Arbeitnehmer nach Abführung der Sozialversicherungs- und Lohnsteuerabgaben verbleibt (BAG vom 10.02.2004 ­ 9 AZR 183/03, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht