Rechtsprechung
| BAG, 09.12.2003 - 9 AZR 328/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Überbrückungsbeihilfe - Lohnsteuerklassen - Rechtsmissbrauch
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Streit um Höhe einer Überbrückungsbeihilfe; Einwand des Rechtsmissbrauchs; Änderung der Lohnsteuerklasse; Vergleichsberechnung des Ehegatteneinkommens mit und ohne Steuerklassenwechsel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorruhestand; Rechtsmissbrauch; Lohnsteuerklassenwechsel; Überbrückungsbeihilfe; Rechtsmissbrauch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 25.05.2000 - 8 Ca 6736/99
- LAG Sachsen, 30.01.2002 - 10 Sa 553/00
- BAG, 09.12.2003 - 9 AZR 328/02
Papierfundstellen
- NZA 2005, 376 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 605/02
Überbrückungsbeihilfe - Lohnsteuerklassen - Rechtsmissbrauch
Auszug aus BAG, 09.12.2003 - 9 AZR 328/02
Er entfaltet schon deshalb keine normative Wirkung weil die Tarifvertragsparteien über ihn nur korrespondiert und keine gemeinsame Vertragsurkunde erstellt haben (vgl. Senat 9. September 2003 - 9 AZR 605/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.]).Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) kann Rechtsmissbrauch daher nur angenommen werden, wenn für die Änderung der Lohnsteuerklasse kein sachlicher Grund besteht und sie nur deshalb erfolgt ist, um die Zahlungspflicht des Arbeitgebers zu erhöhen (vgl. Senat 9. September 2003 - 9 AZR 605/02 - zVv. und - 9 AZR 554/02 - zVv., für die Berechnung des Aufstockungsbetrages bei Altersteilzeit).
Eine steuerrechtlich "vernünftige" Wahl ist trotz der finanziellen Mehrbelastung des Arbeitgebers nicht deshalb sachwidrig, weil sie erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt (BAG 9. September 2003 - 9 AZR 605/02 - zVv.).
- BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 554/02
Lohnsteuerklassenwechsel bei Altersteilzeit
Auszug aus BAG, 09.12.2003 - 9 AZR 328/02
Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) kann Rechtsmissbrauch daher nur angenommen werden, wenn für die Änderung der Lohnsteuerklasse kein sachlicher Grund besteht und sie nur deshalb erfolgt ist, um die Zahlungspflicht des Arbeitgebers zu erhöhen (vgl. Senat 9. September 2003 - 9 AZR 605/02 - zVv. und - 9 AZR 554/02 - zVv., für die Berechnung des Aufstockungsbetrages bei Altersteilzeit).Sie ist erst dann als "unvernünftig" zu beurteilen und außer Ansatz zu lassen, wenn sie - bezogen auf das monatliche Einkommen der Ehegatten im Bemessungsmonat - finanziell nicht vorteilhaft oder sogar finanziell nachteilig ist (vgl. BAG 9. September 2003 - 9 AZR 554/02 - zVv.).
- BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 876/94
Eingruppierung eines Waldarbeiters
Auszug aus BAG, 09.12.2003 - 9 AZR 328/02
Danach kann zugleich mit einem Leistungsantrag Klage auf Feststellung eines Rechtsverhältnisses erhoben werden, das für die Entscheidung über den Leistungsantrag vorgreiflich ist (BAG 24. April 1996 - 4 AZR 876/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Waldarbeiter Nr. 1). - LAG Sachsen, 30.01.2002 - 10 Sa 553/00
Auszug aus BAG, 09.12.2003 - 9 AZR 328/02
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 30. Januar 2002 - 10 Sa 553/00 - aufgehoben.
- LAG Niedersachsen, 23.04.2009 - 7 Sa 1655/08
Erfüllung des Urlaubsanspruchs durch Aufteilung der Erholungszeiten auf …
Denn von Rechtsmissbrauch kann nur gesprochen werden, wenn die Rechtsausübung des Arbeitnehmers als solche zu missbilligen ist, weil sie zur Verfolgung eines rücksichtslosen Eigennutzes zum Nachteil des Arbeitgebers dient (vgl. BAG Urteil vom 09.12.2003 - 9 AZR 328/02, EzA § 242 BGB 2002 Rechtsmissbrauch Nr. 2). - BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 423/05
Altersteilzeit - Lohnsteuerklassenwechsel - Rechtsmissbrauch
Hinweise des Senats: Senat 9. September 2003 - 9 AZR 605/02 - 9. September 2003 - 9 AZR 554/02 - 9. Dezember 2003 - 9 AZR 328/02 - vgl. Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 183/03 -.Er kann dem Arbeitnehmer den Einwand des Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) entgegenhalten (Senat 9. September 2003 - 9 AZR 605/02 - BAGE 107, 264 mwN; 9. September 2003 - 9 AZR 554/02 - BAGE 107, 248; 9. Dezember 2003 - 9 AZR 328/02 - AP TVG § 1 Vorruhestand Nr. 29 = EzA BGB 2002 § 242 Rechtsmissbrauch Nr. 2).
- LAG Düsseldorf, 25.10.2004 - 10 Sa 1306/04
Persönliche Gründe zur Teilung des Urlaubs - rechtsmissbräuchliche Forderung …
Denn von Rechtsmissbrauch kann nur gesprochen werden, wenn die Rechtsausübung des Arbeitnehmers als solche zu missbilligen ist, weil sie zur Verfolgung eines rücksichtslosen Eigennutzes zum Nachteil des Arbeitgebers dient (vgl. BAG Urteil vom 09.12.2003 - 9 AZR 328/02, EzA § 242 BGB 2002 Rechtsmissbrauch Nr. 2).
- LAG Düsseldorf, 19.04.2011 - 16 Sa 1570/10
Nettolohnvereinbarung bei Wechsel der Steuerklasse; Zahlungsklage einer …
Er kann dem Arbeitnehmer den Einwand des Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) entgegenhalten (BAG v. 13.06.2006 - 9 AZR 423/05 - BAGE 118, 262; BAG v. 09.09.2003 - 9 AZR 605/02 - BAGE 107, 264; BAG v. 09.09.2003 - 9 AZR 554/02 - BAGE 107, 248; BAG v. 09.12.2003 - 9 AZR 328/02 - AP Nr. 29 zu § 1 TVG Vorruhestand; Erf. - LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2005 - 7 Sa 21/05
Wechsel der Lohnsteuerklasse
Die Beklagte hat zutreffend auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 09.09.2003 EzA § 4 TVG Altersteilzeit Nr. 7 = NZA 2005, 483 Leitsätze; BAG 09.12.2003 EzA § 242 BGB 2002 Rechtsmissbrauch Nr. 2 = NZA 2005, 376 Leitsätze; BAG 10.02.2004 ZTR 2004, 591; vgl. auch LAG Sachsen, 01.02.2002 NZA - RR 2003, 150) hingewiesen, wonach der Wechsel der Lohnsteuerklasse rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn die Änderung der Steuermerkmale ohne sachlichen Grund erfolgt, insbesondere, um den Arbeitgeber zu erhöhten Zahlungen zu verpflichten. - BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 681/02
Übergangsversorgung
Danach kann zugleich mit einem Leistungsantrag Klage auf Feststellung eines Rechtsverhältnisses erhoben werden, das für die Entscheidung über den Leistungsantrag vorgreiflich ist (Senat 9. Dezember 2003 - 9 AZR 328/02 - BAG 24. April 1996 - 4 AZR 876/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Waldarbeiter Nr. 1).
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