Rechtsprechung
| BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 183/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Überbrückungsbeihilfe - Lohnsteuerklassenwechsel
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Höhe der Überbrückungsbeihilfe eines Beschäftigten bei der Deutschen Bahn AG; Überbrückungsbeihilfe gemäß des "Vorruhestandstarifvertrages für Arbeitnehmer der DB AG" (VorruheTV); Minderung des Auszahlungsbetrags wegen Mehraufwendungen infolge eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifvertragsauslegung - Überbrückungsbeihilfe; Lohnsteuerklassenwechsel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Leipzig, 01.08.2001 - 11 Ca 4003/01
- LAG Sachsen, 22.10.2002 - 7 Sa 812/01
- BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 183/03
Papierfundstellen
- NZA 2004, 1408 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 605/02
Überbrückungsbeihilfe - Lohnsteuerklassen - Rechtsmissbrauch
Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 183/03
Gemäß § 7 Abs. 1a) VorruheTV sind für die Berechnung des Nettomonatsentgelts die Verhältnisse und damit auch die Steuermerkmale des letzten vollen Kalendermonats vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses maßgebend (Senat 9. September 2003 - 9 AZR 605/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Bahn Nr. 18).Die Rechtsvorgängerin der Beklagten hat dagegen mit der GdED lediglich korrespondiert; die Tarifvertragsparteien haben keine gemeinsame Vertragsurkunde erstellt (Senat 9. September 2003 - 9 AZR 605/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Bahn Nr. 18).
- BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01
Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage, betriebliche Übung und ablösende …
Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 183/03
Eine Gesamtzusage ist die an alle Arbeitnehmer in allgemeiner Form gerichtete Erklärung, zusätzliche Leistungen zu erbringen (BAG 10. Dezember 2002 - 3 AZR 671/01 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 252). - BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 262/95
Feststellung des Geltungsbeginns einer Tarifvertragsnorm
Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 183/03
Sie sind deshalb nach § 126 Abs. 2 BGB von den Tarifvertragsparteien auf derselben Vertragsurkunde zu unterzeichnen (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 4 AZR 262/95 - AP BAT-O § 3 Nr. 1 = EzA TVG § 1 Form Nr. 2). - LAG Sachsen, 22.10.2002 - 7 Sa 812/01
Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 183/03
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 2002 - 7 Sa 812/01 - aufgehoben.
- BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 799/09
Urlaub - Schichtbetrieb - betriebliche Übung
Dazu hätten die Parteien die Nebenabrede gemäß § 126 Abs. 2 BGB auf derselben Vertragsurkunde unterzeichnen müssen (vgl. BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 183/03 - zu A II der Gründe, AP TVG § 1 Vorruhestand Nr. 31). - BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 423/05
Altersteilzeit - Lohnsteuerklassenwechsel - Rechtsmissbrauch
Hinweise des Senats: Senat 9. September 2003 - 9 AZR 605/02 - 9. September 2003 - 9 AZR 554/02 - 9. Dezember 2003 - 9 AZR 328/02 - vgl. Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 183/03 -.Sie können vereinbaren, dass die zu einem bestimmten Stichtag auf der Lohnsteuerkarte eingetragene Lohnsteuerklasse für die gesamte Bezugsdauer der nettolohnbezogenen Leistung maßgeblich sein soll (vgl. Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 183/03 - AP TVG § 1 Vorruhestand Nr. 31 zum Vorruhe TV der DB AG).
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2024 - 8 Sa 136/23
Pfändungsfreigrenze nach § 850c ZPO - Unterhaltsverpflichtungen und …
Gemäß § 38 Abs. 3 Satz 1 EStG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers vom Arbeitslohn einzubehalten (BAG 10.02.2004 - 9 AZR 183/03 - Rn. 39, 45, juris).Auf die Einhaltung der Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO kann sich der Arbeitnehmer in diesem Rahmen nicht berufen (BAG 10.02.2004 - 9 AZR 183/03 - Rn. 45, juris).
- BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 530/04
Überbrückungsbeihilfe - Berechnung - Lohnsteuerklassenwechsel - Vertrauensschutz
Hinweise des Senats: Bestätigung: Senat 9. September 2003 - 9 AZR 605/02 -, 10. Februar 2004 - 9 AZR 183/03 -.Das hat der Senat bereits entschieden (10. Februar 2004 - 9 AZR 183/03 - AP TVG § 1 Vorruhestand Nr. 31).
- ArbG Cottbus, 23.02.2010 - 6 Ca 1364/09 Durch die Pfändungsfreigrenzen wird nur das Arbeitsentgelt geschützt, das dem Arbeitnehmer nach Abführung der Sozialversicherungs- und Lohnsteuerabgaben verbleibt (BAG vom 10.02.2004 9 AZR 183/03, juris).
- ArbG Cottbus, 17.08.2009 - 6 Ga 13/09
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Auszahlung des Brutto-Arbeitsentgelts; Anspruch …
Durch die Pfändungsfreigrenzen wird nur das Arbeitsentgelt geschützt, das dem Arbeitnehmer nach Abführung der Sozialversicherungs- und Lohnsteuerabgaben verbleibt (BAG vom 10.02.2004 9 AZR 183/03, juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".