Rechtsprechung
| BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 3/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesarbeitsgericht
Zusätzliche Urlaubsvergütung nach dem Einheitlichen Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen (EMTV) bei geringerer Regelarbeitszeit
- rechtsinformationen.bund.de
Zusätzliche Urlaubsvergütung nach dem Einheitlichen Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen (EMTV) bei geringerer Regelarbeitszeit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Abs 1 S 1 TzBfG, § 1 TVG
Zusätzliche Urlaubsvergütung nach dem Einheitlichen Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen (EMTV) bei geringerer Regelarbeitszeit - IWW
- Wolters Kluwer
Auslegungsgrundsätze zum normativen Teil von Tarifverträgen; Akzessorietät der zusätzlichen Urlaubsvergütung zu den systematischen tariflichen Regelungen der Entgeltfortzahlung im Urlaub; Schutz der Teilzeitbeschäftigten vor Benachteiligung wegen der Dauer ihrer ...
- bag-urteil.com
Zusätzliche Urlaubsvergütung nach dem Einheitlichen Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen (EMTV) bei geringerer Regelarbeitszeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegungsgrundsätze zum normativen Teil von Tarifverträgen
- datenbank.nwb.de
Zusätzliche Urlaubsvergütung nach dem Einheitlichen Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen (EMTV) bei geringerer Regelarbeitszeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zusätzliche Urlaubsvergütung nach dem Einheitlichen Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen bei geringerer Regelarbeitszeit
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zusätzliche Urlaubsvergütung nach dem Einheitlichen Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen (EMTV) bei geringerer Regelarbeitszeit
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 14.12.2016 - 9 Ca 2939/16
- LAG Hamm, 19.07.2017 - 5 Sa 129/17
- BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 3/18
Papierfundstellen
- NZA 2018, 1497
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BAG, 20.03.2018 - 9 AZR 486/17
Urlaubsentgelt nach Verringerung der Teilzeitquote
Auszug aus BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 3/18
Die unterschiedliche Behandlung einer Gruppe teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer gegenüber den vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern entfällt nicht dadurch, dass der Arbeitgeber eine andere Gruppe teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nicht benachteiligt (vgl. BAG 20. März 2018 - 9 AZR 486/17 - Rn. 12 f. mwN).Soweit der Beschäftigte Teilzeit leistete, läge in diesen Fällen eine mittelbare Benachteiligung von Teilzeitkräften im Vergleich zu Arbeitnehmern vor, die in Vollzeit arbeiten (vgl. zum Urlaubsentgelt nach Verringerung der Teilzeitquote bei Gewährung von Urlaub aus der Zeit vor der Arbeitszeitverringerung BAG 20. März 2018 - 9 AZR 486/17 - Rn. 19 ff.).
- BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 143/16
Samstag ist Werktag iSv. § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 TVöD-K
Auszug aus BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 3/18
Dies ergibt die Tarifauslegung (vgl. zu den Grundsätzen für die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags BAG 20. September 2017 - 6 AZR 143/16 - Rn. 33, BAGE 160, 192). - BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 480/12
Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich
Auszug aus BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 3/18
Sie ist darauf gerichtet, weitere zusätzliche Urlaubsvergütung für neun im März 2016 gewährte Urlaubstage zu erhalten, und für den streitbefangenen Zeitraum als abschließende Gesamtklage zu verstehen (vgl. BAG 19. März 2014 - 7 AZR 480/12 - Rn. 11 f.).
- BAG, 08.04.2014 - 9 AZR 550/12
Urlaubsabgeltung - Ausschlussfrist - Fälligkeit
Auszug aus BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 3/18
Als solches ist die zusätzliche Urlaubsvergütung akzessorisch zur Fortzahlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts während des Urlaubs ausgestaltet (vgl. BAG 8. April 2014 - 9 AZR 550/12 - Rn. 18;… Weiss Kommentar zum EMTV 5. Aufl. § 14 Anm. 3 Ziff. 1; vgl. zur "Vorgängerregelung" des § 14 MTV BAG 8. Dezember 1992 - 9 AZR 538/91 - zu II 2 der Gründe). - BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 448/16
Invaliditätsrente - Ausscheiden vor dem Versorgungsfall
Auszug aus BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 3/18
Denn die Tarifvertragsparteien wollen im Zweifel gesetzeskonforme Regelungen treffen (vgl. BAG 23. Januar 2018 - 3 AZR 448/16 - Rn. 33). - LAG Hamm, 19.07.2017 - 5 Sa 129/17
Zusätzliche Urlaubsvergütung in der nordrhein-westfälischen Metall- und …
Auszug aus BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 3/18
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 19. Juli 2017 - 5 Sa 129/17 - wird zurückgewiesen. - BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 538/91
Anspruch auf Zahlung zusätzlicher Urlaubsvergütung bei Kürzung des …
Auszug aus BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 3/18
Als solches ist die zusätzliche Urlaubsvergütung akzessorisch zur Fortzahlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts während des Urlaubs ausgestaltet (…vgl. BAG 8. April 2014 - 9 AZR 550/12 - Rn. 18;… Weiss Kommentar zum EMTV 5. Aufl. § 14 Anm. 3 Ziff. 1; vgl. zur "Vorgängerregelung" des § 14 MTV BAG 8. Dezember 1992 - 9 AZR 538/91 - zu II 2 der Gründe).
- BAG, 12.11.2024 - 9 AZR 71/24
Inflationsausgleichsprämie - Altersteilzeit
Die unterschiedliche Behandlung einer Gruppe teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer gegenüber den vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern entfällt nicht dadurch, dass der Arbeitgeber eine andere Gruppe teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nicht benachteiligt (BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 3/18 - Rn. 23;… 20. März 2018 - 9 AZR 486/17 - Rn. 13, BAGE 162, 137;… 10. Februar 2015 - 9 AZR 53/14 (F) - Rn. 17, BAGE 150, 345;… 5. August 2009 - 10 AZR 634/08 - Rn. 23 mwN). - LAG Köln, 21.07.2026 - 7 SLa 678/25
Inflationsausgleichsprämie Altersteilzeit Freistellungsphase
Die unterschiedliche Behandlung einer Gruppe teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer gegenüber den vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern entfällt nicht dadurch, dass der Arbeitgeber eine andere Gruppe teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nicht benachteiligt (vgl. BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 3/18 - Rn. 23; 20. März 2018 - 9 AZR 486/17 - Rn. 13 - juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2023 - 5 Sa 83/23
Urlaubsabgeltung - zusätzliches Urlaubsgeld - gesetzlicher Mindesturlaub - …
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 19.06.2018 - 9 AZR 3/18) bezwecke die Tarifierung einer zusätzlichen Urlaubsvergütung, den Beschäftigten in die Lage zu versetzen, während des Urlaubs anfallende erhöhte Ausgaben zu bestreiten.Ein Beschäftigter der keinen Urlaub genommen habe, habe diese erhöhten Ausgaben nicht, sodass es nach der zutreffenden Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG 19.06.2018 - 9 AZR 3/18) gerechtfertigt sei, diesen vom Bezug des Urlaubsgelds auszunehmen.
Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung vom 19. Juni 2018 (9 AZR 3/18) ausgeführt, die Tarifierung einer zusätzlichen Urlaubsvergütung bezwecke, den Beschäftigten im Interesse einer vollwertigen Erholung in die Lage zu versetzen, während des Urlaubs anfallende erhöhte Ausgaben zu bestreiten (vgl. BAG 19.06.2018 - 9 AZR 3/18 - Rn. 19;… 22.02.2000 - 9 AZR 107/99 - Rn. 55 mwN).
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2018 - 5 Sa 204/18
Urlaubsabgeltung - Arbeitszeitkonto - Darlegungs- und Beweislast
Unabhängig davon, ob der Anspruch aus einer betrieblichen Übung abgeleitet werden könnte, ist das zusätzliche Urlaubsgeld jedenfalls akzessorisch zur Urlaubsvergütung und Urlaubsabgeltung ausgestaltet (vgl. BAG 19.06.2018 - 9 AZR 3/18 - Rn. 17 mwN). - BAG, 16.08.2022 - 9 AZR 490/21
Berechnung des zusätzlichen Urlaubsgelds nach dem Manteltarifvertrag für die …
Im letztgenannten Fall ist im Zweifel davon auszugehen, dass sich Entstehung, Bestand und Umfang des Urlaubsgelds nach den gleichen Regelungen richten, die für das Urlaubsentgelt maßgeblich sind (vgl. BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 3/18 - Rn. 17;… 13. Februar 2007 - 9 AZR 374/06 - Rn. 26, 30, BAGE 121, 191). - LAG Hamm, 12.05.2026 - 17 SLa 939/25
Versorgungstarifvertrag; gespaltene Rentenformel; Teilzeitbeschäftigte; …
Die unterschiedliche Behandlung einer Gruppe teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer gegenüber den vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern entfällt nicht dadurch, dass der Arbeitgeber eine andere Gruppe teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nicht benachteiligt (BAG 19.06.2018 - 9 AZR 3/18 - Rn. 23;… 12.11.2024 - 9 AZR 71/24 - Rn. 27).
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